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55W905, Gewitterfliegen im Display

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BigBlue007
Inventar
#51 erstellt: 29. Jul 2014, 14:40
Ja, das sehe ich auch so.

Sony schließt einen solchen Fall in seinen Garantiebedingungen ja offensichtlich aus, was ich ehrlich gesagt für eine Riesenschweinerei halte, aber wogegen man nicht wirklich was tun kann. Bei der Gewährleistung sind die Ausnahmen, die sich der Hersteller so vorstellt, aber herzlich irrelevant, und wenn Du sogar noch in den ersten 6 Monaten bist, würde ich das Ganze gleich von vornherein über den Händler adressieren.
Weejas
Stammgast
#52 erstellt: 29. Jul 2014, 16:08
27.03.2014 Kaufdatum.

Sollte der Techniker der ja die Tage bei mir vorbei schaut, sich weigern, werde ich dem MM die Hölle auf Erden bereiten.
Ich hatte eMail kontakt noch mit dem MM, ging hin und her.

Wo ich dann den Gewährleistungsparagraphen zog mit dem Absatz "Nacherfüllung" hält man sich nun in Schweigen.

Denn eines ist ganz sicher, der Kunde hat in den ersten 6 Monaten die Entscheidungsgewalt, sogar im Härtefall vom Kaufvertrag zurück zu treten steht im Raum. Nicht mal da kann der Verkäufer was machen.

Ich denke deswegen hüllen sie sich nun in Schweigen.

Gewährleistung ist in Deutschland Gott sei Dank im Gesetz verankert, da können sie sich nicht raus winden.
rotzfresh
Stammgast
#53 erstellt: 31. Jul 2014, 17:50
Hat sich der Techniker schon gemeldet?
Weejas
Stammgast
#54 erstellt: 31. Jul 2014, 18:10
Bisher noch nicht
Weejas
Stammgast
#55 erstellt: 01. Aug 2014, 19:24
Sony will mir einen brand neuen hinstellen

Allerdings den 955er
Kasse_2
Stammgast
#56 erstellt: 01. Aug 2014, 19:55

Weejas (Beitrag #55) schrieb:
Sony will mir einen brand neuen hinstellen

Allerdings den 955er :X

oh...
war der Techniker da? Erzähl
Weejas
Stammgast
#57 erstellt: 01. Aug 2014, 19:57
Ne haben angerufen

Die ordern einen 955er der dann direkt bei mir ausgetauscht werden soll

Kann mich aber nicht entscheiden, ob ich die 70-100Euro ausgeben soll und die Viecher hier entfernen lassen soll oder ob mir Sony einen neuen 955er hinstellt.
Der 955er ist ja eigentlich der nachfolger vom 805er...eigentlich eine Verschlechterung in meinen Augen.
rotzfresh
Stammgast
#58 erstellt: 01. Aug 2014, 20:11
Und dein 905? Lohnt sich das nicht, den nur zu reinigen und dir wieder zurückzugeben?

Aber bevor die mir einen W955 andrehen, lebe ich lieber mit dem Gewittertierchen im Display...das wäre sonst eine unverhältnismäßige Verschlechterung. Oder halt die 100€ zum Reinigen ausgeben, das lohnt sich mehr als sich nen 955 hinzustellen.
Weejas
Stammgast
#59 erstellt: 01. Aug 2014, 20:23
Da dieses ja eine Verschlechterung darstellt.

- 3D nicht die volle Auflösung
- Bewegtbilddarstellungen etwas schlechter
- Schwarzwert etwas schlechter
- XRealityPro 400Hz statt 800

Sound am TV ist mir unwichtig da ich es vom einer Heimkinoanlage von Yamaha habe und vernünftige Boxen angeschlossen sind.

Stellt sich die Frage, kann ich drauf bestehen ein gleichwertiges Gerät zu erhalten? Eigentlich schon oder?
Ich steh ja noch unter der 6 Monatigen Gewährleistung.
rotzfresh
Stammgast
#60 erstellt: 02. Aug 2014, 11:13
Hast du auch gefragt, ob ein Austausch denn unbedingt nötig ist? Oder war das keine Option?
Weejas
Stammgast
#61 erstellt: 02. Aug 2014, 11:22
Das war keine Option, weil das nicht üblich ist.
Schneller und kostengünstiger denke ich.

Also hab mir den mal im Markt angeschaut, der 955 sagt mir optisch schon mal gar nicht zu.
Hab an den Bildeinstellungen mal geschaut, sagt mir auch nicht zu, was der für ein Bild liefert.
rotzfresh
Stammgast
#62 erstellt: 02. Aug 2014, 11:32
Na dann bleiben ja quasi nur zwei Möglichkeiten: So akzeptieren, wie es jetzt ist (wobei das ja eigentlich auch nicht in Frage kommt) oder in den sauren Apfel beißen und 100€ bezahlen für die Reinigung.

Ich werde das wahrscheinlich im Herbst oder so machen lassen, allerdings habe ich da so ein logistisches Problem, weil so einen 55-Zöller lässt sich ohne Hilfe und großes Auto nicht transportieren.
Weejas
Stammgast
#63 erstellt: 02. Aug 2014, 11:53
Hab großen Kombi und alleine tragen ist auch kein Thema.
Gucken, wenn ich bei Sony nichts erreiche, soll MediaMarkt die ja eh in der Pflicht sind tauschen :-)
rotzfresh
Stammgast
#64 erstellt: 06. Aug 2014, 15:06
Denkt ihr, dass es etwas helfen könnte, die Schrauben auf der Rückseite des W905 zu entfernen? Vielleicht könnte dadurch die Frontscheibe des Displays etwas gelockert werden und die Fliegen könnten nach unten fallen. Oder sollte man die Schrauben auf keinen Fall lösen?
Weejas
Stammgast
#65 erstellt: 06. Aug 2014, 15:43
Innerhalb der Garantie sollte man keine Experimente wagen
-Didée-
Inventar
#66 erstellt: 06. Aug 2014, 16:28
"Auf gar keinen Fall lösen" -- nein, bzw. doch, soll heißen: ist egal. Passieren kann da im Prinzip nix, aber bringen wird's höchstwahrscheinlich auch nichts. Erstens ist die Paneleinheit "in sich" separat verschraubt " oder sonstwie verbunden, und dieses "Sandwich" (das Panel) ist dann im inneren des Geräts mit dem Chassis verschraubt. Mit den hinteren Gehäuseschrauben hat das (beim W905) gar nichts zu tun, Du könntest auch alle Schrauben hinten komplett 'rausdrehen, das Panel ist innen noch immer fixiert.
Sowas ist von Modell zu Modell (oder Hersteller zu Hersteller) unterschiedlich, z.B. hat bei meinem Samsung D6500 das Herumschrauben an den hinteren Gehäuseschrauben definitiv einen Einfluss auf etwaiges Clouding / Edge Flashlights gehabt, aber bei bei (inzwischen zwei Exemplaren) des W905 tut sich da überhaupt garnichts, d.h. das Panel ist in dieser Hinsicht weitgehend entkoppelt von der Befestigung der hinteren Gehäuseabdeckung.

Ich würde die 150 Steine investieren (oder wieviel war's?) und das Ding vom Fachmann reinigen lassen. Viel schlimmer werden kann's ja nimmer werden, aber ein Tausch auf irgendein verfügbares 2k-TVmodell ist auf jeden Fall ein Rückschritt in der Bildqualität. Also, guten Mutes voran, es wird schon schiefgeh'n.
rotzfresh
Stammgast
#67 erstellt: 06. Aug 2014, 18:50
Ok, wenn es nix bringt, dann lass ich es lieber.
holli146
Stammgast
#68 erstellt: 07. Aug 2014, 15:49
Als Tipp, stell dem Mediamarkt eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (min. 14Tage). Solltte MM in dieser Zeit nicht reagieren würde einem Rücktritt nichts im Wege stehen. Somit könntest du mit einer Rücktrittserklärung vom Kaufvertrag zurücktreten und würdest dein Geld zurückerhalten. Als Mangel würde ich ein schlechte Verarbeitung der Paneleinheit angeben, die es erst ermöglicht, dass solche Fliegen dazwischen geraten. (Gewährleistung sagt nämlich nur, dass zum Zeitpunkt der Übergabe alles in Ordnun war-> zum Zeitpunkt der Übergabe keine Fliegen, aber schlechte Verarbeitung der Paneleinheit).
Anspruchsgrundlage: §433 I BGB, Sachmangel nach §434 I 2 alt.2, Nacherfüllung aufgrund §§437 1,439, Fristsetzung und dessen Nichteinhaltung hat nach §§437 2, 440, 323 I, 346 den Rücktritt zur Folge.
Weejas
Stammgast
#69 erstellt: 07. Aug 2014, 15:58
Ok, werde ich noch in betracht ziehen wenn sich bei Sony nichts ergibt.
Dh. bis 26.09.2014 hätte ich damit Zeit.
Ab dem 27.09.2014 wären es dann genau 6 Monate.
eraser4400
Inventar
#70 erstellt: 07. Aug 2014, 16:25
Zitat:Als Mangel würde ich ein schlechte Verarbeitung der Paneleinheit angeben
>Damit kommt er garantiert nicht durch.

Zitat: zum Zeitpunkt der Übergabe keine Fliegen, aber schlechte Verarbeitung der Paneleinheit
>Ja? Viel Spass beim Nachweiß...

Und was hätte er dann bitte von einem Rücktritt? Immer noch keinen TV den er will. Der MM hat nämlich sicher keinen 905er mehr und nen Anderen will er ja gerade NICHT.

Und woanders? Ebenso Fehlanzeige.


[Beitrag von eraser4400 am 07. Aug 2014, 16:27 bearbeitet]
Weejas
Stammgast
#71 erstellt: 07. Aug 2014, 16:30
Ja der W905 ist schon das beste unter den LED TV´s.
Verdammt, warum ist der 955er nicht so
holli146
Stammgast
#72 erstellt: 07. Aug 2014, 16:33
Warum sollte er damit nicht durchkommen. Kennst es von anderen Herstellern, dass die Probleme mit Fliegen haben. Dies kommt einfach von einem zu großem Spalt zwischen Glas und Panel.

Ein Nachweis ist innerhalb der ersten 60 nahe nicht nötig.

Beim Rücktritt bekommt er sein Geld wieder und kann sich dann wieder einen Fernseher seiner Wahl aussuchen.

Wenn man keine Ahnung hat sollte man es lassen.
eraser4400
Inventar
#73 erstellt: 07. Aug 2014, 16:35
Ach ja Herr Hobby-Jurist? Da bist du blöderweise genau an den Falschen geraten....

Zitat: Beim Rücktritt bekommt er sein Geld wieder und kann sich dann wieder einen Fernseher seiner Wahl aussuchen.

>Ach ja? Er will aber KEINEN ANDEREN. Das steht hier in fast jedem 2. Beitrag von Ihm. Erst mal lesen, dann schreiben.

Zitat: Wenn man keine Ahnung hat sollte man es lassen.

>Jap. Trifft perfekt auf dich zu.


[Beitrag von eraser4400 am 07. Aug 2014, 16:37 bearbeitet]
Weejas
Stammgast
#74 erstellt: 07. Aug 2014, 16:36
Habt euch lieb

Die Sache ist ernst
holli146
Stammgast
#75 erstellt: 07. Aug 2014, 16:53
Das hab ich auch gelesen. Fakt ist aber, dass er von Sony diesen nicht wieder erhalten wird. Zweitens, wenn MM der Nacherfüllung nachkommt behält er seinen Fernseher. Drittens beim Rücktritt erhält er sein Geld und kann sich dementsprechend auch wieder das gleiche Modell aussuchen oberen gleichwertiges und ist nicht auf das Angebot von Sony angewiesen.

Und zum Abschluss hab ich morgen meine Abschlussprüfung im Fach Recht. Soviel also zum Hobby-Jurist.

Ich wollte dich auch nicht beleidigen, falls es so rüber kam tut es mir leid. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass deine Infos falsch waren und man Sachen nur kommentieren sollte, wenn man sich in der Thematik auskennt.
eraser4400
Inventar
#76 erstellt: 07. Aug 2014, 17:05
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass deine Infos falsch waren und man Sachen nur kommentieren sollte, wenn man sich in der Thematik auskennt.

>Huuuuuh! Gut das meine Mandanten nix von meiner Unwissenheit in dieser Thematik wissen...


Zitat: (...) Sachmangel nach §434 I 2 alt.2

Einschlägige Norm: (...) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist

>Na Herr Kollege, dann fangen Sie mal an zu subsumieren, ich warte...
holli146
Stammgast
#77 erstellt: 07. Aug 2014, 17:21
Schau bei Absatz 1 und nicht bei 2!

Ich hab geschrieben Paragraph 434 Absatz I Satz 2 Nummer 2. Dort steht: Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Ich würde sagen, dass das Gerät in diesem Fall eine Beschaffenheit aufweist die nicht üblich ist, wodurch Fliegen in das Display geraten.

Und wenn man es nicht kann sollte man es echt sein lassen, als ständig zu versuchen andere herunter zu ziehen oder ei allem zu meinen, dass man es besser wüsste.
eraser4400
Inventar
#78 erstellt: 07. Aug 2014, 17:24
Na, gut. Um die Sache hier mal abzukürzen -und ich will hier ja auch Niemanden blosstellen-:

Fakt ist: Sony wird einfach so argumentieren, dass eben kein Mangel in der Montage vorliegt und die entspr. Spaltmaße nötig sind zur Abführung der Thermik. Fakt ist ebenso (jetzt mal laienhaft gesprochen und als nix Anderes trete ich hier im Forum auf -mein Job tut hier nix zur Sache-: Hat im Hochsommer jemand abends bei herannahendem Gewitter (Unwetter) die Fenster auf, oder auf Kippstellung und ist ferner der TV die einzige Lichtquelle im Raum, so ist, vermutl. auch nach herrschender Meinung, das Risiko von Befall/Eindringen von Fransenflüglern (Gewittertieren) nunmal gegeben.

Ich fürchte es gibt beim Bau von TVs weder die zwingende Vorgabe, die Paneleinheit hermetisch abzuriegeln/zu versiegeln, noch ist dies aus eben zuvorgenannten Gründen (Thermik) überhaupt möglich. Diesbezüglich bin ich jedoch kein Fachmann, -vermutlich kann der User Didée hier mehr Wissen einbringen-....


[Beitrag von eraser4400 am 07. Aug 2014, 17:25 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#79 erstellt: 07. Aug 2014, 18:37
Ich halte es für technisch völlig unnötig und daher auch keineswegs erforderlich, dass da ein Spalt sein muss, durch den Viehzeuch und dann ja auch erst recht alle möglichen Arten von Dreck eindringen können.

Wie weiter vorne schon mal gesagt - das ist für mich ein ganz klarer Mangel (und Sony scheint dies ja hier auch bereits in gewisser Weise anerkannt zu haben). Wenn ICH dieses Problem hätte, käme ich damit beim Händler auch durch, keine Sorge.
Ren_Höek
Stammgast
#80 erstellt: 07. Aug 2014, 20:03
Laut den Sicherheitsinformationen:
http://download.sony-europe.com/pub/manuals/tvhc/4453088131.pdf schrieb:
Verbotene Nutzung
Installieren Sie das Fernsehgerät weder an Standorten, in Umgebungen
noch in Situationen wie den hier aufgeführten, da dies zu
Fehlfunktionen des Fernsehgeräts und Feuer, Elektroschock,
Beschädigungen und/oder Verletzungen führen kann.
Standort: [..]
Umgebung:
* An heissen, feuchten oder übermäßig staubigen Orten, an denen
Insekten in das Gerät eindringen können; [..]

Das Gerät darf also keiner Umgebung mit Insekten ausgesetzt werden.
Zu argumentieren, dass Insekten, wenn sie denn schon in das Gerät gekrabbelt sind, doch bitte keinen Zugang zu dem Bereich zwischen Panel und Scheibe haben sollten scheint mir problematisch...
... denn auch sonst können sie Schaden anrichten.

Dass Sony hier trotzdem einen Austausch anbietet ist reine Kulanz...
BigBlue007
Inventar
#81 erstellt: 07. Aug 2014, 20:21
Moment...

Der Satz bedeutet, dass ich den TV nicht an heißen, feuchten oder übermäßig staubigen Orten installieren darf, an denen dann AUCH NOCH Insekten in das Gerät eindringen können. Er bedeutet aber NICHT, dass ich ihn nicht an einem ganz normalen, weder übermäßig feuchten noch übermäßig staubigen Ort installieren darf, an dem es aber natürlich trotzdem ab und zu auch mal ein paar Insekten geben kann. Wie z.B. ein handelsübliches Wohnzimmer.

Wenn der Satz so gemeint ist, wie Du offenbar denkst, dann müsste er wie folgt lauten:

"An heissen, feuchten oder übermäßig staubigen Orten, ODER AN ORTEN, an denen Insekten in das Gerät eindringen können"

Und selbst WENN der Satz so dastehen würde, oder selbst WENN man ihn so, wie er da steht, so interpretieren könnte, wie Du es tust (was nicht der Fall ist), hätte das auf die gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer keine Auswirkung, denn Sony kann viel schreiben, wenn der Tag lang ist. Bzgl. der Gewährleistungsrechte würde es im Zweifelsfalle darauf ankommen, ob ein Richter der Meinung wäre, dass man als Besitzer eines TVs sicherzustellen hat, dass das Wohnzimmer frei von Insekten ist. Es darf bezweifelt werden, dass irgendein Richter diese Ansicht vertreten würde.


[Beitrag von BigBlue007 am 07. Aug 2014, 20:26 bearbeitet]
Ren_Höek
Stammgast
#82 erstellt: 07. Aug 2014, 20:31
Nein, es ist eine Aufzählung. In der englischen Version ist es eindeutiger erkannbar:
Places that are hot, humid, or excessively dusty; where insects may
enter; where it might be exposed to mechanical vibration, near
flammable objects (candles, etc).

Insekten treten nicht lediglich an "heißen, feuchten oder übermäßig staubigen Orten" auf.
Aber diese Orte und Orte mit Insekten sind zu vermeiden.
-Didée-
Inventar
#83 erstellt: 07. Aug 2014, 20:45
Also darf man einen Sony-TV nur innerhalb eines Reinraumes betreiben, welcher über eine Luftschleuse zu betreten ist.

Totaler Blödsinn. Jede normale Wohnumgebung ist potentielles Einzugsgebiet von Insekten. Dann müsste jedes normale Wohnzimmer als "prinzipiell ungeeignet" gelten, und das kann nicht sein. Ein Autohersteller kann ja auch nicht sagen >>Um die Funktion des Motors zu gewährleisten, betreiben Sie das Fahrzeug nicht in Umgebungen mit aktivem feuchten Niederschlag ("Regen")<<. Alles was recht ist, so geht das nicht.
BigBlue007
Inventar
#84 erstellt: 07. Aug 2014, 20:53
Danke.


Ren_Höek (Beitrag #82) schrieb:
Nein, es ist eine Aufzählung. In der englischen Version ist es eindeutiger erkannbar:
Places that are hot, humid, or excessively dusty; where insects may
enter; where it might be exposed to mechanical vibration, near
flammable objects (candles, etc).

Insekten treten nicht lediglich an "heißen, feuchten oder übermäßig staubigen Orten" auf.
Aber diese Orte und Orte mit Insekten sind zu vermeiden.

Deine Interpretation des deutschen Satzes ist objektiv falsch (warum das so ist, dazu will ich mir mal lieber kein Urteil erlauben ), und was auf der englischen Seite steht, ist hierzulande noch irrelevanter, als es auch der deutsche Satz mit Blick auf die Gewährleistung ja schon ist.


[Beitrag von BigBlue007 am 07. Aug 2014, 20:53 bearbeitet]
Ren_Höek
Stammgast
#85 erstellt: 07. Aug 2014, 20:55

-Didée- (Beitrag #83) schrieb:
[..] Ein Autohersteller kann ja auch nicht sagen >>Um die Funktion des Motors zu gewährleisten, betreiben Sie das Fahrzeug nicht in Umgebungen mit aktivem feuchten Niederschlag ("Regen")<<. Alles was recht ist, so geht das nicht.

Andererseits wird kein Autohersteller für einen Marderschaden haften.
Ren_Höek
Stammgast
#86 erstellt: 07. Aug 2014, 21:06

BigBlue007 (Beitrag #84) schrieb:
Deine Interpretation des deutschen Satzes ist objektiv falsch (warum das so ist, dazu will ich mir mal lieber kein Urteil erlauben :D ), und was auf der englischen Seite steht, ist hierzulande noch irrelevanter, als es auch der deutsche Satz mit Blick auf die Gewährleistung ja schon ist.

Beide Sätze stammen aus dem selben Dokument welches auf der deutschen Supportseite verlinkt ist. Die deutsche Version ist eine direkte Übersetzung der englischen Version (wenn auch mit nicht optimaler Zeichensetzung).
Unter dieser Betrachtung ist die Interpretation eindeutig.

Auch würde es wenig Sinn machen, Insekten lediglich an "heißen, feuchten oder übermäßig staubigen Orten" auszuschließen, ansonsten aber nicht. Insekten sind nicht auf diese Orte beschränkt.
Und "heißen, feuchten oder übermäßig staubigen Orten" sind an sich bereits auszuschließen.

Nur weil in der deutschen Übersetzung (irritierenderweise) ein Komma anstelle eines Semikolens verwendet wurde, sollte man keine andere Bedeutung in den Satz hineininterpretieren.


[Beitrag von Ren_Höek am 07. Aug 2014, 21:07 bearbeitet]
BigBlue007
Inventar
#87 erstellt: 08. Aug 2014, 00:21

Ren_Höek (Beitrag #85) schrieb:

-Didée- (Beitrag #83) schrieb:
[..] Ein Autohersteller kann ja auch nicht sagen >>Um die Funktion des Motors zu gewährleisten, betreiben Sie das Fahrzeug nicht in Umgebungen mit aktivem feuchten Niederschlag ("Regen")<<. Alles was recht ist, so geht das nicht.

Andererseits wird kein Autohersteller für einen Marderschaden haften.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
BigBlue007
Inventar
#88 erstellt: 08. Aug 2014, 00:31

Ren_Höek (Beitrag #86) schrieb:
Beide Sätze stammen aus dem selben Dokument welches auf der deutschen Supportseite verlinkt ist. Die deutsche Version ist eine direkte Übersetzung der englischen Version (wenn auch mit nicht optimaler Zeichensetzung). Unter dieser Betrachtung ist die Interpretation eindeutig.

Du unterliegst weiterhin dem Denkfehler, dass der englischen Ausdrucksweise irgendeine Bedeutung beizumessen wäre. Dem ist nicht so. Wir sind hier in Deutschland, unsere Amtsprache ist deutsch, und alles, was Sony seinen deutschen Kunden mitzuteilen hat, haben sie in deutscher Sprache mitzuteilen. Was da in anderen Sprachen steht, ist völlig irrelevant, und wenn die verschiedenen Sprachversionen unterschiedliche Bedeutungen haben, dann ist das DEREN Problem, nicht das des Kunden. Für einen deutschen Kunden gilt der deutsche Satz, und der ist genau so wie von mir oben beschrieben zu interpretieren, und nicht anders.

Auch würde es wenig Sinn machen, Insekten lediglich an "heißen, feuchten oder übermäßig staubigen Orten" auszuschließen, ansonsten aber nicht.

Keineswegs. Sogar eher im Gegenteil - ohne Kenntnis des englischen Texts interpretiere ich das so, dass Sony davon ausgeht, dass es an heißen und feuchten Orten (an staubigen ja eigentlich auch ) i.d.R. auch vermehrt Insekten gibt. Was ja auch tatsächlich so ist.

Was umgekehrt nicht den geringsten Sinn macht, ist, das Eindringen von Insekten an beliebigen Orten als Garantiefall auszuschließen, weil Insekten eben nunmal dummerweise auch in einem ganz normalen Wohnzimmer vorkommen können und Deine Interpretation bedeuten würde, dass ich das Gerät ausschließlich in einem Raum betreiben dürfte, in dem ich ausschließen kann, dass es dort Insekten gibt. Und das ist natürlich in höchstem Maße schwachsinnig. Und das wird auch nicht weniger schwachsinnig, weil DU es so interpretierst, wie Sony es vermutlich auch interpretiert haben wollte.

Nur weil in der deutschen Übersetzung (irritierenderweise) ein Komma anstelle eines Semikolens verwendet wurde, sollte man keine andere Bedeutung in den Satz hineininterpretieren.

Der Satz wäre nicht anders zu interpretieren, wenn man das Komma durch ein Semikolon ersetzt, vielmehr sähe das Semikolon dann einfach nur blöd aus. Der Nebensatz nach dem Komma/Semikolon müsste ebenfalls umgestellt werden, damit die gewünschte Interpretation entsteht. Es müsste quasi nochmal ein "an Orten," vor den Nebensatz.


[Beitrag von BigBlue007 am 08. Aug 2014, 00:34 bearbeitet]
axoelt
Ist häufiger hier
#89 erstellt: 08. Aug 2014, 00:35
Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht!

Dort, wo Insekten eindringen können, wird sich erst recht früher oder später Staub ansammeln. Die Panels sind daher mit Sicherheit nicht gemeint, da diese gegen solche Einflüsse abgeschottet sein sollten.

Die Aussage von Sony bez. der Aufstellungsorte bezieht sich ja wohl auf den Body, welcher durch seine Lüftungsschlitze vor übermäßigen Einflüssen möglichst zu verschonen ist.

Wo kommen wir denn dahin, wenn wir vor dem Kauf eines solchen Gerätes erst einmal das Panel wie bei einem Zylinderkopf auf Dichtigkeit abdrücken müssen?

Für mich ´ne ganz klare Sache: Reklamationsrelevant
Dualis
Inventar
#90 erstellt: 08. Aug 2014, 05:45
ich verstehe auch nicht warum ihr 100 öcken fürs reinigen ausgeben wollt? das kernproblem bleibt doch weiterhin bestehen, dann habt ihr demnächst wieder gewitterfliegen im panel.
etwas was nicht sein dürfte. gewitterfliegen haben wir alle irgendwann irgendwie mal in der hütte , das die aber im fernseher bzw im panel krabeln können sollte wohl als nicht normal angesehen werden.

ich würde das teil zurück geben. die frage stellt sich auch ob alle w905er von "über"großen spalt betroffen sind oder nur einzelne....
Weejas
Stammgast
#91 erstellt: 08. Aug 2014, 06:34
Dann müssten mehr User über das Problem berichten können, dies sehr ich hier aber nicht
Mit der Menge an diesen Tierchen, schein ich derzeit der einzigste zu sein.

Wie auch schon geschrieben, kamen sie nicht über die Lüftungsschlitze an der Rückseite. Sondern definitiv durch den Alu Rahmen ,der auf der Rückseite nun einmal einen spalt hat und das dürfte auch nicht sein.
Denn wenn die schon rein kommen, wie sieht es mit Staubpartikel aus die man immer in einer Wohnung hat.


[Beitrag von Weejas am 08. Aug 2014, 06:37 bearbeitet]
DeBaba
Inventar
#92 erstellt: 08. Aug 2014, 09:01

Weejas (Beitrag #91) schrieb:
Dann müssten mehr User über das Problem berichten können, dies sehr ich hier aber nicht
Mit der Menge an diesen Tierchen, schein ich derzeit der einzigste zu sein.

Wie auch schon geschrieben, kamen sie nicht über die Lüftungsschlitze an der Rückseite. Sondern definitiv durch den Alu Rahmen ,der auf der Rückseite nun einmal einen spalt hat und das dürfte auch nicht sein.
Denn wenn die schon rein kommen, wie sieht es mit Staubpartikel aus die man immer in einer Wohnung hat.


Zumindest ist bei Wikipedia unter "Fransenflügler" ein Eintrag, daß die Viecher bei TFT-Monitoren durch die Lüftungsschlitze eindringen....und da wird von einer Plage gesprochen, also kein Einzelfall...
Weejas
Stammgast
#93 erstellt: 08. Aug 2014, 09:04
Eine leichte Gummidichtung oder aus Schaumstoff, würde das Problem sofort lösen im Rahmen, dass die Tierchen von dort aus eindringen.
Ren_Höek
Stammgast
#94 erstellt: 08. Aug 2014, 09:11

BigBlue007 (Beitrag #88) schrieb:
[..] Was umgekehrt nicht den geringsten Sinn macht, ist, das Eindringen von Insekten an beliebigen Orten als Garantiefall auszuschließen, weil Insekten eben nunmal dummerweise auch in einem ganz normalen Wohnzimmer vorkommen können und Deine Interpretation bedeuten würde, dass ich das Gerät ausschließlich in einem Raum betreiben dürfte, in dem ich ausschließen kann, dass es dort Insekten gibt. Und das ist natürlich in höchstem Maße schwachsinnig. Und das wird auch nicht weniger schwachsinnig, weil DU es so interpretierst, wie Sony es vermutlich auch interpretiert haben wollte. :D
[..]

Ja, so hat es Sony gemeint! Und so ganz schwachsinnig ist die Aussage nicht:

Es bedeutet nicht, dass das Gerät in einem hermetisch abgeriegelten Reinraum, frei von Feuchtigkeit, Staub und Insekten, betrieben werden muss.
Es bedeutet, dass Sony in ihrer freiwilligen Herstellergarantie für durch Insekten verursachte Schäden nicht haftet.
Krabbelt eine Ameise rein und verursacht einen Kurzschluss, dann ist nicht der Hersteller verantwortlich.

Es bedeutet, dass sie für durch Staub oder Feuchtigkeit verursachte Schäden ebenfalls nicht haften. Alles äußere Einflüsse.

Daher ist der Austausch seitens Sony (nach aktueller Lage) reine Kulanz.

Inwieweit dieser Ausschluss (in diesem Fall) vor einem Gericht bestand hat, und vor allem inwieweit er die Gewährleistung des Händlers betrifft ist eine andere...
BigBlue007
Inventar
#95 erstellt: 08. Aug 2014, 09:52

Ren_Höek (Beitrag #94) schrieb:
Ja, so hat es Sony gemeint! Und so ganz schwachsinnig ist die Aussage nicht:

Doch.

Es bedeutet nicht, dass das Gerät in einem hermetisch abgeriegelten Reinraum, frei von Feuchtigkeit, Staub und Insekten, betrieben werden muss.
Es bedeutet, dass Sony in ihrer freiwilligen Herstellergarantie für durch Insekten verursachte Schäden nicht haftet. Krabbelt eine Ameise rein und verursacht einen Kurzschluss, dann ist nicht der Hersteller verantwortlich.

Das sind aber zwei völlig verschiedene paar Schuhe. Die Ameise, die durch die Lüftungsschlitze kriecht und einen Kurzschluss verursacht (was ich übrigens für eher ausgeschlossen halte, also nicht das Durchkriechen, aber das Kurzschluss-verursachen), kommt durch eine Öffnung rein, die unzweifelhaft vorhanden sein muss. Eine Fliege, die zwischen Glas und Panel landet, kommt durch eine Öffnung rein, die NICHT vorhanden sein muss. Ganz im Gegenteil - bei ALLEN solchen Geräten (also nicht nur TVs, sondern z.B. auch Handys, Notebooks usw.) ist die Glas- bzw. Kunststoffscheibe auf dem Panel so abgedichtet, dass da eben gerade KEIN Staub reinkommt, und natürlich erst recht keine Fliegen. Und wenn das nicht so ist, dann ist das - genau - ein Mangel.

Es bedeutet, dass sie für durch Staub oder Feuchtigkeit verursachte Schäden ebenfalls nicht haften. Alles äußere Einflüsse.

Der Ausschluss einer Garantie aufgrund von Einflüssen, die an einem normalen Einsatzort völlig normal sind, ist in höchstem Maße unseriös. Davon abgesehen verstehe ich weiterhin nicht, was die Diskussion soll. Nicht nur, dass Sony Weejas, soweit ich das verstanden habe, ja durchaus einen Tausch des Gerätes angeboten hat und somit der Garantieverpflichtung ja durchaus nachkommen möchte. Darüber hinaus kann sich Weejas, wie nun bereits x-mal gesagt, am Händler schadlos halten, und hierbei ist diese Aussage von Sony völlig belanglos.

Insofern - worüber diskutieren wir hier eigentlich? Du interpretierst in Sinne von Sony eine Aussage von denen in einer Art und Weise, in der sie sie ja selbst gar nicht interpretieren?


[Beitrag von BigBlue007 am 08. Aug 2014, 09:54 bearbeitet]
TomiB
Stammgast
#96 erstellt: 08. Aug 2014, 10:02
Ist schon ein spannendes Thema. Ich hatte auch schon mal eine Begegnung mit solch einem Tierchen. Allerding in einem Samsung TFT-Monitor (22 Zoll). Das Vieh saß schön im mittigen Bereich. Habe einen Garantieantrag gestellt, der Monitor wurde abgeholt und kostenlos repariert (gab sogar ein Ersatzgerät). Ist natürlich eine andere Preisklasse, aber wie man sieht kann das auch funktionieren.
Weejas
Stammgast
#97 erstellt: 08. Aug 2014, 10:19
Samsung sieht das auch als Garantiefall an. Sony musst du Glück haben und auf guter Laune des Agenten hoffen.
Wenn das nur ein Tierchen wäre, würde es bei der Größe noch gehen, aber über 10 ist schon böse.
Wenn so viele das heimische im Display suchen, sollte dies doch als klarer Mangel gelten.

Der Sony Techniker hatte heute Nacht um 2 eine e-mail an mich geschickt das noch keine Antwort von Sony kam zwecks 905 Bestand.
Sollte einer da sein würde ich den bekommen.

Schade das der 955B so ein technischer Rückschritt ist, sonst wäre ich das Angebot eingegangen.
Ren_Höek
Stammgast
#98 erstellt: 08. Aug 2014, 10:41

BigBlue007 (Beitrag #95) schrieb:
[..] Insofern - worüber diskutieren wir hier eigentlich? Du interpretierst in Sinne von Sony eine Aussage von denen in einer Art und Weise, in der sie sie ja selbst gar nicht interpretieren? :D

Die Aussage von Sony ist eindeutig:
Die freiwillige Herstellergarantie deckt keine durch Insekten verursachten Schäden ab!

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass Sonys Angebot für einen Tausch damit reine Kulanz ist.
Ein "Mangel" des Geräts müsste auch erst über den Händler und die Gewährleistung abgewickelt werden.

Dieses Wissen um die aktuelle Lage, könnte für ihn hilfreich bei seinen Verhandlungen mit Hersteller und Händler sein, daher mein Beitrag.
Weejas
Stammgast
#99 erstellt: 08. Aug 2014, 11:06
Ja die Gewährleistung muss man in erster Linie immer über den Händler/Verkäufer machen, die sind dafür haftbar. Soweit ich das alles verstanden habe.
Dualis
Inventar
#100 erstellt: 08. Aug 2014, 12:40

Weejas (Beitrag #91) schrieb:
. Sondern definitiv durch den Alu Rahmen ,der auf der Rückseite nun einmal einen spalt hat und das dürfte auch nicht sein.
.

und da ist das problem. nur reinigen lassen bringt es doch nicht , denn das kernproblem mit dem spalt im alurahmen ist noch vorhanden und somit würden nach der reinigung wieder die tierschen reinschlüpfen können. das ist ein geräte problem. ich bin auch der meinung sony sollte das gerät abholen, säubern und dann den spalt im alu rahmen abdichten.
Matz71
Inventar
#101 erstellt: 09. Aug 2014, 08:53
das problem ist das ganz einfach...der 905 ist nicht mehr lieferbar und nur darum geht es ihm.Alles andere ist ok.Sony tauscht das Gerät um..leider nur in ein 955er der dem 905 leider nicht das Wasser reichen kann.
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