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TV Empfang wird auf Mieter abgewälzt+A -A |
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Autor |
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rura
Inventar |
#101 erstellt: 30. Apr 2024, 11:50 | |
Sehe ich anders, aber jeder wie er will
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Bollze
Inventar |
#102 erstellt: 30. Apr 2024, 14:03 | |
Ein Lösungsvorschlag https://www.youtube.com/watch?v=AiQMpnOCwoM [Beitrag von Bollze am 30. Apr 2024, 14:04 bearbeitet] |
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KuNiRider
Inventar |
#103 erstellt: 02. Mai 2024, 20:40 | |
Endlich hat man die freie Wahl? 🤔😩 Woher soll denn die plötzlich kommen? Wer in einem großen Mietshaus mit Kabel-TV wohnt, hat meist nur die Wahl: 1. weiter Kabel-TV 2. kein TV 3. mit viel Glück DVB-T2 per Zimmerantenne 4. Streaminganbieter .... Hmmm .... da war doch was ... dafür braucht man schnelles Internet Und wo kommt das her? Mit wieder viel Glück funktioniert VDSL mit >50Mbs (scheitert oft an alten langen Leitungen im Haus) Selbst wenn das Haus nun Glasfaser hat, ist es sehr kompliziert das Signal in die Wohnung zu bekommen. Darum sind in MFH sehr viele Glasfaseranschlüsse ungenützt. --> also bleibt meist nur der bisherige Kabelnetzbetreiber fürs HSI Der Vermieter ist nicht verpflichtet irgendwelche Renovierungsmaßnahmen zu tätigen, damit Mieter wählen können! Er muss nun auch nicht einer Sat-Antenne auf dem Balkon zustimmen. Erst ~2026 wird bei Neubauten und Generalsanierungen Glasfaserleitungen (meist 4) zu jeder Wohnung Pflicht. Also schöne Wahl! |
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rura
Inventar |
#104 erstellt: 03. Mai 2024, 04:20 | |
Es geht durch die Abschaffung des Nebekostenprivilegs ja nicht um eine freie Wahl, die hatte man vorher auch schon. Es geht darum was man für was bezahlt selbst wenn man es nicht nutzt, das ist alles. Um bei deinem Beispielen zu bleiben.. 1. Weiter Kabel TV. Alles bleibt ungefähr gleich, nur das man jetzt einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Kabelanbieter abschließt wenn man das möchte. 2. Kein TV Vorteil 1. Keine Kabelgebühren. 3. DVB-T Vorteil 2. Keine Kabelgebühren. 4. Streaminganbieter. Vorteil 3. Keine Kabelgebühren ebenso wie bei einer SAT Schüssel auf dem Balkon. Ich sehe deshalb durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs durchaus nur Vorteile für den Mieter, alles andere steht auf einem anderen Blatt. |
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Bollze
Inventar |
#105 erstellt: 04. Mai 2024, 13:14 | |
Nach meinen Wissensstand kann ein Vermieter nur eine fest installierte Schüssel verbieten, also wo die Bausubstanz verändert wird, z.B. durch das Bohren von Löchern. Balkonständer und Fensterdurchführung machen es also möglich, dass man nicht bohren muss und wenn man die Schüssel kaum sieht , wird sie bei dem Vermieter kaum in Ungnade fallen. Eine DigiDish 45 Schüssel ist von der Empfangsleistung völlig ausreichend. Ich habe mal einen Versuch mit einer Gibertini 40 cm gemacht und damit über ein halbes Jahr problemlos Astra gesehen. Die Gibertini 40 war mit einen normalen Inverto-LNB versehen , den Skew optimiert ( das LNB eindrehen) und ich habe zwischen den Signalwerten des MDR HD -Transponders und des Sat1/Pro7 SD-Transponders die Ausrichtung Ost-West-Ausrichtung der Schüssel vermittelt. Moderne TV -Geräte haben heute fast alle einen Satreceiver eingebaut. Einen Extra-Receiver braucht man nicht mehr, obwohl manche der in den TV eingebauten Receiver von der Installation und Sendersortierung usw. eine Katastrophe sind, gerade im Nonamebereich. Bollze [Beitrag von Bollze am 05. Mai 2024, 07:55 bearbeitet] |
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KuNiRider
Inventar |
#106 erstellt: 12. Mai 2024, 20:23 | |
Ich sehe den nur bei ca . 20% der Haushalte und auch nur in größeren MFH |
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rura
Inventar |
#107 erstellt: 13. Mai 2024, 06:20 | |
Ich sehe den Vorteil bei ca. 80% der Haushalte denn nur ca. 20% leben in ihrem eigenem Haus. Und als Mieter hat man jetzt die Wahl und das ohne weiterhin Kabelgegühren zahlen zu müssen.und nur darauf kommt es an. Und was haben die bisherigen Zwangskabelgebühren mit dem streamen zu tun? Du meinst die meisten haben ihr Internet auch über Kabel? Ich kenne in meiner Umgebung keinen, das läuft alles getrennt. Recht machen kann man es sowieso keinem und dann kommen die persönlichen Verhältnisse und Ansichten ins Spiel, der eine so, der andere anders. |
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Radiowaves
Inventar |
#108 erstellt: 13. Mai 2024, 21:14 | |
Wenn ich hier ins WLAN schaue, habe ich ganz viele Vodafone-Hotspots, Vodafone-Homespots und mir bekannte WLANs von nachbarn, die alle das Vodafone-TV-Kabel für Internet nutzen. Auf der "Zweidraht-Seite" sehe ich nur eine 1&1-VDSL-Fritzbox und evtl. einen O2-Anschluss (der aber auch ein "getarnter" Vodafone-Kabelanschluss sein kann). Laut https://www.dslweb.de/breitband-report-deutschland-2023.php sind ca. 8 Mio. Haushalte mit Vodafone-Kabelinternet unterwegs. Dazu kommen noch die PYUR-Netze (und die sind teils auch sehr groß, z.B. in Berlin), dazu kommen teils Stadtwerkenetze, die auch DOCSIS anbieten. Das ist nicht zu unterschätzen, wenngleich in Summe wohl keine Mehrheit gegenüber der Summe aller DSL-Anbieter. Zwangskabelgebühren haben dann was mit dem Streamen zu tun, wenn man das Internet nicht übers TV-Kabel betreibt, das TV-Kabel also für rein gar nichts braucht und bislang über die Nebenkosten dennoch dafür zahlen musste. Das kann dann entfallen. Wenn das Internet via TV-Kabel läuft, ist alles Mögliche und "Unmögliche" möglich mit Wegfall der Nebenkosten. Bis hin zum Zwang zur Zahlung einer Wegelagerergebühr für die Netzebene 4 an einen regionalen Betreiber (verbunden mit weiterhin zu zahlender, aber nicht benötigter TV-Basisversorgung), nur um hinten aus der Dose das DOCSIS-Internet rauszubekommen. |
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rura
Inventar |
#109 erstellt: 14. Mai 2024, 04:00 | |
Und nur darum geht es durch die Abschaffung des Nebenkostenprivileg der mir dieses Vorteil beschert. Aber es gibt auch Nachteile wenn ein Mieter weiterhin Kabel TV sehen möchte, sein Internet aber über DSL hat und er jetzt wohl einen etwas erhöhten Preis, je nach Anzahl der Mieter in einem MFH zahlen muss. Aus meinem Umfeld jetzt 9,99 für Kabel TV, vorher 8,65. [Beitrag von rura am 14. Mai 2024, 17:15 bearbeitet] |
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aairfccha
Stammgast |
#110 erstellt: 14. Mai 2024, 09:14 | |
Bei der Gleichsetzung Vodafone=Kabel wäre ich mir nicht ganz so sicher, Vodafone hat auch DSL-Anschlüsse im Programm die früher für Neukunden recht attraktiv bepreist waren. |
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Radiowaves
Inventar |
#111 erstellt: 14. Mai 2024, 18:44 | |
Danke, wichtiger Hinweis! Hast natürlich völlig recht. |
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