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LG OLED 2024 - B4 α8/evo C4 α9/evo G4, M4 mit MLA α11/ SIGNATURE T/ 42-97"

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ITGuy42
Hat sich gelöscht
#2626 erstellt: 17. Aug 2024, 12:45

Bavilo (Beitrag #2622) schrieb:
Die wollen sich heute bei mir melden. Mal sehen was kommt. Ist ja im Prinzip ein Garantiefall wo die LG einschalten werden.

Wenn du einen Mangel hast, musst du dich nicht vom Händler zum Hersteller schicken lassen.
Dann ist erst einmal der Händler per Gesetz in der Pflicht. Manche Händler versuchen das zwar, einlassen musst du dich darauf aber nicht.

Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich hier schon geschrieben habe:
Bei einem Mangel hast du als Käufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung das Recht dir auszusuchen, ob du eine Reparatur oder einen Austausch haben möchtest. Kann der Händler das nicht erfüllen, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Tommy303
Inventar
#2627 erstellt: 17. Aug 2024, 12:59
Naja der Händler hat aber auch das Recht auf Nachbesserung. Man kann also nicht einfach auf einen Austausch beharren.
ITGuy42
Hat sich gelöscht
#2628 erstellt: 17. Aug 2024, 13:50
Doch, das kannst du. Lies bitte noch einmal den verlinkten Beitrag und die entsprechenden Paragrafen des BGB.

Ich zitiere dir auch noch einmal gerne direkt den Gesetzestext:

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Tommy303
Inventar
#2629 erstellt: 17. Aug 2024, 13:53
Richtig, und wie der Händler den Mangel behebt obliegt bei ihm, da er das Recht auf Nachbesserung hat.
Wenn er nachbessert, ist der Artikel auch mangelfrei.
Ich wollte damit nur ausdrücken, dass der Käufer eben nicht das Recht hat den Artikel einfach austauschen zu lassen.


[Beitrag von Tommy303 am 17. Aug 2024, 13:54 bearbeitet]
ITGuy42
Hat sich gelöscht
#2630 erstellt: 17. Aug 2024, 13:57
Nein, da liegst du eben absolut falsch.
Es ist die Entscheidung des Käufers und nicht des Verkäufers, welche Methode der Nachbesserung er haben will.
Kann der Verkäufer diesen Wunsch nicht erfüllen, hast du das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten und damit bekommst du dein Geld wieder.

Noch einmal: lies bitte noch einmal genau durch, was ich damals geschrieben habe und lies dir auch noch einmal die BGB Artikel durch.


[Beitrag von ITGuy42 am 17. Aug 2024, 13:58 bearbeitet]
Forenjunkie
Inventar
#2631 erstellt: 17. Aug 2024, 13:58
Vertrags- und Ansprechpartner bei einem Sachmangel bzw. Gewährleistungsfall ist ganz klar der Händler.
Allerdings kann das Einschalten des Herstellers vermutlich als Teil der Abwicklung des Gewährleistungsfalles gewertet werden?

Nein, das Recht auf ein Neu-/Austauschgerät hat man pauschal definitiv nicht.
Die freie Wahl der Art der Nachbesserung (Reparatur oder Austausch) nach § 439 BGB ist eher theoretischer Natur.

§ 439 BGB
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

In der Praxis wird eine Reparatur bei höherpreisigen Geräten fast immer günstiger sein als ein Austauschgerät
und dann muss der Käufer diese zwecks Nacherfüllung natürlich auch akzeptieren.

Kann ein Kunde zwischen Reparatur oder Neuware auswählen?

So steht es zwar im Gesetz, aber in der Realität kommt es auch auf die Art des gekauften Produktes an. Denn es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn die Wahl des Kunden dem Händler unzumutbare Kosten verursacht. In der Praxis bedeutet das, dass der Kunde bei kleinen, preisgünstigen Artikeln wählen kann, zum Beispiel bei Haarfönen oder Kaffeemaschinen. Handelt es sich um teure Produkte wie Autos, hochpreisigen Smartphones oder Waschmaschinen, wird der Händler auf zwei Reparaturversuche bestehen können. Bleiben diese Versuche ohne Erfolg, kann der Kunde nach neuem Recht ohne Frist vom Vertrag zurücktreten.
https://www.swrferns...aben-kunden-100.html
Tommy303
Inventar
#2632 erstellt: 17. Aug 2024, 14:01
Ich glaub wir sollten das auch nicht weiter vertiefen, da das schon in eine Rechtsberatung ausartet. Fakt ist, das steht ohne Zweifel fest, gewinnt am Ende der, mit dem längeren Atem und den besseren Anwälten...
ITGuy42
Hat sich gelöscht
#2633 erstellt: 17. Aug 2024, 14:10

Forenjunkie (Beitrag #2631) schrieb:
Allerdings kann das Einschalten des Herstellers vermutlich als Teil der Abwicklung des Gewährleistungsfalles gewertet werden?

Nein, kann es nicht. Dein Vertragsverhältnis mit dem Händler und die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller haben nichts direkt miteinander zu tun. Das sind zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.


Forenjunkie (Beitrag #2631) schrieb:
Nein, das Recht auf ein Neu-/Austauschgerät hat man pauschal definitiv nicht.

Wenn du mir nicht glaubst, obwohl es so Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, dann hol dir die Einschätzung von einem Juristen ein.
Ich habe das in der Vergangenheit bereits getan.


Forenjunkie (Beitrag #2631) schrieb:
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Ja, aber wenn er sie verweigert, muss er es einerseits genau begründen, warum das zu unverhältnismäßigen Kosten führt und führt andererseits dazu, dass du dann als Käufer das Recht hast vom Kaufvertrag zurück zu treten.
Händler können nicht einfach pauschal sagen "ist unverhältnismäßig" deswegen mach ich das nicht, geb dich mit einer Reparatur zufrieden.


Tommy303 (Beitrag #2632) schrieb:
Ich glaub wir sollten das auch nicht weiter vertiefen, da das schon in eine Rechtsberatung ausartet. Fakt ist, das steht ohne Zweifel fest, gewinnt am Ende der, mit dem längeren Atem und den besseren Anwälten...

In der Praxis ist es immer schlecht, wenn man mit einem Händler in den Rechtsstreit gehen muss. Solche Händler sollte man am Besten gleich meiden.
Wertvoll ist es meiner Meinung nach nur, wenn man weiß wie die Gesetzeslage ist und welche Rechte es gibt, damit man weiß wie man vorgehen sollte.

Es gibt nämlich gerade um das Thema Gewährleistung und Händlergarantie viele Missverständnisse und viele sind sich nicht bewusst, was im Zweifel zu tun ist.
Ins Besondere, dass Händler einen zum Hersteller im Mangelfall abschieben ist so nicht rechtens.
ITGuy42
Hat sich gelöscht
#2634 erstellt: 17. Aug 2024, 14:28
Und noch einmal für alle zum Nachlesen ein Artikel dazu von der Verbraucherzentrale der viele der Missverständnisse ausräumt.
blowfly6
Inventar
#2635 erstellt: 17. Aug 2024, 14:58
Alles schön und richtig, aber der Händler kann die gesetzliche Regelung in seinen AGB's einschränken und sich die Nachbesserung (max. 2x) ausbedingen.

Das geschieht deshalb aus offensichtlichen Gründen eigentlich immer...



[Beitrag von blowfly6 am 17. Aug 2024, 14:59 bearbeitet]
ITGuy42
Hat sich gelöscht
#2636 erstellt: 17. Aug 2024, 15:07

blowfly6 (Beitrag #2635) schrieb:
Alles schön und richtig, aber der Händler kann die gesetzliche Regelung in seinen AGB's einschränken und sich die Nachbesserung (max. 2x) ausbedingen.

Wo hast du das denn her, dass so etwas zulässig wäre? Hast du dazu Quellen?
Es gab schon mehrere Urteile des EuGH bezüglich Klauseln in den AGBs, welche die Gewährleistung einschränken. Dabei wurden diese praktisch immer für teilweise oder vollständig ungültig erklärt.
Forenjunkie
Inventar
#2637 erstellt: 17. Aug 2024, 17:41

ITGuy42 (Beitrag #2633) schrieb:

Forenjunkie (Beitrag #2631) schrieb:
§ 439 BGB:
(4)
Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Ja, aber wenn er sie verweigert, muss er es einerseits genau begründen, warum das zu unverhältnismäßigen Kosten führt und führt andererseits dazu, dass du dann als Käufer das Recht hast vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Wenn der Verkäufer darlegen kann, dass eine Reparatur deutlich günstiger ist reicht dies als Begründung und die freie Wahl ist hinfällig.
Dann kann man auch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, da der Verkäufer der für ihn zumutbaren Art der Nacherfüllung nachkommen möchte.

§ 440 BGB:
Außer in den Fällen des § 281 Absatz 2 und des § 323 Absatz 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist.

Wenn eine Reparatur nachweislich günstiger ist, diese innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes durchgeführt werden kann,
der Mangel behoben und der Käufer dadurch nicht benachteiligt wird ist dies eine zumutbare Art der Nacherfüllung und rechtens.
Die Gesetze sollen Käufer sowie Verkäufer in gleichem Maße schützen und logischerweise keinen der beiden Parteien benachteiligen.
Daher ist die pauschale Aussage, dass der Käufer stets auf ein Austauschgerät bestehen oder vom Vertrag zurücktreten kann faktisch falsch...

Muss halt alles im Einzelfall bewertet werden und im Falle von Bavilos G4 stellt sich zusätzlich die Frage in wie weit das Tinting
bei seinem Panel einen Sachmangel darstellt. Für ihn/uns mag das klar sein, aber das muss nicht jeder (z.B. Gutachter) genauso sehen.


[Beitrag von Forenjunkie am 17. Aug 2024, 18:26 bearbeitet]
Tommy303
Inventar
#2638 erstellt: 17. Aug 2024, 18:08
Ja deswegen immer innerhalb der Widerrufsfrist zurück damit, wenn einen das wirklich stört. Zu hoffen, dass es besser wird oder man später eine Einigung findet ist meistens der stressigere Weg.
Ich spreche da auch aus Erfahrung, weil sich das gerne mal über Jahre ziehen kann!!
ITGuy42
Hat sich gelöscht
#2639 erstellt: 17. Aug 2024, 18:40

Forenjunkie (Beitrag #2637) schrieb:
Die Gesetze sollen Käufer sowie Verkäufer in gleichem Maße schützen und logischerweise keinen der beiden Parteien benachteiligen.

Bei den Paragrafen §437 ff, §439 und §443 BGB geht es um die Rechte des Käufers und die Pflichten des Verkäufers.
Die Gesetzgeber wollen mit diesen Rechen primär den Käufer schützen und nicht den Verkäufer, weil die Käufer in der Regel in einer nachteiligen Position sind.

Aber lassen wir das, wir entfernen uns zu sehr vom konkreten Fall.
Es bleibt, dass man es nicht einfach hinnehmen muss und sollte, wenn ein Händler einen direkt zum Hersteller schickt oder einen Austausch verweigert.
Wer sich nicht direkt an einen Anwalt wenden will, sollte die Möglichkeiten der Verbraucherzentrale nutzen sowie deren Angebote.
Bspw. gibt es einen Umtausch-Check bei dem man eine rechtliche Ersteinschätzung bekommen kann.


Forenjunkie (Beitrag #2637) schrieb:
Muss halt alles im Einzelfall bewertet werden und im Falle von Bavilos G4 stellt sich zusätzlich die Frage in wie weit das Tinting bei seinem Panel einen Sachmangel darstellt. Für ihn/uns mag das klar sein, aber das muss nicht jeder (z.B. Gutachter) genauso sehen.

Da sind wir wieder einer Meinung.
Bzw. auch ich finde es nicht selbstverständlich, dass das ohne Wenn und Aber als grundsätzlicher Mangel angesehen werden kann und nicht im Rahmen der Fertigungstoleranz ist. Ein offensichtlicher und glasklarer Defekt ist es meiner Meinung nach zumindest nicht.


Tommy303 (Beitrag #2638) schrieb:
Ja deswegen immer innerhalb der Widerrufsfrist zurück damit, wenn einen das wirklich stört. Zu hoffen, dass es besser wird oder man später eine Einigung findet ist meistens der stressigere Weg.

Das schlägt den Bogen wieder gut zurück zum konkreten Fall und entsprach ja auch meiner Empfehlung die ich hier gegeben habe.

Das Beste ist immer, wenn es gar nicht erst zum Streitfall kommt und man keine Juristen bemühen muss.
Wer mit einem Kauf seines LG OLED TV nicht zufrieden ist, kann und sollte die Widerrufsfrist nutzen, dafür ist sie da. Dabei muss man sich nicht mit Interpretationen herumschlagen, was ein Mangel ist oder nicht.

Was nicht bedeutet, dass ein Widerruf nicht auch Probleme machen kann. Manchmal muss man auch da seinem Geld hinterher rennen, haben wir vermutlich auch schon alle irgendwann einmal erlebt (zumindest die älteren Semester hier).


[Beitrag von ITGuy42 am 17. Aug 2024, 18:41 bearbeitet]
Forenjunkie
Inventar
#2640 erstellt: 17. Aug 2024, 21:04

ITGuy42 (Beitrag #2639) schrieb:
Bzw. auch ich finde es nicht selbstverständlich, dass das ohne Wenn und Aber als grundsätzlicher Mangel angesehen werden kann und nicht im Rahmen der Fertigungstoleranz ist. Ein offensichtlicher und glasklarer Defekt ist es meiner Meinung nach zumindest nicht.

Ein "Defekt" definitiv nicht und "Mangel" oder "Fertigungstoleranz" sind mitunter dehnbare Begriffe bzw. Auslegungssache. Genau hier sehe ich auch das Problem zwecks Beurteilung von Color- Tinting/Shifting, wie z.B. bei Bavilos G4. Hierfür oder auch für NB-/Banding gibt es halt keine wirklichen Bewertungsmaßtäbe wie z.B. bei Sub-/Pixelfehler durch die Pixelfehlerklassen, wobei die eher ernüchternd sind. Was für den Verkäufer oder Hersteller innerhalb der Toleranz liegen mag, kann für Bavilo oder andere schon ein klarer Mangel sein. Daher durchaus interessant wie Expert jetzt reagiert.
Tommy303
Inventar
#2641 erstellt: 17. Aug 2024, 21:14
Hier gilt wirklich wieder wie der einzelne TV im Vergleich zur Masse wirkt. Da ja fast alle Panels diese Art von "Mangel" aufweisen wird es eben schwer es durchzubekommen.
Ein Richter wird es vermutlich so werten, dass es zwar nicht schön ist, aber wenn man das eben so von dieser Produktreihe kennt und es von der Produktion eine hinzunehmende Qualitätsschwankung ist, dann muss der Kunde sich damit abfinden. Er wird vermutlich dann auch auf die Widerrufsfrist verweisen und sagen, wenn es von Anfang an gestört hat, dann hätte man es ja innerhalb von 14 Tagen zurückgeben können.
Und jemand zu erklären, dass der Mangel erst nach 14 Tagen aufgetreten ist, wird schwer in der Glaubhaftigkeit, zumal der Käufer dann in der Beweispflicht ist.

Ich kann es immer nur wieder empfehlen. Wenn es einen wirklich stört, dann nutzt die Widerrufsfrist oder lebt damit. Nachträglich dann Streitereien anzufangen, da muss man echt die Nerven für haben und auch das Spielgeld, wenn die Sache nach hinten losgeht und man dann noch Prozesskosten tragen muss. Ob da nämlich ne Rechtsschutzversicherung überhaupt einspringt ist fraglich, weil sie zahlen nur bei Erfolgsaussichten und dir sind eher nicht so gut, bzw das Risiko für die Versicherung ist zu hoch.
Forenjunkie
Inventar
#2642 erstellt: 17. Aug 2024, 22:09
Auch wenn die Beweislast bzgl. Mängel in den ersten 12 Monate auf Seiten des Verkäufers liegt, müsste man sich wohl die Frage gefallen lassen warum man den "Mangel" nicht von Anfang an gesehen bzw. angegeben hat. Da könnte man höchstens die möglichen Veränderungen nach den ersten Reinigungszyklen ins Spiel bringen. Diese erschweren eine Beurteilung innerhalb der ersten 14 Tage auch etwas, denn da kann sich durchaus was (zum positiven) verändern. Wie kürzlich bei einem G3 zu beobachten war, der eine regelrechte Metamorphose vollzog.
http://www.hifi-foru...025&postID=4419#4419
ssj3rd
Inventar
#2643 erstellt: 18. Aug 2024, 12:39
LG 77C4, 2.189€:
https://www.mydealz.de/share-deal-from-app/2405610

Ihr müsst darauf achten das ihr im richtigen Expert (Technomarkt) seid.
Bavilo
Ist häufiger hier
#2644 erstellt: 18. Aug 2024, 19:15
Also mir ist relativ egal wie der Händler das macht oder welche Rechte ich da habe.

Expert ruft am Montag bei LG an. LG hat einen in house service. Kenne ich schon von vor 10 Jahren.

Die werden wohl vorbei kommen und das Panel tauschen.
Wenn das nächste Panel auch scheiße ist. Dann geht das Spiel von vorne los.

Was bringt mir da jetzt ein neuer Fernseher?


[Beitrag von Bavilo am 18. Aug 2024, 19:32 bearbeitet]
Scurl
Inventar
#2645 erstellt: 18. Aug 2024, 22:54
Ich hab mal ne Frage an die Harmony Besitzer unter euch.

Kann mir jemand die Befehlsfolge nennen (die auch geht), damit mein LG OLED77B39LA korrekt auf HDMI 3 schaltet?
Die Harmony ignoriert schlicht den Schaltbefehlt. Selbst mit 10 Sekunden Pause schaltet er nicht auf den Eingang. Mir scheint, als wenn das komische WebOS hier mit reinspielt.... komischerweise schaltet er auf den Eingang wenn ich die Korrektur an der Harmony selber vornehmen lasse.
Steuerung erfolgt via Hub + Harmony.....der Hub läuft problemlos und schaltet den Rest ja auch...
nimsa67
Inventar
#2646 erstellt: 19. Aug 2024, 07:28
Sehr interessanter Artikel zum VE Shootout …
http://www.hifi-foru...682&postID=2627#2627
John117
Stammgast
#2647 erstellt: 19. Aug 2024, 08:26
Also das ist wirklich interessant vor allem folgender Satz:

"Laut den Kalibrierern im Raum ist dies ein häufiges Problem beim G4 – das 65-Zoll-Modell sieht oft schlechter aus als die anderen Größen"

Jetzt weiß ich auch warum ich mit dem G4 einfach nicht so zufrieden bin. Leider kann ich gar nicht auf die 77 Zoll Variante gehen weil ich den nicht mehr unterbringe. Das ist aber doch wirklich komisch oder? Ich glaub auch dass die 65 Zoll Variante am meisten an Banding leidet. Warum ist das so?

Ich habe am Wochenende mal ein bisschen mit den Einstellungen bei dem Punkt Klarheit gespielt. Man könnte sich einbilden dass normales HDTV dadurch schon etwas besser wird an manchen Stellen aber mein alter W905 Sony der bei meinen Eltern steht und der A90J den ich vorher hatte, haben ein deutlich besseres Bild und sogar mein Q60 Samsung macht ein gefälligeres Bild auch wenn da die Größe des Bildes natürlich eine Rolle spielt.

Insgesamt bin ich echt enttäuscht vom G4 bei nicht so gutem Material und werde mich wohl nächstes Jahr wieder nach was anderem umsehen.
Willikom
Stammgast
#2648 erstellt: 19. Aug 2024, 10:01
Ich bin mit meinem LG65G48LW sehr zufrieden. Hatte vorher jahrzehntelang mehrere Sonys zu letzt den A80j
gwe
Stammgast
#2649 erstellt: 19. Aug 2024, 10:32
dito
Bester TV den ich hatte, in jedem Belang. Rundum zufrieden. Und das ist mein 7. OLED in 65" seit 2016.

da hat sich jemand selbst verrückt gemacht und dementsprechend die Erwartungshaltung leider viel zu hoch geschraubt.
Oder einfach tatsächlich Pech.
nimsa67
Inventar
#2650 erstellt: 19. Aug 2024, 10:43
Ich denke man muss die Angelegenheit generell etwas entspannter sehen. Die 3 führenden OLED Anbieter (LG, Samsung und Sony) nehmen sich an der Spitze nicht viel. Jeder hat so seine eigenen Stärken und Schwächen aber unterm Strich sind sie unglaublich eng beinander. Keiner davon ist jetzt klar besser oder schlechter als der Andere.
Man muss halt nur wissen was für ein Detail einem dabei am wichtigsten ist und seinen Kauf davon abhängig machen. Für mich ist es nunmal das Tinting mit dem ich sicher unter anderem meine größten Probleme habe … daher war für mich klar ich will jetzt einen QD-OLED.
ehl
Inventar
#2651 erstellt: 19. Aug 2024, 10:52
Das klingt in dem Artikel bzw. der Übersetzung aber etwas anders

Das LG G4 schnitt viel schlechter ab als erwartet, mit matschigen Schattendetails und schlechten Farben in dunklen Szenen und dem einen oder anderen Farbproblem in hellen Szenen. Ich hatte wirklich mehr erwartet, da die OLED-Mikrolinsenarray-Technologie des G4 eine höhere Spitzenhelligkeit ermöglichen sollte, aber die Bildverarbeitung ließ beim kalibrierten Test wirklich zu wünschen übrig. (In einer faszinierenden Wendung schnitt das 83-Zoll-G4 am zweiten Tag viel besser ab – darauf kommen wir noch.)

Unabhängig davon fehlt den Besitzern hier eh der Vergleich zum Referenzmonitor und es bleibt unbekannt, ob diese die Darstellung in den jeweiligen Szenen bemängeln würden.
John117
Stammgast
#2652 erstellt: 19. Aug 2024, 10:59

gwe (Beitrag #2649) schrieb:
dito
Bester TV den ich hatte, in jedem Belang. Rundum zufrieden. Und das ist mein 7. OLED in 65" seit 2016.

da hat sich jemand selbst verrückt gemacht und dementsprechend die Erwartungshaltung leider viel zu hoch geschraubt.
Oder einfach tatsächlich Pech.


Wahrscheinlich von beidem etwas muss ich zugeben, die vielen positiven Tests haben meine Erwartungshaltung wohl zu hoch geschraubt, jedoch sind teils Jahre ältere TV´s in einigen belangen deutlich besser was wohl auch daran liegt dass ich einen der schlechteren 65 Zöller erwischt habe und das zweimal, weil mein erster ja wieder zurück ging. Also eine Mischung aus zu hoher Erwartungshaltung an LG und Pech am Ende. Man muss halt auch das Preis-Leitungsverhältnis sehen, mein A90J hat in 55 Zoll damals soviel gekostet wie mein 65 G4 jetzt. Somit muss man vielleicht auch mit ein paar Abstrichen leben oder ihn wieder los werden.

Ich muss mich einfach auch dazu zwingen nicht immer zu vergleichen mit den anderen TV´s die ich so sehe oder die ich hatte sondern den G4 einfach mal nur nutzen, sonst habe ich nur ein teures Ärgernis zu Hause. Ist aber gar nicht so einfach das umzusetzen.


[Beitrag von John117 am 19. Aug 2024, 11:08 bearbeitet]
nimsa67
Inventar
#2653 erstellt: 19. Aug 2024, 11:10
Das ist mit Sicherheit richtig. Der G4 wird in manchen Berichten (z.b. dieser TechTracks) so extrem abgefeiert und stark übertrieben gelobt … da ist nur verständlich wenn der Eine oder Andere von diesem Gerät dann zu viel erwartet oder gar etwas enttäuscht ist.

Und klar Preis/Leistung kommt dann natürlich auch dazu. Würde ein A95L gleich viel wie ein Samsung oder LG kosten dann wäre er vermutlich die unumstrittene Nr. 1. Aber es sind halt nur kleine Unterschiede und ob die einem dann diesen Aufpreis wert sind ?!?
ehl
Inventar
#2654 erstellt: 19. Aug 2024, 12:01
Erstens nutzte der A90J bereits das überlegenere XR Upscaling und zweitens wird er dank geringerer Größe auch schärfer wirken.
John117
Stammgast
#2655 erstellt: 19. Aug 2024, 13:00
Ja das erklärt den Fall beim A90j aber nicht den des Q60 oder W905. Ja alle kleiner aber ich gehe dementsprechend nahe ran um zu vergleichen. Ansonsten wäre das ja nicht fair das ist mir klar.
John117
Stammgast
#2656 erstellt: 19. Aug 2024, 13:01
Aber egal, hilft ja leider auch nix, es ist wie es ist. Und wie gesagt muss ich halt jetzt damit klar kommen.
barbaraluise
Stammgast
#2657 erstellt: 19. Aug 2024, 19:32

nimsa67 (Beitrag #2646) schrieb:
Sehr interessanter Artikel zum VE Shootout …
http://www.hifi-foru...682&postID=2627#2627


In der Tat sehr interessant. Und vor allem überraschend für mich, dass der 83G4 ein besseres Bild haben soll als der 65G4:

"The most immediate surprise here was that the larger 83-inch LG G4 was vastly more competitive in this test than the 65-inch version had been the day before. More than one judge commented that things would have been very different if the 65-inch version had looked like the 83-inch, especially in low-light scenes. According to the calibrators in the room, this is a common issue with the G4 — the 65-inch model often looks worse than the other sizes. It’s disappointing, but it does mean the 83-inch G4 compared much more favorably to the 77-inch A95L — in this test, it came in second place overall."

Hier wurde im thread ja des öfteren das Gegenteil behauptet: Dass nämlich die kleineren Diagonalen ein besseres Bild liefern würden als die größeren. Insbesondere weniger Banding. Das scheint nicht so zu sein.
Tommy303
Inventar
#2658 erstellt: 19. Aug 2024, 19:41
Rein von der Logik ist es auch so, da die Pixeldichte bei einer kleineren Zollgröße höher ist und somit wirkt das Bild einfach besser.
Kugelfisch
Stammgast
#2659 erstellt: 19. Aug 2024, 19:49
Das Banding ist beim 83er auf jeden Fall stärker als bei den kleineren Größen. Zumindest wurde das hier öfter erwähnt. Und das kann ich auch bestätigen. Ich bin mit dem 83er immer noch sehr unzufrieden wegen dem Banding beim Fussball. Leider ist der Samsung nur bis 77 Zoll erhältlich dieses Jahr, so dass ich mir jetzt auch mal einen Hisense ansehen werde in 100 Zoll.

Mir ist die reine Bildqualität eines OLED mittlerweile schon nicht mehr wichtiger als ein bandingfreies Panel. LG hatte ich auch angeschrieben, ist aber kein Mangel, da bauartbedingt. Von daher wird es in den nächsten Jahren bei LG wohl auch nicht besser.

Entweder ich steige jetzt um auf einen LED oder ich "quäle" mich bis nächstes Jahr und hoffe auf ein gutes Samsung Panel in mindestens 83 Zoll, besser 90-100. Und ja, wenn es nur um Filme geht, ist der LG ein top Gerät.
Jogitronic
Inventar
#2660 erstellt: 19. Aug 2024, 21:35
HDTVTest > LG C4 Review - 𝗨𝗻𝗲𝘅𝗽𝗲𝗰𝘁𝗲𝗱 Benefit of QD-OLED!



[Beitrag von Jogitronic am 19. Aug 2024, 21:37 bearbeitet]
Willikom
Stammgast
#2661 erstellt: 20. Aug 2024, 07:43
Bin mit meiner neuen Einstellung eigentlich ganz zufrieden gerade zwei Sachen da bin ich noch gerade am hadern
Einmal True Motion ob natürlich oder filmische Bewegung und Gamma ob Bt.1886 oder 2.2

Bei Gamma habe ich eigentlich immer 2.2 also bei HDR und DV nur im SDR gefällt mir Bt.1886 besser, was sagen die Experten dazu was ist der große Unterschied ist es wirklich nur Geschmacks Sache oder gibts einen Grund warum man eine bestimmte Auswahl nehmen sollte.

Und zu letzt
True Motion
Ich hatte eigentlich immer Filmische Bewegung bis mir hier einer Natürlich empfohlen hat, bei beiden kann ich jetzt nichts ungewöhnliches feststellen und ich tue mich da schwer einen Unterschied festzustellen.
In der Beschreibung steht bei natürliche : sorgt dafür, dass Videos mit starken Bewegungsanteilen natürlich und klar aussehen
und bei
Filmische Bewegung : Passt ruckartigen Bewegungen auf dem Bildschirm so an, dass sie das Gefühl haben, in einem Kino zu sein .

Die meiste Zeit schaue ich besonders im HDR und DV Modus Filme und Serien nur im SDR Modus schaue ich auch mal dokus , Sport und die restlichen TV Sachen halt.

Kann mir einer mal einen Tipp geben wo ich einen Unterschied feststellen kann so das er mir auffällt. Angeblich soll Filmische Bewegung mehr Ruckeln als natürlich so die Angaben der mir das empfohlen hat, leider kann ich auch hier keinen Unterschied feststellen bei mir. Wenn dem so wer , wer ja laut Beschreibung im Kino auch ruckeln? :-)


[Beitrag von Willikom am 20. Aug 2024, 08:21 bearbeitet]
ehl
Inventar
#2662 erstellt: 20. Aug 2024, 10:50
ssj3rd
Inventar
#2663 erstellt: 20. Aug 2024, 10:57
Ich denke der C4/G4 wurden inzwischen zur Genüge getestet, wird nun langsam Zeit für die nächste Gen. Noch bissel mehr als 4 Monate zur CES 2025, dann wird‘s wieder interessant 😏
ehl
Inventar
#2664 erstellt: 20. Aug 2024, 11:08
Das hier ist aber der 2024 lg oled thread und Vergleiche zum Referenzmonitor sieht man nicht allzu oft.

Auch hier zeigt sich wieder wie lg's "color highlighter" das Panel stärker ausreizt und anderen woled tvs bei der Farbhelligkeit überlegen ist.

Screenshot_20240820-110414_YouTube
Screenshot_20240820-111156_YouTube


[Beitrag von ehl am 20. Aug 2024, 11:12 bearbeitet]
Anykey
Inventar
#2665 erstellt: 20. Aug 2024, 17:09

Willikom (Beitrag #2661) schrieb:
Bin mit meiner neuen Einstellung eigentlich ganz zufrieden gerade zwei Sachen da bin ich noch gerade am hadern
Einmal True Motion ob natürlich oder filmische Bewegung und Gamma ob Bt.1886 oder 2.2

Bei Gamma habe ich eigentlich immer 2.2 also bei HDR und DV nur im SDR gefällt mir Bt.1886 besser, was sagen die Experten dazu was ist der große Unterschied ist es wirklich nur Geschmacks Sache oder gibts einen Grund warum man eine bestimmte Auswahl nehmen sollte.


Bin kein Experte! Frage mich auch warum z.b. Gamma 2.4 (für THX Mastering) und Bt.1886 die gleichen Helligkeitswerte beim G4 besitzen? Normalerweise sollte Bt.1886 doch ein Zwischending für Gamma 2.2 und 2.4 darstellen so ca. Gammawert 2.3?


@Willikom

2.4 oder Bt.1886 ist eigentlich immer zu Dunkel! Selbst im komplett dunkeln Raum, so das Details verloren gehen! Zumindest bei meinen G4! SDR kann noch etwas mehr Pepp geben, mit Größte Helligkeit auf niedrig. Und Maximal mit der Einstellung niedrig.
ehl
Inventar
#2666 erstellt: 20. Aug 2024, 18:01

Bin kein Experte! Frage mich auch warum z.b. Gamma 2.4 (für THX Mastering) und Bt.1886 die gleichen Helligkeitswerte beim G4 besitzen? Normalerweise sollte Bt.1886 doch ein Zwischending für Gamma 2.2 und 2.4 darstellen so ca. Gammawert 2.3?

Nein, sdr Gamma 2.2, 2.4, etc ging von 0 cd/m2 Schwarzwert aus, lange bevor Displays (wie eben oled) dazu fähig waren und bt 1886 sollte den Schwarzwert des jeweiligen Monitors mit berücksichtigen.

https://www.portrait...uestions-10-answers/

How is BT.1886 different from previous gamma functions?

Previous gamma functions were based on a perfect black of zero luminance that few devices can actually achieve. Unlike these older functions, BT.1886 takes into account the performance of a device at its blackest level.

Previous gamma functions additionally do not adequately account for independent adjustment of brightness and contrast controls on a display.


Bei Displays mit 0 dc/m2 Schwarzwert besteht aber kein Unterschied zwischen bt 1886 und gamma 2.4


2.4 oder Bt.1886 ist eigentlich immer zu Dunkel! 

Die eotf für sdr wurde nie spezifiziert und die bt 1886 Empfehlung der ITU wurde auch "erst" 2011 eingeführt.
Zstzl. müsste man auch erstmal wissen, ob die jeweilige gamma 2.2, 2.4, etc Einstellung auch tatsächlich der Angabe entspricht, garantiert ist das nicht.

Bt 1886 bzw. 2.4 wird aber üblicherweise für Betrachtung im dunklen Raum empfohlen, allerdings variieren selbst manche professionelle Kalibrierer hier etwas, insbsdr. im near black Bereich.
Persönlich würde ich wohl eher gamma 2.4 kombiniert mit leicht angehobener near black Darstellung bevorzugen, aber das muss man individuell für sich einstellen.

Für Hdr10 ist die pq 2084 eotf vorgegeben und kein "gamma" in dem Sinne, daher sollte mit hdr auch gar kein 2.2./2.4 etc zur Auswahl stehen, ansonsten wurde hier die falsche Bezeichnung gewählt.
Willikom
Stammgast
#2667 erstellt: 20. Aug 2024, 18:27
Also Bt.1886 und 2.4 schauen bei mir gleich aus .
Und 2.2 ist wie du sagst zwar heller aber bei SDR schaut Bt.1886 besser aus , da sind schwarze Töne auch dann schwarz und nicht wie bei 2.2 zu helles ausgebleichtes schwarz , sieht mit 2.2 aus wie überbelichtet .


[Beitrag von Willikom am 20. Aug 2024, 18:29 bearbeitet]
Tommy303
Inventar
#2668 erstellt: 20. Aug 2024, 20:35
Was ich an BT1886 mag, dass es Zwischenstufungen zulässt.
cine_fanat
Inventar
#2669 erstellt: 21. Aug 2024, 13:21
Habt ihr G4 Besitzer kein Problem mit dem Grünstich? Oder sieht man das nur im direkten Vergleich?
SZGFRXH_
Ist häufiger hier
#2670 erstellt: 21. Aug 2024, 13:29
Mahlzeit,

ich habe soeben auf meinem G4 die Info erhalten das eine neue Software verfügbar ist, und zwar 0.3.11.20

Wo kann ich denn nachlesen was hier an Neuerungen und Fixes sind?

Bei Sony stand dies ja immer dabei …

Danke
aw812
Stammgast
#2671 erstellt: 21. Aug 2024, 15:36

Willikom (Beitrag #2667) schrieb:
Also Bt.1886 und 2.4 schauen bei mir gleich aus .
Und 2.2 ist wie du sagst zwar heller aber bei SDR schaut Bt.1886 besser aus , da sind schwarze Töne auch dann schwarz und nicht wie bei 2.2 zu helles ausgebleichtes schwarz , sieht mit 2.2 aus wie überbelichtet .


so sehe ich das auch.
ich kann nicht verstehen das 2.2 Industriestandard ist.
viel zu milchig/hell

da ich den TV fast ausschließlich im dunklen Raum nutze, verwende ich nur BT.1886.

ich bin so sehr zufrieden mit dem Bild.
brymboubou
Ist häufiger hier
#2672 erstellt: 21. Aug 2024, 15:48
Schaue mal in den Bildschirm Einstellungs Thread. Da haben wir alle Probleme mit dem Farbton, ganz besonders beim Fussball, da ist der Rasen nicht schön grün 👎.
Jogitronic
Inventar
#2673 erstellt: 21. Aug 2024, 15:59

viel zu milchig/hell


Aber an sich nicht, wenn der Film auch mit 2.2 gemastert wurde.

Seit Anfang der 90er Jahre beschäftige ich mich u.a. mit Projektoren und Kalibrierung. "Damals" war das einfach nicht festgelegt worden, aber seitens der damaligen Hersteller hieß es immer "Hollywood nimmt Gamma 2.2". Mittlerweile ist das geregelt worden und es gilt sinngemäß 2.4.

In der Praxis lohnt es sich einfach mal auszuprobieren, ob 2.2 oder 2.4 besser passt.
Tommy303
Inventar
#2674 erstellt: 21. Aug 2024, 17:22
Und wie immer kommt es auf das Setting an.
In einem lichtdurchfluteten Raum wird wohl niemand in 2.4 schauen und wenn doch ist die Helligkeit auf max...
brymboubou
Ist häufiger hier
#2675 erstellt: 21. Aug 2024, 21:35
Ich habe z.B einen lichtdurchfluteten Raum, was sollte ich denn da einstellen.
Schaue aber, bis auf die Fussballspiele am Nachmittag sonst nur abens in abgedunkelten Raum.
Willikom
Stammgast
#2676 erstellt: 21. Aug 2024, 21:36

brymboubou (Beitrag #2672) schrieb:
Schaue mal in den Bildschirm Einstellungs Thread. Da haben wir alle Probleme mit dem Farbton, ganz besonders beim Fussball, da ist der Rasen nicht schön grün 👎.

Wo ist der Bildeinstellungs Thread ?
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