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Allgemeine Frage zur Hauselektrik+A -A |
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Autor |
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"Wernke"
Stammgast |
#1 erstellt: 18. Feb 2010, 22:18 | |
Hallo, ich hätte da mal ne frage.... ...Also liege ich richtig das in einem standarthaushalt der neutralleiter(null) über die potentialausgleichsschiene mit der erdung verbunden ist ....? ------ Falls ja, sind diese beiden kabel dann nich quasi das gleiche und könnten vertauscht werden und warum klappt das nich ..... könnte mir vorstellen, dass dies an der fehlstromsicherung die an der erdung hängt liegt, aber dann könnte ich den nullleiter theoretisch auch als erdung verwenden .... ------------------- # also wer hat da den durchblick ... ich hab ihn noch nich so wirklich ... |
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paga58
Inventar |
#2 erstellt: 18. Feb 2010, 22:37 | |
Du weißt, dass Du nach den Technischen Anschlussbestimmungen des zuständigen Energieversorgers nicht an Elektroinstallationen arbeiten darfst? Eine Fachkraft bist Du den Fragen nach garantiert nicht... |
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NHDsilkwood
Inventar |
#3 erstellt: 19. Feb 2010, 00:25 | |
Das ist deshalb nicht zulässig weil die Verwendung der Farben europaweit genormt einheitlich verwendet wird. Es gibt zwar einzelne Sonderformen aber das erzähle ich Dir sicherheitshalber nicht. Hier kannst was zum Thema lesen. Aber Finger weg vom Strom!!! http://de.wikipedia.org/wiki/TN-System |
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Hmeck
Inventar |
#4 erstellt: 19. Feb 2010, 08:51 | |
Den letzten gewaltig gewischt bekommen in meinem Leben habe ich, vor vielen Jahren, als ich zu Besichtigung einer neuen Wohnung von Freunden eingeladen war. Er hätte dasselbe auch beenden können. "Du kannst doch schnell mal den Herd anschließen, du kannst doch sowas!" Nicht mal einen Spannungsprüfer hatten sie. ... Als ich dann die Hand auf die Platte auflegte, ob sie auch warm wurde ... war nicht schön, das. Ich hatte die Farben aber richtig angeschlossen! Der grüngelbe "Schutzleiter" lag voll auf Phase! Also, auch wenn man ein bisschen was weiß ... lieber Finger weg. |
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tede
Inventar |
#5 erstellt: 19. Feb 2010, 08:54 | |
Hallo, @paga58 wo steht das und wer verbietet das ? @NHDsilkwood was ist nicht zulässig ?? die Auftrennung von von PEN in PE & N erfolgt meistens in der Hauptverteilung oder im Zählerkasten. Je älter die Installation ist, desto "später" erfolgte die Auftrennung (ganz alt = in der Steckdose) Grüße Thomas |
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Soundy73
Inventar |
#6 erstellt: 19. Feb 2010, 09:07 | |
Hi Thomas! Sorry, dass ich mich einmischen muß! Hier geht´s um elektrische Sicherheit, den Schutz von Leib und Leben, da müssen Deine Fragen schnellstens beantwortet werden! Was zulässig ist und was nicht, steht u.a. hier: http://www.euronorm....04f7d964c57bba0b202d Und in allen diesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/DIN-VDE-Normen_Teil_1 Als elektrotechnischer Laie heißt es ganz eindeutig: Finger davon! |
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tede
Inventar |
#7 erstellt: 19. Feb 2010, 10:42 | |
Hallo, @Soundy73 mit den beiden links ist keine meiner Fragen beantwortet. in 1. ist die Vorgehensweise und Grenzwerte zur Prüfung nach BVG A3 (e-check) dargestellt. in 2. eine Auflistung diverser Normen. wo steht nun, dass ein(e) nicht-Fachmann(Frau) oder nicht-Unterwiesene Person an seiner eigenen Hausinstallation nichts verändern darf ? Klar muss jedem sein, dass für Störungen, Schäden, usw. der Verursacher geradestehen muss, auch wenn das aus Unwissendheit verursacht worden ist. @Wernke der Schutzleiter (PE) & Neutralleiter (N) sind letztendlich miteinander verbunden, haben aber ganz unterschiedliche Funktionen und Kennzeichnungen, so darf z.b. der PE keinen Betriebsstron führen und auch die Höhe des zulässigen Ableitstrom ist genau definiert. Das ist Gesetz bzw. EU-Verordnung. (nur wer überwacht dies im privathaushalt ?) Grüße Thomas [Beitrag von tede am 19. Feb 2010, 10:56 bearbeitet] |
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Soundy73
Inventar |
#8 erstellt: 19. Feb 2010, 11:23 | |
Das steht zum Beispiel hier: http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m37/m37.htm
Definiert lesen kann man das hier: http://www.elektrofa...unterwiesene-person/ Rat und Hilfe findet der interessierte Laie unter Vorbehalt der einschlägigen Bestimmungen zum Bleistift hier: http://books.google....v=onepage&q=&f=false
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tede
Inventar |
#9 erstellt: 19. Feb 2010, 16:34 | |
Hallo Soundy73, zu 1. Link: das ist die Berufsgenossenschaft und gilt für Gewerbe quasi wie Gesetz, da es von den Gerichten als Entscheidungsgrundlage herangenommen wird. Für den privaten Bereich ist das aber nicht relevant. Oder hast du zuhause auf deinen "elektrischen Betriebsmitteln" ein aktuelles Prüfetikett nach BVG A3 ? Grüße Thomas [Beitrag von tede am 19. Feb 2010, 16:42 bearbeitet] |
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Soundy73
Inventar |
#10 erstellt: 19. Feb 2010, 18:07 | |
Ich schon! Sitze da an der Quelle und gönne mir das einmal im Jahr. Gerät und Tickets leihe ich mir aus der Firma, dort geht nämlich Sicherheit immer vor! Zu Hause ist der Betreiber für die Sicherheit der elektrischen Anlage und Geräte zuständig und verantwortlich! Auch für den Privatmenschen gelten die "anerkannten Regeln der Technik" also DIN VDE 0100. Bei irgendwelchen (Personen-)Schäden kümmert weder Versicherung noch Staatsanwalt, ob Du Laie oder Eckschperte bist. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Wer zuletzt an der elektrischen Anlage gearbeitet hat und sei es auch nur eine Steckdose zusätzlich installiert, haftet für den ordnungsgemäßen Zustand der Gesamtanlage. So ist die Rechtsprechung. |
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Noopy
Inventar |
#11 erstellt: 19. Feb 2010, 18:19 | |
Aber man DARF so gesehen als Laie ran!? Sowas find ich immer sehr interessant... Grüße, Richard |
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Soundy73
Inventar |
#12 erstellt: 19. Feb 2010, 18:25 | |
Solange nichts passiert darf man ja fast alles! |
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Noopy
Inventar |
#13 erstellt: 19. Feb 2010, 18:40 | |
Naja, in der Feuerwehr ham wir gelernt man darf alles solang man sich nicht erwischen lässt! Das is klar aber man darf etwas solang nix passiert is was anderes... |
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paga58
Inventar |
#14 erstellt: 19. Feb 2010, 22:08 | |
@tede Lade dir eine beliebige TAB eines Energieversorgers herunter (im Kern sind sie alle identisch). Dort wirst Du finden, dass sehr genau bestimmt ist, wer an Elektroanlagen arbeiten darf. Da Du einen Anschlussvertrag schließt, hast Du dich daran zu halten. Hat dein Vermieter den Vertrag geschlossen, hast Du von dessen Eigentum (Elektroinstallation) erst recht die Finger zu lassen. Baust Du etwas ohne Verbindung zum Netz (Generator) verbietet dir das erstmal keiner. Dafür gehst Du bei einem schwereren E Unfall in den den Knast und keine Versicherung steht für dich ein. Das einzige, worüber man bei Laien vllt. reden könnte, wäre das Aufhängen einer Lampe - und auch da soll es Fälle geben, wo das Ding dann unter Strom steht... |
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Noopy
Inventar |
#15 erstellt: 20. Feb 2010, 01:11 | |
Ich hatte letztens erst so einen Thread offen, daher steig ich hier auch gern ein, ich finde das Thema -wie gesagt- sehr interessant. Ich hoffe, dass ich euch nicht zu sehr auf die Nerven geh aber wie is es denn nun wenn ich eine defekte Schreibtischlampe habe (Netzkabel aufgedröselt, geschlitzt, sonst was) und die (egal wie ordentlich) repariere. Soll sowas schon strafbar sein? Ja, weil in der Beschreibung steht nicht mehr betreiben wenn kaputtes Kabel? Wäre ja verständlich aber ich schaff es auch mit einem Labornetzteil ein kleines Feuerchen zu entfachen. Ist das dann "weniger strafbar" weil ich mit Schutzkleinspannung experimentiert habe?
Genau der passende Punkt! Muss, ich wenn ich unausgebildet bin, einen Elektriker holen um eine Lampe aufzuhängen? Oder ist eine Lampe gerade noch in Ordnung? Wo sind dann die Grenzen? Grüße, Richard EDIT: Für alle die es auch nicht sofort merken würden, es gibt hier mittlerweile einen eigenen Thread dazu. [Beitrag von Noopy am 20. Feb 2010, 01:17 bearbeitet] |
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DUKE_OF_TUBES
Inventar |
#16 erstellt: 20. Feb 2010, 01:37 | |
der RCD!!! Auf Deutsch, der fehlerstromschutzschalter.aber nur nach der trennung von null und schutzleiter habe ich grade gelesen das jemand sich jedes jahr die mühe macht bei sich im privathaushalt nen e-check zu machen???? [Beitrag von DUKE_OF_TUBES am 20. Feb 2010, 07:27 bearbeitet] |
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pelmazo
Hat sich gelöscht |
#17 erstellt: 20. Feb 2010, 15:39 | |
Du mußt die Lampe vorschriftsmäßig anschließen, und wenn Dir nicht 100%ig klar ist was das bedeutet, dann mußt Du's bleiben lassen und es von jemandem machen lassen der dafür qualifiziert ist. Es gibt nicht für jeden Einzelfall eine passende Vorschrift, und in den Grauzonen ist es eben so daß es niemanden interessiert so lange nichts passiert, und wenn was passiert ist dann hängt's von den Umständen und letztlich vielleicht auch vom Richter ab wer in welchem Umfang haftet. Vorschriften sind eine Seite, und es hilft wenn man die wichtigsten kennt und auch befolgt. Noch wichtiger finde ich aber daß man sich ehrlich eingesteht wie's mit der eigenen Qualifikation aussieht und an welchem Punkt es besser ist die Finger davon zu lassen. Das kann man letztlich niemandem abnehmen. Wie auch aus der Eingangsfrage hier im Thread hervorgeht, verstehen viele Leute nicht wie das Sicherheitskonzept hinter der Elektroinstallation aussieht, denn das erschließt sich nicht allein daraus welche Drähte womit verbunden sind. Das versteht man im Grunde erst wenn man gedanklich mal einige mögliche Fehlerfälle durchgespielt hat, und sich überlegt hat auf welche Art und Weise das Gesamtsystem reagiert und wie dadurch Gefahr abgewendet wird. |
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rebel4life
Inventar |
#18 erstellt: 20. Feb 2010, 16:22 | |
Auf der Küchenmaschine schon. Aber nur weil ich die letzte Woche im Geschäft repariert hab und dann gleich die Prüfung gemacht hab, ich hatte den ganzen Tag Zeit, also wieso nicht? Das Netzteil für meinen Tiefpass hat auch so nen Aufbepper. Selbst für den Tausch einer Schmelzsicherung (Neozed, Diazed) brauchst du eigentlich nen Elektriker, aber das macht so gut wie jeder selber. Wenn es um ne NH-Sicherung geht, muss der Elektriker eh kommen, denn der muss dann wieder das Siegel hinmachen/verplomben. RCD/Fi vergleicht den Strom der Phase mit dem, der über den Neutralleiter zurückkommt, kommt da weniger oder mehr an, löst er aus. Dies ist bei dem PEN System jedoch nicht machbar (funktioniert nur halb), deswegen trennt man auf PE und N. PE und N werden nie geschalten (außer in sehr speziellen Anwendungen, die dich nicht betreffen). ->Finger weg, wenn du keine Ahnung hast. Sollte dir das egal sein, dann merk dir diesen Spruch "Mach ruhig, hast doch eh keine Ahnung!". Für deine Familie können wir hier alle vieleicht für ne Beileidskarte zusammenlegen. (etwas hart, aber es kann nunmal passieren) MFG Johannes |
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"Wernke"
Stammgast |
#19 erstellt: 21. Feb 2010, 15:49 | |
Mein Gott... was hab ich den hier für ne Welle losgetreten... .... Nein ich habe nicht vor einen auf hobbyelektriker zu machen, es geht mir nur ums Prinzip, da ich letztens eine diskussion mit nem kumpel über dies thema hatte EDIT: @tede
der ableitstrom müsste ja allein schon durch den FI begrenzt sein .. [Beitrag von "Wernke" am 21. Feb 2010, 15:55 bearbeitet] |
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Soundy73
Inventar |
#20 erstellt: 21. Feb 2010, 18:21 | |
Völlig falsch! Der RCD (Fehlerstromschutzschalter) begrenzt gar nix!- außer der Zeit, die ein Fehlerstrom auf Mensch oder Material einwirkt Er schaltet nämlich nur, in hoffentlich <200ms (400V~) ab, wenn die Stromdifferenz zwischen Hin- und Rückleiter den angegebenen Differenzbetrag überschreitet. Dazu muss er dann aber auch noch technisch in der Lage sein (nicht festgegammelt, weil er jahrelang nicht betätigt wurde). "Was lernt uns das?" - sagte Klein Erna immer, Der Umgang mit den für uns so komfortablen Elektronen ist ganz schön verzwickt. |
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tede
Inventar |
#21 erstellt: 22. Feb 2010, 08:50 | |
Hallo, technisch gesehen ist es natürlich richtig, dass ein FI den Ableitstrom (in der Höhe) nicht begrenzt, aber dafür in der Zeit Der FI ist eine Zusätzliche Sicherheit zur Schutzerde, er Überwacht den Ableitstrom und schaltet die Spannung komplett ab wenn dieser den "Bemessungsdifferenzstrom" des FI erreicht. @Wernke da brauchst du dir keine Gedanken machen Grüße Thomas |
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"Wernke"
Stammgast |
#22 erstellt: 25. Feb 2010, 17:47 | |
wie wird den PEN zu PE und N ? |
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rebel4life
Inventar |
#23 erstellt: 25. Feb 2010, 17:53 | |
Indem er in nem Verteilerkasten aufgeteilt wird. Hellblau rein, Grün-Gelb und Hellblau raus. Ganz einfach. MFG Johannes |
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paga58
Inventar |
#24 erstellt: 25. Feb 2010, 19:00 | |
Nach dem Tip nimmt er jetzt ne Lüsterklemme und zweigt grün/gelb von blau ab... |
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Disaster_Jason
Hat sich gelöscht |
#25 erstellt: 25. Feb 2010, 19:07 | |
Naja ist doch keine schlechte idee^^ |
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rebel4life
Inventar |
#26 erstellt: 25. Feb 2010, 21:35 | |
Lüsterklemme? Wenn dann Wago. Mit viel Kraft bringt man in eins auch noch 2x1mm² anstatt einem 1,5mm², also die richtige Ausgangsposition für Pfusch. MFG Johannes |
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Joe_Fender
Stammgast |
#27 erstellt: 25. Feb 2010, 23:21 | |
Wozu der Aufwand? Abisolieren, verdrillen, Isolierband drüber! Grüße PS: [ Nicht das jmd auf die Idee kommt: DON`T TRY THIS AT HOME! .... NEVER!!! ] |
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Soundy73
Inventar |
#28 erstellt: 26. Feb 2010, 12:23 | |
Wir sind hier doch nicht in Griechenland!! |
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NomNom
Hat sich gelöscht |
#29 erstellt: 26. Feb 2010, 13:10 | |
In Thailand wird das sogar beim Haus Anschluss so gehandhabt, das mit dem verdrillen und Isolierband drüber meine ich. |
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rebel4life
Inventar |
#30 erstellt: 26. Feb 2010, 14:46 | |
Verdrillen die das nicht sogar mit der Überlandleitung? (selbstverständlich ohne Freischalten, das ist nur für Weicheier). MFG Johannes |
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Soundy73
Inventar |
#31 erstellt: 26. Feb 2010, 16:36 | |
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