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Toshiba versagt uns Garantie wegen Rauchens !+A -A |
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Autor |
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kölsche_jung
Moderator |
#156 erstellt: 08. Aug 2010, 14:13 | |||
Sorry -AnyOne-, aber du scheinst nicht im geringsten begriffen zu haben, dass die Garantiebedingungen des Herstellers für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte völlig unbeachtlich sind. Die Reaktion der Werkstatt, den Schaden auf den Kunden abzuwälzen ist zwar normal, aber keinerlei Indiz für die Rechtslage. Klaus |
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SethP
Inventar |
#157 erstellt: 08. Aug 2010, 18:21 | |||
Oh man neverending Story. Was hat der Anwalt gesagt? Alles andere bringt doch nichts, dieser Thread geht einem echt auf den Wecker langsam, schon über 4 Pages und nur blabla, keine Fakten. Darum bitte @MOds den Thread etwas beobachten, wäre der Sache echt Dienlich da seit vielen Threads keine Sinnvollen Posts mehr sind |
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Turtleman
Inventar |
#158 erstellt: 08. Aug 2010, 18:56 | |||
Hallo, in AMERIKA muss man den Leuten vielleicht erklären, das man eine KATZE(nass) NICHT in der Mikrowelle, ODER im Wäschetrockner trocknen darf. Aber bei uns hier halte ich die Leute (noch nicht) für so bescheuert und Klagegeil, das man solche Dinge ernsthaft ausschließe muss. Gruss Zitat durch Moderation repariert und gekürzt [Beitrag von Wu am 08. Aug 2010, 20:22 bearbeitet] |
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aglarond
Ist häufiger hier |
#159 erstellt: 09. Aug 2010, 00:41 | |||
Hi Leute! Hier mal was das bestimmt nicht hinter ne TV-Scheibe kommen darf! http://www.youtube.com/watch?v=5X274YJAkkw MfG |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#160 erstellt: 09. Aug 2010, 02:14 | |||
hallo zusammen, nachdem ich so den gesamten Thread gelesen habe muss ich doch anmerken, das hier viele Meinungen und Ansichten nur aus contra Haltung gegen Raucher und deshalb gegen eine Nachbesserungspflicht durch den Hersteller geschrieben wurden. Ich sehe die Sache, wie koelsche Jung, denn die Fakten sind: 1. Betrieb des TV Gerät in einem Wohnzimmer mit allgemein üblicher Nutzung. Begründung: Rauchen in privaten Wohnräumen gilt nicht als unsachgemäße Nutzung. Folglich sollte der Hersteller mit dieser (nicht seltenen) Umgebungsbedingung rechnen und seine Produkte derart gestalten, das eine interne, für die Reinigung nicht zugängliche Stelle, vollständig vor üblichen Umwelteinflüssen geschütz ist. Grüße, Fritz |
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TStarGermany
Stammgast |
#161 erstellt: 09. Aug 2010, 04:55 | |||
So siehts aus. Man darf an das BGH-Urteil aus 2008 erinnern, wonach Rauchen im Normalfall zum "vertragsgemäßen Gebrauch" der Wohnung und zwar auch bei starken Rauchern gehört. Wenn ein Hersteller die Nutzungsbedingungen für seine Geräte darüber hinaus einschränken will, dann kann er das tun, aber er muss es auch ausreichend klar darstellen gegenüber den Kunden. Jede andere Denke darf man ruhigen Gewissens als obrigkeitshörig abwatschen. [Beitrag von TStarGermany am 09. Aug 2010, 04:55 bearbeitet] |
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SethP
Inventar |
#162 erstellt: 09. Aug 2010, 05:48 | |||
Darum ab damit zu Anwalt und fertig alles andere bringt nichts. Zur Toshiba verteidigung das würde jeder Hersteller machen! |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#163 erstellt: 09. Aug 2010, 08:46 | |||
sorry, ich vergaß noch anzumerken, das nicht nur der Schaden behoben werden muss, sondern das Gerät, nach der Instandsetzung, so gestaltet sein muss das der Mangel (Undichtigkeit) auch zukünftig in bestimmungsgemäßer Umgebung nicht mehr eintritt und ein störungsfreier Betrieb gewährleistet ist. Falls dies aus irgend welchen Gründen bei diesem Gerätemodell nicht möglich ist muss ersatzweise ein mind. gleichwertiges Gerät geliefert werden, welches für den Betrieb in Wohnzimmern geeignet ist. Grüße, Fritz [Beitrag von Fritz* am 09. Aug 2010, 08:49 bearbeitet] |
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George_Lucas
Inventar |
#164 erstellt: 09. Aug 2010, 09:38 | |||
Richtig. Und laut BGH-Urteil darf auch nachts gebadet und geduscht werden, weil das zu einem "vertragsgemäßen Gebrauch" einer Wohnung gehört - aber deshalb schleppe ich doch keinen Fernseher unter die Dusche und beschwere mich dann, dass der der Kasten durch das Wasser kaputt geht und ich meine Frau an einem Stromschlag gestorben ist... Im Ernst. Auf den letzten Seiten hab meine Meinung der Rechtslage ausführlich beleuchtet. Ich fass das nochmal kurz und in Stichworten zusammen: - TV ist 5 Monate nach Kauf defekt - also innerhalb der Gewährleistungsfrist - Mangel beim Verkäufer/Vertragspartner gemeldet und den TV zur Reparatur abgegeben - Verkäufer/Vertragspartner weigert sich, kostenlos nachzubessern - Verkäufer beruft sich auf ein Gutachten des Herstellers, wonach der Schaden (verschmutzte Frontscheibe) aufgrund von Eigenverschuldung (Rauchen) durch den TE entstanden ist - TE ist anderer Meinung ("normaler" Gebrauch) und schaltet Anwalt ein - Fortsetung folgt [Beitrag von George_Lucas am 09. Aug 2010, 09:47 bearbeitet] |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#165 erstellt: 09. Aug 2010, 09:46 | |||
sorry George, aber das war jetzt sehr abwegig. Selbstverständlich gehört das Duschen nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines TV Gerätes. Aufstellung und Betrieb in einem Wohnraum mit normal üblicher Nutzung hingegen schon. Fritz edit: habe vorher noch vergessen anzumerken, das der Händler verpflichtet ist seit dem 8. Tag (angemessene Frist) der nicht erfolgten Reperatur kostenlos ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen. |
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George_Lucas
Inventar |
#166 erstellt: 09. Aug 2010, 09:57 | |||
Das sehe ich ja auch so. Aber der Händler eben nicht, weil der Hersteller des TVs lt. Gutachten anderer Ansicht ist. Was eine "übliche Nutzung" in diesem Einzelfall ist und ob der Schaden (Verschmutzte Frontscheibe) tatsächlich aufgrund von Rauchen entstanden ist, muss nun ein Gericht klären. Dafür wird ein 2. Gutachten durch den TE wohl unumgänglich sein. Alles Andere ist Spekulation und für den TE wenig hilfreich.
Auch hier bin ich deiner Meinung. Allerdings lehnt der Händler eine kostenlose Reparatur ab, weil er der Meinung ist (siehe Gutachten der Werkstatt), dass der Kunde den Schaden selbst verursacht hat. Wenn ein Kunde einen TV zu Boden wirft (trifft nicht auf den TE zu), muss er die Reparatur am Gerät selbst bezahlen und wird sich nicht auf die Gewährleistung berufen können. Willigt er einer "kostenpflichtigen" Reparatur ein, hat er Anspruch auf ein Ersatzgerät während der Reparatur, wenn das in den AGBs des Händlers so steht. Da er einer Reparatur (in dem Fall kostnpflichtig) nicht zustimmt, bekommt er auch kein Leihgerät. Der Streit eskaliert. |
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George_Lucas
Inventar |
#167 erstellt: 09. Aug 2010, 10:00 | |||
Hallo S. und S., hat sich inzwischen schon etwas Neues ergeben? Die Frist durch euren Anwalt dürfte ja inzwischen verstrichen sein. Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? |
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kölsche_jung
Moderator |
#168 erstellt: 09. Aug 2010, 10:00 | |||
Gute Zusammenfassung! an dem Punkt könnte der Thread eigentlich ruhen, bis der TE sich meldet und uns erzählt, was rausgekommen ist ... klaus |
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-AnyOne-
Ist häufiger hier |
#169 erstellt: 09. Aug 2010, 18:59 | |||
Also finde die Meinungen und Äußerungen sehr interessant zu verfolgen. Zum Thema Leihgerät muss ich sagen, dass der Händler zu gar nichts verpflichtet ist, außer der Kunde hat ein zusätzliches Garantiepaket zu dem Fernseher erworben (z.B. im Media Markt / Saturn das Garantie-Plus Zertifikat). Wenn man nur einen Fernseher kauft, dann hat man keinerlei Anspruch auf ein Leihgerät. Er kann dem Kunden eines aus Kulanz stellen, muss er aber nicht. Das bekomme ich jeden Tag bei uns in der Werkstatt mit, da wir selbst einen Außendienst haben, der die Geräte abholt, ausliefert und sofern möglich Reparaturen vor Ort durchführt. Zum vorliegenden Fall wurde schon alles gesagt und ich finde ebenfalls, dass man hier jetzt mal langsam aufhören könnte sich gegenseitig die Birne mit irgendwelchen zurechtgelegten Argumenten einzuschlagen und abzuwarten, was der TE erreicht. (Ist jetzt gegen niemand gerichtet!) MfG AnyOne |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#170 erstellt: 09. Aug 2010, 20:06 | |||
hi anyone es gibt für den Verkaüfer angemessene und für den Käufer zumutbare Fristen für eine Reperatur. ist eine solche Frist überschritten hat der Käufer Anspruch auf ersatzweise ein anderes Gerät bzw. ein Leihgerät. Damit soll verhindert werden, das der Verkäufer sich beliebig Zeit lassen kann und dem Käufer ein unzumutbarer Schaden (Nutzungsausfall) entsteht. Fritz |
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George_Lucas
Inventar |
#171 erstellt: 09. Aug 2010, 20:39 | |||
Der Threadersteller hat überhaupt keinen Reparaturauftrag erteilt - somit steht ihm auch kein Leihgerät zu. Der Threadersteller hat Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, die vom Verkäufer abgelehnt worden sind - somit steht ihm auch in diesem Fall kein Leihgerät zu. Er kann sich sein defektes Gerät zurück senden lassen, will aber wohl die Transportkosten dafür nicht übernehmen. Ein großer, blöder und überflüssiger Streit, bei dem es abzusehen ist, dass es nur Verlierer geben wird - egal wie sich Vor/Außer/Gerichtlich geeinigt wird. |
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TStarGermany
Stammgast |
#172 erstellt: 09. Aug 2010, 20:45 | |||
find ich nich. wannimmer ein hersteller wegen solcher aktionen ins kreuzfeuer geraet und gerichtliche schlappen hinnehmen muss, dann gewinnt der kunde an sich. darum wuerd ich bei solchen grundlegenden sachen auch auf taub stellen, wenn der richter auf eine einigung der parteien ohne urteil hinwirken moechte. is zwar seine aufgabe, aber ein urteil is halt ein deutlich besseres pfund, wenn man den hersteller durch den dreck ziehen moechte. moment, hab ich das etwa laut gesagt ? |
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kölsche_jung
Moderator |
#173 erstellt: 09. Aug 2010, 20:46 | |||
es gibt ja jetzt schon nur Verlierer ... der TE hat keine einwandfreie Glotze der Händler hat nen unzufriedenen Kunden Toshiba hat hier ne "Riesenpresse" bisher "bombig" für alle Beteiligten gelaufen ... |
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George_Lucas
Inventar |
#174 erstellt: 09. Aug 2010, 20:51 | |||
Sag ich ja! Egal wie der Prozess ausgeht, an deiner Auflistung wird sich kaum etwas ändern: - der TE hat eine einwandfreie Glotze (egal wann, wie und von wem - und wenn er sie auf eigene Kosten selbst kaufen/reparieren lassen muss) - der Händler hat nen unzufriedenen Kunden - Toshiba hat hier ne "Riesenpresse" |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#175 erstellt: 09. Aug 2010, 22:47 | |||
ho ho ho, jetzt aber ganz langsam und klartext. der Verkäufer ist im Moment der Schuldner. Er schuldet dem Käufer ein mängelfreies Gerät gemäß Kaufvertrag. Der geschädigte Käufer macht Garantieansprüche geltend wegen Sachmangel. Davon ausgehend das der Käufer im Recht ist, ist der Verkäufer in der Pflicht den Mangel unverzüglich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes zu beseitigen. Tut er das nicht, muss er leihweise Ersatz liefern oder alternativ dauerhaften Ersatz. Der geschädigte Käufer kann hier wählen welche Art der Ersatzleistung er akzeptieren möchte. Er kann sogar das bezahlte Geld zurück fordern in diesem Fall. Durch die Weigerung des Verkäufers die Ansprüche des Käufers zu akzeptieren erlischt weder der Hauptanspruch "erfolgreiche Reperatur" und nicht der Ersatzanspruch "alternatives Gerät" nachzulesen im BGB "Recht der Schuldverhältnise" Dort ist alles deutlich geregelt und dargestellt. Fritz [Beitrag von Fritz* am 09. Aug 2010, 23:41 bearbeitet] |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#176 erstellt: 09. Aug 2010, 22:58 | |||
stop Wenn die Schuld eindeutig und gänzlich zu Lasten einer Partei zuzuschreiben ist darf das Gericht keinen Vergleich anstreben und auch nicht beschliessen. Nur wenn beide Parteien jeweils Teilschuld haben ist der Vergleich die angemessene Lösung. Fritz [Beitrag von Fritz* am 09. Aug 2010, 23:40 bearbeitet] |
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George_Lucas
Inventar |
#177 erstellt: 10. Aug 2010, 09:25 | |||
Hallo Fritz, lies dir diesen Thread bitte noch mal ganz genau durch. Vor allem die Postings des TE! Daraus ergibt sich eine andere Sachlage als die von dir Beschriebene. Versteh das doch bitte mal. Der Verkäufer lehnt eine Nacherfüllung (und jegliche andere Ansprüche des TE) ab mit der Begründung, der TE hat den Schaden selbst verursacht. Er beruft sich dabei auf ein Gutachten von Toshiba. Dies bescheinigt, dass der Schaden am TV nicht aufgrund eines Materialfehlers entstanden ist, sondern aus unsachgemäßer Nutzung durch den TE. Davon können wir hier alle halten, was wir wollen. Hier gerät der Verkäufer nicht in Verzug. Jetzt muss der TE erstmal beweisen, dass das Gutachten von Toshiba falsch ist. Dafür hat er einen Anwalt beauftragt. Sollte der TE später vor Gericht Recht erhalten (was ich ihm wirklich vom ganzen Herzen wünsche), kann er möglicherweise Schadenersatzansprüche geltend machen. Aber davon ist er noch weit, weit entfernt. Bis dahin steht ihm kein Leihgerät oder sonstige "Ersatzleistungen" zu. Informier dich da bitte noch mal. Ein kurzer Anruf bei einer Verbraucherzentrale reicht da schon.
Ist das wirklich so? Ist hier Toshiba eindeutig und gänzlich allein Schuld an dem Schaden? - Und kannst du das beurteilen? Ich kann das nicht. |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#178 erstellt: 10. Aug 2010, 12:22 | |||
hi George natürlich habe ich den ganzen thread gelesen, sonst käme ich nicht zu meinem Ergebnis. Zusammenfassung: Der Käufer hat das TV Gerät in seinem Wohnzimmer aufgestellt und nutzt es dort. In dem Wohnzimmer wird auch, im Rahmen einer allgemein üblichen Nutzung, geraucht. Nach 5 Monaten sind Flecken hinter der Glasscheibe sichtbar. Der Käufer bringt das Grät zum Händler zurück und verlangt kostenlose Nachbesserung (Beseitigung des Mangels). Der Händler prüft die Sache und diagnostiziert Rauchablagerungen / Nikotinablagerungen. Der Händler legt eine Stellungnahme des Herstellers vor, nachdem eine Garantieregelung wegen angeblichen Eigenverschulden des Käufer wegen Rauchens abgelehnt wird. Anmerkung: Die Stellungnahme des Herstellers ist keinesfalls als Gutachten zu werten. Soweit zur Sachlage / Tatbestand Rechtslage: Da grundsätzlich in Wohräumen auch geraucht werden darf und auch geraucht wird und diese Tatsache allgemeiner Wissenstand ist, muss der Hersteller seine Geräte auf diese Situation hin konstruieren, oder in der Betriebsanleitung klar und deutlich auf einen Ausschluß hinweisen. Ist in der Betriebsanleitung kein Auschluß vermerkt, ist ein nachträglicher Ausschluß nach Reklamation nicht mehr möglich. Fazit: Der Käufer hat einen begründeten Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Mit allen Rechten für den Käufer und Pflichten für den Verkäufer. incl. aller Schadensersatzpflichten. Grüße, Fritz [Beitrag von Fritz* am 10. Aug 2010, 12:29 bearbeitet] |
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babonsai
Stammgast |
#179 erstellt: 10. Aug 2010, 12:26 | |||
@Fritz* Anmerkung hierzu: Nicht Garantie-, sondern Gewährleistungsanspruch nach deutschem (BGB) und vor allen Dingen europäischem Recht (Richtlinie 1999/44/EG) kommt hier zum Tragen (da Käufer in Deutschland/EU wohnt), feiner, aber wichtiger Unterschied. Ansonsten ist alles korrekt soweit... In den (freiwilligen) Garantiebestimmungen kann der Hersteller festlegen, was auch immer er möchte, nur schmälert das nicht das Recht der Gewährleistung, gemäß BGB. Darauf kann nicht oft genug hingewiesen werden, da das meistens in einen Topf geworfen wird! Also eine Bitte, bevor "sachkundige" Hinweise gegeben werden, hier immer unterscheiden. [Beitrag von babonsai am 10. Aug 2010, 13:38 bearbeitet] |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#180 erstellt: 10. Aug 2010, 12:27 | |||
o.k. danke für den Hinweis, bzw. Korrektur Fritz |
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babonsai
Stammgast |
#181 erstellt: 10. Aug 2010, 12:58 | |||
Kein Problem.... nur eben mal zur Info, Garantie wird dann interessant, wenn die 2 Jahre Gewährleistung verstrichen sind, der Hersteller aber z.B. eine 10 jährige, oder gar lebenslange Garantie auf irgendwas gewährt. Dann kann man sich bei dem Hersteller innerhalb oder nach Ablauf der Gewährleistung (2 J.) darauf berufen, solange der Mangel sich auf die Garantie bezieht und seine Bedingungen dafür eingehalten worden sind. [Beitrag von babonsai am 10. Aug 2010, 14:01 bearbeitet] |
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Stalingrad
Inventar |
#182 erstellt: 10. Aug 2010, 20:54 | |||
Ansich geht es nur um die Frage, ist es bestimmungsgemäßer Gebrauch, wenn der Fernseher in einem Zimmer steht, in dem geraucht wird. Wenn man diese Frage mit JA beantwortet, ich würde das tun, muß Toshiba den Mangel beseitigen. |
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markusfrohnert
Stammgast |
#183 erstellt: 10. Aug 2010, 22:36 | |||
Naja das mit dem Rauchen ist so eine Sache,als mein Denon 2930 keine SACDs mehr lesen wollte ab zu Denon damit und dann kam das dicke Ende mit der Garantie Nikotin Ablagerung im Gerät Garantie abgelehnt .Naja hab erst mal mein Händler Rund gemacht(aber gar nicht Sachlich )der konnte wohl nix dafür,aber er war Halt grade da da brauch ich nun nix mehr Kaufen .Und dann bei Denon Angerufen die waren auch nicht Einsichtig oh je darf gar nicht dran Denken was ich dem Erzählt habe .Das Ergebnis war ich war um 150€ Ärmer für einen Neuen Laser usw..Mein denon CD spieler das selbe,wollte keine Sacd mehr Lesen hab ihn aber bei einer anderen Vertragswerkstatt abgeben und siehe da Laufwerk auf Garantie Getauscht .Nun ob sie mit der Garantie Ablehnung Recht gehabt haben,ich glaube im Nachhinein schon ein wenig .Aber bei deinen Fernseher darf das nicht sein sagt mir der Gesunde Menschenverstand. Ich wünsche dir viel Glück. Gruß Markus [Beitrag von markusfrohnert am 10. Aug 2010, 22:38 bearbeitet] |
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RaPe
Neuling |
#184 erstellt: 11. Aug 2010, 03:30 | |||
Mein 32WL58P, Dezember 2005 gekauft, zeigte nach 2 Jahren auf kompletter Höhe des Panels einen Schatten, der vom Gehäuserand 2-3cm entfernt ist und einen ausgefranzten dunklen Rand aufweist. Es sieht aus, wie wenn man auf einem Blatt Papier eine Flüssigkeit vergossen hat und diese antrocknen ließ. Seit kurzem befindet sich so ein Schatten auch in der Mitte des Panels. Bei uns im Haushalt raucht keiner, so, dass ich den Threadersteller verstehen kann. Ich brauchte mich an Toshiba erst gar nicht wenden, da die Garantiezeit ja schon abgelaufen war. Ich hatte schon in anderen Foren nachgefragt, aber keiner konnte sich erklären, welcher Defekt am Panel die Schatten entstehen läßt. Nun wird ein neuer Fernseher fällig. |
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babonsai
Stammgast |
#185 erstellt: 13. Aug 2010, 11:36 | |||
Schaut euch mal diesen Thread hier an... http://www.hifi-forum.de/viewthread-152-3062.html und: http://www.hifi-forum.de/viewthread-152-4028.html Da geht es auch um Nikotinablagerungen und anscheinend schließen das fast alle Hersteller aus. Leider gab es noch keinen Rücklauf, ob ein Anwalt etwas erreichen konnte. |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#186 erstellt: 13. Aug 2010, 11:47 | |||
hi babonsai, ich habe den ersten Thread gelesen bis zu der Stelle das der Hersteller (Panasonic) in seiner Stellungnahme das Rauchen nicht als Ausschlußgrund nannte. Vielmehr sollte das laut Panasonic auch bei Rauch in der Luft nicht passieren (dürfen). Evtl. sind sich da die verschiedenen Hersteller nicht gleich. Jusristisch sehe ich die Sache (hier Toshiba) unverändert so, das eine Rauchbelastung eine alltagsübliche Situation sein kann für ein TV Gerät. Dementsprechend muss das Gerät geschützt sein oder via Betriebsanleitung gewarnt und ausgeschlossen werden. Fritz |
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mr.niceguy1979
Inventar |
#187 erstellt: 13. Aug 2010, 11:55 | |||
Die Diskussionen und Argumente gehen da ja einen ähnlichen Weg. Ich belibe bei meiner Meinung: Das ist miese Abzocke der Hersteller, um Kosten zu sparen und die Preise zu drücken. Mein Sony LCD ist knapp 2 Jahre alt, befinden sich in einem kleinen Wohnzimmer, ca 15 qm, und ich rauche, meine damalige Freundin hat geraucht, meine Eltern rauchen, meine Freunde rauchen...nix. Der Plasma meiner Eltern - nix, der LCD meines Freundes - nix, meines Onkels etc pp. Da würde ich defintiv ein (Gegen)Gutachten erstellen lassen. Ich bin kein Fachmann, aber beim ersten Link wird zumindest behauptet, dass es nur an der Oberfläche zu Verschmutzungen kommen darf. Die Elektronik kann natürlic auch Schaden nehmen, aber von hinten darf es am Panel keine Ablagerungen geben. Wenn es denn stimmt?! Es bleibt interessant, bin echt gespannt was da raus kommt. Ich hoffe der TE meldet sich hier noch mal... . MfG |
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babonsai
Stammgast |
#188 erstellt: 13. Aug 2010, 12:04 | |||
Mag sein, aber irgendwie kann ich nun auch verstehen, warum sich Hersteller dagegen sperren.... ich bin selbst Raucher und kann gut nachvollziehen, was "Qualmen" anrichten kann..alleine, wenn ich meine Fenster putze (halbjährlich *hust*), was da an Dreck runter kommt, ist nicht mehr normal. Da TV´s Lüftungsschlitze besitzen müssen, zwecks Wärmeableitung, lässt es sich nicht vermeiden, dass eben auch das Nikotin den Weg hinein (sogar bis zum Display, welche ja nur am Rand versiegelt sein können, aber eben nicht vollflächig) findet. Ich mache nun folgendes, ich kopiere das System der Filterzigarette und werde einen dünnen Streifen Watteflies über die Lüftungsschlitze kleben (Tesafilm oder so, natürlich nur am Rand der Schlitze/Öffnungen, also nicht vollflächig, damit luftdurchlässig und entfern-/auswechselbar) und beobachte, ob es eventuell zu Hitzestau kommt. Solange die Rechtsgrundlage zur Gewährleistung nicht geklärt ist, bleibt einem ja nichts anderes übrig, da sich physikalische Grundsätze nun mal nicht dem gesetzlichen Recht unterordnen. *zwinker* [Beitrag von babonsai am 13. Aug 2010, 12:13 bearbeitet] |
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burli0
Hat sich gelöscht |
#189 erstellt: 13. Aug 2010, 12:06 | |||
ja genau "zwinker"! weil in den bedingungen steht, die lüftungsschlitze müssen frei sein! sonst nix garantie! |
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babonsai
Stammgast |
#190 erstellt: 13. Aug 2010, 12:15 | |||
Da diese, wie erwähnt luftdurchlässig und entfernbar sind, also im Schadensfall nicht nachweisbar, sehe ich da kein Problem? Irgendwie muss man sich doch schützen/wehren? Oder meinst, ich lasse die dann dran, wenn ein Techniker in´s Haus steht? -- ist ja auch erstmal nur eine Idee, die ich ausprobiere. sollte es Erfolg haben, lasse ich mir das patentieren, spiele es den Herstellern zu und zukünftig wird es für jeden TV Nikotinfilter zum Auswechseln geben.. *breitgrinst* [Beitrag von babonsai am 13. Aug 2010, 12:24 bearbeitet] |
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burli0
Hat sich gelöscht |
#191 erstellt: 13. Aug 2010, 12:22 | |||
ja genau. und bald steht in den garantiebedingungen "garantie wird nur gewährt, wenn sie das gerät nicht benutzen und zwischen 18 und 22 grad bei 70% luftfeuchtigkeit stossfrei, STAUBfrei und dunkel lagern!" soweit kommts noch. und darum gehts in diesem thread. immer wieder.... [Beitrag von burli0 am 13. Aug 2010, 12:23 bearbeitet] |
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babonsai
Stammgast |
#192 erstellt: 13. Aug 2010, 12:28 | |||
Du hast ja Recht, aber was willst Du sonst tun? Konstruktive Vorschläge wären hilfreicher, als "Motzen".... Solange kein eindeutiges Gerichtsurteil zu solchen Fällen vorliegt, muss hier improvisiert werden. Die Alternative ist die bereits bekannte: Rechtsstreit! Ich möchte jedenfalls nicht nach 1-2 Jahren ein unbrauchbares Display haben, welches dann nur kostenaufwändig und auf eigene Gefahr gereinigt werden kann. Somit versuche ich Prophylaxe..... [Beitrag von babonsai am 13. Aug 2010, 12:34 bearbeitet] |
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burli0
Hat sich gelöscht |
#193 erstellt: 13. Aug 2010, 12:29 | |||
ich motz doch nicht. ich greife deine ideen auf. ich greife den witz darin auf. |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#194 erstellt: 13. Aug 2010, 12:30 | |||
jezt mal Klartext bezüglich Design und Alltagstauglichkeit. Wenn eine Sichtscheibe sich nicht mühelos abnehmen und reinigen lässt muss sie emmissionsgeschützt, in diesem Falle luftdicht versiegelt sein mit dem Display. Oder der Hersteller schafft ein Kühlkonzept bei welchem das Display nicht mit der Umgebungsluft beaufschlagt wird. Lässt sich ein Display nicht von hinten kühelen, z.B? Fritz |
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babonsai
Stammgast |
#195 erstellt: 13. Aug 2010, 12:37 | |||
@burli0 Ok, dann habe ich das missverstanden;-) immerhin gab ich Dir ja ansatzweise Recht ;-) @Fritz* Nunja, es ist anscheinend technisch, zumindest für diesen Preis nicht machbar? Man beachte die Physik;-) Das ist zumindest ein gravierender Vorteil für die gute, alte "Röhre".... [Beitrag von babonsai am 13. Aug 2010, 12:39 bearbeitet] |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#196 erstellt: 13. Aug 2010, 12:43 | |||
na, wenn die Scheibe nicht mit dem Display versiegelt werden kann, warum macht man sie nicht abnehmbar? anstelle der Verklebung könnte man doch ein Rahmen-Stecksystem oder Schraubsystem anwenden. Fritz [Beitrag von Fritz* am 13. Aug 2010, 12:44 bearbeitet] |
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markusfrohnert
Stammgast |
#197 erstellt: 13. Aug 2010, 12:46 | |||
Habe mal bei Samsung angerufen wie es mit Rauchen Aussieht und Garantie,der meinte Rauchen sei ungesund ,also der wuste gar nicht erst was ich wollte.Habe ihn dann Gefragt ob Schäden durch Eindringen des Tabakrauchs in das Gerät abgedeckt seien er meinte ja,denn man könne dem Kunden ja das Rauchen nicht verbieten :)das würde zu weit führen. In den Garantie Bedingungen konnte ich dazu auch nix finden. Gruß Markus |
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babonsai
Stammgast |
#198 erstellt: 13. Aug 2010, 12:47 | |||
*räusper*.... überleg Dir mal Deinen Vorschlag genau... Mutti kauft sich TV, raucht, nimmt nach 1 Jahr die Glasscheibe ab, will sie reinigen, fällt ihr dabei runter, geht zu Bruch, nebenbei kam der Ellenbogen in das dahinterliegende LCD-Paneel.... Mutti will Gewährleistung, weil Hersteller das Selbstreinigen ermöglicht hat und für die Folgeschäden haften muss... Du verstehst, worauf ich hinaus will? [Beitrag von babonsai am 13. Aug 2010, 12:49 bearbeitet] |
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kölsche_jung
Moderator |
#199 erstellt: 13. Aug 2010, 12:47 | |||
wenn man bedenkt, wieviele "Flachmänner" im Qualm stehen und wie wenige dabei "innerlich verdrecken", scheint man es schon zu schaffen die Dinger zu versiegeln ... bis auf sehr wenige Ausnahmen! was umso mehr für einen Defekt eben dieser betroffenen Geräte spräche! klaus |
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Fritz*
Hat sich gelöscht |
#200 erstellt: 13. Aug 2010, 12:48 | |||
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babonsai
Stammgast |
#201 erstellt: 13. Aug 2010, 12:53 | |||
Keiner weiß hier was Genaues, solange muss mit der ungeklärten Rechtslage gelebt werden. Ich sah hier nun mind. 3 Threads, die sich damit beschäftigen, ihren Anwalt einschalten wollten, es aber nicht EINE einizge Rückmeldung bisher dazu gab. Das stimmt mich nachdenklich. Selbsz hier hält sich der TE aus allem raus und gibt nicht mal einen Sachstand weiter.... warum wohl? *grübel* |
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kölsche_jung
Moderator |
#202 erstellt: 13. Aug 2010, 13:03 | |||
weil er wahrscheinlich schon ne neue Glotze hat und keine Lust hat, sich hier mit den "Ferndiagnostikern" und "Hobbyjuristen", die permanent Garantiebedingungen auf Gewährleistungsrechte anwenden wollen, rumzuplagen? |
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babonsai
Stammgast |
#203 erstellt: 13. Aug 2010, 13:06 | |||
dann hätte er diesen Thread nicht starten sollen, zumindest nicht in einem Forum, welches für Deine genannte Gruppe an Mitgliedern bekannt sein sollte, sondern gleich einen Anwalt einschalten. Ferner möchte ich Deiner Aufzählung dann noch die "Fürsprecher" hinzufügen, welche anstelle der TE´s argumentieren Nebenbei, die Juristerei ist mein Beruf, also nix "Hobby".., aber unwichtig... [Beitrag von babonsai am 13. Aug 2010, 13:14 bearbeitet] |
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burli0
Hat sich gelöscht |
#204 erstellt: 13. Aug 2010, 13:15 | |||
ich finds gut, dass der thread gestartet wurde, und ich finds verständlich, dass eigener ärger an den erzeuger zurückgegeben wird, und ich finds normal, dass kein prozess mit gutachten, ärger, zeitaufwand etc. gestartet wird. für 1-200 € rep.kosten. ausser es hat jemand spass dran... |
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babonsai
Stammgast |
#205 erstellt: 13. Aug 2010, 13:21 | |||
Genau, nur selbst wenn der TE nun eine neuen TV hat, so blieb er doch auf über 1000 € Schaden sitzen. @ Kölsch.... Ich verstehe ja Deine Argumentation, aber uns ist hiermit nicht geholfen, hier ist Hilfe zur Selbsthilfe gefragt? Ich bin zwar Jurist, aber eben kein Techniker, ich kenne mich in Unterschieden zu Garantie und Gewährleistung bestens aus, da es mein Berufsfeld ist, nur eben technisch bin ich außer Allgemeinwissen und Eruieren ein Laie. Hoffte, dass hier eine Hand die andere wäscht und man sich gegenseitig hilft? In diesem Sinne..? *knuff* [Beitrag von babonsai am 13. Aug 2010, 13:23 bearbeitet] |
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George_Lucas
Inventar |
#206 erstellt: 13. Aug 2010, 13:29 | |||
Im Grunde bilden sich hier 3 Lager: 1. Die User, die dem TE ein Eigenverschulden wegen der Raucherei vorwerfen. Ihrer Meinung nach ist hinlänglich bekannt, dass Rauchen schädlich ist - nicht nur für den Menschen, sondern auch für elektronischen Geräte. 2. Die User, die selbst Rauchen und der Meinung sind, dass Elektrogeräte in einem Raucherhaushalt keinen Schaden nehmen dürfen durch Nikotinablagerungen. 3. Die User, die weitgehend neutral sind und die aktuelle Rechtslage aufgrund des vom TE beschriebenen Sachverhaltes ausloten wollen. Ich denke, dass jeder hier mit dem TE mitfühlt und ihm wünscht, dass der TV in seinem Sinne repariert wird. |
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