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zum Thema Kabel Deutschland.+A -A |
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Autor |
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Dfence
Neuling |
#1 erstellt: 14. Jan 2010, 13:56 | |
Wurde gestern zu einer Bekannten gerufen die seit 2 Monaten Kabel Deutschland hat aber es nicht zum laufen bekommt. Kurz um: Sie hat gar keinen Kabelanschluß in ihrer Wohnung. Zahlt aber seit 2 Monaten Gebühren. Was ist passiert: Ein Kabelvertreter klingelt bei einer älteren Dame (Vermieterin) und dreht ihr einen Kabelanschluß an. Meine bekannte lässt sich solch einen Vetrag auch aufschwatzen auch aufgrund der Nachfrage ob sie überhaupt Kabel empfangen kann. Beide keine Ahnung von Technik .... Im Keller finde ich dann die Box von Kabel Deutschland. Ich rufe da an und was sagt kabel Deutschland, alles richtig gemacht. Das die einzelnen Wohnung mit Kabelanschluß bestückt sind/sollten ist Vermietersache... !!! Hallloooooo? Was ist das für ein Vertreter??? Hauptsache Verträge verkaufen ... Mal nachfragen, mal aufklären??? Vor allem sie hat digital satellit, ich frage warum hast willst du zu kabel hast doch alles digital... "ja ka" Kabel Deutschland, ganz böser Verein !!! |
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Emperor66
Stammgast |
#2 erstellt: 14. Jan 2010, 14:38 | |
Sorry, aber guter Vertreter. Ne Satellitenschüssel auf dem Dach gesehen und nen Kabelanschluss abgeschlossen. Vertreter des Jahres würde ich sagen!!!! |
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Dfence
Neuling |
#3 erstellt: 14. Jan 2010, 15:00 | |
Die Schüssel kann man von aussen nicht sehen verstehe nicht, wie man bei sowas noch applaus klatschen kann .... |
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rura
Inventar |
#4 erstellt: 14. Jan 2010, 22:30 | |
Irgendwie ist das, was du erzählst, aber auch ein durcheinander. Denn wenn Kabelanschluss Vermieter Sache ist, dann kann ich doch als Mieter keinen Einzel Vertrag unterschreiben. Dazu brauche ich die Genehmigung des Eigentümers, da ja auch ein Hausübergabepunkt im Haus installiert wird. Für was sind denn Verträge unterschrieben worden? Und wer hat dann im Haus ohne Genehmigung des Vermieters diesen HÜP installiert? Und wenn SAT vorliegt und man hat einen guten TV Empfang, wer unterschreibt denn dann einen Kabelvertrag?? Noch nicht einmal ältere Damen. Sehr komisch das ganze. |
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mgb
Inventar |
#5 erstellt: 14. Jan 2010, 23:39 | |
Der HÜP wurde sicher vor Urzeiten von der Deutschen Bundespost installiert und anschliessend hat sich niemand mehr darum gekümmert. Es gibt unzählige ungenutze HÜP's, an denen noch nie eine Hausverkabelung angeschlossen war. Sowie das aussieht hat im beschriebenen Fall ein redegewandter Vertreter ältere Damen über den Tisch gezogen. |
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rura
Inventar |
#6 erstellt: 15. Jan 2010, 08:37 | |
Auch wenn es eine ältere Dame ist, so ist sie ja auch Vermieterin, also Hausbesitzerin. Und alt zu sein heißt nicht automatisch, von nix mehr eine Ahnung zu haben. Und als Vermieterin weiß ich, dass ich SAT habe. Da muss ich mich bestimmt auch noch um andere Belange rund um das Haus kümmern. Und der TE schreibt, dass sie KD seit 2 Monaten nicht zum laufen bekommt. Warum denn, wenn man SAT hat? Wieso versucht sie dann einen Kabelanschluss zum laufen zu bringen?? Da passt was nicht zusammen. |
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mgb
Inventar |
#7 erstellt: 15. Jan 2010, 08:48 | |
Es kommt immer darauf was der Vertreter so an Stories abgelassen hat. Beispielsweise in 2 oder 3 Monaten gibt es keinen Fernsehempfang mehr, wenn bei ihm kein Vertrag abgeschlossen wird, weil das "alte" Fernsehen abgeschaltet und auf das "neue" Fernsehen umgestellt wird. Wenn es um Digitalempfang geht, werden da die wildesten Stories erzählt. Wenn die beiden reingelegten Damen auch nur ein bisschen Ahnung von Technik gehabt hätten, dann wäre das ganze nicht passiert. |
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rura
Inventar |
#8 erstellt: 15. Jan 2010, 09:11 | |
Sehe ich anders, aber OK. |
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Dfence
Neuling |
#9 erstellt: 15. Jan 2010, 11:28 | |
Was soll daran kurios sein, die ältere Dame ( Vermieterin ) und meine Bekannte sassen zusammen und haben sich belatschern lassen. Meine Bekannte hat wohl noch nachgefragt ob sie Kabel bei sich überhaupt empfangen kann, wobei der vertreter diese frage mit ja beantwortet hat, ohne sich die gegebenheiten wohl anzuschauen.... Klar kann sie Kabel empfangen, wenn man n Kabel ausm Keller in 3. Stock legt... das ist aber sache des vermieters! habe gestern mit der Vermieteren gesprochen, die hat von fernsehen und der ganzen digitalen welt überhaupt kein plan, ich sagte ihr ja auch, mensch ihr habt doch digitales tv, nur über satellit ... achso achso ich habe doch da gar keine ahnung von bekomme ich als antwort! Sükrü noch was, anfang 20 ... toller Vertreter sage ich dazu nur!!! |
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*Ritschi*
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 17. Jan 2010, 01:40 | |
Also das kann man nicht auf Kabeldeutschland beziehen. Da ist nur der Kunde schuld, der sich das aufschwatzen lassen hat, weil er selbst nicht weiss was Sache ist. Sehe das ähnlich wie rura. Mein Opa hat sich auch schon an der Haustür einen Mobilfunkvertrag als Festnetzersatz aufschwatzen lassen, obwohl er 3 Gespräche im Monat führt. Warum er mich nicht gefragt hat,konnte er nicht beantworten. Und dafür kann man auch nicht den Mobilfunkbetreiber die Schuld geben. Also ganz allein Sache der Kunden sich sowas aufschwatzen zu lassen. Sicher trägt der Vertreter (Medienberater genannt) auch eine gewisse Schuld, aber eigentlich sollte man wissen, dass man an der Tür keine Verträge unterschreibt. Schon garnicht, wenn man keine Ahnung hat.... |
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mgb
Inventar |
#11 erstellt: 17. Jan 2010, 01:51 | |
Ach ja und Schuld sind immer die Opfer. Die Vertreter, die so abzocken, sind reine Waisenknaben. |
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*Ritschi*
Ist häufiger hier |
#12 erstellt: 17. Jan 2010, 02:05 | |
Das sagt ja niemand. Siehe mein Post. Aber das es solche Leute gibt, die Anderen Sachen andrehen sie sie gar nicht brauchen hat nichts mit dem Auftraggeber zu tun, da das Produkt Kabel Digital ja ein gutes Produkt ist, was auch halbwegs bezahlbar ist. Also hat der Kunde ja keinen "Müll" gekauft sondern halt nur eine Sache, die er nicht braucht aufschwatzen lassen von einem Vertreter. Und da ist man nunmal selbst schuld. Dafür kann aber Kabel Deutschland überhaupt nichts. Dadurch, dass die Möglichkeit im Haus vorhanden ist, Kabelfernsehen zu empfangen (HÜP), auch alle digitalen Signale ordentlich anliegen und beide Kunden einen Receiver zum empfangen der digitalen Signale haben, hat Kabel seine Aufgaben erfüllt. Traurig für die 2 neuen Kunden,aber wahr. Ich sag es nochmal: man sollte nichts kaufen und unterschreiben, wenn man keine Ahnung hat. Bestes Beispiel mein Opa.... PS.: Falls jetzt der Endruck entstanden ist, ich würde die Machenschaften der Medienberater unterstützen, muss ich dem Widersprechen. Ich selbst habe täglich mit den Falschberatungen der Medienbarater zu kämpfen und muss Aufträge bei Kunden stornieren, weil vom Medienberater keine oder einfach falsche Sachen erzählt und versprochen wurden, die ich technisch gar nicht realisieren kann! Also ich kann sowas auch nicht leiden. Aber sowas gibt es bei jedem Verein. Und der Verein kann da herzlich wenig dazu.... [Beitrag von *Ritschi* am 17. Jan 2010, 02:08 bearbeitet] |
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rura
Inventar |
#13 erstellt: 17. Jan 2010, 02:13 | |
Nee, Schuld sind immer die Vertreter, die völlig ahnungslosen Verträge auf schwatzen, die sie gar nicht wollen. Wehren können sie sich die vermeintlichen "Opfer" natürlich, trotz inzwischen rechtlichen Vorgaben zu Gunsten der Verbraucher getroffenen Regelungen, überhaupt nicht. Wie in vorliegendem Fall erst nach 2 Monaten bemerkt, dass sie angeblich "abgezockt" wurden. Bleibe bei meiner Meinung. |
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mgb
Inventar |
#14 erstellt: 17. Jan 2010, 02:25 | |
@*Ritschi* Wie selber schuld? Wird ein Betrug dadurch straffrei und rechtens, wenn sich jemand über den Tisch ziehen lässt? Falls du es noch nicht bemerkt haben solltest ist am HÜP im fraglichen Haus keine Hausverkabelung angeschlossen. Der Vertreter hat aber den Damen zugesichert, das Kabelempfang in ihren Wohnungen durch Abschluss des Vertrages möglich wäre. Das Problem an der Sache ist es, dem Vertreter Betrugsabsicht nachzuweisen. Vorsätzliches verschweigen von Tatsachen, die der Nutzung eines Vertrages entgegen stehen, können auch als Betrug bzw. Betrugsabsicht gelten. PS: Strafgesetzbuch § 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [Beitrag von mgb am 17. Jan 2010, 02:46 bearbeitet] |
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rura
Inventar |
#15 erstellt: 17. Jan 2010, 02:46 | |
Wenn KD ab dem HÜP verfügbar ist, dann ist es kein Betrug. Du verwechselst hier dein persönliches Empfinden mit der gültigen Rechtsprechung. Und die liegen, wie man weiß, weit auseinander. "Im Namen des Volkes" muss nicht mit unbedingt mir der Meinung des Volkes etwas zu tun haben. Aber es wurde in dieser Richtung schon einiges unternommen, um dieses auf gleichem Niveau zu heben. Vertreter (Haustürgeschäfte) haben es heute, Gott sei Dank. nicht mehr so leicht wie früher. Im hier vorliegendem Fall und darum geht es ja, sehe ich es anders und würde von keiner "Abzocke" sprechen. Denn, zu wenig weiß man darüber. Und es bleibt doch immer der Rechtsweg, davon wurde vom TE überhaupt noch nichts erwähnt. Die Schuld den Vertretern zuzuschieben ist hier natürlich der einfachste Weg. Wo bleibt denn der mündige Bürger, von dem doch so gerne gesprochen wird? |
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mgb
Inventar |
#16 erstellt: 17. Jan 2010, 02:51 | |
Der Satzteil "daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält" ist eindeutig. Das die Damen einem Irrtum unterlegen sind ist wohl unbestritten. |
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rura
Inventar |
#17 erstellt: 17. Jan 2010, 03:02 | |
Eben nicht. Es gibt genügend Anwälte, die diesen Satz durch einen andern, der mit in diesem Zusammenhang stehenden Gesetzen, ausser Kraft setzen. Darauf würde ich wetten! Eindeutig ist nichts in Gesetzen, dass habe ich durch...gelernt, der in dieser Branche tätig ist. Und vor Gericht bekommst du kein Recht, sondern ein Urteil! |
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mgb
Inventar |
#18 erstellt: 17. Jan 2010, 03:17 | |
Bei einem Strafverfahren geht es nicht darum wer recht bekommt, sondern darum, ob dem Angeklagten ein Rechtsbruch nach Strafgesetzbuch nachgewiesen werden kann oder nicht. Die Früchte aus einem Rechtsbruch, in diesem Fall der Kabelvertrag, darf natürlich auch niemand ernten. |
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Dfence
Neuling |
#19 erstellt: 17. Jan 2010, 12:44 | |
bla bla bla, ob das hier alles rechtens oder nicht ist, interessiert doch garnicht! Sie konnte ja auch vom vertrag innerhalb 2 Wochen zurück treten, tja dumm gelaufen war zu spät da! Für mich ist das eine moralische frage und die vertreter stehen sehr wohl unter druck verträge zu verkaufen. als ich bei kabel deutschland angerufen habe, hat selbst der am telefon gesagt, KD hat alles richtig gemacht. Ich sage zu ihm, ich kann doch niemanden eine Autoversicherung verkaufen wenn er noch gar kein auto hat ... antwort: er kann mir dazu nichts sagen da ich nicht vermieter dieses hauses bin, es müsse sich die hauseigentümerin melden ... Der Vertrag läuft jetzt 12 Monate, sie kommt da so oder so nicht raus, ob sie jetzt dagegen angeht oder nicht, würde sie eh nicht machen. Ich mache mir jetzt gedanken wie ich die Kabel durchs haus lege was n haufen mehrkosten nach sich zieht. Wenn der Vertreter ZUMINDEST drauf hingewiesen hätte, dann würde ich mich sicherlich jetzt nicht so ärgern. Jeder, der ne frau bei sich im Haus hat, weiß doch das diese überwiegend sich mit technischen dingen überhaupt nicht auskennen. Also zu sagen sie seien selber schuld halte ich für mehr als fraglich. denn der vertreter hätte sich sehr wohl über den stand der satellietenanlage informieren können aber nein... |
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rura
Inventar |
#20 erstellt: 17. Jan 2010, 14:27 | |
Auch das ist sinnloses bla, bla. Fakt ist, dass der Vertrag unterschrieben wurde. Und wenn man der Meinung ist, dass das alles nicht korrekt ist/war, zum Anwalt gehen und fertig. [Beitrag von rura am 17. Jan 2010, 15:17 bearbeitet] |
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