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SONY VPL-HW10, der Billig-SXRD!

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Maikj
Inventar
#1201 erstellt: 17. Jan 2009, 14:59

surbier schrieb:

charly68 schrieb:

Chris_77 schrieb:

Maikj schrieb:
Hallo !


Ich finde es jedenfalls schon ein wenig frech, wenn der Händler gleich den Anwald einlädt. Andererseits spielt der Ton die Musik, keine Ahnung wie "Nett" Du den Händler angesprochen hast. Entspricht der gezahlte Preis den überhaupt dem "marktüblichen" Neupreis des Sony ?



habe normale 1800,- bezahlt. Für mich war halt der ausschlaggebende Punkt dei Selbstabholung in Berlin. Sonst hätte ich auch woanders bestellen können.

Gruß


chris



Wenn ich das richtig lese beim Fernabsatzgesetzt,da du ja Online bestellt hast, muss der Händer auf der Rechnung den Fehler angeben ! Nur im Online-Shop reicht nicht aus. Also Umtauschen.

-->


Wenn Du willst, kann ich Dir vielleicht den einen oder anderen Tipp geben. Ich bin zwar ein Schweizer Jurist, aber Euer Vertragsrecht weicht in den meisten Punkten nicht wesentlich von unserem Gesetz ab. Einfach Sachverhalt via PM ...

Gruss
Surbier


Kannst ja richtig nett sein...

@ criollo : Warum zitierst Du eigentlich in Sachen Helligkeit nur das was dir passt ? Ich habe sowohl hier als auch bei beisammen noch von keinem BESITZER gelesen das er seine LW nicht akkurat ausleuchten konnte.

Zudem auch noch von fachlicher Seite zu hören ist, das der Sony gerade bei D65 Kalibrirung mehr Licht als vergleichbare Mitbewerber ( Nein, nicht der JVC) auf die LW bringt.

Und wenn ich lese ( und das meine ich jetzt nicht böse ) das Du derzeit einen Z4 mit warscheinlich nicht gerade wenig Stunden auf der Uhr betreibst dann frage ich micht wie Du dann bei deinen geäusserten Ansprüchen überhaupt noch aushälst beim Filmeschauen.

Gruss

Maik


[Beitrag von Maikj am 17. Jan 2009, 15:31 bearbeitet]
surbier
Inventar
#1202 erstellt: 17. Jan 2009, 15:10

Maikj schrieb:

Kannst ja richtig nett sein...



C'est le ton qui fait la musique

Gruss
Surbier
Nudgiator
Inventar
#1203 erstellt: 17. Jan 2009, 15:20

Chris_77 schrieb:

habe normale 1800,- bezahlt. Für mich war halt der ausschlaggebende Punkt dei Selbstabholung in Berlin. Sonst hätte ich auch woanders bestellen können.


Genau das war Dein Fehler: hättest Du Dir das Gerät zuschicken lassen, könntest Du problemlos vom Kauf zurücktreten, da das 14-tägige Fernabsatzgesetz greift. Oder Du hast (wie ich) einen Händler an der Hand, der auch bei Direktabholung im Serviecfall nicht rumzickt.

Für 1800 Euro und als Rückläufer deklariert finde ich das Angebot äußerst frech, da man den HW10 für diesen Preis problemlos als Neuware bekommt.

Dem Händler ist hier nix vorzuwerfen, da er den Artikel entsprechend deklariert hat. Ob diese Beschreibung auch auf der Rechng stehen muß ? Keine Ahnung, vielleicht kann surbier was dazu sagen. Auf der anderen Seite kannst Du den Händler auch in die Pflicht nehmen, da auf der Rechnung nix von Rückläufer steht, Du aber einen bekommen hast. Demzufolge entspricht die gelieferte Ware nicht der Beschreibung auf der Rechnung. Damit würde ich den Händler mal konfrontieren.

Aber was anderes: hat das Gerät irgendwelche Mängel ? Wenn nicht, würde ich mal versuchen einen Preisnachlaß mit dem Händler auszuhandeln. Der ist sicherlich nicht so blöd, es auf einen Gerichtsprozeß ankommen zu lassen.
Asclepias
Inventar
#1204 erstellt: 17. Jan 2009, 15:25
Beleibt es trotz Abholung nicht trotzdem bei einem Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz? Bin kein Jurist ;), ließt sich meiner Meinung nach aber so.

EDIT:
Es kommt wohl darauf an, ob der Kaufvertrag vor der Abholung zustande gekommen ist.

Gruß


[Beitrag von Asclepias am 17. Jan 2009, 15:30 bearbeitet]
Nudgiator
Inventar
#1205 erstellt: 17. Jan 2009, 15:28

Maikj schrieb:

@ criollo : Warum zitierst Du eigentlich in Sachen Helligkeit nur das was dir passt ? Ich habe sowohl hier als auch bei beisammen noch von keinem BESITZER gelesen das er seine LW nicht akkurat ausleuchten konnte.


Sofern man gut verdunkeln kann, sehe ich mit dem HW10 keine "Lichtprobleme". Wenn doch, kann man ja auch den High-Lamp-Modus benutzen.



Zudem auch noch von fachlicher Seite zu hören ist, das der Sony gerade bei D65 Kalibrirung mehr Licht als vergleichbare Mitbewerber ( Nein, nicht der JVC) auf die LW bringt.


Ja, das ist so. Der HW10 verliert auch im D65-Kinomodus keinerlei Helligkeit. Da brechen viele andere Beamer regelrecht ein. Der HW10 bleibt bei konstanten 446 Lumen, im High-Lamp-Modus bei 607 Lumen.
Nudgiator
Inventar
#1206 erstellt: 17. Jan 2009, 15:31

Asclepias schrieb:
Beleibt es trotz Abholung nicht trotzdem bei einem Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz? Bin kein Jurist ;), ließt sich meiner Meinung nach aber so.

Gruß


Wenn Du den HW10 abgeholt hast, greift das Fernabsatzgesetz nicht mehr. Das gilt nur für Onlineverträge.

Der Hintergrund: bei Onlineverträgen hast Du nicht die Möglichkeit, das Gerät vorher zu begutachten. Daher räumt man dem Käufer ein 14-tägiges Rückgaberecht ein.

Bei Abholung hättest Du das Gerät bereits vorab begutachten können, was Du anscheinend nicht getan hast. Daher schaust Du nun in die Röhre
Asclepias
Inventar
#1207 erstellt: 17. Jan 2009, 15:31
Hmm, hab meinen Post wohl zu spät editiert.

Es kommt darauf an, ob der Kaufvertrag vor der Abholung zustande gekommen ist. Wenn ja, dann ist es auch ein Fernabsatzvertrag.

PS: Wieso ich? Ich bin nicht der Betroffene und hab auch einen ganz anderen Beamer, ich wollte nur informieren.

Gruß


[Beitrag von Asclepias am 17. Jan 2009, 15:34 bearbeitet]
Nudgiator
Inventar
#1208 erstellt: 17. Jan 2009, 15:34

Asclepias schrieb:
Hmm, hab meinen Post wohl zu spät editiert.

Es kommt darauf an, ob der Kaufvertrag vor der Abholung zustande gekommen ist. Wenn ja, dann ist es auch ein Fernabsatzvertrag.

Gruß


Ich denke, es geht nur darum, ob Du VOR dem Kauf die Möglichkeit gehabt hättest, das Gerät zu begutachten. Wenn ja, dann sieht es schlecht aus.

Dennoch: laut Rechnung hättest Du einen NEUEN HW10 bekommen müssen, keinen Rückläufer. Nochmal: der Händler hat Dir nicht das Gerät ausgehändigt, wie auf der Rechnung angegeben !
surbier
Inventar
#1209 erstellt: 17. Jan 2009, 15:35

Nudgiator schrieb:

Chris_77 schrieb:

habe normale 1800,- bezahlt. Für mich war halt der ausschlaggebende Punkt dei Selbstabholung in Berlin. Sonst hätte ich auch woanders bestellen können.


Genau das war Dein Fehler: hättest Du Dir das Gerät zuschicken lassen, könntest Du problemlos vom Kauf zurücktreten, da das 14-tägige Fernabsatzgesetz greift. Oder Du hast (wie ich) einen Händler an der Hand, der auch bei Direktabholung im Serviecfall nicht rumzickt.

Für 1800 Euro und als Rückläufer deklariert finde ich das Angebot äußerst frech, da man den HW10 für diesen Preis problemlos als Neuware bekommt.

Dem Händler ist hier nix vorzuwerfen, da er den Artikel entsprechend deklariert hat. Ob diese Beschreibung auch auf der Rechng stehen muß ? Keine Ahnung, vielleicht kann surbier was dazu sagen. Auf der anderen Seite kannst Du den Händler auch in die Pflicht nehmen, da auf der Rechnung nix von Rückläufer steht, Du aber einen bekommen hast. Demzufolge entspricht die gelieferte Ware nicht der Beschreibung auf der Rechnung. Damit würde ich den Händler mal konfrontieren.

Aber was anderes: hat das Gerät irgendwelche Mängel ? Wenn nicht, würde ich mal versuchen einen Preisnachlaß mit dem Händler auszuhandeln. Der ist sicherlich nicht so blöd, es auf einen Gerichtsprozeß ankommen zu lassen.


Meinen Respekt vor Deinen Ausführungen, für einen juristischen Laien sind sie sehr schön zusammengefasst.

Ich kenne den Sachverhalt nicht. Leider ist es so, dass "Rückläufer" nicht unbedingt als "Nicht-Neu-Ware" gelten müssen, massgebend ist der Sachwert, sprich, den Wert, welches das Objekt nach derzeitigem Marktstand hat und wieweit es sich von einem "versiegelten" Gerät unterscheidet. Es sei denn, im Vertrag wurde mittels Passus dieser Fall explizit rausgenommen. Wie gesagt: Schweizer Recht

Stell Dir folgenden Sachverhalt vor: Du bestellst den HW10 und bekommst den HD350. Du machst die Schachtel auf, weil Du nachsehen willst (und darfst), ob tatsächlich der falsche Beamer gesendet wurde. Daraufhin bemerkst Du den Fehler und schickst den HD350 zurück. Der Händler verkauft diesen nun weiter: Hier handelt es sich bereits um einen Rückläufer. Übrigens: Das gleiche kann auch für ein NeuGerät gelten, welches repariert wurde: Durch die Reparatur kann das Gerät unter Umständen sogar besser sein als ein Gerät, welches aus der Fabrik kommt, zumindest impliziert eine Reparatur nicht zwangsläufig einen Wertefverlust und damit einen Anspruch auf eine Preisminderung - wiederum Schweizer Recht

Eine Preisreduktion muss daher in einem solchen Fall nicht zwangsweise der Fall sein.

Gruss
Surbier


[Beitrag von surbier am 17. Jan 2009, 15:43 bearbeitet]
Nudgiator
Inventar
#1210 erstellt: 17. Jan 2009, 15:36

Asclepias schrieb:

PS: Wieso ich? Ich bin nicht der Betroffene und hab auch einen ganz anderen Beamer, ich wollte nur informieren.

Gruß


Oops, sorry ! Hab garnicht auf den Namen geachtet
Nudgiator
Inventar
#1211 erstellt: 17. Jan 2009, 15:40

surbier schrieb:

Ich kenne den Sachverhalt nicht. Leider ist es so, dass "Rückläufer" nicht unbedingt als "Nicht-Neu-Ware" gelten müssen, massgebend ist der Sachwert, sprich, den Wert, welches das Objekt nach derzeitigem Marktstand hat und wieweit es sich von einem "versiegelten" Gerät unterscheidet. Es sei denn, im Vertrag wurde mittels Passus dieser Fall explizit rausgenommen. Wie gesagt: Schweizer Recht


Ja, das ist in D nicht viel anders. Zumindest hab ich mal gelesen, daß sich schon einige Richter mit dieser Sachlage befaßt haben. Wobei sich die Gelehrten noch darüber streiten, ab wann ein "Neugerät" nicht mehr als Neugerät gilt. Im Falle eines Rechtsstreites, dürfte das sicherlich problematisch werden.
Ich würde versuchen, mit dem Händler einen Preisnachlaß auszuhandeln. Bei 30 Minuten Laufzeit kann ja nicht allzuviel passiert sein. Fraglich ist nur, warum das Gerät zurückgegeben wurde.
Criollo
Inventar
#1212 erstellt: 17. Jan 2009, 15:41
Bin ja kein Jurist, aber mein Empfinden sagt mir, dass der Kaufvertrag bei der Bestellung zustande kommt. Dies definiert auch die Rückgabefrist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die persönliche Abholung daran noch was ändert.

Am Ende handelt es sich wohl ohnehin um einen verdeckten Mangel. Man muss das Gerät aufstarten und in die passenden Menüs finden. Ich denke nicht, dass man verlangen kann, dass das der Käuder bei der Abholung erst das Handbuch studieren und diese Manipulationen durchführen muss.
Criollo
Inventar
#1213 erstellt: 17. Jan 2009, 15:47

Maikj schrieb:

@ criollo : Warum zitierst Du eigentlich in Sachen Helligkeit nur das was dir passt ? Ich habe sowohl hier als auch bei beisammen noch von keinem BESITZER gelesen das er seine LW nicht akkurat ausleuchten konnte.


Wie gross sind die jeweiligen Leinwände? Welches Gain? Und richtig viele Lampenstunden hat wohl auch noch keiner drauf. Was heute gut ist kann morgen (zu) knapp sein.


Und wenn ich lese ( und das meine ich jetzt nicht böse ) das Du derzeit einen Z4 mit warscheinlich nicht gerade wenig Stunden auf der Uhr betreibst dann frage ich micht wie Du dann bei deinen geäusserten Ansprüchen überhaupt noch aushälst beim Filmeschauen.

Weil ich ihn in hellen Modi antreibe (bei schlechten Farben), und weil ich erst warten wollte, bis mir ein Beamer bei neuer Lampe 900 Lumen bei D65 versprechen kann.
surbier
Inventar
#1214 erstellt: 17. Jan 2009, 15:52

Criollo schrieb:
Bin ja kein Jurist, aber mein Empfinden sagt mir, dass der Kaufvertrag bei der Bestellung zustande kommt.


Falsch

OnlineAngebote sind keine Vertragsofferten, weil sie sich an eine unbestimmte Anzahl von Usern richten. Deshalb sind solche "Angebote" nicht 1:1 verbindlich. Wenn sich ein Onlinehändler z.Bsp auf eine Preisfehlerangabe beruft, muss dies u.U. akzeptiert werden.

Erst durch die Bestellung lancierst Du eine Offerte, die dann zu einem Vertragsschluss führt, wenn der Verkäufer einverstanden ist und zustimmt

Gruss
Surbier
charly68
Stammgast
#1215 erstellt: 17. Jan 2009, 15:58
Was muss wann wie angegeben werden?

Verlangt wird rechtzeitig vor Abgabe der Kundenbestellung die Angabe von lesbaren Informationen über ladungsfähige Anschrift (= korrekte Angaben über Firma, gesetzliche Vertreter und komplette Anschrift), besondere Eigenschaften der Ware, Leistungsvorbehalte (z.B. falls Sie im Fall der Nichtlieferbarkeit etwas anderes oder nichts liefern wollen, Preise, Lieferkosten, Einzelheiten der Zahlung und Lieferung, Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages, Widerrufsrecht, Gültigkeitsdauer des Angebots.

Zusätzlich wird verlangt, dass der Unternehmer dafür sorgen muss, dass die Daten alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrages (bei Waren spätestens mit der Warenlieferung) in Textform zur Verfügung stehen, soweit dies nicht schon vor Abschluss des Vertrages geschehen ist.

Das führt insbesondere bei Internet-Shops zur zweifachen Belehrung, da die Informationen allein auf der Website nicht ausreichen.

Bei einem Internet – Shop oder einen Katalog gehören Besonderheiten der Ware („besondere Eigenschaften“) direkt an die Ware, wie auch die Garantien, der Preis und die Gültigkeit des Angebots. Die Zuordnung muss eindeutig sein.

Die Sanktion des Gesetzgebers ist hart: Fassen Sie zuviel zusammen, verstecken Sie die Angaben oder sind bestimmte Angaben nicht hervorgehoben, hat Ihr Kunde 6 Monate Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht. Machen Sie etwas bei der Widerrufsbelehrung falsch, kann er ewig widerrufen.

Die Angaben über die Firma sollte man schon am Anfang (Startseite) deutlich und hervorgehoben lesen können und die übrigen Angaben vor oder bei Aufgabe der Bestellung.

Das Medium, mit dem oder auf dem informiert wird, stellt der Gesetzgeber frei. Deshalb können die Angaben noch mal auf Papier, Diskette oder CD-ROM oder auch E-Mail erfolgen. Das Problem: Der Kunde muss in Lage sein, die Belehrungen auch zu „lesen“. Er muss also ein CD-ROM-Gerät mit dem entsprechenden Standard haben oder es muss sichergestellt sein, dass er die E-Mail auch erhält bzw. regelmäßig abruft. Eine Organisationsverantwortung des Unternehmers wird hier aber nicht festgelegt. Im Zweifel trägt der Versender das Risiko ordnungsgemäßer Belehrung. Sie müssen sie nachweisen.

Wenn Sie diese Hürden übersprungen haben können Sie immer noch alles falsch gemacht haben. Das Gesetz verlangt nämlich , dass auf bestimmte Informationen „in einer besonders hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht“ werden muss.

Gemeint sind die Informationen über:

* Anschrift
* Widerrufsrecht / Rückgaberecht
* Garantiebedingungen / Kundendienst
* Kündigungsbestimmungen


[Beitrag von charly68 am 17. Jan 2009, 16:00 bearbeitet]
surbier
Inventar
#1216 erstellt: 17. Jan 2009, 16:13
@Charly68

Es ist bekannt, dass Deutsches Recht sehr akkurat und detailliert regulierend ist, zumindest im Gegensatz zu unseren Gesetzen.

Wäre es bei uns ebenfalls so, hätten die Gerichte wahrscheinlich keine Zeit mehr, sich um "richtige" Fälle zu kümmern.

Bei uns gilt im übrigen der Grund-Grundsatz, wonach es nicht Sache des Gesetzes ist, einen "Dummkopf" vor seiner eigenen Torheit zu schützen.

Gruss
Surbier


[Beitrag von surbier am 17. Jan 2009, 16:13 bearbeitet]
Riker
Inventar
#1217 erstellt: 17. Jan 2009, 16:13

surbier schrieb:

Criollo schrieb:
Bin ja kein Jurist, aber mein Empfinden sagt mir, dass der Kaufvertrag bei der Bestellung zustande kommt.


Falsch

OnlineAngebote sind keine Vertragsofferten, weil sie sich an eine unbestimmte Anzahl von Usern richten. Deshalb sind solche "Angebote" nicht 1:1 verbindlich. Wenn sich ein Onlinehändler z.Bsp auf eine Preisfehlerangabe beruft, muss dies u.U. akzeptiert werden.

Erst durch die Bestellung lancierst Du eine Offerte, die dann zu einem Vertragsschluss führt, wenn der Verkäufer einverstanden ist und zustimmt

Gruss
Surbier


Da ich mit dir den Beruf teile (o Gott!), meine unmassgebliche Meinung dazu: Sobald der Verkäufer die Bestellung bestätigt (=Akzept), kommt der Vertragsschluss zustande. Und da er dies wohl per Mail tut (z.B. automatische Bestellbestätigung), entstand der Vertragsschluss online. Es ist ja nicht so, dass der Vertrag erst bei der Geld- bzw. Warenübergabe zustande kommt.

Aber weil auch Schweizer ist mir das Fernabgabegesetz fremd, ich weiss nicht, wie der Umstand, dass eine online bestellte Sache in persona abgeholt wird, einzuordnen ist.

Ich bin jedoch davon überzeugt, dass Google die Antwort weiss.

Riker
surbier
Inventar
#1218 erstellt: 17. Jan 2009, 16:16

Riker schrieb:
Es ist ja nicht so, dass der Vertrag erst bei der Geld- bzw. Warenübergabe zustande kommt.



Nein, tut er nicht. Der gültig zustandegekommene Vertrag ist in der Regel ja die Bedingung dafür, dass man Geld überweisen muss, da erst ein gültig zustande gekommener Vertrag Rechte und Pflichten begründet.

Es geht, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit der Übergabe der Ware lediglich das Eigentum der Sache über.

Gruss
Surbier

P.S.: Vom HW10 zum HD350 bis hin zur Juristerei - der Thread hat es in der Tat in sich
surbier
Inventar
#1219 erstellt: 17. Jan 2009, 16:22

Riker schrieb:
ich weiss nicht, wie der Umstand, dass eine online bestellte Sache in persona abgeholt wird, einzuordnen ist.



Das komplizierte an Onlinebestellungen sind nicht die Modalitäten betreffend Übergabe der Ware, sondern der Umstand, dass sich die Rechtsprechung noch immer damit schwer tut, Dokumente, die elektronisch signiert werden, überhaupt als rechtlich verbindlich zu erklären

Die Umstellung der Gerichte ist in Gange, oft fehlen aber für alle möglichen wichtigen Konstellationen Rechtsprechung und -praxis

Gruss
Surbier
Riker
Inventar
#1220 erstellt: 17. Jan 2009, 16:28
Wegen der rechtlichen Verbindlichkeit sehe ich kein Problem: Für einen einfachen Kaufvertrag reicht der mündliche Abschluss, Schriftlichkeit ist nicht erforderlich - also sollte eine entsprechende Mail problemlos als Beweis für den online Vertragsschluss herhalten können.

Aber eben: Was wir noch nicht wissen, ist, ob die Tatsache, dass die Sache persönlich abgeholt wurde, das Fernabgabegesetz ausschliesst. Hier sehe ich den Knackpunkt.

Riker

P.S: Juristische Betrachtungen sind in der Tat etwas offtopic.
surbier
Inventar
#1221 erstellt: 17. Jan 2009, 16:30

Asclepias schrieb:
Beleibt es trotz Abholung nicht trotzdem bei einem Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz?


DAS wollte ich damit sagen

Gruss
Surbier
Knödelbrot
Hat sich gelöscht
#1222 erstellt: 17. Jan 2009, 16:32
Hallo an alle

Zur Helligkeit des HW10:

In diesem Punkt kann ich Criollo absolut verstehen.
Ich habe dwn Sony nun ca. 6 Wochen, betreibe ihn auf einer 2,5m breiten LW mit Gain 1,0 und muss feststellen, dass der Eco-Modus genug Licht mitbringt, um angenehm Filme anzuschauen.
Aber jetzt kommt's, im hohen Lampenmodus gewinnt das Bild nochmals deutlich an Brillanz und damit an Punch.

Für mich scheidet deshalb der Eco-Modus, zumindest wenn ich mir Kinofilme auf BD, oder HD DVD ansehe, aus.

Darum habe ich mich auch schon damit abgefunden, dass meine Lampe nicht erst nach 2000, sondern bereits nach 1000 Stunden getauscht wird.

Im Gegensatz zu manchen Usern, denen tiefstes Schwarz am wichtigsten ist, brauche ich Licht und damit Kontrast, um einen Film richtig geniessen zu können.

Imho kann Licht bei einem Beamer durch nichts ersetzt werden, darum hatte ich bei meinen Sichttests den HC6000 auch sofort links liegen gelassen.
Die "Helligkeit" dieses Beamers war, vorsichtig ausgedrückt, bescheiden.

Deshallb kann ich den Ansatz von Criollo sehr gut verstehen, bei der Helligkeit auf Nummer sicher zu gehen und den HD350 in die engere Wahl zu ziehen.

Ob die noch bessere Lichtleistung, die flexiblere Aufstellung inkl. elektr. Helfer und der bessere native Kontrast den Aufpreis von 2000 Euro rechtfertigen, muss jeder für sich entscheiden.

Mir wäre es eben deutlich zuviel, aber wie schon sooft gesagt, jedem das Seine.

PS
Weil hier Projectrreviews.com als die Seite, mit objektiven Tests gelobt wurde, hier die Werte, die dort für den HW10 ermittelt wurden:
Out of the box (pre-adjustment) measurements:

Cinema: 773 lumens @ 6502K
Standard: 840 @ 7921K
Dynamic: 873 @ 9187K

After calibration Cinema mode actually increased in brightness to 836 lumens

The JVC RS1, RS1x, and likely the RS10 (HD350) shipping next month, are very similar to the Sony, with around 800 lumens in best mode, and 900 in brightest. They are also direct competitors.

Da man aus dem Service-Menü noch zusätzlich einiges herausholen kann, leidet der Projektor nun wirklich nicht an mangelndem Licht!

Gruß
Didi
surbier
Inventar
#1223 erstellt: 17. Jan 2009, 16:34

Riker schrieb:
Aber eben: Was wir noch nicht wissen, ist, ob die Tatsache, dass die Sache persönlich abgeholt wurde, das Fernabgabegesetz ausschliesst. Hier sehe ich den Knackpunkt.



Wer ist "wir"?

Siehe obiges Statement betreffend Übergabemodalitäten.

Gruss
Surbier


[Beitrag von surbier am 17. Jan 2009, 16:34 bearbeitet]
surbier
Inventar
#1224 erstellt: 17. Jan 2009, 16:39

Knödelbrot schrieb:
Ich habe dwn Sony nun ca. 6 Wochen, betreibe ihn auf einer 2,5m breiten LW mit Gain 1,0 und muss feststellen, dass der Eco-Modus genug Licht mitbringt, um angenehm Filme anzuschauen.
Aber jetzt kommt's, im hohen Lampenmodus gewinnt das Bild nochmals deutlich an Brillanz und damit an Punch.

Für mich scheidet deshalb der Eco-Modus, zumindest wenn ich mir Kinofilme auf BD, oder HD DVD ansehe, aus.



Das ist sehr interessant, denn bei mir geht es genau andersrum: Weil ich die Helligkeitssteigerung im High Modus nicht als "Lichtsprung" empfinde, kann ich ihn locker im Low Modus betreiben. Meine Leinwand ist 3 m breit und hat 1 Gain.

Die Konsequenz daraus ist allerdings, dass der Beamer im HighModus lediglich unbedeutend lauter wird. "Etwas weniger leise" wäre wohl der richtige Ausdruck. Out of the Box lief er im Normalmodus (High), ich habe es aufgrund des Lüftergeräusches nicht angenommen. Bewusst wurde es mir, als ich ins Menu ging

Gruss
Surbier
surbier
Inventar
#1225 erstellt: 17. Jan 2009, 16:50

Riker schrieb:
Wegen der rechtlichen Verbindlichkeit sehe ich kein Problem: Für einen einfachen Kaufvertrag reicht der mündliche Abschluss, Schriftlichkeit ist nicht erforderlich - also sollte eine entsprechende Mail problemlos als Beweis für den online Vertragsschluss herhalten können.



Genau hier scheiden sich die Geister: Elektronisch versandte Papiere sind rechtlich gesehen punkto Verbindlichkeit alles andere als trivial. Man bedenke z.Bsp. die rechtliche Relevanz und die damit verbundenen rechtlichen Fragen in Bezug auf eine elektronische Signierung von EDI Invoices.

Gruss
Surbier
Sheriff007
Inventar
#1226 erstellt: 17. Jan 2009, 16:52
Eigentlich sollte man für den Juristenkram nen eigenen Thread aufmachen oder PNs austauschen, denn dem eigentlichen "HW10-Thread" sind die letzten Post nun wirklich nicht mehr dienlich...
surbier
Inventar
#1227 erstellt: 17. Jan 2009, 16:57

Riker schrieb:
Sobald der Verkäufer die Bestellung bestätigt (=Akzept), kommt der Vertragsschluss zustande. Und da er dies wohl per Mail tut (z.B. automatische Bestellbestätigung), entstand der Vertragsschluss online.


Ja und Nein

Akzept des Verkäufers = Annahme der Offerte seitens des Kunden --> einverstanden

Automatische Bestellbestätigung = Akzept --> falsch
--> in der Regel bekommst Du eine automatische Bestätigung, dass Deine Offerte beim Händler eingegangen ist. Die ANNAHME per se wird in der Regel per zweitem Mail, unter Bezugnahme des Vertragsinhaltes (wird in der Regel angehängt) nachgereicht. Erst ab hier kannst Du davon ausgehen, dass der Verkäufer eingewilligt hat.

Gruss
Surbier
surbier
Inventar
#1228 erstellt: 17. Jan 2009, 16:58

Sheriff007 schrieb:
Eigentlich sollte man für den Juristenkram nen eigenen Thread aufmachen oder PNs austauschen, denn dem eigentlichen "HW10-Thread" sind die letzten Post nun wirklich nicht mehr dienlich... :.


Volle Zustimmung

Gruss
Surbier
Sheriff007
Inventar
#1229 erstellt: 17. Jan 2009, 18:00
Ich äußere mich erst gar nicht...denn als Beamter der Justiz, habe ich auch schonmal den ein oder anderen § näher deuten müssen.
Phoenix1978
Ist häufiger hier
#1230 erstellt: 17. Jan 2009, 21:24
So Leute, hier wie versprochen noch ein Screenshot mit nem 3-in-1-Bild. In dem Screenshot wurde auf die Mitte des Desktops scharf gestellt und zum vergleich die linke und rechte untere Ecke des Bildes mit eingefügt.

Nun könnt ihr recht gut den Schärfeunterschied sehen. Das Ganze bei PC-Zuspielung mit 1080p/60Hz:



Ich weiss ja nicht, wie krass bei euch die Schärfe über das Bild variiert, aber für mich ist das einen Tick zu viel. Die linke Bildecke ist ja schon ziemlich scharf bei Fokus auf Bildmitte, aber die rechte untere Ecke...!

In Filmen sieht man das nicht - oder zumindest sehr gering -da man sich ja auf die (scharfe) Bildmitte konzentriert und das Bild sich bewegt.


[Beitrag von Phoenix1978 am 17. Jan 2009, 21:27 bearbeitet]
Nudgiator
Inventar
#1231 erstellt: 17. Jan 2009, 21:34

Phoenix1978 schrieb:
So Leute, hier wie versprochen noch ein Screenshot mit nem 3-in-1-Bild. In dem Screenshot wurde auf die Mitte des Desktops scharf gestellt und zum vergleich die linke und rechte untere Ecke des Bildes mit eingefügt.

Nun könnt ihr recht gut den Schärfeunterschied sehen. Das Ganze bei PC-Zuspielung mit 1080p/60Hz:

Ich weiss ja nicht, wie krass bei euch die Schärfe über das Bild variiert, aber für mich ist das einen Tick zu viel. Die linke Bildecke ist ja schon ziemlich scharf bei Fokus auf Bildmitte, aber die rechte untere Ecke...!

In Filmen sieht man das nicht - oder zumindest sehr gering -da man sich ja auf die (scharfe) Bildmitte konzentriert und das Bild sich bewegt.


Hm, ist schon etwas unscharf. Ist halt die Frage, ob das noch innerhalb der Toleranz liegt ?
Ich hab vorhin meinen HD350 perfekt eingestellt, da noch ein leichtes Trapez vorhanden war. Da hab ich mir auch nochmal die Konvergenz und Focus angesehen. Selbst bei fast komplett ausgereiztem vertikalen Lensshift, kann ich auch bei genauem Hinschauen keinerlei Schärfeverlust über den gesamten Bildbereich erkennen. Der Konvergenzfehler liegt unterhalb von 0,5 Pixel - ebenfalls über den gesamten Bildbereich gesehen.

Hast Du mal probehalber versucht, den Lensshift auf Mittenstellung zu drehen ? Wenn dann die Schärfe paßt, liegt es wohl an der Optik.
Sheriff007
Inventar
#1232 erstellt: 17. Jan 2009, 21:43
Sieht in der Tat unschärfer aus. Sowas habe ich damals bei meinem ersten Optoma H78 gehabt. Dort wurde auf Garantie die komplette Engine gewechselt. Allerdings fiel es mir erst nach 2 Jahren auf, da ich vorher nur Filme per Beamer geschaut habe und nicht die Buchstaben vom HTPC.
Mein jetziger VW60 ist auch alles andere als scharf im Vergleich zu meinem Optoma, zumindestens wenn ich ich 1 Meter vor der Leinwand stehe. Vom Sofa aus sieht alle palleti aus und darauf kommts an. Bei 1 Meter Sitzabstand nehme ich meinen 46er LCD
Die LCOS-Technik ist bekanntlich nicht die schärfste und erreicht dadurch wohl auch ihren leichten analog-Look bei Filmen. Ich bin vollends zufrieden, dadurch wirkt das Bild nicht zu digital und scharf!Details wie Haare,Pickel und Falten sehe ich genauso wie andere mit nem Mitsu aus derselben Entfernung!

Ist die Schärferregelung immer noch si schlimm wie beim VW60?Teste mal im Menü die Schärfe von 0 auf 50 zu setzen (bis 100 gehts beim VW60) und dann vergleiche mal die ausgefransten Buchstaben bzw. Schatten die gar nicht da sein sollten... Ich habe bei mir die Schärfe auf 0/100, denn schon bei 10 sieht man erste Fransen in der Schrift meines HTPC.

Die Buchstaben sind auch ingesamt nicht so scharf (wenn ich dicht davor stehe) aber wenn man ein kleines Bild auf 2,8 Meter Breite zieht, ist das auch normal. Erst dachte ich, dass die Unschärfe der Kanten an der Konvergenz liegt, aber die ist nahezu perfekt (im Menü überprüft).
Ich habe mir gerade die Buchstaben von wenigen cm Entfernung am LCD-TV angeschaut (FullHD) und es sieht genauso aus, somit sollte es derselbe Effekt sein, wie bei einem Beamer.


Auf deinem Bild ist die rechte untere Ecke unschärfer, aber glaub mir im Filmbetrieb wirst du es nie bemerken. Wenn du nun nur mit HTPC am beamer hängst und keine Filme damit schaust, ist es natürlich störend.

Der Optoma-Service sagte mir damals sinngemäß: "Das sind alle günstige Geräte und die haben nunmal keine hochvergüteten Optiken drin...da kommt sowas eben vor". Wohlgemerkt habe ich damals fast 4000 Euro für den Optom abezahlt (was ich nicht als günstig empfand). Aber immerhin wurde der Mangel innerhalb 1 Woche (inkl. Hin/Rücktransport) kostenlos behoben!

Nun musst du wissen, was du machen möchtest. Eine Selfmadelösung wirds jedenfalls nicht geben...
charly68
Stammgast
#1233 erstellt: 17. Jan 2009, 21:55
Ist die Unschärfe nur bei PC Zuspielung?? Nicht das die Grafikkarte einen schuß hat...
Sheriff007
Inventar
#1234 erstellt: 17. Jan 2009, 22:06
Das denke ich mal eher nicht, den so ein Defekt ist bei digitaler Zuspielung sehr unwahrscheinlich.

Ist wird mit großer Wahrscheinlichkeit an der Optikt/Panel/Engine liegen.

Ist keine Seltenheit bei Beamern...Aber man entdeckts meist erst, wenn man nen PC anschließt. Im BluRay-Playermenü oder PS3-Menü fallen etwas unschärfere Ecken kaum auf und in Filmen erst recht nicht, denn die Unschärfe liegt meist in einem Bereich der aktzeptabel ist. Schriften und kleine Icons am PC sind da natürlich die größte Herausforderung.

Ich will gar nicht erst anfangen, wieviele Objektive ich für meine digitale Spiegelreflex kaufen musste, bis ich halbwegs scharfe Exemplare hatte und auch hier: zu Analogzeiten (mit kleinen Fotos) ists niemandem aufgefallen, aber heute wo jeder Pixel am Monitor zählt, müssen die Hersteller soviele Objektive zurücknehmen, wie noch nie!

Allerdings sind sie durch die digitalen Spiegelreflexsysteme auch wach geworden und prüfen etwas genauer...aber nur etwas.
Videonis
Schaut ab und zu mal vorbei
#1235 erstellt: 17. Jan 2009, 22:07
Ich bin mit meiner Anfrage vom Seite 56 offensichtlich genau zwischen die Fronten eines Kleinkrieges geraten und damit völlig untergegangen.

Gibt es denn hier wirklich keinen HW10-Besitzer der was zu meinen Fragen sagen kann (oder will)?
charly68
Stammgast
#1236 erstellt: 17. Jan 2009, 22:14
-->
Nun meine konkreten Fragen:

• Hat der Sony einen Bildgewinn gegenüber dem Sanyo, der die 470€ Unterschied wert ist?
• Hat wer die beiden schon im direkten Vergleich gesehen?
• Ist ein Projektionsabstand von 3,8m auf 187cm x 105cm für den Sony problematisch (hat da wer mit ähnlichen Werten Erfahrung)?
• Bei Aufbau hinter der Sitzbank würde sich ein Sitzplatz fast unmittelbar unter dem Beamer befinden (Abstand zum Kopf ca. 70cm). Ich nehme mal an, auf die Entfernung wird auch ein Flüsterbeamer als laut empfunden?
• In derselben Preisliga spielt ja der Mitsubishi HC5500 auch noch mit (aber wenn ich es im Mitsu-Calculator richtig gesehen habe, ist bei dem gar bei 3,25m Schluss und kein horizontales Lensshift)?


1.) Bestimmt ( Laut User-Berichten )
2.) ich nicht
3.)Das dürfte kein Problem sein. Ich habe 4,5 meter Entfernung. Leinwand ist 200 x 130 cm. Am besten Handbuch runtersaugen. Da gibs ein Entfernungsrechner.
4.) Ich sitze auch unter dem Beamer und höre nichts
5.) %
Sheriff007
Inventar
#1237 erstellt: 17. Jan 2009, 22:21
Ich kann nur eines sagen:

Einen HW10, würde ich locker vor einem Z2000 (nicht neueste Technik, es wurde öfter über später auftretendes Shading berichtet) und HC5500 (schlechter Schwarzwert) nehmen!
speaker4578
Ist häufiger hier
#1238 erstellt: 17. Jan 2009, 22:31
Mein Beamer ist heut angekommen und ich werd wohl im Laufe der Woche was dazu sagen können.
HDR_Michel
Stammgast
#1239 erstellt: 17. Jan 2009, 23:29
Hallo ich habe auch noch mal die Konvergenz meines Beamers
Fotografiert mit der Spiegelreflex hätte allerdings etwas unterbelichtet.
Was meint ihr zu der Konvergenz?
Wie groß ist sie ?

Habe die Pixelverschiebung getestet .
Schwer einzustellen eigentlich kann man es doch nur in der Mitte des Bildes einstellen oder ?
Den links und rechts sind nicht gleich zu bekommen ,
Habe Rot auf H= -1 ,V= 2 Blau H=0 ,V -7.

http://www.michi-besemer.de/konvergenz.jpg

Gruß


[Beitrag von HDR_Michel am 17. Jan 2009, 23:32 bearbeitet]
Nudgiator
Inventar
#1240 erstellt: 17. Jan 2009, 23:35

HDR_Michel schrieb:
Hallo ich habe auch noch mal die Konvergenz meines Beamers
Fotografiert mit der Spiegelreflex hätte allerdings etwas unterbelichtet.
Was meint ihr zu der Konvergenz?
Wie groß ist sie ?

Habe die Pixelverschiebung getestet .
Schwer einzustellen eigentlich kann man es doch nur in der Mitte des Bildes einstellen oder ?
Den links und rechts sind nicht gleich zu bekommen ,
Habe Rot auf H= -1 ,V= 2 Blau H=0 ,V -7.

http://www.michi-besemer.de/konvergenz.jpg

Gruß


Wie viele Pixel ist denn die weiße Linie breit ?
Mr.Pyro
Stammgast
#1241 erstellt: 17. Jan 2009, 23:44
2 Pixel

mfg
Nudgiator
Inventar
#1242 erstellt: 17. Jan 2009, 23:48

Mr.Pyro schrieb:
2 Pixel

mfg


Dann würde ich mal sagen, daß die Konvergenz auf dem Bild absolut im Soll liegt. Das ist ja nicht einmal ein Pixel Abweichung.
Phoenix1978
Ist häufiger hier
#1243 erstellt: 17. Jan 2009, 23:49
So nun zu den Fragen:

1. Unschärfe liegt definitiv nicht an der digitalen PC Zuspielung. Digitals Bild ist immer scharf oder komplett nicht zu gebrauchen, ist keine Analoge Wiedergabe. Aber zentrische Schärfe und gleichzeitig Unschärfe an den Bildrändern durch digitalen Zuspieler ist auszuschließen.
2. Ich befürchte leider, dass die Unschärfe ein Mix aus Konvergenzproblem und Unschärfe in den Randbereichen der Optik ist.
3. Man würde die Unschärfe bei jedem Zuspieler sehen. Bei der PS3 sieht man es nicht bzw. nur sehr dezent, weil die Schriftgröße bei der PS3 grundsätzlich groß ist. Ist ja halt für den Betrieb an TVs vorgeshen und da müssen alle Button, Schriften und Zeichen groß sein, sonst sieht man ja nichts vom Sofa aus am TV.
4. Im Filmbetrieb sieht man die Unschärfe in der Ecke nicht, da ja für gewöhnlich der Filminhalt in der Bildmitte abläuft und Kameraeinstellungen auch fast nur auf die Bildmitte scharf gestellt sind.
5. Wenn der LS nicht benutzt wird, ist das Bild in den Randbereichen etwas schärfer. Ich nutze den LS halt komplett in horizontaler Richtung.
6. Habe schon Pick-Up für Montag mit dem Sony Kundenservice vereinbart zwecks Reparatur bzw. Überprüfung. Mal sehen was dabei raus kommt.

Sieht es bei anderen Sony VPL-HW10 Besitzern besser aus? Könnt ihr nicht mal Screenshots machen?
Nudgiator
Inventar
#1244 erstellt: 17. Jan 2009, 23:58

Phoenix1978 schrieb:

Sieht es bei anderen Sony VPL-HW10 Besitzern besser aus? Könnt ihr nicht mal Screenshots machen?


Ich gehe mal ganz stark davon aus, daß Dir Sony sagen wird, es liegt innerhalb der Toleranz.

Die Erklärung hast Du Dir bereits selbst gegeben:



2. Ich befürchte leider, dass die Unschärfe ein Mix aus Konvergenzproblem und Unschärfe in den Randbereichen der Optik ist.


Ich würde das Ganze nicht überbewerten. Da hab ich schon viel Schlimmeres gesehen. Im Filmbetrieb fällt das doch garnicht auf.
Phoenix1978
Ist häufiger hier
#1245 erstellt: 18. Jan 2009, 00:07
@HDR Michel
Also deine Konvergenz sieht ja wirklich sehr gering aus. Wäre vollkommen zufrieden, wenn mein Beamer eine solche Konvergenz aufweisen würde.

Glaube jedoch dass die Balken breiter als 2 Pixel sind, ist aber nebensächlich.

@Nudigator
Mich stört es jedoch, da der PC bei mir oft dran hängt. Gibt ja auch WMV-HD DVD von Microsoft, die nur am PC abspielbar sind. Ich benutze ja auch den PC als "Diaprojektor", um Bildershows oder Aufnahmen meines Canon HDR Camcorders in Full HD abzuspielen.

Wegen der Reparatur halte ich Euch auf dem Laufenden...!
Mr.Pyro
Stammgast
#1246 erstellt: 18. Jan 2009, 00:32
Ich bin sehr sicher mit der Breite der Linie, da ich scharf jeden einzelnen Pixel bei mir ausmachen kann und davon ausgehe, dass die gleiche Breite bei allen HW10 vorliegt.

mfg
charly68
Stammgast
#1247 erstellt: 18. Jan 2009, 01:26
Na ich hoffe mal das im PC keine nVidia Karte steckt..... Das sind Spiele-Zockerkarten mehr nicht. Getrimmt auf Frameraten aber dafür Sauschlecht im Bildverhalten. Im meinen Mac kommt niemals eine nVidia Karte.


[Beitrag von charly68 am 18. Jan 2009, 01:27 bearbeitet]
Sheriff007
Inventar
#1248 erstellt: 18. Jan 2009, 02:04

Phoenix1978 schrieb:
@HDR Michel
Also deine Konvergenz sieht ja wirklich sehr gering aus. Wäre vollkommen zufrieden, wenn mein Beamer eine solche Konvergenz aufweisen würde.

Glaube jedoch dass die Balken breiter als 2 Pixel sind, ist aber nebensächlich.




Was mir bei der Konvergenzprüfung aufgefallen ist: Durch die hohe Pixelfüllrate, leuchten die benachbarten Pixel jeweile 1 Pixel zu jeder Seite minimal mit. Aber nur schwach. Also z.B. eine grüne Linie (1 Pixel stark) geht von oben nach unten, dann ist rechts und links neben der Linie der benachbarte Pixel auch minimal grün.Aber das ist normal und fällt auch nicht beim Film auf!
Ein Konvergenzfehler ist es nicht, weil die ist präzise eingestellt und ziemlich gut.

Bezüglich Unschärfeproblemen: Fast jeder Beamer bei dem man Lensshift nutzt (besonders horizontal) läuft Gefahr Unschärfen zu zeigen, da die ganze optische Baugruppe bewegt wird.

Und noch was: Du wirst SEHR wenige Filme finden (außer Animation), die bis in alle Ecken scharf aufgenommen wurden, denn auch diese Kameras haben Linsen, die in der Mitte eine bessere Leistung erzielen, als in den Randbereichen!

Also nicht verrückt machen lassen!Schaut und genießt BluRays Leute und wenn ihr da bei bestimmten Referenzscheiben mit der Schärfe unzufrieden seid, dann könnte ihr über Reparatur oder besser Rückgabe nachdenken!

Ja 2000 Taler sind viel geld, aber auch TVs in der Preisklasse und selbst darüber haben Sachen wie Clouding oder andere Sachen.
Es gibt kein perfektes Gerät, auch ein HD350 hat Eigenschaften mit denen nicht alle glücklich sein werden.

Also nicht Pixel und Unschärfen in den Ecken suchen, sondern hinsetzen und Film schauen! Jede Wette, dass alle deine Gäste den Film genießen, vom Bild begeistert sind und keine Unschärfen sehen...


Immer diese Leute, die alles EXTREM auf Herz und Nieren prüfen und nicht wissen, was normal ist und was nicht und vor allem was bei normalem Gebrauch wirklich stört und was nicht...
Anders wäre es vielleicht wenn man Pixelfehler sieht, aber darüber hat hier ja noch niemand berichtet (wobei auch 1 Pixel von 2 Millionen springt einem sicher auch nicht gleich ins Auge)
Criollo
Inventar
#1249 erstellt: 18. Jan 2009, 02:18

Sheriff007 schrieb:
hinsetzen und Film schauen! Jede Wette, dass alle deine Gäste den Film genießen, vom Bild begeistert sind und keine Unschärfen sehen...

Das tun die meisten meiner beamerforen-unverseuchten Besucher, wenn sie auf meinem Sanyo Z4 einen Film gucken. Die finden das Bild immer super. Tatsache.

Und ehrlich gesagt: was mich am allermeisten an meiner Gerätekette stört, das sind immer noch die Artefakte der Digitalisierung. Aus beisammen.de:

Das Bild der meisten DVDs ist eine reine Artefaktparade und strotzt nur so vor Blocking, Mosquito Noise, Ringing, Banding, stehendem Rauschen, schlechter Farbauflösung usw.


[Beitrag von Criollo am 18. Jan 2009, 02:19 bearbeitet]
Nudgiator
Inventar
#1250 erstellt: 18. Jan 2009, 02:36

Criollo schrieb:

Und ehrlich gesagt: was mich am allermeisten an meiner Gerätekette stört, das sind immer noch die Artefakte der Digitalisierung. Aus beisammen.de:

Das Bild der meisten DVDs ist eine reine Artefaktparade und strotzt nur so vor Blocking, Mosquito Noise, Ringing, Banding, stehendem Rauschen, schlechter Farbauflösung usw.


Daher schaue ich auf meinem Beamer zu 99% nur BDs / HD-DVDs an
Sheriff007
Inventar
#1251 erstellt: 18. Jan 2009, 02:41

Criollo schrieb:

Sheriff007 schrieb:
hinsetzen und Film schauen! Jede Wette, dass alle deine Gäste den Film genießen, vom Bild begeistert sind und keine Unschärfen sehen...

Das tun die meisten meiner beamerforen-unverseuchten Besucher, wenn sie auf meinem Sanyo Z4 einen Film gucken. Die finden das Bild immer super. Tatsache.

Und ehrlich gesagt: was mich am allermeisten an meiner Gerätekette stört, das sind immer noch die Artefakte der Digitalisierung. Aus beisammen.de:

Das Bild der meisten DVDs ist eine reine Artefaktparade und strotzt nur so vor Blocking, Mosquito Noise, Ringing, Banding, stehendem Rauschen, schlechter Farbauflösung usw.



Dagegen hilft eine PS3, die hat da massig Blocker gegen solches Ungeziefer
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