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HD 03 - HD+ macht endlich ernst+A -A |
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Autor |
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Passat
Inventar |
#153 erstellt: 12. Sep 2012, 08:30 | |||||||||
Es geht gar nicht um das Umgehen der Verschlüsselung und Kopierschutz. Die ist weiterhin aktiv, wenn eine HD+ Karte benutzt wird. Und eine Vorspulsperre ist kein Kopierschutz o.Ä., ergo ist das Umgehen auch nicht illegal. Grüße Roman |
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rocko82
Stammgast |
#154 erstellt: 12. Sep 2012, 09:34 | |||||||||
Nein, bei den nicht Zertifizierten Receivern und Modulen werden die Aufnahmen unverschlüsselt auf der Festplatte gespeichert. Somit lässt sich die Aufnahme kopieren, zum PC übertragen usw.. Positiver Nebeneffekt: Vorspulen oder die Zeitliche Begrenzung der Aufnahmen ist u.a. auch aufgehoben. Bei den zertifizierten Geräten wird die Aufnahme verschlüsselt gespeichert bzw. es ist überhaupt keine Aufnahme möglich. P.s. Unter zertifizierte Geräte verstehe ich HD+ Receiver sowie Receiver die per Softwareupdate mit dem originalen HD+ Legancy Modul betrieben werden können. |
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itzek
Inventar |
#155 erstellt: 12. Sep 2012, 10:49 | |||||||||
Richtig! Und mit welchem Ergebnis? Lies dich da ruhig noch mal ein und dann können wir nochmal diskutieren. Ich will jetzt nicht vorgreifen, da du ja eh schon eine vorgefestigte Meinung zu haben scheinst.
Diese Aussage zeugt von deiner Unwissenheit. Wie du dir das nun alles zusammenreimst, spielt doch gar keine Rolle. Nur weil du denkst, dass es so sein müsste, weil bestimmte Anzeichen für dich persönlich zu einer gewissen Deutung führen, bedeutet dies nicht, dass es auch der Rechtslage entspricht. Nun kann man sagen, beweise mir, dass es legal ist. So einfach ist das nicht, weil in Deutschland alles legal ist, was nicht illegal ist. Es muss daher nicht irgendwo stehen, dass es legal ist. Das ist es sozusagen immer. Daher macht meine Frage viel mehr Sinn. Und die lautet: Beweise mir, dass es illegal ist! Wo steht das? |
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rocko82
Stammgast |
#156 erstellt: 12. Sep 2012, 12:07 | |||||||||
§95a UrhG. Bei DMR geschützten Musikstücken ist es übrigends genau das gleiche. Ich darf die DMR Rechte nicht aus dem Musikstück enrfernen. Mehr werde ich zu dem Thema nicht schreiben, ich denke jeder hier ist mündig genug sich entsprechende Vorschriften / Gesetze und auch Grundsatzurteile zum Thema selbst durchzulesen. Allein durch den gesunden Menschenverstand sollte man sich doch fragen, warum entsprechende Module und Receiver nicht gleich mit der Software Verkauft werden um die HD+ Sender zu empfangen zu können. Ich halte es nur für unverständlich wie einige hier groß rumposaunen das alles völlig legal ist was mit dem Unicam und Co getrieben wird. [Beitrag von rocko82 am 12. Sep 2012, 12:17 bearbeitet] |
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itzek
Inventar |
#157 erstellt: 12. Sep 2012, 12:26 | |||||||||
§ 95 a UrhG ist mit Nichten einschlägig, da die Sender schon nicht die Rechteinhaber i.S.d. Urhebergesetzes sind; siehe § 7 UrhG. Alles weitere erübrigt sich schon deshalb, obwohl ich noch einiges mehr zu deinem Vorschlag vorzubringen hätte . Es reicht eben nicht, mal etwas "reinzuschießen", was auf den ersten Blick halbwegs passen könnte.
Und ich weiß auch warum! Weil du im Unrecht bist und es wohl jetzt auch ahnst. Meine Kinder reagieren auch so in einer Diskussion in der sie bemerken, dass sie sich auf dem Holzweg befinden.
Das hat schon oft geholfen, aber eben nicht immer. Denn der gesunde Menschenverstand ist all zu oft bei dem einen Individuum etwas anderes als bei dem anderen Individuum. Deshalb fällen die Richter in den meisten Ländern der Welt ihre Richterentscheidungen nicht auf Grundlage des gesunden Menschenverstandes, sondern aufgrund der jeweiligen aktuellen Rechtslage. [Beitrag von itzek am 12. Sep 2012, 12:27 bearbeitet] |
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rocko82
Stammgast |
#158 erstellt: 12. Sep 2012, 13:43 | |||||||||
Ich habe nie geschrieben wer der Rechteinhaber der Filme ist, denn das ist auch völlig egal. Aber wenn dieser die Ausstrahlung eines Films in HD nur erlaubt, wenn dieser Verschlüsselt ausgestrahlt wird – wir erinnern uns an Harry Potter den die ARD nur in SD ausstrahlen durfte- ist die Umgehung der Verschlüsselung beim Speichern des Films auf der Festplatte ohne Kopierschutz ein Vergehen gegen §95a Es haben sich die höchsten Instanzen der deutschen Rechtsprechung mit dem Thema befasst, und du willst mir jetzt erklären dass all die Bunderichter und Anwälte keine Ahnung haben?
Da Stellt sich die Frage woher ich auf legalem Weg die Software für das Unicam bekommen soll. Das erkährt wohl auch warum das Unicam ohne Software verkauft wird.
Merke, auch die Private Aufhebung des Kopierschutzes bei Spielekonsolen usw. ist untersagt. Das Erstellen einer privaten Kopie eines Werks ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Bei der Umgehung des Kopierschutzes ist aber ende Gelände. Auch eine DVD aus dem Verleih darfst du nicht Kopieren, und auch hier solltest du mal überlegen wer nach §7 UrhG der Rechteinhaber ist. Aber ich bin mir sicher, du findest gleich wieder irgendein komplett aus dem Zusammenhang gerissenen Gesetzestext und meinst jetzt ist alles wieder erlaubt. Irgendwie kommt mir das bekannt vor [Beitrag von rocko82 am 12. Sep 2012, 13:45 bearbeitet] |
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DUSAG0211
Inventar |
#159 erstellt: 12. Sep 2012, 14:18 | |||||||||
Aber man umgeht den Schutz doch gar nicht sondern benutzt die Software um es dem CAM zu ermöglichen die Karten anzusprechen und das das Programm zu entschlüsseln. Zumindest im konkreten Fall HD+. Wäre es ein Programm zur Umgehung des Kopierschutzes, dann bräuchte man doch überhaupt keine Karte. [Beitrag von DUSAG0211 am 12. Sep 2012, 14:19 bearbeitet] |
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joachim06
Inventar |
#160 erstellt: 12. Sep 2012, 14:26 | |||||||||
Warum wohl,wird das Unicam vom Einzelhandel fast ausschließlich ohne Software dem Verbraucher zum Kauf angeboten ? Im Lieferumfang,hat man meistens sogar noch einen Programmer,um die Software selber aufzuspielen und trotzdem ist das Ganze noch recht preiswert,warum wohl ? Weil der Einzelhändler so die Gebühr für das Aufspielen der Software an den Lizenzinhaber umgeht. Otto Normalverbraucher läd sich dann die Software irgendwo aus dem Internet gratis runter und kopiert diese auf das Unicam.Eigendlich spätestens jetzt,müßte doch vielen klar werden,das man hier etwas macht,was nicht ganz koscher ist ! Noch einmal in aller deutlichkeit : Der Einsatz des UNICAM zusammen mit der HD+ Karte ist illegal und somit auch strafbar. Fragt mal euren Rechtsanwalt(falls ihr einen habt),der wird Euch dies bestätigen. Gruß joachim06 [Beitrag von joachim06 am 12. Sep 2012, 14:38 bearbeitet] |
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rocko82
Stammgast |
#161 erstellt: 12. Sep 2012, 14:28 | |||||||||
@Sternenfeuer Bei einem HD+ Receiver oder eine Receiver welcher per Softwareupdate mir einem HD+ CI+ Modul oder Legancy Modul betrieben werden kann, gebe ich dir Recht. Hier werden die Filme auch Verschlüsselt auf der Festplatte gespeichert. Bei dem Unicam oder Linuxboxen werden die Filme Unverschlüsselt gespeichert und damit gehe alle gewünschten Schutzmaßnahmen des Rechteinhabers verloren. Wie ich bereits schon einmal schrieb ist es ein schöner Nebeneffekt, das durch die unverschlüsselte Speicherung u.a. auch das Vorspulen ermöglicht wird oder die Begrenzung der Zeitlich beschränkten Wiedergabe aufgehoben wird. Das Ganze gilt natürlich nur für Aufnahmefähige Geräte wobei sich mittlerweile fast jeder Fernseher mit einem zusätzlichen Speichermedium zum Aufnehmen erweitern lässt. [Beitrag von rocko82 am 12. Sep 2012, 14:29 bearbeitet] |
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itzek
Inventar |
#162 erstellt: 12. Sep 2012, 14:38 | |||||||||
Solch ein Unsinn. Selbst wenn es einen Verstoß gegen das UrhG bedeuten würde, so wäre es nicht illegal, da ein solcher Verstoß als Rechtsfolge Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche nach sich zieht. Und jetzt erklär mir mal bitte, worin nun die Illegalität liegt. Und mit Illegalität meine ich den Begriff so, wie er im deutschen Sprachgebrauch verwendet wird. Also der Verstoß gegen Strafgesetze! Ich benutze den Spruch wirklich nicht gerne. Aber hier ist er mal angebracht: Wenn mein leine Ahnung hat, einfach mal die F...... halten. [Beitrag von itzek am 12. Sep 2012, 14:43 bearbeitet] |
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joachim06
Inventar |
#163 erstellt: 12. Sep 2012, 14:45 | |||||||||
Hi itzek. ich bitte dich,befasse dich ersteinmal etwas ausführlicher mit dem BGB,ehe Du in diesem Thread weiter postest. ich schreibe es noch einmal für alle : Der Einsatz des UNICAM zusammen mit der HD+ Karte ist illegal und somit auch strafbar. Gruß joachim06 [Beitrag von joachim06 am 12. Sep 2012, 14:45 bearbeitet] |
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itzek
Inventar |
#164 erstellt: 12. Sep 2012, 14:53 | |||||||||
Joachim, und mit diesem Post hast du nun noch eindrucksvoller nachgewiesen, dass du keine Ahnung von diesem Thema hast. Denn im BGB steht kein einziger Paragraph, der als Rechtsfolge die Strafbarkeit einer Handlung im Sinne von Illegalität vorsieht. Es geht alles drunter und drüber bei dir, was das Thema anbetrifft! Durch deinen Fettdruck wird es auch nicht richtiger. |
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joachim06
Inventar |
#165 erstellt: 12. Sep 2012, 16:08 | |||||||||
Hi Leute. Hier mal eine kleine Info über das Unicam,für alle die immer noch meinen,sie andeln vollkommen legal,wen sie auf diesem Modul eine Software aufspielen. http://www.sat-module.de/uni-cam.php Gruß joachim06 |
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rocko82
Stammgast |
#166 erstellt: 12. Sep 2012, 16:36 | |||||||||
Das BGB ist nicht das StGB aber... Legal bedeutet Gesätzmäßigkeit und das ist wohl dass, was die meisten unter dem Wort verstehen. Wenn du Legalität bzw. Illegalität nur mit dem Strafgesetzbuch verbindest, erklärt dies natürlich einiges. Ist dann aber deine ganz Persönliche sichtweise. Die Strafbarkeit sowie die Ordnungswiedrigkeit sind Formen der Illegalität |
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rocko82
Stammgast |
#167 erstellt: 12. Sep 2012, 16:43 | |||||||||
Jetzt bin ich mal kleinkariert, ich weiß ja dass du es richtig gemeint hast. Der Einsatz des Unicams mit der HD+ Karte ist völlig in Ordnung, da nichts passieren würde. Die original Software bzw. das nackte Modul kann mit der HD+ Karte nichts anfangen. Aber: Schon das Herunterladen der Software welche das Unicam in die Lage versetzt HD+ zu entschlüsseln verstößt gegen geltendes Recht. Der Besitz der Software ist wieder völlig Legal, der gebrauch dieser verstößt dann wieder gegen geltendes Recht egal welchen Sender ich damit entschlüsseln möchte. [Beitrag von rocko82 am 12. Sep 2012, 16:45 bearbeitet] |
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hgdo
Moderator |
#168 erstellt: 12. Sep 2012, 16:54 | |||||||||
Es geht doch bei der ganze Diskussion ganz sicher nicht um Kopierschutz (dessen Entfernung nun wirklich illegal ist). Ansonsten wäre auch ein Alphacrypt illegal, da es erlaubt einen verschlüsselten Film unverschlüsselt auf der Platte zu speichern. Es geht vorrangig um die Lizenzen für das Verschlüsselungsverfahren. Wenn jemand Modul mit Software zur Entschlüsselung von Nagravision verkauft, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen, kann der Rechteinhaber Unterlassung und Schadenersatz verlangen. Man kann den Verkauf zwar als illegal bezeichnen, weil man damit gegen geltendes Recht verstößt, aber ganz sicher nicht als illegal im Sinne von strafbar. Strafrechtlich ist der Verkauf uninteressant. Ob auch eine Privatperson, die sich entsprechende Software aus dem Internet lädt, verpflichtet ist, für die Entschlüsselung Lizenzgebühren zu zahlen, ist mW ungeklärt. Ich habe dazu bisher keine eindeutigen Hinweise gefunden. Es gibt ja auch Open Source Programme für Linux-Receiver (OSCam) zur Verwendung für verschiedene Verschlüsselungsverfahren. Selbst wenn man verpflichtet wäre, Lizenzgebühren zu zahlen, ist der Streitwert so gering, dass keine erschlüsselungsfirma gegen Privatleute vorgehen wird. Selbst eine Aufforderung auf Unterlassung ist meines Wissens noch nie erfolgt. |
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Achim.
Inventar |
#169 erstellt: 12. Sep 2012, 17:25 | |||||||||
Aha! Warum bitte schön bei HD+? Warum nicht auch bei Sky, KDG, ORF, HD-Austria ... Und wenn du es noch fetter schreibst, es ändert sich nichts: NICHTS ist hier strafbar! Keinen AGBs wird widersprochen! Gruß Achim |
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hgdo
Moderator |
#170 erstellt: 12. Sep 2012, 17:26 | |||||||||
Auch wenn man gegen AGBs verstoßen würde, wäre das nicht strafbar. |
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Passat
Inventar |
#171 erstellt: 12. Sep 2012, 17:27 | |||||||||
Aha. Und was wäre dann folgender Fall: Ich schließe eine alte VHS-Möhre an den Scartausgang des HD+ receivers und nehme den Film darauf aus. Auf der VHS-Kassette liegt der Film unverschlüsselt! Und genau das ist legal! Was illegal ist: Die Verbreitung dieser Aufnahme! Ich darf diese Aufnahme nicht z.B. verkaufen oder als Download anbieten. Und nichts anderes als mit dem ollen VHS-Rekorder passiert beim Speichern auf einer Festplatte. Daran ist noch nichts illegal. Im Übrigen ist das UrhG in sich wiedersprüchlich. Es wird da unter Strafe gestellt, wenn man wirksame Schutzmaßnahmen umgeht. "Umgehung wirksamer Schutzmaßnahmen" ist ein Widerspruch in sich. Ist eine Schutzmaßnahme wirksam, gibt es keinen Möglichkeit sie zu umgehen. Gibt es eine Möglichkeit, eine Schutzmaßnahme zu umgehen, so ist sie NICHT wirksam. An so etwas sieht man, das die Leute, die Gesetze verfassen, im Grunde von der Sache keine Ahnung haben. Und man lese einmal §95b UrhG. Dort wird bestimmt, das der Rechteinhaber die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen muß, die z.B. eine Privatkopie nach §53 UrhG ermöglicht. Und man schaue sich auch §108 UrhG an: Die Strafmaßnahmen gelten nicht für die Privatkopie/Privatnutzung:
Grüße Roman [Beitrag von Passat am 12. Sep 2012, 17:48 bearbeitet] |
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rocko82
Stammgast |
#172 erstellt: 12. Sep 2012, 17:42 | |||||||||
@ hgdo Ich gebe dir vollkommen recht. Allerdings hat mich die Harry Potter Ausstrahlung welche der ARD in HD untersagt wurde stutzig gemacht. Für ein Teil der Filme die die privaten einkaufen ist ein Kopierschutz seitens der Rechteinhaber wohl durchs erwünscht. Und ich könnte mir vorstellen das die privaten auch die Rechte zur Ausstrahlung der US Serien so günstiger einkaufen können und auch hier der Kopierschutz durchaus erwünscht ist. In der Musikindustrie haben die Abmahnanwälte auch keinen hohen Streitwert, die Anwaltsgebühren sind erfolgversprechend genug das sich hier ein ganzer Haufen dieser Abmahnanwälte dumm und dämlich verdient. Fakt ist jedenfalls das die Benutzung der Software nich so legal ist wie hier so mancher kund tut ob Lizensgebühren oder Kopierschutz. Das sollte man im Hinterkopf behalten, und mal nachdenken von welcher Quelle die Software stammt bevor ich den Download Button Drücke. [Beitrag von rocko82 am 12. Sep 2012, 17:43 bearbeitet] |
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rocko82
Stammgast |
#173 erstellt: 12. Sep 2012, 17:48 | |||||||||
@ passat Das ist analog und deshalb durchaus erlaubt. So gibt es auch Software mit der man die DRM aus Musikstücken bekommt indem diese abgespielt und wieder analog gespeichert werden. [Beitrag von rocko82 am 12. Sep 2012, 18:03 bearbeitet] |
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Mary_1271
Inventar |
#174 erstellt: 12. Sep 2012, 18:38 | |||||||||
Hallo Stimmt! Aber leider auch verlustbehaftet.
Oder einfach als normale Audio-CD brennen und diese dann digital auslesen. Somit ist dieser DRM-Quatsch auch "gelöst". Oder man kauft nur bei Plattformen ohne diese DRM-Gängelung. Liebe Grüße Mary |
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rocko82
Stammgast |
#175 erstellt: 12. Sep 2012, 20:38 | |||||||||
@Mary_1271 wobei es das gleiche verfahren ist, ich brenne eine analoge Audio CD und lese diese dann wieder digital ein. Das beste ist halt -wie von dir geschrieben- gleich ohne diesen DRM Quatsch zu kaufen. Das sehe ich beim Fernsehen genau so :-) Edit hgdo: unnötiges Zitat entfernt [Beitrag von hgdo am 12. Sep 2012, 21:08 bearbeitet] |
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djofly
Inventar |
#176 erstellt: 13. Sep 2012, 05:30 | |||||||||
Und das ist der entscheidende Punkt! Nicht ganz sauber ist einzig der Bezug und die Nutzung der Entschlüsselungsverfahren! Deswegen wird aber die Benutzung eines normal erworbenen Abos von HD+, SKy usw. mit so einer Karte nicht illegal!
Seit Jahren haben die großen Download Shops keine Einschränkungen mehr durch DRM in den Musikstücken mit drin. [Beitrag von djofly am 13. Sep 2012, 05:31 bearbeitet] |
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rocko82
Stammgast |
#177 erstellt: 13. Sep 2012, 08:13 | |||||||||
Irgendwie wiedersprichst du dir selbst.
I-Tunes, wohl einer der größten Shops benutzt nach meinen Kenntnisstand noch DRM. Zumal dies nicht nur vom Shop sondern eher vom Label wie Sony, Emmy, Warner usw. abhängig ist ob sie einer Verbreitung mit ohne DRM zustimmen. Das gleiche gilt auch für Filme, so dürfen bestimmte Filme -wie der zuvor erwähnte Harry Potter- nicht in HD im Free TV gezeigt werden. Ob sie noch andre Schutzmaßnahmen wie z.B die beschränkte Wiedergabe der Aufzeichnung fordern ist mir nicht bekannt, aber ich kann es mir gut vorstellen. Zumal mit CI+ eine Menge solcher Forderungen durchsetzbar sind (Verschlüsselte Speicherung der Aufnahme, komplettes unterbinden der Aufnahme, Zeitliche Begrenzung der Aufnahme, Deaktivierung der Schnittstelle für bestimmte Module usw.). Und hier kommt wieder die Software ins Spiel, die es ermöglicht die Rechtevorgabe des Rechteinhabers bei der Speicherung der Aufnahme zu umgehen. Wieso werden die Aufnahmen bei den originalen CI+ Modulen und Receivern wohl verschlüsselt gespeichert oder die Aufnahmemöglichkeit bei einigen Geräten komplett unterbunden? Einfach zu behaupten es ist alles völlig legal was mit dem Unicam und Co getrieben wird ist gegenüber unwissenden nicht fair. Ich denke es wurde jetzt genug zum Thema gesagt und jeder kann sich gerne tiefer mit der Materie befassen und sich eine eigenen Meinung bilden. |
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Dianaownz
Stammgast |
#178 erstellt: 13. Sep 2012, 09:01 | |||||||||
Klar ist dir das egal, spielt ja auch keine Rolle, trotzdem ist die Software die du nutzt illegale. Auf ein Alphacrypt Modul muß gar keine Software aufgespielt werden und wenn das illegal wäre hätten die den Verkauf schon verboten. Was meinst du denn warum auf dem Unicam KEINE Software drauf ist ? Ganz einfach , wäre die schon beim Verkauf drauf würden die Module beschlagnahmt werden. Manchmal habe ich wirklich den Eindruck ich rede hier mit einem Kleinkind dem jemand den Lolli klauen will und es läßt sich jetzt alle mögliche einfallen damit es ihn behalten kann . Btw. Wo ist dieser Supermarkt wo ständig alles billiger wird ? Bei uns wirds hier mehrmals jährlich teurer.
Da bin ich bei dir , es geht darum wie dieses Ziel erreicht wird und das ist nur mit illegaler Software aus dunklen Internetkanälen möglich die im Ausland liegen. All das spielt aber keine Rolle, ich bitte nur darum das hier keiner behauotet er würde HD+ vollkommen legal schauen wenn er die Restriktionen umgeht, denn das ist nicht der Fall und das sollte auch jeder halbwegs vernünftige Mensch einsehen und sich da nichts in die Tasche lügen. HD+ Kunden sollten sich lieber noch mit zahlreichen HD02 Karten eindecken damit ihnen die HD03 nicht ihr Pay TV Vergnügen versaut. Ganz gleich ob sie mir glauben oder nicht. Ihr bezahlt doch eh weiter für Werbung in HD, also warum nicht heute schon an morgen denken. Die Restriktionen mit illegaler Software und der HD03 zu umgehen ist noch nicht möglich und das kann auch noch sehr lange dauern , falls es überhaupt möglich sein wird.
Kein Problem, poste hier mal täglich links zur Unicam Software und zu CAMs für die verschiedenen Linuxboxen. Mal sehen wie die Forenleitung da reagiert und wie lange du hier noch aktiv sein darfst ohne rausgeworfen zu werden |
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Dianaownz
Stammgast |
#179 erstellt: 13. Sep 2012, 09:18 | |||||||||
Das ist zwecklos, erinnert mich an einen Mörder der sich vor Gericht veteidigt und sagt" Ich habe den Toten nciht erstochen, der ist einfach 18 mal in mein Messer gelaufen" Auf der Seite wird jedenfalls knallhart geschrieben was Fakt ist und auch die Illegalität angesprochen.
Das gilt sebstverständlich auch bei sky und anderen Plattformen. Das Modul ist ja nicht illegal , aber die Software die du aufspielst.
Richtig, ebenso wenig illegal wie wenn man da Unicam im Auslieferungszustand beläßt. Dumm nur das man dann keine Sender entschlüsseln kann [Beitrag von Dianaownz am 13. Sep 2012, 09:19 bearbeitet] |
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djofly
Inventar |
#180 erstellt: 13. Sep 2012, 09:40 | |||||||||
Da stimmt dein Kenntnisstand nicht. In den Liedern steht nur noch drin, über welchen Account sie gekauft wurden, aber ansonsten sind sie überall abspiel- und kopierbar. Gleiches gilt für die MP3s über Amazon. Nur die Filme sind nach wie vor geschützt und an den Account/Rechner gebunden. Aber das schränkt kaum ein.
Naja, ich versuche gerade meine eigene Meinung zu bilden und kann deine Argumentation in Teilen noch nicht ganz nach vollziehen. Ich halte auch den Sachverhalt doch für einen etwas anderen, als bei Musik mit DRM. Z.B. deine Argumentation mit §95a UrhG. Der eigentliche Kopierschutz ist doch die Verschlüsselung. Auch mit Unicam/Softcam nutze ich die Nagravision (oder andere) originale Entschlüsselungsmethode zusammen mit einer legalen HD+ Karte. Technisch wird hier kein Kopierschutz umgangen, sondern genauso entschlüsselt, wie es vorgesehen ist. Darin kann ich keinen Verstoß gegen §95a UrhG sehen. Die User Restrictions sind in dem Sinne eben technisch kein Kopierschutz, sondern nur ein Flag, dass dem Receiver mitteilt, du darfst dies und das machen oder eben nicht. Weder wird dem Kunden mitgeteilt, für welche Sendung die gelten, noch macht HD+ diese zu Nutzungsbedingungen in seinen AGBs. Auch keine Verletzung von §95a UrhG. Ob das ein Gericht genauso sieht, muss sich erst noch zeigen! Ich konnte kein Urteil dazufinden und die Urteile aus dem Musikgeschäft sind eben nicht so einfach übertragbar. Ich sehe nach wie vor "nur" einen Verstoß gegen die Rechte der Verschlüsselungsverfahrenshersteller. Darum ist ja das Unicam auch leer bei Auslieferung. |
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Achim.
Inventar |
#181 erstellt: 13. Sep 2012, 10:16 | |||||||||
Drehste jetzt völlig durch? Ein HD+ -Kunde hat längst eine Karte! Wieso noch mehr? Du (!) solltest dir aber beizeiten eine anschaffen, damit du uns später nicht die Ohren vollheulst, wenn deine Karte in deinem Unicam nicht funktioniert. Gruß Achim |
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rocko82
Stammgast |
#182 erstellt: 13. Sep 2012, 10:30 | |||||||||
Hallo djofly, schön sachlich Argumentiert. Ich bin auch deiner Meinung, dass der eigentliche Kopierschutz die Verschlüsselung ist. Aber genau diese wird ja beim speichern der Aufnahme mit dem Unicam aufgehoben und genau das unterscheidet doch grade ein Unicam (natürlich immer mit der entsprechenden Software) von den originalen HD+ Modulen und Receivern. Dass die User Restrictions gleich mit entfallen ist ein positiver Nebeneffekt. Des Weiteren kann ich mir vorstellen, dass die Restriktionen zum Teil von den Rechteinhabern gewünscht und gefordert sind. Aber wie du schon geschrieben hast, hier wird wohl erst ein Gericht ein Grundsatzurteil sprechen müssen, sollte denn irgendwann mal irgend jemand klagen wollen. Aber bis dahin sind wir uns doch einig, dass es sich um eine Rechtliche Grauzone handelt, und keines Falls als völlig Legal zu bezeichnen ist. |
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djofly
Inventar |
#183 erstellt: 13. Sep 2012, 11:09 | |||||||||
Speichern denn andere Reciever verschlüsselt (sofern man Aufnehmen darf)? Trotzdem wurde normal und ohne Umgehung entschlüsselt - ob zum Sehen oder zum Speichern ist ja eigentlich egal, denn zur Nutzung muss der Kopierschutz ja aufgehoben werden.Zumal die Speicherung eigentlich eine geduldete Privatkopie wäre. Vor dem Gesichtspunkt des Urheberrechts wird es vermutlich eh schwer die User Restrictions durchzudrücken, so lange die Sender in SD frei vergfügbar! Das Recht macht an der Stelle keinen Unterschied bei der Qualität (HD oder SD) der zu schützenden Titel. Und wenn man sie auf der einen Seite freigibt, sind sie frei.
Bisher sind diese Absprachen aber eine Sache zwischen Sender und Zulieferer. Der Endkunde wird darüber nicht informiert und auch nicht in den AGBs darauf hingewiesen, dass er die Sachen z.B. nicht speichern darf. Ich denke das ist maßgeblich. Um wieder auf DRM-geschützte Musik zurückzukommen: Da wurde dem Endkunden genau mitgeteilt auf welchen und wieviele Endgeräten er die Musik nutzen darf. Da wurden die Absprachen der Zulieferer über den Verkäufer an den Endkunden durchgereicht. HD+ tut dies eindeutig nicht.
Dem stimme ich zu. Nur so hoch illegal wie hier einige tun ist es eben auch nicht bzw. wie einer schon richtig festgestellt hat: Eindeutig nicht erlaubt ist auf jeden Fall die Nutzung der Entschlüsselungsverfahren (Nagravision) ohne Lizenzen dafür zu zahlen. Alles andere halte ich wie oben erläutert für durchaus legal. [Beitrag von djofly am 13. Sep 2012, 11:18 bearbeitet] |
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rocko82
Stammgast |
#184 erstellt: 13. Sep 2012, 12:24 | |||||||||
Die Aufnahmen werden tatsächlich verschlüsselt auf den Receivern gespeichert. An dem PC oder auf einem Mediaserver kannst du mit den Aufnahmen nichts anfangen. Auch das Senden der Daten vom Receiver zum TV per HDMI geschieht geschützt, so dass man den Datenstrom nicht einfach abzweigen kann in dem man z.B. einem DVD Recorder anschließt. Wenn du dir eine BluRay ausleihst oder kaufst, kannst du dir diese auch ansehen, ob mit oder ohne Kopierschutz. Das Umgehen des Kopierschutzes zum Erstellen einer privaten Sicherungskopie ist allerdings nicht mehr erlaubt. Das gilt auch für Spiele (PC /Playstation / Nintendo) sowie bei Audiodateien die mit einen Kopierschutz versehen sind (Az: I ZR 219/05 vom 17. Juli 2008 BHG). Ist auf dem Datenträger kein Kopierschutz vorhanden, darf ich mir für den Privaten Gebrauch eine Sicherungskopie erstellen.
Er darf die Aufnahmen ja Speichern, er darf nur nicht die Verschlüsselung bei Speichern umgehen, da sonst der Kopierschutz nicht mehr vorhanden ist. Und das braucht auch nicht in den AGBs zu stehen, da es per Gesetzt verboten ist.
Wie zuvor bereits gesagt, es geht mir darum, dass hier nicht behauptet wird es wäre alles legal was das Thema angeht. Wieso liegt die Software für das Unicam wohl auf dubiosen Seiten dessen Links man hier nicht Posten darf und dessen Server in irgendwelchen Afrikanische oder Russischen bauten stehen. Da wäre es doch einfacher die Software direkt vom Hersteller, bei Heise oder hier im Forum locker flockig anzubieten. Ob Kopierschutz oder fehlende Lizenzen ist dabei doch völlig egal. |
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americo
Inventar |
#185 erstellt: 13. Sep 2012, 13:13 | |||||||||
mich amüsieren diese endlosdiskussionen zum thema hd+/sky etc. hier drin immer wieder auf's neue. spaßeshalber hab ich jetzt mal eine mail an hd+ mit einem link zur aktuellen diskussion und zu den möglichkeiten des umgehens der restriktionen gesandt und bin auf die antwort gespannt. ich persönlich halte absolut nichts von hd+, wobei mich die restriktionen wie wahrscheinlich den überwiegend großen teil der nutzer nicht interessieren. evtl. ist hd+ ja in der tat ein format für die "schlauen", die mit immer neuen methoden möglichkeiten finden, gewisse restriktionen zu umgehen mit denen der rest der "dummen" nunmal leben muss. die fronten hier drin sind verhärtet seit jahren. da gibts die hd+ fans, die gegner und die sky anhänger, wir drehen uns im kreis... irgendwie kann eigentlich jeder zufrieden sein, jeder so wie er es braucht. hd+ scheint jedenfalls leider momentan noch "ein erfolgsmodell" zu sein bleibt nur zu hoffen, dass evtl. irgendwann mal auch bei den privaten hdtv kostenlos zu haben ist. wobei der großteil sicherlich beim inhalt der hd+ hartz IV programme recht gut auf hd verzichten kann und die 50 euro besser und sinnvoller investiert werden können. |
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Achim.
Inventar |
#186 erstellt: 13. Sep 2012, 13:59 | |||||||||
Wir sind HD-Fans, auch bei den Privaten. Das ist ein feiner Unterschied! Und auch wir müssen das System so hinnehmen, wie es ist, nur halt mit allen möglichen "Erleichterungen". Diskussionen über Verschlüsselungen, sind überflüssig, da nicht relevant ist, ob die Datei in x oder y-Format vorliegt. Das Urheberrecht verbietet schon Kopien. Nur deshlab keine Blockbuster in HD oder CSI in SD zuschauen, oder gar den 5-15fachen Preis dafür Sky in den Rachen zu schmeißen, das kann jeder tun, wie er meint. Gruß Achim |
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Passat
Inventar |
#187 erstellt: 13. Sep 2012, 14:28 | |||||||||
Tut es nicht! Es erlaubt sogar ausdrücklich Privatkopien, siehe §53 UrhG. Grüße Roman |
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joachim06
Inventar |
#188 erstellt: 13. Sep 2012, 14:40 | |||||||||
Einige User können,oder wollen das nicht verstehen.Ein Zitat aus der Verlinkung : Im Original Zustand laufen sogut wie keine Smartcards im Unicam-Modul. Ohne Software Update quasi nutzlos. Da die Software gegen das Urhebergesetz verstösst (keine Lizenzen) wird das Modul nackt verkauft. Und dafür das die Staatsanwaltschaft bei Urheberrechtsverletzungen nicht immer tatenlos zusieht,möchte ich hier ein Beispiel anfügen. LG Berlin, Urteil vom 19.02.2001, Az. (505) 84 Js 670/01 KLs (17/03) §§ 106 Abs. 1, 108a Abs. 1 UrhG Das LG Berlin hat zwei Angeklagte wegen Software-Piraterie zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und 9 Monaten bzw. einem Jahr verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten hatten arbeitsteilig im Internet einen Online-Shop betrieben, über den sie raubkopierte Software verschiedener Rechteinhaber anboten und urheberrechtlich geschützte Computerprogramme, deren Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte ihnen, wie sie wussten, nicht zustanden, verkauften. Insgesamt 589 Fälle konnten Ihnen nachgewiesen werden. Es wurden auf 589 Bestellungen 1.791 Programme geliefert, die einen Einzelhandelsmarktwert von rund 886.600,00 EUR hatten, wofür die Kunden 10.316,00 EUR bezahlten. Die Taten nahmen die volle Arbeitskraft der Angeklagten in Anspruch; die große Nachfrage konnte nur durch professionelle Organisation bewältigt werden. Wer sein Unicam einmalig mit einer nicht legalen Software bespielt,wird mit ziemlicher Sicherheit nicht gleich mit einem Staatsanwalt bekannschaft machen,aber es sollte dem Jenigem schon bewußt geworden sein das dies,was er da mit dem Unicam macht,kein Kavaliersdelikt ist. Gruß joachim06 |
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hgdo
Moderator |
#189 erstellt: 13. Sep 2012, 16:32 | |||||||||
Das ist falsch. Eine Verschlüsselung ist kein Kopierschutz, sondern ein Schutz davor, dass man das Programm ohne Abo sehen kann. Wie bereits oben dargelegt, speichern Receiver mit einem Alphacrypt die Sky-Programme unverschlüsselt und das ist nicht verboten. |
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itzek
Inventar |
#190 erstellt: 13. Sep 2012, 16:46 | |||||||||
@joachim, Lies doch bitte nochmal aufmerksam das, was djofly geschrieben hat. Das ist rechtlich schon durchaus sehr fundiert und trifft den Kern der Sache. Das was du da machst ist im Trüben fischen. Woher hast du die Gewissheit, dass diese komische Internetseite sachlich richtige Informationen liefert. Das ist auch nur eine Meinung eines Autors. Da sie dir aber gut in den Kram passt, benutzt du die Seite als Beweis für deine Argumentation. Das von dir bemühte Urteil hat aber auch gar nichts mit dieser Fragestellung hier zu tun. Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Der letzte Satz von dir ist unvollständig. Es muss heißen: Wer sein Unicam mit einer alternativen Software bestückt, begeht kein Kavaliersdelikt. Er begeht überhaupt kein Delikt, da es an einer Deliktsnorm mangelt, die ein solches Verhalten unter Strafe stellt. So wäre es richtig. |
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joachim06
Inventar |
#191 erstellt: 13. Sep 2012, 18:19 | |||||||||
ich habe die Antwort von djofly genau gelesen und interessant ist eigendlich nur der letzte Satz :
Genau das,steht auch auf meiner verlinkten Seite.Dies ist nun mal ein verstoß gegen Urheberrechte und nicht legal.Auch Du solltest das langsam einmal Begreifen und Akzeptieren. Gruß joachim06 |
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Dianaownz
Stammgast |
#192 erstellt: 13. Sep 2012, 20:43 | |||||||||
Naja , dieser Verstoß ist ein Gesetzesbruch, nur will Achim das sich nicht eingestehen. Das Umgehen des Kopierschutzes spielt dabei ja eigentlich eh keine Rolle. Soweit ich da informiert bin ist das Privat kein Straftatbestand sondern der Rechteinhaber hat das Recht Schadensersatz zu fordern, was praktisch ja unmöglich ist da er davon ja gar nichts erfährt. Dann bleibt auch noch die Frage ob der Kopierschutz überhaupt umgangen wird wenn kein solches Signal im PVR ankommt. Eigentlich dürfte es das nicht sein denn dann wären ja auch die AC Module von der Problematik betroffen.
Weil derjenige , der im Oscam Forum die HD03 Smartcard bekommen hatte diese im Tausch gegen seine defekte HD01 erhalten hat. Wenn deine also kaputt geht brauchst du Ersatz . Den gibts dann bei eBay , allerdings werden die wohl sehr teuer werden wenn die HD03 die Restriktionsumgeher erfolgreich daraan hindert ihr Treiben fortzuführen. Ich denke dabei nur an deinen künftigen HD+ Genuß denn du scheinst mir sehr Privatsender abhängig zu sein. Ich würde mir niemals ! eine HD+ Karte zulegen, ich würde niemals ! auch nur einen Taler zusätzlich an die Sender b zahlen, daß ist vollkommen ausgeschlossen. Ich hätte auch kein Problem damit wenn die Sender morgen alle ihren Betrieb einstellen, im Gegenteil, dann würden die ö.r. Sender noch besser werden Ich kann auch nicht nachvollziehen wieso man die Sender nochmal extra bezahlt , freiwillig, was ich überhaupt nicht begreifen kann ist wie man die bezahlen kann trotz der ganzen Restriktionen, aber das kannst du ja auch nicht, vermutlich niemand hier im Thread, denn es hat sich bisher noch niemand gemeldet der AGB konform HD+ nutzt. |
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itzek
Inventar |
#193 erstellt: 13. Sep 2012, 21:07 | |||||||||
Ich wehre mich auch nicht dagegen, dass es irgendwo in der Kette einen Verstoß gegen Lizenzbestimmungen gibt (das ist ein bißchen etwas anderes als ein verstoß gegen Urheberrechte; keine zwingende Folge). Wogegen ich mich wehre, ist deine ständige Behauptung, dass die Benutzer eine modifizierten Unicams sich strafbar machen und STRAFRECHTLICH durch einen Staatsanwalt belangt werden könnten. Das geht nicht, wobei ich dies jetzt natürlich völlig unabhängig von der Ermittlungsmöglichkeit sehe. Also man könnte sein modifiziertes Unicam an einen Staatsanwalt mit seiner Anschrift und dem Hinweis darauf, dass es auch so genutzt wurde, senden. Es würde nichts in Richtung strafrechtliches Ermittlungsverfahren unternommen werden. Mir ist zumindest kein Gesetzt bekannt, gegen das Verstoßen wird und das den Staatsanwalt in seiner Funktion interessieren würde. [Beitrag von itzek am 13. Sep 2012, 21:08 bearbeitet] |
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Dianaownz
Stammgast |
#194 erstellt: 13. Sep 2012, 21:15 | |||||||||
Das ist wohl nicht nötig gewesen, in jedem Forum das ich kenne stecken auch HD+ Poster drin
Wo sind sie denn die HD+ Fans ? Ich sehe hier keine und warte ja noch darauf das sich mal einer meldet. Hier wimmelt es nur von HD+ Gegnern, denen die daher auf HD+ verzichten und denen die die Restriktionen umgehen.
Kostenlos auf gar keinen Fall, aber eventuell ohne Zusatzkosten. Leider wird das momentan von den HD+ Gegnern die die Restriktionen umgehen erfolgreich verhindert, aber damit soll ja mit der HD03 endlich Schluß gemacht werden,so daß wenigstens keine neuen HD+ Gegner-Kunden dazu kommen.
Du bist mir ja ein Witzbold , ihr nehmt es ja genau nicht so hin wie es ist !
Vollkommen richtig, sonst würden HD+ und sky ja auch den Kunden verleiten eine Straftat zu begehen da diese Aufnahmen erlauben.
Also was manche so von sich geben, da kann einem nur Angst und Bange werden. Das da ist so ein Beispiel. Nochmal , urheberrechtlich geschützte Software ohne Erlaubnis des Rechteinhabers auf ein Modul aufzuspielen und zu nutzen ist eindeutig illegal und auch klar im Gesetz definiert, du verstehst es nur anscheinend nicht ! |
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itzek
Inventar |
#195 erstellt: 13. Sep 2012, 21:52 | |||||||||
Da du es ja so gut verstehst, dann nenn doch mal bitte die Norm, die ein solches Verhalten unter Strafe stellt. Das kann nach deiner Meinung je nicht so schwierig sein. |
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hgdo
Moderator |
#196 erstellt: 13. Sep 2012, 22:09 | |||||||||
Wie kommst du auf die Idee, dass die Software urheberrechtlich geschützt ist? Die Software stammt doch nicht von den Rechteinhaber an den Verschlüsselungsverfahren, sondern von Programmierern, die ihre Kenntnis über das Verfahren in eine Software umgesetzt haben und diese Software dann (kostenlos) zur Verfügung stellen. Da hat nichts mit Urheberrecht und schon gar nicht mit Strafrecht zu tun. |
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djofly
Inventar |
#197 erstellt: 14. Sep 2012, 05:24 | |||||||||
Du solltest die AGBs endlich mal lesen und verstehen! Aber irgendwie bis du auf dem Ohr taub. Den AGBs nach ist es kein Problem einen Receiver zu benutzen, der die Restriktionen nicht unterstützt. Also ich nutze HD+ AGB-konform. Aber der Feldzug gegen deine angeblichen "Schwarzseher" wird HD+ auch nicht zu Fall bringen. Die drücken sich über die Gratisabos die neuen Fernsehern beiliegen in den Markt. Das sind hunderttausende neue Geräte jedes Jahr und einige Kunden bleiben nach einem Jahr sicher drauf hängen. Ob da jetzt noch ein paar hundert mit alternativen Receivern schauen oder nicht, interessiert doch nicht. |
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rocko82
Stammgast |
#198 erstellt: 14. Sep 2012, 07:03 | |||||||||
Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Das AlphaCrypt bzw. der Hersteller (MASCOM) hat die Lizenzen um die Verschlüsselungssysteme der Codierungsnormen AlphaCrypt, Irdeto, CryptoWorks und Conax zu entschlüsseln. Somit ist man nach Erwerb einer entsprechenden Smartcard in der Lage, Programme die mit diesen Systemen entschlüsseln zu können. Dabei werden seitens MASCOM alle Anforderungen der Verschlüsselungssysteme umgelegt. Ferner lassen sich die Sky Sender ganz legal entschlüsseln und unverschlüsselt auf der Festplatte speichern. Welche Rechte zum Kopierschutz Sky mit den jeweiligen Rechteinhabern aushandelt liegt dabei in der Hand von Sky. Wenn du dir jetzt aber die HD+ Sender über Sky Karte freischalten lässt, um wieder Äpfel mit Äpfel zu vergleichen, ist mit dem AlphaCrypt auch schon vorbei. Hier benötigst du einen originalen Sky Receiver der wiederum die Aufnahmen verschlüsselt auf der Festplatte speichert oder du benutzt ein Unicam. Darüber hinaus ist im §95 UhrG die Verschlüsselung explizit als Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes aufgeführt. Sollten dir andere Quellen bekannt sein, in dem steht das HD+ die Verschlüsslung einzig und allein als Zugangs Kontrolle benutzt, lasse ich mich gerne belehren. Bisher hat HD+ aber immer erklärt, dass die Maßnahmen notwendig sind, um die HD Ausstrahlungsrechte zu bekommen und daher die normalen CI Verschlüsselung als Anforderung gegenüber der Rechteinhaber nicht mehr ausreicht. Im Zweifel gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. [Beitrag von rocko82 am 14. Sep 2012, 07:42 bearbeitet] |
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rocko82
Stammgast |
#199 erstellt: 14. Sep 2012, 07:33 | |||||||||
Bei Sky dürfen aufnahmen gespeichert werden genauso wie bei HD+, was anderes habe ich nie behauptet (Bitte richtig lesen). Nur bei HD+ müssen diese Verschlüsselt gespeichert werden oder es sind überhaupt keine Aufnahmen möglich. Beispiel: Ein CI Receiver speichert Sky mit Alphacrypt ganz legal unverschlüsselt auf der Festplatte. Also erst entschlüsseln dann Speichern. Es gibt einige Receiver die auch unverschlüsselt speichern können und die Aufnahmen nachträglich entschlüsseln. Wenn dieser Receiver jetzt per Softwareupdate und dann mit einem Legancy Modul betrieben wird, ändert sich die Reihenfolge wie folgt: Aufnahmen von HD+ Sendern werden Verschlüsselt gespeichert weil der Rechteinhaber dies über das Verschlüsselungssystem so vorsieht. Das gleiche gilt für einen HD+ Receiver. Wer einen Ci+ Receiver mit einem HD+ Ci+ Modul benutzt kann überhaupt nicht aufnehmen. [Beitrag von rocko82 am 14. Sep 2012, 09:48 bearbeitet] |
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rocko82
Stammgast |
#200 erstellt: 14. Sep 2012, 07:40 | |||||||||
Das Verschlüsselungssystem ist geschützt. Und wer dieses benutzen möchte ob zum ver- oder entschlüsseln muss entsprechende Lizenzen besitzen. Diese Lizenzen hat die Software auf dem Unicam Modul nicht. Du bist doch Moderator hier im Forum, wenn das alles so legal ist, wieso dürfen wir dann nicht offen die „so viel umworbene Software anbieten“, Verlinken oder Hilfestellung zu Benutzung geben? |
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joeben
Inventar |
#201 erstellt: 14. Sep 2012, 08:11 | |||||||||
Das wurde auch schon mehrfach hier erklärt und diskutiert. Die Grenze ist schmal und schnell überschritten und es gibt ja auch mehr als genug andere Foren die Probleme dieser Art behandeln. Wenn wir einzelne Diskussion im Bereich CAMs und alternative Software zulassen, dann starten immer auch weiterführende Diskussionen und man kann von den Moderatoren nicht verlangen hier genau zu wissen wo die Grenze verläuft. Im HiFi-Forum werden deshalb Threads oder Beiträge hierzu sofort abgelehnt. Gruß Jörg Moderation HiFi Forum |
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rocko82
Stammgast |
#202 erstellt: 14. Sep 2012, 08:39 | |||||||||
Genau so sehe ich das auch. Die Materie ist so kompliziert und verstrickt, dass selbst Anwälte sich über die rechtliche Lage nicht im Klaren sind, bis seitens der Rechtsprechung Grundsatzurteile gesprochen werden. Und daher gilt –wie bereits zuvor gesagt- Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und dass sollte jeden bewusst sein, bevor er den Downloadbutton drückt. Ich erinnre nur mal an kino.to und dem damit verbundenen Verfahren. Das jemand der ein Unicam benutzt jemals rechtlich belangt wird –und dass ist meine persönliche Meinung- halte ich für äußert unwahrscheinlich. Dennoch halte ich es für Falsch hier in einem öffentlichen Forum zu behaupten, dass alles was mit dem Modul und der entsprechenden Software getrieben, wird legal ist. |
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tUbeX
Ist häufiger hier |
#203 erstellt: 14. Sep 2012, 09:27 | |||||||||
Hi rocko82, du solltest diesen Satz nochmal überprüfen. Wenn, dann wird verschlüsselt gespeichert. |
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