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SAMSUNG LE46/55A956 und LE40/46A789, 2G Local-Dimming-LED-Serie!

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Northstarrr
Stammgast
#4802 erstellt: 09. Nov 2008, 18:15
purefm, wo finde ich die scanning backlight option im service menü? hatte einen auszug vom service menü schon gesehen, wo sich die option befindet. allerdings finde ich dieses untermenü gar nicht.
pureffm
Stammgast
#4803 erstellt: 09. Nov 2008, 19:07

Northstarrr schrieb:
purefm, wo finde ich die scanning backlight option im service menü? hatte einen auszug vom service menü schon gesehen, wo sich die option befindet. allerdings finde ich dieses untermenü gar nicht.


unter advanced (0000+enter oder enter 0000 drücken) dann unter LD oder Options>Local Dimm im alten Menü
Hawk0107
Ist häufiger hier
#4804 erstellt: 09. Nov 2008, 19:43
Nachdem ich jetzt einige Filme gesehen habe wollte ich mich mal wieder melden.

Bezüglich des Framedropping bei 24p gibt es nichts neues. Ist einfach da. Und zwar immer. Damit kann ICH keine Filme schauen.

Deshalb habe ich auf 50Hz gestellt und alle Filme mit rmclock auf 25Hz beschleunigt. Somit hatte ich das Problem nicht mehr.

Mir ist aber Trotzdem noch was aufgefallen was nachdem aussieht was pureffm gesehen hat.
Und zwar habe ich auch abundzu ein stottern bei 50Hz. Mit Abundzu würde ich sagen 4-6 mal im ganzen Film. Bei dem einen Film häufiger bei dem anderen seltener.
Ich möchte jetzt an dieser Stelle nicht ganz ausschließen das es auch mit meiner Zuspielung vom PC zu tun haben kann. Aber ich kann es auch nicht prüfen weil ich keine andere Zuspielungsmöglichkeit habe.

Das ganze scheint auch so zu sein das der Fernseher abundzu bei den 100Hz aus dem Tritt kommt und sich erst neu syncronisieren muss. Ist auch immer nur für einen sehr kurzen moment.

Ich kann jetzt nichtmal sagen ob mich das so wirklich stört. Da stören mich die Framedropps bei 24p viel viel mehr. Wenn die nicht wären würde ich den Fernseher wohl behalten. Aber so weiß ich noch nicht was ich machen soll. Vorallem weil es total ungewiss ist, ob ich einen ohne Fehler bekomme wenn ich neu bestellen würde.
ANDYx1975
Inventar
#4805 erstellt: 09. Nov 2008, 19:55
Mach ne Meldung bei Samsung zu dem Problem und schick den LCD zurück. Lass dir einfach einen neuen geben. Es scheinen wie gesagt nicht alle Modelle betroffen zu sein.
Johanniskoog
Hat sich gelöscht
#4806 erstellt: 09. Nov 2008, 20:04

ANDYx1975 schrieb:

pureffm schrieb:

ANDYx1975 schrieb:
Der a956 ist schon bestellt über MySolution für 2150 EUR. Mir wurde gesagt, dass es deutsches Modell ist mit deutschem Garantieschein. Bin ich mal gespannt. So ganz glauben tu ich das ja nicht. Aber abwarten.


Ich warte noch auf die Rückerstattung meines A786. Die haben das Gerät gestern in der Überprüfung gehabt. Mal sehen :-)

Ansonstengratuliere ich zu deinem Kauf. Und du hast recht, die Besitzer sollten sich melden, damit ein Software-Update kommt!

Damit wäre das Gerät auch wirklich Top!


Mich würde mal interessieren, was mit den Geräten dann passiert. Gehen die zurück an Samsung oder verschickt der Händler die weiter :-)


Ich frage mich eher was das hier eigentlich für eine Einstellung ist mal zum Spass ein Gerät für ein paar tausend Euro zu bestellen und dann einfach wieder zurück zu schicken.

Der Händler darf sie nur noch als Aussteller Wahre weiterverkaufen.

Wenn das jeder machen würde ist der Händler Pleite.

Wenn ein Gerät defekt ist ist das natürlich keine Frage dann wird der Händler sie an seinen Zulieferer zurückgeben und der wiederum an Samsung.

Na ich bin ja mal gespannt wie Ihr jetzt auf mich losgeht.

Ich bin übrigens kein Händler um das noch einmal klar zustellen
Brainstorm2201
Stammgast
#4807 erstellt: 09. Nov 2008, 20:10

Johanniskoog schrieb:

ANDYx1975 schrieb:

pureffm schrieb:

ANDYx1975 schrieb:
Der a956 ist schon bestellt über MySolution für 2150 EUR. Mir wurde gesagt, dass es deutsches Modell ist mit deutschem Garantieschein. Bin ich mal gespannt. So ganz glauben tu ich das ja nicht. Aber abwarten.


Ich warte noch auf die Rückerstattung meines A786. Die haben das Gerät gestern in der Überprüfung gehabt. Mal sehen :-)

Ansonstengratuliere ich zu deinem Kauf. Und du hast recht, die Besitzer sollten sich melden, damit ein Software-Update kommt!

Damit wäre das Gerät auch wirklich Top!


Mich würde mal interessieren, was mit den Geräten dann passiert. Gehen die zurück an Samsung oder verschickt der Händler die weiter :-)


Ich frage mich eher was das hier eigentlich für eine Einstellung ist mal zum Spass ein Gerät für ein paar tausend Euro zu bestellen und dann einfach wieder zurück zu schicken.

Der Händler darf sie nur noch als Aussteller Wahre weiterverkaufen.

Wenn das jeder machen würde ist der Händler Pleite.

Wenn ein Gerät defekt ist ist das natürlich keine Frage dann wird der Händler sie an seinen Zulieferer zurückgeben und der wiederum an Samsung.

Na ich bin ja mal gespannt wie Ihr jetzt auf mich losgeht.

Ich bin übrigens kein Händler um das noch einmal klar zustellen



Es ist DEIN Geld. Warum also nicht! Der Händler geht dadruch nicht pleite, da er für sowas abgesichert ist. Sowas ist um längen besser, als jedesmal zum Kaufhaus fahren zu müssen um sich jedesmal zu rechtfertigen!


[Beitrag von Brainstorm2201 am 09. Nov 2008, 20:11 bearbeitet]
epsongun
Stammgast
#4808 erstellt: 09. Nov 2008, 20:38
Tolle Einstellung.......
Honda_Steffen
Inventar
#4809 erstellt: 09. Nov 2008, 21:11
Also ich hab auf jeden Fall keine Lust auf ein Gerät - das bei jemandem schon 2 Wochen in Betrieb war, er es zurückgeschickt hat - und mir wird es als neu verkauft!!!!

Ich will ein neues Gerät, wo noch keiner seine Finger dran gehabt hat!!!!!!!!!!!
YoShik
Stammgast
#4810 erstellt: 09. Nov 2008, 22:05
diese sicherheit hast du nicht mal bei media markt und co.
oder meinst dort wird kein gerät abegeben und wieder als neu verkauft?
razerviper
Stammgast
#4811 erstellt: 09. Nov 2008, 22:06
Das lässt sich doch auch ganz einfach übers Service Menü nachvollziehen ob der schon in Betrieb war.

Ich hab den 55A965 jetzt noch weiter im Einsatz gehabt.Ich bin immernoch hin und weg um wieviel besser das Bild gegenüber meinem F96 doch ist.Der wird jetzt verkauft.

Gears of War 2 wahr ein Augenschmaus der besonderen Sorte.Morgen wird dann COD5 gespielt, da wird noch Inputlag überprüft.Wenns da klargeht, dann kann ich ne uneingeschränkte Emüfehlung aussprechen.Geiles Teil
xo-vision
Stammgast
#4812 erstellt: 09. Nov 2008, 22:10

razerviper schrieb:
Das lässt sich doch auch ganz einfach übers Service Menü nachvollziehen ob der schon in Betrieb war.



Wie?
LE-40F86BD
Inventar
#4813 erstellt: 09. Nov 2008, 22:12

xo-vision schrieb:

razerviper schrieb:
Das lässt sich doch auch ganz einfach übers Service Menü nachvollziehen ob der schon in Betrieb war.



Wie?

Man kann die Betriebsstunden ablesen
YoShik
Stammgast
#4814 erstellt: 09. Nov 2008, 22:16
kann man diese auch nicht wieder zurücksetzen!?
Snuggel007
Inventar
#4815 erstellt: 09. Nov 2008, 22:27

Brainstorm2201 schrieb:

Johanniskoog schrieb:

ANDYx1975 schrieb:

pureffm schrieb:

ANDYx1975 schrieb:
Der a956 ist schon bestellt über MySolution für 2150 EUR. Mir wurde gesagt, dass es deutsches Modell ist mit deutschem Garantieschein. Bin ich mal gespannt. So ganz glauben tu ich das ja nicht. Aber abwarten.


Ich warte noch auf die Rückerstattung meines A786. Die haben das Gerät gestern in der Überprüfung gehabt. Mal sehen :-)

Ansonstengratuliere ich zu deinem Kauf. Und du hast recht, die Besitzer sollten sich melden, damit ein Software-Update kommt!

Damit wäre das Gerät auch wirklich Top!


Mich würde mal interessieren, was mit den Geräten dann passiert. Gehen die zurück an Samsung oder verschickt der Händler die weiter :-)


Ich frage mich eher was das hier eigentlich für eine Einstellung ist mal zum Spass ein Gerät für ein paar tausend Euro zu bestellen und dann einfach wieder zurück zu schicken.

Der Händler darf sie nur noch als Aussteller Wahre weiterverkaufen.

Wenn das jeder machen würde ist der Händler Pleite.

Wenn ein Gerät defekt ist ist das natürlich keine Frage dann wird der Händler sie an seinen Zulieferer zurückgeben und der wiederum an Samsung.

Na ich bin ja mal gespannt wie Ihr jetzt auf mich losgeht.

Ich bin übrigens kein Händler um das noch einmal klar zustellen



Es ist DEIN Geld. Warum also nicht! Der Händler geht dadruch nicht pleite, da er für sowas abgesichert ist. Sowas ist um längen besser, als jedesmal zum Kaufhaus fahren zu müssen um sich jedesmal zu rechtfertigen!


Gegen sowas ist kein Händler abgesichert, die Versicherung muß du mir mal zeigen! Wenn ein defekt vorliegt ist das was anderes, aber mittlerweile hat es sich eingebürgert nur so mal eben zu Testzwecken ein Gerät zu bestellen u. dann wieder abholen zu lassen. Ich kenne sogar Leute die so dreist sind u. sich so 2 Wochen über Weihnachten mal ein neuen Ferseher zu bestellen. Im Neujahr geht der dann einfach wieder zurück. Oder eine Kamera mal eben für 2 Wochen in den Urlaub mitnehmen, wieso auch kaufen. Das Fernabsatzgesetz scheint für einige ein Freibrief zu sein.
Händler bin ich auch nicht, aber selbsständig.
Gerade solche Vollpfosten regen sich dann später auf das alles immer teurer wird, oder die Internethändler sich auch nur noch durch Dreistigkeit auszeichnen.


[Beitrag von Snuggel007 am 09. Nov 2008, 22:31 bearbeitet]
Johanniskoog
Hat sich gelöscht
#4816 erstellt: 09. Nov 2008, 22:57

Snuggel007 schrieb:

Brainstorm2201 schrieb:

Johanniskoog schrieb:

ANDYx1975 schrieb:

pureffm schrieb:

ANDYx1975 schrieb:
Der a956 ist schon bestellt über MySolution für 2150 EUR. Mir wurde gesagt, dass es deutsches Modell ist mit deutschem Garantieschein. Bin ich mal gespannt. So ganz glauben tu ich das ja nicht. Aber abwarten.


Ich warte noch auf die Rückerstattung meines A786. Die haben das Gerät gestern in der Überprüfung gehabt. Mal sehen :-)

Ansonstengratuliere ich zu deinem Kauf. Und du hast recht, die Besitzer sollten sich melden, damit ein Software-Update kommt!

Damit wäre das Gerät auch wirklich Top!


Mich würde mal interessieren, was mit den Geräten dann passiert. Gehen die zurück an Samsung oder verschickt der Händler die weiter :-)


Ich frage mich eher was das hier eigentlich für eine Einstellung ist mal zum Spass ein Gerät für ein paar tausend Euro zu bestellen und dann einfach wieder zurück zu schicken.

Der Händler darf sie nur noch als Aussteller Wahre weiterverkaufen.

Wenn das jeder machen würde ist der Händler Pleite.

Wenn ein Gerät defekt ist ist das natürlich keine Frage dann wird der Händler sie an seinen Zulieferer zurückgeben und der wiederum an Samsung.

Na ich bin ja mal gespannt wie Ihr jetzt auf mich losgeht.

Ich bin übrigens kein Händler um das noch einmal klar zustellen



Es ist DEIN Geld. Warum also nicht! Der Händler geht dadruch nicht pleite, da er für sowas abgesichert ist. Sowas ist um längen besser, als jedesmal zum Kaufhaus fahren zu müssen um sich jedesmal zu rechtfertigen!


Gegen sowas ist kein Händler abgesichert, die Versicherung muß du mir mal zeigen! Wenn ein defekt vorliegt ist das was anderes, aber mittlerweile hat es sich eingebürgert nur so mal eben zu Testzwecken ein Gerät zu bestellen u. dann wieder abholen zu lassen. Ich kenne sogar Leute die so dreist sind u. sich so 2 Wochen über Weihnachten mal ein neuen Ferseher zu bestellen. Im Neujahr geht der dann einfach wieder zurück. Oder eine Kamera mal eben für 2 Wochen in den Urlaub mitnehmen, wieso auch kaufen. Das Fernabsatzgesetz scheint für einige ein Freibrief zu sein.
Händler bin ich auch nicht, aber selbsständig.
Gerade solche Vollpfosten regen sich dann später auf das alles immer teurer wird, oder die Internethändler sich auch nur noch durch Dreistigkeit auszeichnen.


Ach übrigens:

Kommt das heraus ist es Betrug und das ist sogar Strafbar.


im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt.



Das Grunddelikt des Betruges findet sich im § 146 StGB und lautet
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


Quelle: Wikipedia

Aber jetzt wieder zum Thema zurück


[Beitrag von Johanniskoog am 09. Nov 2008, 22:58 bearbeitet]
pureffm
Stammgast
#4817 erstellt: 09. Nov 2008, 22:59
klar sind die Händler abgesichert. Sie dürfen sehr wohl Wertminderungspauschalen abheben. Diese werden auf Grund eventueller Gebrauchsspuren oder auf Grund des Zustands der Verpackung oder der Anzahl der betriebsstunden festgelegt.

Weil es unter den Online-Shops so viel wettbewerb gibt, vermeiden dies aber die meisten Händler.

Die schuldigen sind nicht die Endverbraucher, sondern solche Web-Seiten wie idealo.de die es sehr transparent machen, welche Retouren-Praxis bei jedem Shop gilt.

Der Endverbraucher kann sich für Shops entscheiden, die ihre niedrige Preis schützen, in dem sie keine verbrauchte Gerät wiederverkaufen, ohne eine Wertminderugnspauschal abgehoben zu haben oder eben für einen teueren Shop, der diesen Weg nicht gehen möchte.

Am Ende des Tagen ist die Preisfindung dem Markt überlassen, und innerhalb des Marktes kann sich jeder auf die Shops orientieren die ihm zusagen, und dessen Politik einem am besten passt.


[Beitrag von pureffm am 09. Nov 2008, 23:05 bearbeitet]
Snuggel007
Inventar
#4818 erstellt: 09. Nov 2008, 23:12
Eine Wertminderungspauschale erhebt kein Onlineshop, u. ist auch nicht rechtens. Soll heißen als Käufer muß ich das nicht zahlen, selbst wenn das in den AGB steht.
Bei Hifi Regler werden Rückläufer meist als solche gekennzeichnet u. sind dann preiswerter, dies geht aber allein zu deren Lasten. Dafür ist dieser online shop aber nicht der preiswerteste. Irgendwie muß der Verlust ja wieder rein.
pureffm
Stammgast
#4819 erstellt: 10. Nov 2008, 00:01

Snuggel007 schrieb:
Eine Wertminderungspauschale erhebt kein Onlineshop, u. ist auch nicht rechtens. Soll heißen als Käufer muß ich das nicht zahlen, selbst wenn das in den AGB steht.
Bei Hifi Regler werden Rückläufer meist als solche gekennzeichnet u. sind dann preiswerter, dies geht aber allein zu deren Lasten. Dafür ist dieser online shop aber nicht der preiswerteste. Irgendwie muß der Verlust ja wieder rein.


Wertminderungspauschale sind Gerecht wenn darüber informiert wird, da vom Gesetzgeber vorgesehen. Es steht in dem Standard-Gesetztext nach dem Satz über die 14 Tage Rückgabe Frist.

Hier als Beispiel:

Wertersatzpflicht und Hinweis zur Vermeidung: Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, sind wir unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, Wertersatz zu verlangen. Eine Voraussetzung für eine Wertersatzpflicht zu einer durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandenen Verschlechterung ist die Mitteilung der Belehrung über eine mögliche Wertersatzverpflichtung und eine Möglichkeit, sie zu vermeiden, zusätzlich in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) bei Vertragsschluss. Eine Wertersatzpflicht besteht unter anderem nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Verkaufswert der Ware beeinträchtigt.

Wer also über Weihnachten seinen Fernseher intensiv benutzt (Betriebsstunden > 100 Stunden) hat ganz schlechte Karten.

Die meisten Shops verwenden diese gesetzliche Möglichkeit aber mehr als eine Vorbeugungsmassnahme-


[Beitrag von pureffm am 10. Nov 2008, 00:05 bearbeitet]
Felix3
Inventar
#4820 erstellt: 10. Nov 2008, 00:04

pureffm schrieb:

Blackburn4717537 schrieb:

pureffm schrieb:
Ein paar Gründe um den A956 zu kaufen:
1- Black Level retention ist beim A956 besser (siehe auch hdtvtest.co.uk). Es bedeutet der Schwarzwert fluktuiert nicht so sehr wie beim A789. Es bedeutet, der ANSI-Kontrast ist besser und die Farben brillianter
2. Der gute Auto-Farbraum bedeutet du musst gar nicht für jede Quelle den neu anpassen.
3. Der A789 hat mehr blooming

Beim Händler sehen beide ähnlich aus. Die Problemen fangen erst dann an, wenn man die Helligkeit herunterdreht (um eben Blooming zu verbessern).

Aber wenn du einen so guten preis bekommst, dann lohnt es sich schon den A789 zu nehmen. Berichte und dann wie zufriden du bist.


Ich bin überzeugt, dass dies nur eine Einstellunssache im Service Menü ist. Kann man da nicht irgendwas im Local Dimming Menü machen?


Wie schon geschrieben. Ich habe alle Settings im Service Menü verglichen und diese waren gleich. Daher gehe ich von Hardware-Unterschieden in der Hintergrundbeleuchtung aus.

Die tatsächlichen Unterschiede im Panel und Logik der beiden Baureihen würde mich auch interessieren. Man müßte halt mal einen 786 direkt neben einen 956 stellen und vergleichen...

Die Tests auf hdtvtest.co.uk deuten ja gewisse Unterschiede an, sie wurden allerdings von unterschiedlichen Testern durchgeführt die eventuell verschiedene Maßstäbe anlegen. Und ein Teil der Unterschiede könnte auch durch Serienstreuung bedingt sein...
Felix3
Inventar
#4821 erstellt: 10. Nov 2008, 00:07

Hawk0107 schrieb:
Nachdem ich jetzt einige Filme gesehen habe wollte ich mich mal wieder melden.

Bezüglich des Framedropping bei 24p gibt es nichts neues. Ist einfach da. Und zwar immer. Damit kann ICH keine Filme schauen.

Deshalb habe ich auf 50Hz gestellt und alle Filme mit rmclock auf 25Hz beschleunigt. Somit hatte ich das Problem nicht mehr.

Das geht auch viel einfacher - man braucht nur per 1080i/60 zuzuspielen und schon hat man stabiles 24p ohne Aussetzer.
ANDYx1975
Inventar
#4822 erstellt: 10. Nov 2008, 00:21

Johanniskoog schrieb:

ANDYx1975 schrieb:

pureffm schrieb:

ANDYx1975 schrieb:
Der a956 ist schon bestellt über MySolution für 2150 EUR. Mir wurde gesagt, dass es deutsches Modell ist mit deutschem Garantieschein. Bin ich mal gespannt. So ganz glauben tu ich das ja nicht. Aber abwarten.


Ich warte noch auf die Rückerstattung meines A786. Die haben das Gerät gestern in der Überprüfung gehabt. Mal sehen :-)

Ansonstengratuliere ich zu deinem Kauf. Und du hast recht, die Besitzer sollten sich melden, damit ein Software-Update kommt!

Damit wäre das Gerät auch wirklich Top!


Mich würde mal interessieren, was mit den Geräten dann passiert. Gehen die zurück an Samsung oder verschickt der Händler die weiter :-)


Ich frage mich eher was das hier eigentlich für eine Einstellung ist mal zum Spass ein Gerät für ein paar tausend Euro zu bestellen und dann einfach wieder zurück zu schicken.

Der Händler darf sie nur noch als Aussteller Wahre weiterverkaufen.

Wenn das jeder machen würde ist der Händler Pleite.

Wenn ein Gerät defekt ist ist das natürlich keine Frage dann wird der Händler sie an seinen Zulieferer zurückgeben und der wiederum an Samsung.

Na ich bin ja mal gespannt wie Ihr jetzt auf mich losgeht.

Ich bin übrigens kein Händler um das noch einmal klar zustellen


Der Händler kalkuliert das in seine Preise mit ein. Die sind auch nicht auf den Kopf gefallen. Die haben nach wie vor noch eine dicke Marge. Auch im Onlinehandel.
Snuggel007
Inventar
#4823 erstellt: 10. Nov 2008, 00:26

Eine Wertersatzpflicht besteht unter anderem nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.


Du hast ja schon die Antwort gegeben. Der Verkäufer hat dadurch faktisch null Chancen auch nur 1 Cent zu bekommen.
Selbst wenn du das Gerät beschädigst, ist die Sachlage längst nicht klar, es sei denn der Paketdienst kontrolliert das Gerät wenn es bei dir abgeholt wird. In den meisten Fällen wird das nicht gemacht. Hier hat der Verkäufer dann sogar noch Glück falls der wiederum die Ware gleich kontrolliert, denn so muß wohl der Paketdienst zahlen.
Snuggel007
Inventar
#4824 erstellt: 10. Nov 2008, 00:31
@ ANDYx1975
Das stimmt so leider nicht. Zwischen dem 786 im Netz u. dem 786 im Saturn liegen ca. 1300€ Unterschied. Onlineshops müssen viel härter kalkulieren denn die Konkurenz ist groß. Sie können solche Preise nur durch Masse machen. Geschenkt bekommen die die Dinger auch nicht, zumal meist noch Zwischenhändler kassieren. Die Margen sind wesentlich kleiner als du denkst, das sollte dir allein schon der Unterschied zu den MM Märkten zeigen.


[Beitrag von Snuggel007 am 10. Nov 2008, 00:34 bearbeitet]
ANDYx1975
Inventar
#4825 erstellt: 10. Nov 2008, 00:32

Felix3 schrieb:

Hawk0107 schrieb:
Nachdem ich jetzt einige Filme gesehen habe wollte ich mich mal wieder melden.

Bezüglich des Framedropping bei 24p gibt es nichts neues. Ist einfach da. Und zwar immer. Damit kann ICH keine Filme schauen.

Deshalb habe ich auf 50Hz gestellt und alle Filme mit rmclock auf 25Hz beschleunigt. Somit hatte ich das Problem nicht mehr.

Das geht auch viel einfacher - man braucht nur per 1080i/60 zuzuspielen und schon hat man stabiles 24p ohne Aussetzer.


Zeigt der Samsung dann auch an, dass es 24p sind? Also wenn man die Info Taste drückt? Auch bei 60hz Zuspielung? Woran merkt, man dass der Sammy dann wirklich die 24p wieder Rückconvertiert? Die Aussage von HDTVUK alleine ist eigentlich noch kein Beweis. Also nicht, dass ich das jetzt anzweifele, würde mich jetzt nur mal interessieren.
pureffm
Stammgast
#4826 erstellt: 10. Nov 2008, 00:38

Snuggel007 schrieb:

Eine Wertersatzpflicht besteht unter anderem nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.


Du hast ja schon die Antwort gegeben. Der Verkäufer hat dadurch faktisch null Chancen auch nur 1 Cent zu bekommen.
Selbst wenn du das Gerät beschädigst, ist die Sachlage längst nicht klar, es sei denn der Paketdienst kontrolliert das Gerät wenn es bei dir abgeholt wird. In den meisten Fällen wird das nicht gemacht. Hier hat der Verkäufer dann sogar noch Glück falls der wiederum die Ware gleich kontrolliert, denn so muß wohl der Paketdienst zahlen.


Die Shops sind auf jeden Fall berechtigt, wenn der Verursacher der Verbraucher ist. Solche Sachen wie Kratzer, Flecken, übermässige Gebrauchspuren geben dem Händler das Recht, solche Pauschalen vom Erstattungsbetrag abzuheben.

Dabei zählt die Formulierung "wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre". Wer also zu hause seinen Fernseher über Weihnachten 200 Stunden laufen lässt, hat hier im Streitfall schlechte Karten. Wenn man die Verpackung übermäsig beschädigt oder verklebt, oder Kratzer verursacht ebenso. Die Shops haben nun übersichtliche Tabellen, die solche Pauschalen ja nach Art der Beschädigung pder Anszahl der Betriebsstunden spezifizieren. Somit kann der Verbraucher "Unwissenheit" nicht plaidieren.

Transportbeschädigungen sind eine Ausnahme, aber auch die muss der Kunde umgehend melden. Hat er dies nicht getan, so hat er im Streitfall ganz schlechte Karten.


[Beitrag von pureffm am 10. Nov 2008, 00:44 bearbeitet]
Snuggel007
Inventar
#4827 erstellt: 10. Nov 2008, 00:46
Wir haben ja vorab nicht von Schäden gesprochen oder? Es ging sich ums reines testen von Geräten u. zurückschicken. Hier bekommt der Verkäufer keinen Cent! Er bleibt auf den Kosten auf jeden Fall sitzen!

Zu Schäden hast du grundsätzlich recht, doch ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Wenn das Ding einmal auf dem Rückweg ist kann sich der Käufer immer noch auf Transportschaden rausreden. Das Gegenteil wird man schwer beweisen können. Auch die Betriebsstunden nutzen nichts. Denn es kann auch ein Rückläufer sein u. der steht ja ab Werk schon nicht auf 0.


[Beitrag von Snuggel007 am 10. Nov 2008, 00:52 bearbeitet]
ANDYx1975
Inventar
#4828 erstellt: 10. Nov 2008, 00:58

Snuggel007 schrieb:

Eine Wertersatzpflicht besteht unter anderem nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.


Du hast ja schon die Antwort gegeben. Der Verkäufer hat dadurch faktisch null Chancen auch nur 1 Cent zu bekommen.
Selbst wenn du das Gerät beschädigst, ist die Sachlage längst nicht klar, es sei denn der Paketdienst kontrolliert das Gerät wenn es bei dir abgeholt wird. In den meisten Fällen wird das nicht gemacht. Hier hat der Verkäufer dann sogar noch Glück falls der wiederum die Ware gleich kontrolliert, denn so muß wohl der Paketdienst zahlen.


Naja die Diskussion führt eh zu nichts, da wir die EKs nicht wirklich wissen. Ich persönlich gehe mal von 1400-1500 EUR für einen a789 aus. Sonst könnten manche Händler den TV nicht für 1800 EUR an den Mann bringen. Die meisten verkaufen zurzeit sogar für 2.200 EUR. Und MM bezahlt für einen verkauften a789 sowieso einen Mitarbeiter einen Monat lang. Das ist auch kein Geheimnis mehr. Die sind zum Teil 1000 EUR überm Onlinehandel. Die Preise sind knapp kalkuliert das stimmt schon, aber die sind kalkuliert. Einen Preisnachlass kannst du bei einem Onlinehändler nicht aushandeln. Ich warte zB seit 2 Wochen auf eine Best Price Anfrage bei Screenmax...0 Reaktion und andere Händler haben sich auch erst garnicht darauf eingelassen.
Johanniskoog
Hat sich gelöscht
#4829 erstellt: 10. Nov 2008, 01:03

Johanniskoog schrieb:

Snuggel007 schrieb:

Brainstorm2201 schrieb:

Johanniskoog schrieb:

ANDYx1975 schrieb:

pureffm schrieb:

ANDYx1975 schrieb:
Der a956 ist schon bestellt über MySolution für 2150 EUR. Mir wurde gesagt, dass es deutsches Modell ist mit deutschem Garantieschein. Bin ich mal gespannt. So ganz glauben tu ich das ja nicht. Aber abwarten.


Ich warte noch auf die Rückerstattung meines A786. Die haben das Gerät gestern in der Überprüfung gehabt. Mal sehen :-)

Ansonstengratuliere ich zu deinem Kauf. Und du hast recht, die Besitzer sollten sich melden, damit ein Software-Update kommt!

Damit wäre das Gerät auch wirklich Top!


Mich würde mal interessieren, was mit den Geräten dann passiert. Gehen die zurück an Samsung oder verschickt der Händler die weiter :-)


Ich frage mich eher was das hier eigentlich für eine Einstellung ist mal zum Spass ein Gerät für ein paar tausend Euro zu bestellen und dann einfach wieder zurück zu schicken.

Der Händler darf sie nur noch als Aussteller Wahre weiterverkaufen.

Wenn das jeder machen würde ist der Händler Pleite.

Wenn ein Gerät defekt ist ist das natürlich keine Frage dann wird der Händler sie an seinen Zulieferer zurückgeben und der wiederum an Samsung.

Na ich bin ja mal gespannt wie Ihr jetzt auf mich losgeht.

Ich bin übrigens kein Händler um das noch einmal klar zustellen



Es ist DEIN Geld. Warum also nicht! Der Händler geht dadruch nicht pleite, da er für sowas abgesichert ist. Sowas ist um längen besser, als jedesmal zum Kaufhaus fahren zu müssen um sich jedesmal zu rechtfertigen!


Gegen sowas ist kein Händler abgesichert, die Versicherung muß du mir mal zeigen! Wenn ein defekt vorliegt ist das was anderes, aber mittlerweile hat es sich eingebürgert nur so mal eben zu Testzwecken ein Gerät zu bestellen u. dann wieder abholen zu lassen. Ich kenne sogar Leute die so dreist sind u. sich so 2 Wochen über Weihnachten mal ein neuen Ferseher zu bestellen. Im Neujahr geht der dann einfach wieder zurück. Oder eine Kamera mal eben für 2 Wochen in den Urlaub mitnehmen, wieso auch kaufen. Das Fernabsatzgesetz scheint für einige ein Freibrief zu sein.
Händler bin ich auch nicht, aber selbsständig.
Gerade solche Vollpfosten regen sich dann später auf das alles immer teurer wird, oder die Internethändler sich auch nur noch durch Dreistigkeit auszeichnen.


Ach übrigens:

Kommt das heraus ist es Betrug und das ist sogar Strafbar.


im strafrechtlichen Sinn eine Täuschung, um den Getäuschten dazu zu veranlassen, so über sein Vermögen oder das eines Dritten zu verfügen, dass ein Vermögensschaden eintritt.



Das Grunddelikt des Betruges findet sich im § 146 StGB und lautet
Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


Quelle: Wikipedia

Aber jetzt wieder zum Thema zurück


Ok also noch einmal weiter scheint ja ein interessantes Thema zu sein.

Keine Nutzungsgebühr in der Garantiezeit

„Verbraucherschutz – Richtlinie 1999/44/EG – Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter – Recht des Verkäufers, im Fall der Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung dieses Gutes zu verlangen – Unentgeltlichkeit der Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts“

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Verbrauchern beim Umtausch schadhafter Produkte gestärkt. Geht etwa ein Haushaltsgerät vor Ablauf der Garantiezeit kaputt, so darf dem Kunden beim Umtausch keine Abnutzungsgebühr abverlangt werden, stellte der Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag klar. Nach deutschem Recht war dies bislang möglich. Nach dem EuGH-Urteil darf der Verkäufer jedoch frühestens zwei Jahre nach Lieferung des Produkts eine Abnutzungsgebühr verlangen.


Quelle:Handakte WebLawg

Fazit:

Wer ein Gerät zurück schickt braucht keine Nutzungsgebühr zahlen.
Wer aber vorsätzlich ein Gerät zum testen bestellt und es wieder zurückschickt macht sich Strafbar


[Beitrag von Johanniskoog am 10. Nov 2008, 01:06 bearbeitet]
Snuggel007
Inventar
#4830 erstellt: 10. Nov 2008, 01:04
Naja eben u. bei vielen Rückläufern wird der Preis wohl eher nicht sinken. Es sollte doch jedem klar sein das wir am Ende die Rechnung zahlen, so bequem es auch ist.
Phoenix175
Stammgast
#4831 erstellt: 10. Nov 2008, 01:05
Um mal von all den Preisen und rechtlichen Grundlagen etwas abzulenken, wollte ich mal fragen, in wie weit ihr sicher mit der Revision des 786 seid?! Also ich habe mein Gerät jetzt über einen Monat und es ist ein 40A786R2. Glaube kaum, das Redcoon schon die 2. Revision hatte...
pureffm
Stammgast
#4832 erstellt: 10. Nov 2008, 01:08

Snuggel007 schrieb:
Wir haben ja vorab nicht von Schäden gesprochen oder? Es ging sich ums reines testen von Geräten u. zurückschicken. Hier bekommt der Verkäufer keinen Cent! Er bleibt auf den Kosten auf jeden Fall sitzen!

Zu Schäden hast du grundsätzlich recht, doch ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Wenn das Ding einmal auf dem Rückweg ist kann sich der Käufer immer noch auf Transportschaden rausreden. Das Gegenteil wird man schwer beweisen können. Auch die Betriebsstunden nutzen nichts. Denn es kann auch ein Rückläufer sein u. der steht ja ab Werk schon nicht auf 0.


Doch bekommt er, wenn

a) es sich um Wertminderungen aufgrund von Verschlechterungen der Sache aus einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme handelt, die über reine Prüfverschlechterungen hinausgehen, und wenn

b) der Verbraucher klar, unmißverständlich und schriftlich auf die Folge einer solchen Wertersatzpflicht hingewiesen wurde und wenn

c) dem Verbraucher schriftlich eine Möglichkeit aufgezeigt wurde, daß und wie er die Sache wertersatzpflichtvermeidend prüfen kann.

b) und c) erfüllen mittlerweile die meisten Shops. Bei a) gelten Verschlechterungen wie Kratzer, beschädigte oder verklebte verpackung, Flecken, Schmutz, übermässig lange Inbetriebname (die eben nicht zur Prüfung dient) als eine "Verschlechterung".

Allerdings muss der Händler wie in c) genannt dem Verbraucher einen schriftlichen Hinweis drauf geben, was als "Verchlechterung" gilt, und wie er diese vermdeiden kann.


[Beitrag von pureffm am 10. Nov 2008, 01:24 bearbeitet]
Snuggel007
Inventar
#4833 erstellt: 10. Nov 2008, 01:15
@ Johanniskoog

Recht haben u. Recht bekommen stimmen leider nicht immer überein. In der Realität wirst du nicht beweisen können das einer ein Gerät vorsätzlich zum testen bestellt hat.

Es wird auch kein Verkäufer der da jemals ein Verfahren anstrebt, vorrausgesetzt er ist gut beraten.
pureffm
Stammgast
#4834 erstellt: 10. Nov 2008, 01:23

Johanniskoog schrieb:


Fazit:

Wer ein Gerät zurück schickt braucht keine Nutzungsgebühr zahlen.
Wer aber vorsätzlich ein Gerät zum testen bestellt und es wieder zurückschickt macht sich Strafbar


Die von Dir genanten Auszügen interpretiere ich aber anders.

1. Abnutzungsgebühren sind was anderes als Wertminderungs-Ersatz. Beim ersten geht es um die ganz normale Abnutzung über eine längere Zeit (kaüuttgehen nach 1 Jahr oder mehr). Im zweiten Fall geht es um eine "Verschlechterung" der Ware über eine kurze Zeit.

2. Strafbarkeit
"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Man soll sich den Satz genau durchlesen.

a) Bei den Online-Händlern handelt es sich nicht um ein "Verhalten" (selbstbestimmbar) der Händler sondern um ein gesetzlich vorgeschriebenes Handeln. Daher gilt diesen Satz hier nicht.

b) Per Gesetzt darf man "ohne Angaben von Gründen" tauschen. Insofern muss der Käufer nicht einmal "täuschen".


[Beitrag von pureffm am 10. Nov 2008, 01:36 bearbeitet]
Johanniskoog
Hat sich gelöscht
#4835 erstellt: 10. Nov 2008, 01:24

Snuggel007 schrieb:
@ Johanniskoog

Recht haben u. Recht bekommen stimmen leider nicht immer überein. In der Realität wirst du nicht beweisen können das einer ein Gerät vorsätzlich zum testen bestellt hat.

Es wird auch kein Verkäufer der da jemals ein Verfahren anstrebt, vorrausgesetzt er ist gut beraten. ;)


Da stimme ich dir zu.

Und wenn doch?

Auf jeden Fall, sollte dann ein Tester nicht hier posten wo er die Wahre bestellt hat.
Johanniskoog
Hat sich gelöscht
#4836 erstellt: 10. Nov 2008, 01:32

pureffm schrieb:

Johanniskoog schrieb:


Fazit:

Wer ein Gerät zurück schickt braucht keine Nutzungsgebühr zahlen.
Wer aber vorsätzlich ein Gerät zum testen bestellt und es wieder zurückschickt macht sich Strafbar


Die von Dir genanten Auszügen interpretiere ich aber anders.

1. Abnutzungsgebühren sind was anderes als Wertminderungs-Ersatz. Beim ersten geht es um die ganz normale Abnutzung über eine längere Zeit (kaüuttgehen nach 1 Jahr oder mehr). Im zweiten Fall geht es um eine "Verschlechterung" der Ware über eine kurze Zeit.

2. Strafbarkeit
"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Man soll sich den Satz genau durchlesen.

a) Bei den Online-Händlern handelt es sich nicht um ein "Verhalten" (selbstbestimmbar) der Händler sondern um ein gesetzlich vorgeschriebenes Handeln. Daher gilt diesen Satz hier nicht.

b) Per Gesetzt darf man "ohne Angaben von Gründen" tauschen. Insofern muss der Käufer nicht einmal "täuschen".


Flücke nicht die Zusammenhänge auseinander.

Das Ursprüngliche Thema war ja das es hier Personen gibt die vorgeben ein Gerät kaufen zu wollen dies aber nie vor hatten und es einfach nach dem sie es zu Ihrem Vergnügen (und unserem Wissensdurst) getestet haben zurückschicken.


"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Felix3
Inventar
#4837 erstellt: 10. Nov 2008, 01:36

ANDYx1975 schrieb:

Felix3 schrieb:

Hawk0107 schrieb:
Nachdem ich jetzt einige Filme gesehen habe wollte ich mich mal wieder melden.

Bezüglich des Framedropping bei 24p gibt es nichts neues. Ist einfach da. Und zwar immer. Damit kann ICH keine Filme schauen.

Deshalb habe ich auf 50Hz gestellt und alle Filme mit rmclock auf 25Hz beschleunigt. Somit hatte ich das Problem nicht mehr.

Das geht auch viel einfacher - man braucht nur per 1080i/60 zuzuspielen und schon hat man stabiles 24p ohne Aussetzer.


Zeigt der Samsung dann auch an, dass es 24p sind? Also wenn man die Info Taste drückt? Auch bei 60hz Zuspielung? Woran merkt, man dass der Sammy dann wirklich die 24p wieder Rückconvertiert? Die Aussage von HDTVUK alleine ist eigentlich noch kein Beweis. Also nicht, dass ich das jetzt anzweifele, würde mich jetzt nur mal interessieren.

Nein, der Sammy zeigt dann keine 24p in der Info an. Funktioniert aber trotzdem, ich spiele derzeit alles per 1080i zu, und HD-Filme laufen definitiv ohne Telecine-Judder (oder Aussetzer).

Im 1080i/60-Bildstrom sind die 24p-Frames komplett enthalten - und zwar nicht irgendwie oder approximiert, sondern exakt. Das Verfahren zur Extraktion der 24p-Frames nennt sich Inverse Telecine und wird z. B. auch von den Pioneer-Modellen seit längerem unterstützt.

Ich habe schon genug Telecine-Judder gesehen und der 786 zeigt bei 1080i/60-Zuspielung ein stabiles 24p-Signal auf Pioneer-Niveau an, nur am Anfang eines Kapitels kann es mal vorkommen daß der Lock kurz für ca. 1s verloren geht...


[Beitrag von Felix3 am 10. Nov 2008, 01:37 bearbeitet]
Snuggel007
Inventar
#4838 erstellt: 10. Nov 2008, 01:36
@ pureffm
sorry du diskutierst an der Realität vorbei. Nochmal der Verkäufer ist in der Beweispficht.
Schmutz Flecken etc. kann man abwaschen u. bei Kratzern sind wir wieder bei einer Beschädigung.
Wie lange die Betriebnahme war kann der Verkäufer nicht nachweisen. Ich kann sagen das dies ein Rückläufer war oder von Werk aus der eh nicht auf 0 stand. Jeder Richter oder Sachverständige wird den Verkäufer auslachen! Glaubst du die kennen keine Online shops oder wie dort gearbeitet wird? Was will der Verkäufer denn entgegensetzen?
Ein " Nachweis" für eine übermäßige Nutzung wirst du nicht nachweisen können. Beschädigungen mal außen vor. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber dem Verbraucher eine 2 Wochen Frist zur Prüfung gegeben. Alles in diesem Zeitraum kann demnach auch kein übermäßigen Gebrauch darstellen, sonst hätte man das Gesetz gleich anders formuliert u. die Frist niedriger angesetzt!

Übrigens müßtest du nach deinen Testorgien nun in den Knast. Ist aber ja der Realität vorbei gel, denn du hast sicher gute Gegenargumente obwohl wir es alle besser wissen.


[Beitrag von Snuggel007 am 10. Nov 2008, 01:41 bearbeitet]
pureffm
Stammgast
#4839 erstellt: 10. Nov 2008, 01:43

Johanniskoog schrieb:

pureffm schrieb:

Johanniskoog schrieb:


Fazit:

Wer ein Gerät zurück schickt braucht keine Nutzungsgebühr zahlen.
Wer aber vorsätzlich ein Gerät zum testen bestellt und es wieder zurückschickt macht sich Strafbar


Die von Dir genanten Auszügen interpretiere ich aber anders.

1. Abnutzungsgebühren sind was anderes als Wertminderungs-Ersatz. Beim ersten geht es um die ganz normale Abnutzung über eine längere Zeit (kaüuttgehen nach 1 Jahr oder mehr). Im zweiten Fall geht es um eine "Verschlechterung" der Ware über eine kurze Zeit.

2. Strafbarkeit
"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Man soll sich den Satz genau durchlesen.

a) Bei den Online-Händlern handelt es sich nicht um ein "Verhalten" (selbstbestimmbar) der Händler sondern um ein gesetzlich vorgeschriebenes Handeln. Daher gilt diesen Satz hier nicht.

b) Per Gesetzt darf man "ohne Angaben von Gründen" tauschen. Insofern muss der Käufer nicht einmal "täuschen".


Flücke nicht die Zusammenhänge auseinander.

Das Ursprüngliche Thema war ja das es hier Personen gibt die vorgeben ein Gerät kaufen zu wollen dies aber nie vor hatten und es einfach nach dem sie es zu Ihrem Vergnügen (und unserem Wissensdurst) getestet haben zurückschicken.


"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."



Das ist doch irrelevant weil
a) der äufer muss nicht einmal täuschen
b) tut er das, so schädigt er nicht den Händler, dass dieser auch OHNE Angabe von Gründen gleich handeln MUSS. Die Aussage des Käufers schadet in dem Fall nicht, da die Schaden auch ohne eine solche Aussage entstehen würde.
c) hier geht es nicht darum sich "unrechtmässig" zu bereichern

Ich habe EG-Recht studiert, und ich kann Dir sagen, dass dieser Auszug in dem Fall nicht gelten würde.

Man muss bei der Interpretation von Gesetztexten sehr präzise vorgehen. Man soll keinen adjektiv vernachlässigen. Jedes Wort ist für die Interpretation ausschlaggebend.
Snuggel007
Inventar
#4840 erstellt: 10. Nov 2008, 01:48
Selbstverständlich hast du keinen getäuscht, du wolltest doch alle Geräte kaufen oder? Ich sag doch du hast gute Gegenargumente. Willkommen in der Realität!
Johanniskoog
Hat sich gelöscht
#4841 erstellt: 10. Nov 2008, 01:49

pureffm schrieb:

Johanniskoog schrieb:

pureffm schrieb:

Johanniskoog schrieb:


Fazit:

Wer ein Gerät zurück schickt braucht keine Nutzungsgebühr zahlen.
Wer aber vorsätzlich ein Gerät zum testen bestellt und es wieder zurückschickt macht sich Strafbar


Die von Dir genanten Auszügen interpretiere ich aber anders.

1. Abnutzungsgebühren sind was anderes als Wertminderungs-Ersatz. Beim ersten geht es um die ganz normale Abnutzung über eine längere Zeit (kaüuttgehen nach 1 Jahr oder mehr). Im zweiten Fall geht es um eine "Verschlechterung" der Ware über eine kurze Zeit.

2. Strafbarkeit
"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Man soll sich den Satz genau durchlesen.

a) Bei den Online-Händlern handelt es sich nicht um ein "Verhalten" (selbstbestimmbar) der Händler sondern um ein gesetzlich vorgeschriebenes Handeln. Daher gilt diesen Satz hier nicht.

b) Per Gesetzt darf man "ohne Angaben von Gründen" tauschen. Insofern muss der Käufer nicht einmal "täuschen".


Flücke nicht die Zusammenhänge auseinander.

Das Ursprüngliche Thema war ja das es hier Personen gibt die vorgeben ein Gerät kaufen zu wollen dies aber nie vor hatten und es einfach nach dem sie es zu Ihrem Vergnügen (und unserem Wissensdurst) getestet haben zurückschicken.


"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."



Das ist doch irrelevant weil
a) der äufer muss nicht einmal täuschen
b) tut er das, so schädigt er nicht den Händler, dass dieser auch OHNE Angabe von Gründen gleich handeln MUSS. Die Aussage des Käufers schadet in dem Fall nicht, da die Schaden auch ohne eine solche Aussage entstehen würde.
c) hier geht es nicht darum sich "unrechtmässig" zu bereichern

Ich habe EG-Recht studiert, und ich kann Dir sagen, dass dieser Auszug in dem Fall nicht gelten würde.

Man muss bei der Interpretation von Gesetztexten sehr präzise vorgehen. Man soll keinen adjektiv vernachlässigen. Jedes Wort ist für die Interpretation ausschlaggebend.


Heißt das, man darf nur so zum spielen einen Händler schädigen?
pureffm
Stammgast
#4842 erstellt: 10. Nov 2008, 01:52

Snuggel007 schrieb:
@ pureffm
sorry du diskutierst an der Realität vorbei. Nochmal der Verkäufer ist in der Beweispficht.
Schmutz Flecken etc. kann man abwaschen u. bei Kratzern sind wir wieder bei einer Beschädigung.
Wie lange die Betriebnahme war kann der Verkäufer nicht nachweisen. Ich kann sagen das dies ein Rückläufer war oder von Werk aus der eh nicht auf 0 stand. Jeder Richter oder Sachverständige wird den Verkäufer auslachen! Glaubst du die kennen keine Online shops oder wie dort gearbeitet wird? Was will der Verkäufer denn entgegensetzen?
Ein " Nachweis" für eine übermäßige Nutzung wirst du nicht nachweisen können. Beschädigungen mal außen vor. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber dem Verbraucher eine 2 Wochen Frist zur Prüfung gegeben. Alles in diesem Zeitraum kann demnach auch kein übermäßigen Gebrauch darstellen, sonst hätte man das Gesetz gleich anders formuliert u. die Frist niedriger angesetzt!

Übrigens müßtest du nach deinen Testorgien nun in den Knast. Ist aber ja der Realität vorbei gel, denn du hast sicher gute Gegenargumente obwohl wir es alle besser wissen. :D


Ich bestreite die Punkten, die du machst nicht. Nachweise wird es nicht immer geben. Doch in vielen Fällen gibt es sie.

Zum Beispiel: bei meinem A956 habe ich mehrmals vergeblich versucht den HDMI Kabel an das Gerät anzustöpseln. Da das gerät an der Wand hing, war dies extrem schwer. Als ich wieder alles eingepackt habe, gab es überall auf der Plastikfolie hinten Kratzer, die man deutlich sieht. Diese können nicht beim Transport entstehen und sind eine klare nachweisebare Verschlechterung der Sache. In diesem Fall wäre eine Wertminderungspauschale gerechtfertigt und durchsetzbar gewesen.

Auch die Anzahl der betriebsstunden kann man einfach ausfindig machen.

Bis zum gericht muss es nicht gehen. Du hast Recht, die meisten würde die Sache auslachen: die Sache muss vorerst über einen Anwalt geregelt werden...

Das mit der Rückgabefrist ist nur in Deutschland so lange oder überhaupt existierend. Die Meisten Länder sehen eine Woche vor.

Zur Strafbarkeit:
a) Ich habe die gerät nicht zum testen gekauft, sondern mit der Absicht, es zu behalten.
b) Auch wenn es nicht der Fall wäre, bestände es keine Strafbarkeit (siehe Beitrag oben)


[Beitrag von pureffm am 10. Nov 2008, 02:03 bearbeitet]
pureffm
Stammgast
#4843 erstellt: 10. Nov 2008, 02:05

Johanniskoog schrieb:

pureffm schrieb:

Johanniskoog schrieb:

pureffm schrieb:

Johanniskoog schrieb:


Fazit:

Wer ein Gerät zurück schickt braucht keine Nutzungsgebühr zahlen.
Wer aber vorsätzlich ein Gerät zum testen bestellt und es wieder zurückschickt macht sich Strafbar


Die von Dir genanten Auszügen interpretiere ich aber anders.

1. Abnutzungsgebühren sind was anderes als Wertminderungs-Ersatz. Beim ersten geht es um die ganz normale Abnutzung über eine längere Zeit (kaüuttgehen nach 1 Jahr oder mehr). Im zweiten Fall geht es um eine "Verschlechterung" der Ware über eine kurze Zeit.

2. Strafbarkeit
"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Man soll sich den Satz genau durchlesen.

a) Bei den Online-Händlern handelt es sich nicht um ein "Verhalten" (selbstbestimmbar) der Händler sondern um ein gesetzlich vorgeschriebenes Handeln. Daher gilt diesen Satz hier nicht.

b) Per Gesetzt darf man "ohne Angaben von Gründen" tauschen. Insofern muss der Käufer nicht einmal "täuschen".


Flücke nicht die Zusammenhänge auseinander.

Das Ursprüngliche Thema war ja das es hier Personen gibt die vorgeben ein Gerät kaufen zu wollen dies aber nie vor hatten und es einfach nach dem sie es zu Ihrem Vergnügen (und unserem Wissensdurst) getestet haben zurückschicken.


"Wer mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, jemanden durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleitet, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."



Das ist doch irrelevant weil
a) der äufer muss nicht einmal täuschen
b) tut er das, so schädigt er nicht den Händler, dass dieser auch OHNE Angabe von Gründen gleich handeln MUSS. Die Aussage des Käufers schadet in dem Fall nicht, da die Schaden auch ohne eine solche Aussage entstehen würde.
c) hier geht es nicht darum sich "unrechtmässig" zu bereichern

Ich habe EG-Recht studiert, und ich kann Dir sagen, dass dieser Auszug in dem Fall nicht gelten würde.

Man muss bei der Interpretation von Gesetztexten sehr präzise vorgehen. Man soll keinen adjektiv vernachlässigen. Jedes Wort ist für die Interpretation ausschlaggebend.


Heißt das, man darf nur so zum spielen einen Händler schädigen?


moral ist es nihct, rechtswidrig aber auch nicht. die deutsche gesetzgebung ist das problem...die franzosen sind neidisch, das wir das alles drüfen...

Aber paradoxalerweise ist der Online-Handel auch dank dieser Gesetzgebung so erfolgreich. Weil die Verbraucher "Vertrauen" habe, dass sie geschützt sind.

In frankreich gibt es bei weitem nicht so viele Online-Anbieter.

Man könnte sogar argumentieren, die Preisen sind in Deutschland deswegen niedriger (mehr Online-Angebot).

Man soll aber diese Praxis eventuell in 1-2 Jahren überdenken. Ich finde 1 Woche oder 10 Werktage ist auf jeden Fall genug, um ein Produkt zu testen...


[Beitrag von pureffm am 10. Nov 2008, 02:10 bearbeitet]
Snuggel007
Inventar
#4844 erstellt: 10. Nov 2008, 02:07
Ich mache mir gar nicht die Mühe nachzulesen, weil ich immer Gegenargumente haben die den Richter überzeugen werden. Deine Beispiele sind Realitätsfremd u. würden bei jeder Verhandlung 0 Chancen auf Erfolg haben. Der Verkäufer kann nicht mal beweisen das dies kein Rückläufer ist. Eine Plastikfolie die sich im cent Bereich bewegt u. zumal nach dem Kauf eh weggeschmissen wird, wird sicher nicht Gegenstand eines Prozesses werden.
So das war das Wort zum Sonntag, muß jetzt ab in die Kiste.


[Beitrag von Snuggel007 am 10. Nov 2008, 02:09 bearbeitet]
pureffm
Stammgast
#4845 erstellt: 10. Nov 2008, 02:16

Snuggel007 schrieb:
Ich mache mir gar nicht die Mühe nachzulesen, weil ich immer Gegenargumente haben die den Richter überzeugen werden. Deine Beispiele sind Realitätsfremd u. würden bei jeder Verhandlung 0 Chancen auf Erfolg haben. Der Verkäufer kann nicht mal beweisen das dies kein Rückläufer ist. Eine Plastikfolie die sich im cent Bereich bewegt u. zumal nach dem Kauf eh weggeschmissen wird, wird sicher nicht Gegenstand eines Prozesses werden.
So das war das Wort zum Sonntag, muß jetzt ab in die Kiste.


Der Kunde ist derjenige der klagt, weil ihm der volle betrag nicht erstattet wurde...nicht der Händler.

Der Händler muss nur ein Bild der beschädigten Folie zeigen, um sich zu verteidigen, und seine Unschuld zu beweisen. Auf der Plastikfolie sind alle Eingänge beschriftet...sonst wäre es kein Thema, diese abzumachen. Der Wertverlust ist aber grösser als die paar Cents, die die Folie kostet, das ist eben das Problem.

Solange der Händler es nicht übertreibt und der Wertminderungs-Ersatz keine 5% überschreitet, ist es in Ordnung.

Der Händler muss das Gerät als neu wiederverkaufen können, so wie es ein Fachhändler auch tun kann, wenn eine Waren nur ausgepackt und kurz getestet wurde. Darum geht es dem Gesetzgeber bei diesem Absatz.

Bei Screenmax kann man dort sich die Gerät auspacken lassen und diese für ein paar Stunden prüfen. Diese geräte werden trotzdem als Neugeräte verkauft. Wieso müsste der Online-Händler schlechter behandelt werden, und für weitaus grösseren Gebrauchspüren die Kosten tragen. Das muss er nicht.

Allerdings sind es sowieso nur theoretische Diskussionen, weil die wenigsten Online-Shop Einträge von unzufridenen Kunden auf idealo.de und Co sehen möchten. Doch solche gibt es, was uns beweist, dass manche Online-Händler, von ihrem Recht Gebrauch machen. Auch hier im Forum hat man schon Einträge von Käufer gelesen, bei denen ein Wertminderungsabzug auf grund der übertriebenen Betriebsdauer abgehoben wurde.


[Beitrag von pureffm am 10. Nov 2008, 02:36 bearbeitet]
Snuggel007
Inventar
#4846 erstellt: 10. Nov 2008, 02:38
Irgendwie liest du meine Beiträge nicht, ich behaupte einfach das war schon vorher. Dabei muß ich noch nicht mal gelogen haben. Thema Rückläufer, aber ich wiederhole mich hier. Mit Klagen habe ich überhaupt kein Problem. Aber spätestens wenn mein Anwalt dem ein Brief schreibt zahlt der sofort. Sonst wird es teuer u. nicht für mich.
pureffm
Stammgast
#4847 erstellt: 10. Nov 2008, 02:51

Snuggel007 schrieb:
Irgendwie liest du meine Beiträge nicht, ich behaupte einfach das war schon vorher. Dabei muß ich noch nicht mal gelogen haben. Thema Rückläufer, aber ich wiederhole mich hier. Mit Klagen habe ich überhaupt kein Problem. Aber spätestens wenn mein Anwalt dem ein Brief schreibt zahlt der sofort. Sonst wird es teuer u. nicht für mich.


Warum denn? Wenn du klagst gibt doch Urteile zugünsten von Online-Händlern in solchen Fällen. Warum sollte der Online-Händler sofort zahlen? Er braucht nur auf solche Urteile verweisen. Dein Anwalt wird Dich nicht schlecht beraten wollen...

Der Online-Händler ist vom Gesetzgeber geschützt, und hat nicht wirklich viel zu tun um sich zu verteidigen.

"Eine Plastikfolie die sich im cent Bereich bewegt u. zumal nach dem Kauf eh weggeschmissen wird, wird sicher nicht Gegenstand eines Prozesses werden."

Das hast du wortwörtlich geschrieben. Wenn es nicht Gegenstand eines Prozesses wird, dann ist es für den Online-Händler noch einfacher. Als Käufer ist es deine Wahl, ob die den Händler anklagst oder nicht. Aber in beiden Fällen hat der Online-Händler sehr gute Karten.


[Beitrag von pureffm am 10. Nov 2008, 03:01 bearbeitet]
darkest_hour
Stammgast
#4848 erstellt: 10. Nov 2008, 03:01

pureffm schrieb:

Snuggel007 schrieb:
Irgendwie liest du meine Beiträge nicht, ich behaupte einfach das war schon vorher. Dabei muß ich noch nicht mal gelogen haben. Thema Rückläufer, aber ich wiederhole mich hier. Mit Klagen habe ich überhaupt kein Problem. Aber spätestens wenn mein Anwalt dem ein Brief schreibt zahlt der sofort. Sonst wird es teuer u. nicht für mich.


Warum denn? Wenn du klagst gibt doch Urteile zugünsten von Online-Händlern in solchen Fällen. Warum sollte der Online-Händler sofort zahlen? Er braucht nur auf solche Urteile verweisen. Dein Anwalt wird Dich nicht schlecht beraten wollen...

Der Online-Händler ist vom Gesetzgeber geschützt, und hat nicht wirklich viel zu tun um sich zu verteidigen.


Könnt ihr das nicht woanders diskutieren? Mit dem A789/A956 hat das hier langsam nichts mehr zu tun.

DH
pureffm
Stammgast
#4849 erstellt: 10. Nov 2008, 03:03

darkest_hour schrieb:

pureffm schrieb:

Snuggel007 schrieb:
Irgendwie liest du meine Beiträge nicht, ich behaupte einfach das war schon vorher. Dabei muß ich noch nicht mal gelogen haben. Thema Rückläufer, aber ich wiederhole mich hier. Mit Klagen habe ich überhaupt kein Problem. Aber spätestens wenn mein Anwalt dem ein Brief schreibt zahlt der sofort. Sonst wird es teuer u. nicht für mich.


Warum denn? Wenn du klagst gibt doch Urteile zugünsten von Online-Händlern in solchen Fällen. Warum sollte der Online-Händler sofort zahlen? Er braucht nur auf solche Urteile verweisen. Dein Anwalt wird Dich nicht schlecht beraten wollen...

Der Online-Händler ist vom Gesetzgeber geschützt, und hat nicht wirklich viel zu tun um sich zu verteidigen.


Könnt ihr das nicht woanders diskutieren? Mit dem A789/A956 hat das hier langsam nichts mehr zu tun.

DH


Ich denke es ist für Samsung-Geräte sehr relevant. Im Pioneer thread vielleicht weniger

Sorry, böser Scherz
darkest_hour
Stammgast
#4850 erstellt: 10. Nov 2008, 03:06

pureffm schrieb:
Ich denke es ist für Samsung-Geräte sehr relevant. Im Pioneer thread vielleicht weniger

Sorry, böser Scherz :hail


Ich denke wir haben uns verstanden
Johanniskoog
Hat sich gelöscht
#4851 erstellt: 10. Nov 2008, 10:50

darkest_hour schrieb:

pureffm schrieb:

Snuggel007 schrieb:
Irgendwie liest du meine Beiträge nicht, ich behaupte einfach das war schon vorher. Dabei muß ich noch nicht mal gelogen haben. Thema Rückläufer, aber ich wiederhole mich hier. Mit Klagen habe ich überhaupt kein Problem. Aber spätestens wenn mein Anwalt dem ein Brief schreibt zahlt der sofort. Sonst wird es teuer u. nicht für mich.


Warum denn? Wenn du klagst gibt doch Urteile zugünsten von Online-Händlern in solchen Fällen. Warum sollte der Online-Händler sofort zahlen? Er braucht nur auf solche Urteile verweisen. Dein Anwalt wird Dich nicht schlecht beraten wollen...

Der Online-Händler ist vom Gesetzgeber geschützt, und hat nicht wirklich viel zu tun um sich zu verteidigen.


Könnt ihr das nicht woanders diskutieren? Mit dem A789/A956 hat das hier langsam nichts mehr zu tun.

DH


Hast Recht und daher für alle die es Interessiert hier ein Link zum weiter diskutieren:

Moral oder Recht, Testkäufe einmal anders gesehen

Und jetzt kümmern wir uns wieder um das eigentliche Thema.


[Beitrag von Johanniskoog am 10. Nov 2008, 10:51 bearbeitet]
**boondocksaint**
Ist häufiger hier
#4852 erstellt: 10. Nov 2008, 18:15
Moinsen,
ich verfolge den Thread schon ewig als stiller Leser. Ich steige von einem Sanyo Z2000 und 2m Leinwnd gezwungenermaßen auf Flat TV um und hab mir letztendlich aller Unkenrufe zum Trotz den LE55A956 bestellt. In der engeren Wahl waren noch Panasonic 50PZ800E und der Pio LX5090. Aber da ich auch viel Zocke und gerne mal nach nem Film einpenne und dann das Menü ein paar Stunden eingblendet dasteht und ich auch ein bisschen pro geringerem Stromverbrauch eingestellt bin habe ich mich für den Sammy entschieden. Von daher hat sich das Studium dieses Monster Threads wirklich gelohnt. Ich habe auch den kleineren 956 schon Live gesehen, aber nur im hiesigen Blödmarkt. Das Bild hat mir soweit schon ganz gut gefallen und ich war mir sicher das der 55er meine Erwartungen erfüllen wird. ABER! Das war bevor sich pureffm's frühe Beobachtung von Framedropping anscheinend als verbreitetes Problem heraustellte. Nun bin ich gelinde gesagt mehr als nur ein bisschen verunsichert obgleich meiner Bestellung. Einer der User hier hat geschrieben dass er alle "Bildverbesserer" inkl. 100Hz deaktiviert hat und von der PS3 zuspielt und kein Ruckeln bzw. Framedropping feststellen konnte. Ich glaube er hat geschrieben er sei Cutter/Editor und von daher durchaus qualifiziert das beurteilen zu können. Meine Frage. Hat jemand das mal ausprobiert, also mit 100Hz an und ganz aus?? Habe mich ja im Geiste schon mit kleineren Mankos wie dem hier etwas überstrapazierten White- bzw. Blackcrush, flukturierender Gammawerte etc. abgefunden, aber ein Ruckeln/Stottern das auch noch alle paar Sekunden auftritt wäre schlussendlich doch ein böses K.O.-Kriterium gegen den Sammy. Nachdem das auch seitens Samsung weder bestätigt noch dementiert wurde, ist da m.e. auch auf kurze Sicht kein Update in Aussicht.

Ach ja, bevor jemand fragt, ich habe nicht im Netz sondern bei einem befreundeten Händler vor Ort zu einem fairen Preis geordert, aber das Trumm ist noch nicht eingetroffen, ich kann also noch nix über Panel oder Modell (Euro/Deutschland) sagen Wäre gut wenn das 24p-Problem nur bei vereinzelten Geräten auftreten würde, dann bestünde ja Hoffnung eines zu erhalten bei dem das nicht der Fall ist. Sollte das jedoch ne Macke der verbauten Elektronik sein, wäre ich beim Top-Modell von Samsung derbe enttäuscht.


[Beitrag von **boondocksaint** am 10. Nov 2008, 18:21 bearbeitet]
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