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Wulff war / Gauck ist unser neuer Präsident

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bytelutscher
Inventar
#1652 erstellt: 08. Feb 2012, 12:29

nein, alles tatbestandlich kein betrug i.s.d. §263 stgb.
sehr wohl aber strafrechtlich relevantes verhalten!



also ich bin die punkte gerade nochmal durchgegangen.
das meiste ist strafrechtlich relevant und ein teil ist (auch) arbeitrechtlich relevant.




und die strafrechtliche relevanz ist nicht deshalb zu verneinen, weil verfahren in der praxis evtl. eingestellt oder gar nicht erst eröffnet worden wären.


Ich weiss nicht, was du bezüglich meines Posts so alles durchgegangen bist, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die einschlägigen Pragrphen des STGB!


Straftaten gegen das Vermögen - 4/15
del vom 28.11.2000 | 157887 Aufrufe | Rubrik: Ratgeber - Strafrecht - Straftaten

Der einfache Diebstahl - Die einfache Unterschlagung

§ 248a StGB [Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen]

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Starfverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Eine starre Definition für Geringwertigkeit in diesem Falle gibt es nicht. Allgemein kann man sagen, dass die Obergrenze bei 50 DM liegt.


Falls du hier nicht erkennst, worum es geht, dann such dir juristischen Rat, bitte.
In allen Fällen ging es um Beträge im Cent- oder einstelligen Eurobetrag, ferner waren Diebstähle bzw. Unterschlagungen in den meisten Fällen gar nicht nachweisbar, was im Arbeitsrecht allerdings auch nicht erforderlich ist.
Im Arbeitsrecht reicht der Verdachtsanschein und der damit angeblich einhergehende Vertrauensverlust um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Und hier liegt es oftmals im Ermessen des Artbeitsrichters diesen als gegeben anzuerkennen oder aber nicht.
Deshalb ist auch keiner der betroffenen Arbeitgeber strafrechtlich gegen die betroffenen Mitarbeiter vorgegangen, denn da hätten eindeutige Beweise vorgelegt werden müssen, die es zumindest im Falle des Pfandbons und der Kassiererin Emmely gar nicht gab.
peacounter
Inventar
#1653 erstellt: 08. Feb 2012, 12:34
nein, den rat benötige ich nicht und bitte sei nicht so anfeindend.
das bin ich auch nicht!

nur weil schon im paragraphen selbst steht, dass bei geringwertigkeit nur auf antrag verfolgt wird, heißt das nicht, dass keine strafrechtliche relevanz bestünde.
§248a besagt:
es liegt strafrechtlich relevantes verhalten vor, aber das wird NUR AUF ANTRAG (dann aber sehr wohl) verfolgt.

nur wenn der paragraph NICHT EINSCHLÄGIG ist (also seine tb-merkmale nicht erfüllt sind), ist diese relevanz nicht gegeben.

P


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 12:38 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#1654 erstellt: 08. Feb 2012, 12:37
[quote="Mimi001"]
Keine Ahnung was Du sagen wilst, diese Begriffe hast Du jetzt aber schoin mehrfach verwendet..
Wenn Du
[quote] Wortklauberei und Erbsenzählerei[/quote]
nicht magst, so solltest Du nicht mit rechtlichen Begriffen hantieren.

[/quote]

Genau, habe ich mit deinem Post zum zweiten Male bemüht, was ja strenggenommen auch schon "mehrfach" ist.

Allerdings habe ich mit meinem, von dir mit Augenroller kommentierten, Wulff/Arbeitsrecht-Post auch nicht mit rechtlichen Begriffen "hantiert" sondern lediglich eine Analogie gezeichnet.

[quote]Die Analogie als rhetorischer Begriff bezeichnet ein Stilmittel, in welchem ähnliche Strukturen oder Sachverhalte in einen Zusammenhang gestellt werden. Zwischen zwei Dingen besteht eine Analogie, wenn sie sich durch ein Merkmal ähnlich sind, auch wenn sie sich in anderen Merkmalen unterscheiden können.[/quote]

Quelle: wiki

Ich sag ja, Erbsenzählerei.

q.e.d.



Edith fragt: warum funktioniert hier die Zitatfunktion nicht?


[Beitrag von bytelutscher am 08. Feb 2012, 12:52 bearbeitet]
tsieg-ifih
Gesperrt
#1655 erstellt: 08. Feb 2012, 12:37
@ pc
wie gesagt das führt am Thema vorbei, aber trotzdem hatte die BILD Guttenberg hochgelobt was alle Umfragen bewiesen haben und
mich verwunderte wie blöd das Wahlvieh sein kann wenn der Blendfaktor stimmt.

Wer sich so verhält wie Wulff und Guttenberg, darf auch kein Mitleid erwarten, jetzt verstanden?
cbv
Inventar
#1656 erstellt: 08. Feb 2012, 12:38
Es geht hier zwar um Wulff, trotzdem noch schnell eine Anmerkung zum Guttenberg:

peacounter schrieb:
von "lapalie" hat afaik niemand gesprochen. das war definitiv "ein dicker hund", aber eben kein strafrechtlich relevanter betrug.

Nun ja, es gibt ja auch Fehlurteile.

§263 besagt ausserdem gleich im ersten Satz

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen [...]

Zumindest in meiner Branche macht ein "Doktor" im Namen einen Gehaltsunterschied von bis zu 4k€ aus. Pro Monat. Wenn das kein Vermögensvorteil ist, weiß ich nicht, was dann.
peacounter
Inventar
#1657 erstellt: 08. Feb 2012, 12:43

Zumindest in meiner Branche macht ein "Doktor" im Namen einen Gehaltsunterschied von bis zu 4k€ aus. Pro Monat. Wenn das kein Vermögensvorteil ist, weiß ich nicht, was dann.

es fehlt aber mindestens an der kausal damit verbundenen vermögensverschiebung.
das als laie sauber durchzusubsummieren ist aber auch nicht ganz einfach.
insofern verstehe ich deine haltung, kann sie aber nicht teilen.


Wer sich so verhält wie Wulff und Guttenberg, darf auch kein Mitleid erwarten, jetzt verstanden?

erstens weiß ich nicht, ob sie es erwarten und zweitens habe ich auch keines.
ich versuche nur, mit der situation unaufgeregt und sachlich umzugehen.

P
bytelutscher
Inventar
#1658 erstellt: 08. Feb 2012, 12:50

peacounter schrieb:
nein, den rat benötige ich nicht und bitte sei nicht so anfeindend.
das bin ich auch nicht!

nur weil schon im paragraphen selbst steht, dass bei geringwertigkeit nur auf antrag verfolgt wird, heißt das nicht, dass keine strafrechtliche relevanz bestünde.
§248a besagt:
es liegt strafrechtlich relevantes verhalten vor, aber das wird NUR AUF ANTRAG (dann aber sehr wohl) verfolgt.

nur wenn der paragraph NICHT EINSCHLÄGIG ist (also seine tb-merkmale nicht erfüllt sind), ist diese relevanz nicht gegeben.

P


Ich wüsste nicht, wann und wo ich dich angefeindet habe.
Allerdings bin ich der Meinung, dass du eine gewisse selektive Lesekunst dein Eigen nennst, und das ausblendest, was deiner Argumentation zuwider spricht.
Die Stichpunkte öffentliches Interesse und Verdachtsanschein hast du vollkommen ausgeblendet und beharrst weiterhin auf strafrechtliche Relevanz dieser Fälle.
Die hat es aber nicht ergeben, da kein Staatsanwalt auch nur in einem dieser Fälle die Ermitlung eingeleitet hat.

Und das kein Arbeitgeber eine Ermittlung gefordert, gar eine Strafanzeige gestellt hat, scheinst du auch völlig auszublenden oder nicht einmal nach den Gründen dafür zu forschen.

Wenn du in dieser Hinsicht keinen juristischen Rat brauchst, dann bist du scheinbar mit der unerschütterlichen Ansicht gewappnet, in solchen Fällen Strafanzeige stellen zu können, wenn du damit konfrontiert wirst, und auch noch damit Erfolg zu haben.

Ich wünsche fröhliches prozessieren.
cbv
Inventar
#1659 erstellt: 08. Feb 2012, 13:03

peacounter schrieb:

Zumindest in meiner Branche macht ein "Doktor" im Namen einen Gehaltsunterschied von bis zu 4k€ aus. Pro Monat. Wenn das kein Vermögensvorteil ist, weiß ich nicht, was dann.

es fehlt aber mindestens an der kausal damit verbundenen vermögensverschiebung.
das als laie sauber durchzusubsummieren ist aber auch nicht ganz einfach.
insofern verstehe ich deine haltung, kann sie aber nicht teilen.

Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung, aber dann wäre die logische Konsequenz, den Verkauf von Titeln (Doktor, Freiher, ...) zum Zwecke des Namensschmucks straffrei zu stellen.
Denn auch hier gibt es keine "Vermögensverschiebung."

Sorry, aber das ist doch gequirlte Sche... Wortklauberei.

Ich erschleiche mir doch keinen Doktortitel, weil es so schön aussieht und optisch gut zu meinem Namen passt, sondern dazu, um meinen Marktwert (sprich: mein Gehalt/Einkommen) zu erhöhen.

Anyway, das wird jetzt zu sehr OT.


[Beitrag von cbv am 08. Feb 2012, 13:06 bearbeitet]
Stones
Gesperrt
#1660 erstellt: 08. Feb 2012, 13:08
Hier wird, wie gesagt, mit zweierlei Maß gemessen.
Es entsteht nicht nur der Eindruck:

Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen.

Politik hat in erster Linie den Interessen der Bürger zu dienen und nicht der Wirtschaft.Arbeitnehmer sind keine Betriebsmittel, sondern Menschen mit Rechten.
Die Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen und nicht umgekehrt.

Politiker haben nichts in Aufsichtsräten und Vorständen
zu suchen, sondern sich um ihr Amt als Abgeordnete zu kümmern und sich nicht von Wirtschaftslobbyisten schmieren zu lassen.

Wer sich als hauptberuflicher Politiker Vergünstigungen
erschleicht, hat ohne wenn und aber rauszufliegen, unzwar
sofort.

Es ist eben vieles korrupt geworden und das merkt auch der
Normalbürger.Wenn man dieses ganze Geschiebe von Politik und Wirtschaft so sieht, ist es kein Wunder, dass man viele
Bundestagsabgeordnete nicht mehr für voll nehmen kann
und eben genau darin liegt eine große Gefahr für
die Demokratie.

Um das zu erkennen, braucht es keinen Doktortitel oder ähnliches, sondern nur ganz normalen Menschenverstand.

Der Egoismus muss mal wieder aus den Köpfen der Menschen
hierzulande raus - aber genau da liegt das Problem.


[Beitrag von Stones am 08. Feb 2012, 13:09 bearbeitet]
tsieg-ifih
Gesperrt
#1661 erstellt: 08. Feb 2012, 13:14

peacounter schrieb:
das als laie sauber durchzusubsummieren ist aber auch nicht ganz einfach.

das ist vermutlich einfacher als du denkst, wenn man den gesellschaftlichen Gesamtschaden den Guttenberg und co angerichtet haben
mit einbezieht.
Für mich ist das hochkriminell wenn ein Volksvertreter seine Doktorarbeit abschreiben lässt und sich mit fremden Federn schmückt und
öffentlich nicht mal den Arsch in der Hose hat selbst produzierte Fehler einzugestehen.
Das ist nicht nur saublöd gegenüber anderen ordentlichen Doktoren, sondern beschädigt das Ansehen Deutschlands in der ganzen Welt.

Solche Typen die ich nicht gewählt habe, sollte man wie bei der Bundeswehr auch unehrenhaft entlassen. Das gilt nicht nur für Gutti , sondern auch für Wulff.


peacounter schrieb:

tsieg-ifih schrieb:

Wer sich so verhält wie Wulff und Guttenberg, darf auch kein Mitleid erwarten, jetzt verstanden?


ich versuche nur, mit der situation unaufgeregt und sachlich umzugehen.

das tun alle die dazu in der Lage sind und solange nicht Dinge vermischt werden bleibe ich ganz ruhig


erstens weiß ich nicht, ob sie es erwarten und zweitens habe ich auch keines.

Jeder hat Erwartungshaltungen oder erwartest du nicht dass Volksvertreter deine Interessen vertreten?
Ansonsten würde ich deine Aussage wirklich nicht verstehen.
Stones
Gesperrt
#1662 erstellt: 08. Feb 2012, 13:32

ich versuche nur, mit der situation unaufgeregt und sachlich umzugehen.


Auch wer das so nüchtern sieht, sollte allerdings dennoch
erkennen, dass bei uns vieles im Argen ist.
Dazu benötigt es nicht ständig irgendwelche richterlichen Urteile - wo ist das Unrechtsbewußtsein?

Aber genau das ist die Gefahr - es wird alles relativiert
und kleingeredet - so wird sich allerdings nie etwas ändern.
Und genau diese Einlulltaktik ist es doch, die seitens
vieler Politiker angewandt wird, um das "blöde Volk"
einzuschläfern.
Merkel ist in diesem Punkt geradezu eine Koryphäe und
Wulff ihr Hofnarr.


[Beitrag von Stones am 08. Feb 2012, 13:40 bearbeitet]
cbv
Inventar
#1663 erstellt: 08. Feb 2012, 13:47

Stones schrieb:
Und genau diese Einlulltaktik ist es doch, die seitens vieler Politiker angewandt wird, um das "blöde Volk" einzuschläfern.

Ich hätte da eher das Wort Salamitaktik verwendet. In (un)regelmäßigen Abständen einen weitern Aufreger nachschieben -- bis man sich daran gewöhnt hat.

An den Umfragewerten von Mutti kann man sehen, dass es offensichtlich funktioniert.


[Beitrag von cbv am 08. Feb 2012, 13:48 bearbeitet]
Schnuckiputz
Stammgast
#1664 erstellt: 08. Feb 2012, 14:04

bytelutscher schrieb:

Falls du hier nicht erkennst, worum es geht, dann such dir juristischen Rat, bitte.


Prima Vorschlag, am besten sagt hier keiner mehr etwas ohne seinen Anwalt.
bytelutscher
Inventar
#1665 erstellt: 08. Feb 2012, 14:12

Schnuckiputz schrieb:

bytelutscher schrieb:

Falls du hier nicht erkennst, worum es geht, dann such dir juristischen Rat, bitte.


Prima Vorschlag, am besten sagt hier keiner mehr etwas ohne seinen Anwalt. :KR


Was möchtest du denn zum Ausdruck bringen?
RoA
Inventar
#1666 erstellt: 08. Feb 2012, 14:20
"Wulff ist ein Fall für den Staatsanwalt"


Claudia Roth schrieb:
Wir haben offensichtlich einen Bundespräsidenten, der eine Handkasse dabei hat. Erst lässt er sich einladen, und dann zahlt er aber in bar.


Inzwischen gibt es auch ein Dementi


Groenewolds Anwalt teilte am Mittwoch mit, der Verdacht der Vertuschung entbehre jeder Grundlage. Das Hotel sei nie darum gebeten worden, Unterlagen zu vernichten oder zu manipulieren. Die "Bild"-Zeitung zitiere falsch, man werde rechtlich gegen sie vorgehen und eine Beschwerde beim Presserat über die Recherchemethoden einreichen.


Die übliche Wulff-Taktik. Man streitet etwas ab, was gar nicht zur Debatte steht. Bild hat etwas derartiges gar nicht behauptet.
Schnuckiputz
Stammgast
#1667 erstellt: 08. Feb 2012, 14:24

bytelutscher schrieb:

Was möchtest du denn zum Ausdruck bringen?


Ich fürchte, mein satirisch gemeinter Einwurf ist selbsterklärend.
cbv
Inventar
#1668 erstellt: 08. Feb 2012, 14:28

RoA schrieb:

Groenewolds Anwalt teilte am Mittwoch mit,

Die übliche Wulff-Taktik.

Na, der sagt sich vermutlich, wenn der Wulff damit durchkommt, schafft er das auch.
bytelutscher
Inventar
#1669 erstellt: 08. Feb 2012, 14:30

Schnuckiputz schrieb:

Ich fürchte, mein satirisch gemeinter Einwurf ist selbsterklärend. ;)


Eher nicht, schon gar nicht satirisch gesehen.
Ironisch mag er gemeint gewesen sein, allerdings irritiert mich da der Totenkopfsmilie.
Sah mir eher nach Verärgerung aus.
cbv
Inventar
#1670 erstellt: 08. Feb 2012, 14:32
Völlig OT:
Schon jemand aufgefallen, dass der Kommentar-Counter offenbar nicht mehr mitzählt?


[Beitrag von cbv am 08. Feb 2012, 14:33 bearbeitet]
feller6098
Stammgast
#1671 erstellt: 08. Feb 2012, 14:39
Meinst Du den Beitrgszähler?

Macht er im OT Berecih grundsätzlich nicht.

Sio schaffst Du es also nicht, deine Beiträge zu erhöhen. Musst schon etwas sinnvolles beitragen
cbv
Inventar
#1672 erstellt: 08. Feb 2012, 14:41

feller6098 schrieb:
Meinst Du den Beitrgszähler?
Macht er im OT Berecih grundsätzlich nicht.
Sio schaffst Du es also nicht, deine Beiträge zu erhöhen. Musst schon etwas sinnvolles beitragen :D

Ist mir nur eben erst aufgefallen. Dass er im OT nicht mitzählt, erklärt es dann allerdings natürlich. Man lernt doch nie aus...


[Beitrag von cbv am 08. Feb 2012, 14:41 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#1673 erstellt: 08. Feb 2012, 15:36

bytelutscher schrieb:

Die hat es aber nicht ergeben, da kein Staatsanwalt auch nur in einem dieser Fälle die Ermitlung eingeleitet hat.

ein verhalten ist auch strafrechtlich relevant, ohne dass eine ermittlung eingeleitet wird.
sobald etwas die tatbestandsmerkmale erfüllt, ist die relevanz gegeben, unabhängig davon, ob je ein hahn danach kräht.


bytelutscher schrieb:

Und das kein Arbeitgeber eine Ermittlung gefordert, gar eine Strafanzeige gestellt hat, scheinst du auch völlig auszublenden oder nicht einmal nach den Gründen dafür zu forschen.

warum soll ich denn nach den gründen forschen?
wie gesagt: die relevanz ist gegeben.
wie man dann damit umgeht steht auf einem anderen blatt und dass ich es nicht gut finde, dass jemand wegen so eines pfand-bons entlassen wird, ändert daran auch nichts.



bytelutscher schrieb:

Wenn du in dieser Hinsicht keinen juristischen Rat brauchst, dann bist du scheinbar mit der unerschütterlichen Ansicht gewappnet, in solchen Fällen Strafanzeige stellen zu können, wenn du damit konfrontiert wirst, und auch noch damit Erfolg zu haben.

nein, dieser gemutmaßten ansicht bin ich nicht.
warum und gegen wen sollte ich strafanzeige stellen wollen?
da hast du mich falsch verstanden.
du hattest geschrieben:

Falls du hier nicht erkennst, worum es geht, dann such dir juristischen Rat, bitte.

und das hat ja nichts mit einem von mir hypothetisch geplanten prozess zu tun.


P
peacounter
Inventar
#1674 erstellt: 08. Feb 2012, 15:37

cbv schrieb:

Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung, aber dann wäre die logische Konsequenz, den Verkauf von Titeln (Doktor, Freiher, ...) zum Zwecke des Namensschmucks straffrei zu stellen.
Denn auch hier gibt es keine "Vermögensverschiebung."

ja, da stehst du auf der leitung.
nur weil etwas kein betrug ist, ist es ja nicht straffrei.
es kann ja auch ein anderer straftatbestand erfüllt sein.

P
peacounter
Inventar
#1675 erstellt: 08. Feb 2012, 15:41

tsieg-ifih schrieb:

peacounter schrieb:
das als laie sauber durchzusubsummieren ist aber auch nicht ganz einfach.

das ist vermutlich einfacher als du denkst, wenn man den gesellschaftlichen Gesamtschaden den Guttenberg und co angerichtet haben
mit einbezieht.

nein, bei der untersuchung der einzelnen tatbestandsmerkmale des §268 (betrug) spielt der geselschaftliche schaden keine rolle.

der kann erst im rahmen der strafzumessung (nach bejahung aller tb-merkmale des §268) beachtlich werden.

P
peacounter
Inventar
#1676 erstellt: 08. Feb 2012, 15:43

tsieg-ifih schrieb:


erstens weiß ich nicht, ob sie es erwarten und zweitens habe ich auch keines.

Jeder hat Erwartungshaltungen oder erwartest du nicht dass Volksvertreter deine Interessen vertreten?
Ansonsten würde ich deine Aussage wirklich nicht verstehen.


es ging doch um von wulff und zu guttenberg hypothetisch erwartetes mitleid und nicht um meine erwartungshaltung, oder hab ich dich falsch verstanden?

P
peacounter
Inventar
#1677 erstellt: 08. Feb 2012, 15:45

Stones schrieb:

ich versuche nur, mit der situation unaufgeregt und sachlich umzugehen.


Auch wer das so nüchtern sieht, sollte allerdings dennoch
erkennen, dass bei uns vieles im Argen ist.

das hab ich nie bestritten!

P

sorry für die vielen einzelposts, aber so ging das abarbeiten der letzten paar stunden einfacher und ich hab grad wenig zeit.


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 15:47 bearbeitet]
RoA
Inventar
#1678 erstellt: 08. Feb 2012, 16:15
Aus der Welt:

Staatsanwaltschaft prüft neue Vorwürfe gegen Wulff


Die Staatsanwaltschaft Hannover prüft den gemeinsamen Urlaub von Bundespräsident Christian Wulff mit dem Filmunternehmer David Groenewold im Herbst 2007 auf Sylt. Die Behörde habe davon Mitte Januar in den Medien erfahren, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel in Hannover.

"Neu sind die Ergänzungen über die abgeholten Unterlagen. Das fließt jetzt alles in die Prüfung ein“, sagte Lendeckel.

Lendeckel sagte dem Berliner "Tagesspiegel“: „Wir nehmen die Berichterstattung darüber mit großem Ernst zur Kenntnis.“
Schnuckiputz
Stammgast
#1679 erstellt: 08. Feb 2012, 16:19

RoA schrieb:

Lendeckel sagte dem Berliner "Tagesspiegel“: „Wir nehmen die Berichterstattung darüber mit großem Ernst zur Kenntnis.“


Na, dann hoffen wir mal, daß der ach so ernsten Kenntnisnahme ggf. endlich auch ein mindestens ebenso ernstes Handeln folgt.
cbv
Inventar
#1680 erstellt: 08. Feb 2012, 16:20

peacounter schrieb:
es kann ja auch ein anderer straftatbestand erfüllt sein.

Richtig, aber das würde dann aber wiederum auch bei gewissen anderen Personen greifen...
peacounter
Inventar
#1681 erstellt: 08. Feb 2012, 16:24

cbv schrieb:

peacounter schrieb:
es kann ja auch ein anderer straftatbestand erfüllt sein.

Richtig, aber das würde dann aber wiederum auch bei gewissen anderen Personen greifen...


ja und?

ich kann dir wieder mal nicht folgen... was hat das mit der sache zu tun, warum das "aber" ?
bytelutscher
Inventar
#1682 erstellt: 08. Feb 2012, 16:46

peacounter schrieb:

ein verhalten ist auch strafrechtlich relevant, ohne dass eine ermittlung eingeleitet wird.
sobald etwas die tatbestandsmerkmale erfüllt, ist die relevanz gegeben, unabhängig davon, ob je ein hahn danach kräht.


Sory, aber was du schreibst, bezüglich der von mir geschilderten und realen Fälle, ist einfach Humbug.


Einige Delikte werden beim Hinzutreten besonderer Umstände zu Antragsdelikten. So sind Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue grundsätzlich Offizialdelikte. Beziehen sie sich jedoch auf geringwertige Sachen bzw. geringwertige Vermögensvorteile, so sind sie nur als relative Antragsdelikte verfolgbar (§ 248a, §263 Abs. 4, §266 Abs. 2 StGB). Noch weiter gehen die Beschränkungen bei den genannten Delikten, wenn die Tat durch einen Angehörigen des Geschädigten begangen wird oder zwischen Täter und Geschädigtem eine häusliche Gemeinschaft besteht. Dann kann die Tat als absolutes Antragsdelikt unabhängig von der Schadenshöhe gemäß § 247 StGB nur auf Antrag verfolgt werden.


http://de.wikipedia....kt.2C_Offizialdelikt



bytelutscher schrieb:

Und das kein Arbeitgeber eine Ermittlung gefordert, gar eine Strafanzeige gestellt hat, scheinst du auch völlig auszublenden oder nicht einmal nach den Gründen dafür zu forschen.

warum soll ich denn nach den gründen forschen?


Naja, du schriebst weiter oben an mich, dass du die von mir geschilderten Fälle "durchgegangen" seist.
Ersetze bitte forschen durch durchgehen.
Denn wenn du mit mir argumentieren oder diskutieren möchtest und behauptest, du seist die Fälle durchgegangen, dann kann ich deinen Antworten nur entnehmen, dass du nur da durch gegenagen bist, was dir argumentativ gerade ins Konzept passte, aber die Fälle eben nicht im Ganzen betrachtet hast.


wie gesagt: die relevanz ist gegeben.


Ich denke, diese Sicht könntest du auf Grund meines obigen Zitates aus Wiki jetzt ad acta legen.




bytelutscher schrieb:

Wenn du in dieser Hinsicht keinen juristischen Rat brauchst, dann bist du scheinbar mit der unerschütterlichen Ansicht gewappnet, in solchen Fällen Strafanzeige stellen zu können, wenn du damit konfrontiert wirst, und auch noch damit Erfolg zu haben.

nein, dieser gemutmaßten ansicht bin ich nicht.
warum und gegen wen sollte ich strafanzeige stellen wollen?


Das weiss ich so auch nicht, gegen wen du prozessieren könntest. War mehr eine hypothetische Annahme, da Menschen mit solch gefestigtem "Rechtsglauben" meist sehr erfolgreich sehr erfolglose Prozesshanseln sind.


da hast du mich falsch verstanden.
du hattest geschrieben:

Falls du hier nicht erkennst, worum es geht, dann such dir juristischen Rat, bitte.

und das hat ja nichts mit einem von mir hypothetisch geplanten prozess zu tun.


Nein, da hast du mich falsch verstanden, denn dieser "Rat" bezog sich lediglich auf das von mir eingestellte Wiki-Zitat und dort besonders auf den von mir fett hervorgehobenen Teil, da ich bereits richtig annahm, dass du eben genau diesen Teil nicht verstehst oder verstehen möchtest.


Eigentlich sehe ich in der Fortführung dieses Dialoges mit dir keinen weiteren Sinn, aber da du so sehr aufs Erbsenzählen versessen bist und Wortklauberei hier für dich zur Maxime ausgerufen hast, will ich mich dir gegnüber nicht als misantropher Gesprächspartner erweisen und tue dir den Gefallen und klaube und zähle ein wenig mit. Denn das scheint dir Freude zu bereiten.

peacounter
Inventar
#1683 erstellt: 08. Feb 2012, 16:55
du hast dir viel mühe gemacht aber deine wiki-quellen belegen nicht, warum die von dir genannten fälle nicht strafrechtlich relevant sind.

ich habe auch nicht die einzelnen fälle recherchiert, sondern nur deine kurzen fallbeschreibungen gelesen und das reicht in dem falle, denn sobald die tatbestandsmerkmale eines deliktes erfüllt sind, ergibt sich daraus eine strafrechtliche relevanz.
ich schrieb:
also ich bin die punkte gerade nochmal durchgegangen.
und nicht, dass ich die "fälle" durchgegangen bin.

ob dann später ermittelt wird, entschuldigungs- oder rechtfertigungsgründe vorliegen, das öffentliche interesse bajaht wird oder nicht, es sich um ein antragsdelikt handelt etc ist gleichgültig.

"die wegnahme einer fremden beweglichen sache mit zueignungsabsicht" (§242 stgb) ist und bleibt strafrechtlich relevant!

P


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 17:12 bearbeitet]
RoA
Inventar
#1684 erstellt: 08. Feb 2012, 17:07
Auf die strafrechtliche Relevanz kommt es bei Wulff doch schon lange nicht mehr an. Jeder glaubt, daß Wulff sich von Groenewold hat aushalten lassen, der kurz zuvor eine Landesbürgschaft erhalten hatte, und Wulff schweigt zu den Vorwürfen, weil er sie nicht entkräften kann. Genauso lief es bei Schmidt, und genauso lief es bei Maschmeyer. Bei Geerkens hat er zwar nicht geschwiegen, aber da wurde er widerlegt. Mittlerweile ist seine Glaubwürdigkeit auf nahe null gesunken, wie die aktuelle Entwicklung zeigt, und er kann schon lange nichts mehr dagegen tun.
peacounter
Inventar
#1685 erstellt: 08. Feb 2012, 17:16

RoA schrieb:
Auf die strafrechtliche Relevanz kommt es bei Wulff doch schon lange nicht mehr an.


natürlich nicht!

der diskussionspunkt "strafrechtliche relevanz" steht erst im raume, seit stones die plagiatsaffaire zu guttenbergs als "betrug" und die 20.000 als strafe bezeichnet hat.

und stones hat selbst eingeräumt, dass er damit sehr wohl die strafrechtliche bedeutung des wortes "betrug" meinte und nicht irgendeine umgangssprachliche.

P
bytelutscher
Inventar
#1686 erstellt: 08. Feb 2012, 17:19
@peacounter,

wenn du der Meinung bist, qua Behauptung im Recht zu sein, dann bleibe dabei.
Es wäre natürlich wesentlich hilfreicher und einer, von dir geforderten, sachlichen Diskussion förderlicher, wenn du deine Behauptungen irgendwie untermauern könntest und dich nicht darauf ausruhen würdest, zu glauben, dass alleine die Tatsache, dass du etwas behauptest diese Behauptung auch fundiert.

Ich habe auf die Frage eines Users, mit welchen Folgen oder welcher Bestrafung ein Normalsterblicher zu rechnen hat, dem ähnliche Vorwürfe wie Guttenberg oder Wulff zur Last gegelegt werden, diese Fälle aufgeführt.
Damit wollte ich lediglich die moralisch unterschiedlichen Betrachtungen und Verzerrungen in unserer Gesellschaft aufzeigen ohne jetzt mit jurisitschen Spitzfindigkeiten argumentieren zu müssen.
Denn wenn Wulffi nicht mehr Buprä sein darf oder Guttenberg nicht mehr Minister, dann fallen sie weich und abgesichert. Aber den Menschen, die ich in den Beispielen aufführte, wurde die Existenzgrundlage (und bitte verschone mich wegen diese Ausdrucks mit weiteren Spitzfindigkeiten) entzogen.

Du wolltest aber gerne auf dieser erbsenzählerischen Schiene fahren und ignorierst jegliche Hinweise und fundierte Belege, die ich dir aufgeführt habe. Sei es das Arbeitsrecht, mit meinem Hinweis auf Verdachtsanschein, der genügt, eine Kündigung auszusprechen...also gar keine Beweise erfordert, wie im Strafrecht oder aber alle Verlinkungen, in denen sich Juristen zu strafrechtlicher Relevanz und zum Strafrecht äussern.

So etwas nenne ich dann Stammtischniveau unter vernachlässigung der Nutzung der eigenen grauen Zellen.
Möglicherweise liege ich ja falsch mit meinen Argumenten. Dann lasse ich mich gerne, aber bitte fundiert, überzeugen.

Aber nicht qua unfundierter Behauptung eines Users Peacounter.
catman41
Hat sich gelöscht
#1687 erstellt: 08. Feb 2012, 18:50
Moin,

mannohmann, wann geht der Typ endlich?

Das Aussitzen scheint bei Schwarz/Gelb bzw. Schwarz, Tratition zu haben - die Birne, die Muttil und halt der Wulff.

lg
Harry
tsieg-ifih
Gesperrt
#1688 erstellt: 08. Feb 2012, 18:55

peacounter schrieb:

tsieg-ifih schrieb:


erstens weiß ich nicht, ob sie es erwarten und zweitens habe ich auch keines.

Jeder hat Erwartungshaltungen oder erwartest du nicht dass Volksvertreter deine Interessen vertreten?
Ansonsten würde ich deine Aussage wirklich nicht verstehen.


es ging doch um von wulff und zu guttenberg hypothetisch erwartetes mitleid und nicht um meine erwartungshaltung, oder hab ich dich falsch verstanden?
P

Ja du hast es falsch verstanden. Ist aber nicht das erste mal. Ich verstehe aber auch einiges nicht

Gehen wir es also systematisch kurz durch :

Ich schrieb zuerst das, weil bei dir der Eindruck entstand Wulff teilweise in Schutz zu nehmen was dein gutes recht ist :

tsieg-ifih schrieb:
Wer sich so verhält wie Wulff und Guttenberg, darf auch kein Mitleid erwarten, jetzt verstanden?


Nach dieser direkten bestimmten Antwort von mir schriebst du daraufhin folg.:

erstens weiß ich nicht, ob sie es erwarten und zweitens habe ich auch keines.

hier gehts schon los, Syntax und Grammatik sind etwas nebulös finde ich.
Vielleicht war auch nur meine Erwartungshaltung zu hoch
aber ich kann nur auf konkrete Aussagen sinnvoll eingehen und die habe ich vorher gemacht.

Ich antwortete trotzdem (ok mein Risiko) :

Jeder hat Erwartungshaltungen oder erwartest du nicht dass Volksvertreter deine Interessen vertreten?
Ansonsten würde ich deine Aussage wirklich nicht verstehen.


So jetzt kommt's.
Das Folgende beschreibt wieder mal deinen Zickzack Kurs der Kehrtwendungen und erwartest von mir dass ich jedesmal darauf eingehe,
um dann wieder von einer der Haken erschlagen zu werden, wie ein Hase der einen Fuchs verwirren will
Das Folgende belegt das :

es ging doch um von wulff und zu guttenberg hypothetisch erwartetes mitleid und nicht um meine erwartungshaltung, oder hab ich dich falsch verstanden?

Ich verstehe nicht, dass du das nicht verstehst. Ich schrieb von der allgemeinen Erwartungshaltung wenn ein Volksvertreter gewählt wird.
Das ist keine Hypothese. Das Volk wurde von Wulff enttäuscht, siehe repräsentative Umfragen die das belegen. Zudem kenne ich keinen einzigen in meinem Umfeld der von Wulff begeistert ist. Bei Guttenberg ist das anders, ist auch ein anderes Thema.
Ob dir das gefällt oder nicht und ob du diese Aussage auf dich selbst beziehst, wen interessiert das?

Also nochmals ganz klar und deutlich:
wer immer noch nicht gepeilt hat, dass Guttenberg und Wulff gesellschaftsschädigende Personen sind der tut mir leid.
Nicht leid tun mir allerdings die beiden Volksverarscher, da sie selbst aufgrund ihres unredlichen Verhaltens (+ hochkriminelles Umfeld + Lügen am laufenden Band) für den Unmut in der Bevölkerung sorgen.

Die Politikverdrossenheit wird dadurch nicht besser und die Leute die trotzdem wählen gehen wie es sich in einer Demokratie gehört, haben solche kontraproduktiven Volksvetreter nicht verdient.
peacounter
Inventar
#1689 erstellt: 08. Feb 2012, 19:04
@bytelutscher:

unser disput über strafrechtliche relevanz entstand hieraus:

bytelutscher schrieb:

Wenn das kein Betrug ist - ja, was ist denn dann Betrug?


1. angeblich einen Pfandbon für 25 Cent einlösen.
2. eine Frikadelle vom Teller für Geschäftskunden "stehlen"...ok, das ist Diebstahl.
3. Essenreste in einem Altenheim, die eh weggeschmissen werden, selber zu essen.
4. Eine altes Kinderbett auf einer Abfalldeponie mit nach Hause nehmen.
5. Den Akku seines Privathandy am Arbeitsplatz zu laden.
6. Alle Arten von Vergesslichkeit gegenüber dem Jobcenter

und vieles mehr.


ich hatte dir darauf geantwortet, dass das keine betrugsfälle seien, aber durchaus strafrechtlich relevante verhaltensweisen.

wenn du jetzt die strafrechtliche relevanz im nachhinein vehemnet bestreitest, verstehe ich nicht, wie du die fälle zuerst unter der bezeichnung "betrug" absortieren konntest.

unbeachtet dessen ist alles strafrechtlich relevant (also beachtenswert), was strafrechtliche normen zur aufarbeitung benötigt.
egal, ob das ergebnis "nicht zu bestrafen" oder "zu bestrafen" lautet.

so ist das eben und da kann ich dir auch keine einschlägigen (oder wie bei dir "nicht einschlägigen") quellen dazu liefern.

"strafrechtlich relevant" bedeutet, dass man zur entscheidung darüber strafrechtliche normen benötigt und genau diese normen führst du die ganze zeit an, um mir zu zeigen, dass da angebelich keine relevanz besteht. irgendwie unlogisch, oder?

P


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 19:04 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#1690 erstellt: 08. Feb 2012, 19:26
@peacounter,

ein letztes Mal eine Antwort von mir auf deinen Sermon:

mir ist klar, das es sich bei den geschilderten Beispielen nicht um Betrug handelt.
Aber wer ein wenig seinen Versatand nutzt und weniger um der Haarspalterei hier im Thread rumtrollt, dem ist klar, was ich damit gtemeint habe. Die unterschiedlichen Konsequenzen für mehr oder weniger ähnliche "Vergehen".

Dass die geschilderten Fälle eben keine strafrechtliche Relavanz besaßen sondern nur arbeitsrechtliche, geht schon aus der Tatsache hervor, dass sie keinerlei Hinzuziehung strafrechtlicher Normen zur Klärung bedurften, sonst hätten die Richter des Arbeitsgerichtes wohl auch an die entsprechenden Gerichte verwiesen.
Vielleicht kann ja einer der hier anwesenden Juristen zur Klärung beitragen.


"strafrechtlich relevant" bedeutet, dass man zur entscheidung darüber strafrechtliche normen benötigt und genau diese normen führst du die ganze zeit an, um mir zu zeigen, dass da angebelich keine relevanz besteht. irgendwie unlogisch, oder?


Da bereits seit Jahren festgelegt ist, das Bagatellfälle unter einem Wert von 50,- Euro nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden müssen - zumal wenn die Beschuldigten keine diesbezügliche Vorgeschichte haben - gibt es in diesen aufgeführten Fällen eben keine strafrechtliche Relevanz mehr.

Es kann doch nicht so schwer sein, die Beiträge des Gegenübers zu verstehen, wenn in ihnen ausdrücklich das Fehlen strafrechtlicher Relevanz mit Begründung aufgezeigt werden.

Das mit dem juristischen Rat hatte ich ja schon angeführt...

Edit: Denn m.M. bedeutet strafrechtliche Relevanz, die Relevanz, eine Strafverfolgung einzuleiten oder nicht, d.h. ob die Gegebneheit einer ahndunspflichtigen Tat entsprechend der gegebenen Normen vorliegt oder nicht und nicht etwa, dass man die Normen für eine Tat erst nach der Tat festlegt.


[Beitrag von bytelutscher am 08. Feb 2012, 19:33 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#1691 erstellt: 08. Feb 2012, 19:45

bytelutscher schrieb:
Denn m.M. bedeutet strafrechtliche Relevanz, die Relevanz, eine Strafverfolgung einzuleiten oder nicht, d.h. ob die Gegebneheit einer ahndunspflichtigen Tat entsprechend der gegebenen Normen vorliegt oder nicht und nicht etwa, dass man die Normen für eine Tat erst nach der Tat festlegt.


dann haben wir halt ne abweichende vorstellung von strafrechtlicher relevanz.
auch nicht schlimm, oder?

was deine definition dessen ist weiß ich jetzt.

was meine ist, weißt du schon länger.

und was von übergeordneter stelle aus wirklich wichtig ist, ist wieder ne andere sache.

dabei können wir's doch auch belassen, ohne persönliche anfeindungen, die du mitlerweile so zahlreich abgelassen hast, dass ich echt genug zu zitieren hätte (wie du ja anfangs bestrittest)

P

das hier ist übrigens ein gutes beispiel für unser mißverständnis:

Da bereits seit Jahren festgelegt ist, das Bagatellfälle unter einem Wert von 50,- Euro nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden müssen - zumal wenn die Beschuldigten keine diesbezügliche Vorgeschichte haben - gibt es in diesen aufgeführten Fällen eben keine strafrechtliche Relevanz mehr.

nur weil etwas nicht verfolgt wird, ist es deswegen noch lange nicht strafrechtlich irrelevant!
wäre das doch so, würden sich z.b. so einige kiffer mit geringer menge "auf tasche" sehr freuen, denn denen würde nicht nach wiederholter entdeckung mit nem gramm in der jacke irgendwann der lappen abgenommen werden (obwohl doch vorher immer wieder das verfahren wegen zu geringen verstoßes eingestellt wurde)

P


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 19:56 bearbeitet]
Schnuckiputz
Stammgast
#1692 erstellt: 08. Feb 2012, 19:59
Wie wäre es denn, wenn man hier mal langsam wieder zum Thema Wulff zurückfände, statt sich dauernd strafrechtliches Gedöns um die Ohren zu hauen? Wenn ich wollte, könnte ich dazu auch noch seitenweise schreiben, fachlich hinreichend qualifiziert wäre ich jedenfalls dazu. Doch das führt hier letztlich nicht weiter, weil die Sache vor allem ein Politikum ist.

Ein BP, der öffentlich als Lügner bezeichnet werden darf und permanent in der Defensive ist wegen nicht endender durchaus begründeter Amigowirtschaftvorwürfe, wird seinen Aufgaben als Staatsoberhaupt der BRD offenkundig nicht gerecht. Allein schon deshalb muß er weg.

Ob er darüberhinaus noch strafrechtlich zu belangen ist, werden die zuständigen Justizbehörden/Gerichte hoffentlich bald mal so genau untersuchen, wie sie es ggf. auch bei Normalbürgern tun.
bytelutscher
Inventar
#1693 erstellt: 08. Feb 2012, 20:01
Ja, inzwischen hat sich meine Einstellung dir gegenüber geändert.
Zumindest warst du es, der Vielzahl der User hier als Stammtischparolisten angefeindet hat.

Ausserdem schreibe ich zumeist, dass es sich bei meinen Ansichten um eine Meinung handelt, während du hier Behauptungen deinerseits versuchst, als Fakt auszugeben.
Dir als "Erbsenzähler" wird es sicher nichts ausmachen, wenn ich bemängele und es mir aufstößt, dass jemand in einer Diskussion behauptet:



ich hatte dir darauf geantwortet, dass das keine betrugsfälle seien, aber durchaus strafrechtlich relevante verhaltensweisen.

wenn du jetzt die strafrechtliche relevanz im nachhinein vehemnet bestreitest, verstehe ich nicht, wie du die fälle zuerst unter der bezeichnung "betrug" absortieren konntest.

unbeachtet dessen ist alles strafrechtlich relevant (also beachtenswert), was strafrechtliche normen zur aufarbeitung benötigt.
egal, ob das ergebnis "nicht zu bestrafen" oder "zu bestrafen" lautet.

so ist das eben und da kann ich dir auch keine einschlägigen (oder wie bei dir "nicht einschlägigen") quellen dazu liefern.


Da fehlt es so einige Male an Relativierungen wie: "ich bin der Meinung" oder "meiner Ansicht nach".
Nicht nur in diesem Beispiel, sondern so bewegst du dich durch diesen Thread.

Rechthaben qua Behauptung und unter Ausblendung vorgezeigter Fakten. Schrieb ich aber auch schon.
peacounter
Inventar
#1694 erstellt: 08. Feb 2012, 20:08
dann reduziere doch einfach "strafrechtlich relevant" mittels der tatsache, dass es der strafrechtlichen normen bedarf, um sich darüber klarzuwerden was sache ist, auf "mit strafrechtlichen normen überprüfbar" und dann sind wir wieder am anfang.

P
bytelutscher
Inventar
#1695 erstellt: 08. Feb 2012, 20:25

peacounter schrieb:
dann reduziere doch einfach "strafrechtlich relevant" mittels der tatsache, dass es der strafrechtlichen normen bedarf, um sich darüber klarzuwerden was sache ist, auf "mit strafrechtlichen normen überprüfbar" und dann sind wir wieder am anfang.

P



Warum sollte ich etwas ohne Überzeugung reduzieren oder ändern, nur um zu deiner Zufriedenheit beizutragen?
Niemand hatte bisher hier etwas an meinen Aussagen zu bemängeln und die Diskutanten waren hier doch recht im Einklang bis du quengelnd und angreifend aufgeschlagen bist, Sachlichkeit eingefordert und Stammtischniveau vorgeworfen hast und nun dein Vergnügen darin findet, mit den anwesenden Usern Wortklauberei zu betreiben.

Wie der Geisterfahrer, der glaubt, dass ihm tausende Falschfahrer entgegen kommen.
peacounter
Inventar
#1696 erstellt: 08. Feb 2012, 20:28

Niemand hatte bisher hier etwas an meinen Aussagen zu bemängeln und die Diskutanten waren hier doch recht im Einklang bis du quengelnd und angreifend aufgeschlagen bist...


und nun?


P
tsieg-ifih
Gesperrt
#1697 erstellt: 08. Feb 2012, 21:44

Schnuckiputz schrieb:
Wie wäre es denn, wenn man hier mal langsam wieder zum Thema Wulff zurückfände, statt sich dauernd strafrechtliches Gedöns um die Ohren zu hauen?

genau und weil jetzt unter Juristen endlich das Strafrecht geklärt wurde, hoffen wir alle auf Wulffs Rücktritt.

Ich glaube aber dass die BILD mit ihrer Kampagne weiterhin unermüdlich nach der Wahrheit sucht^^ hinter der sich Wulff nun verstecken kann.

Irgendwie eine Win - Win Situation für beide.
Bei einer seriösen Zeitung hätte das vielleicht geklappt, aber je mehr die BILD durch die Wulff Kampagne die Auflage steigert, desto mehr nimmt Wulff berechtigterweise Bild nicht ernst.
#angaga#
Inventar
#1698 erstellt: 08. Feb 2012, 22:16

Wie wäre es denn, wenn man hier mal langsam wieder zum Thema Wulff zurückfände, statt sich dauernd strafrechtliches Gedöns um die Ohren zu hauen?


Finde auch das wir uns mehr über die Person Wulff unterhalten sollten. Und da geht es bei dieser Person vor allem um Glaubwürdigkeit. Wie kann dieser Mensch den Leuten eigentlich noch täglich in die Augen schauen und deren Hände schütteln. Wenn er wirklich ein Gewissen hätte, dann wäre er schon längst freiwillig gegangen. Statt dessen klebt und klebt er weiter auf seinem Stuhl rum.

Das ist wirklich unerträglich. Der beschädigt nicht nur das Amt sondern fördert mit jeder Minute und Stunde die Politikverdrossenheit. Dann brauchen wir uns auch nicht wundern, wenn irgendwann keiner mehr wählen geht und plötzlich irgendwelche braunen Hohlköpfe an der Macht sind.
Stones
Gesperrt
#1699 erstellt: 08. Feb 2012, 22:29

wenn irgendwann keiner mehr wählen geht und plötzlich irgendwelche braunen Hohlköpfe an der Macht sind.


Tja - die Gefahr sehe ich ebenfalls, wenn's so weitergeht.
Nur hat Wulff politisch gesehen ja äußerst wenig Gewicht.
Aber auch die verantwortlichen Politiker, allen voran die
Mutti, sind schuld an der Verdrossenheit.Ihre Partei
regiert sie alleine - alle anderen sind dort Statisten,
also Majonetten.Von der SPD und den Grünen kommt auch nichts
und jeder ist nur mit seinem eigenem Ego beschäftigt, statt
endlich mal mit der Faust auf den Tisch zu hauen und
die Ungerechtigkeiten in Deutschland zu ändern.

So passiert seit Jahren innenpolitisch nichts - wie
damals in der Weimaer Republik.
#angaga#
Inventar
#1700 erstellt: 08. Feb 2012, 22:42

Tja - die Gefahr sehe ich ebenfalls, wenn's so weitergeht.
Nur hat Wulff politisch gesehen ja äußerst wenig Gewicht.
Aber auch die verantwortlichen Politiker, allen voran die
Mutti, sind schuld an der Verdrossenheit.Ihre Partei
regiert sie alleine - alle anderen sind dort Statisten,
also Majonetten.Von der SPD und den Grünen kommt auch nichts
und jeder ist nur mit seinem eigenem Ego beschäftigt, statt
endlich mal mit der Faust auf den Tisch zu hauen und
die Ungerechtigkeiten in Deutschland zu ändern.

So passiert seit Jahren innenpolitisch nichts - wie
damals in der Weimaer Republik


Schnuckiputz
Stammgast
#1701 erstellt: 09. Feb 2012, 07:15

#angaga# schrieb:
Dann brauchen wir uns auch nicht wundern, wenn irgendwann keiner mehr wählen geht und plötzlich irgendwelche braunen Hohlköpfe an der Macht sind. :cut


Genau das ist das eigentliche Problem bzw. die eigentliche Gefahr der derzeitigen Entwicklung. Und wie damals ist es nicht etwa das Volk, das versagt oder nicht demokratiefähig ist, sondern es sind die Politiker, von denen allzu viele total versagen und mehr ihr eigenes Wohl als das Wohl des Volkes im Auge haben.

Natürlich hinkt der Vergleich mit der Weimarer Republik etwas, weil wir (auch als Lehre aus der Geschichte) im Gegensatz zu damals einen schwachen Präsidenten ohne wesentliche Machtbefugnisse haben. Das war in der Weimarer Republik völlig anders, da gab es das verhängnisvolle Notverordnungsrecht des Präsidenten.

Doch wir müssen uns klar sein, daß wir in durchaus absehbarer Zeit hier auch soziale Unruhen und bürgerkriegsähnliche Zustände haben werden, wenn die gegenwärtige Entwicklung ungebremst weitergeht in Richtung Umverteilung von unten nach oben. Der einzige Fels in der Brandung war bislang unser soziales Netz. Doch gerade daran wird zunehmend gedreht und gekürzt, und das ist ein Spiel mit dem Feuer, dessen Brisanz unseren ach so schlauen Politikern offenbar nicht bewußt ist, weil sie längst den Kontakt zur Realität des Normalbürgers verloren haben.

Spätestens wenn die Leute nichts mehr zu verlieren haben und das soziale Netz faktisch den Bach runter ist, wird es rundgehen. Und wenn es im bevölkerungsreichsten Land Europas rundgeht und "der deutsche Michel" sein Schicksal in höchster Not selbst in die Hand nimmt, wird das andere Erschütterungen zur Folge haben als das z.B. jetzt in Griechenland der Fall ist.
#angaga#
Inventar
#1702 erstellt: 09. Feb 2012, 09:15

sondern es sind die Politiker, von denen allzu viele total versagen und mehr ihr eigenes Wohl als das Wohl des Volkes im Auge haben.


Genau. Jedes mal wenn wieder so ne braune Partei bei einer Wahl in den Landtag einzieht kriege ich das Kotzen. Was ich noch schlimmer finde ist, wenn die Bonzen der anderen Parteien wieder den Nichtwähler dafür verantwortlich machen. Ich könnte den allen jedes mal in die Fresse hauen, damit sie endlich mal aufwachen und mit dieser Verarsche aufhören.

Gruß A.
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