Gehe zu Seite: |vorherige| Erste . 10 . 20 . 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 . 40 . 50 . 60 . 70 .. Letzte |nächste|

Wulff war / Gauck ist unser neuer Präsident

+A -A
Autor
Beitrag
feller6098
Stammgast
#1602 erstellt: 08. Feb 2012, 10:03

RoA schrieb:
Du bist im falschen Tread. Hier geht es um Wulff.


Ich habe aus diesem Thread zitiert. Und Abschweifungen sind hier an der Tagesordnung.
andisharp
Hat sich gelöscht
#1603 erstellt: 08. Feb 2012, 10:05
Achso

feller6098
Stammgast
#1604 erstellt: 08. Feb 2012, 10:06
@schnuckiputz

Ich bin skeptisch, ob es der erste und einzige ´Verstoss war. 3 Monate 30% für einmalig 20 EUR vergessen, halte ich für unwahrscheinlich.

Bei Wulff bin ich vöiilg Deiner Meinung. Er ist nicht mehr tragbar und muss zurücktreten. Oder zum Rücktritt gebracht werden. Und es sollte alles versucht werden, ihm die weiteren Bezüge zu verwehren.
Schwergewicht
Inventar
#1605 erstellt: 08. Feb 2012, 10:07

feller6098 schrieb:

Stones schrieb:
Vielen von denen wünschte ich einmal, auch nur ein Jahr mit
Hartz IV leben zu müssen - vor allem der von der Leyen.



So ein Mist, die arbeitet sogar mit so vielen Kindern. Könnte von H4 auch gut leben.


Von H4 könnte Frau von der Leyen nocht nicht einmal eins ihrer Kindermädchen bzw. die Tagesmütter bezahlen, die sie dauerhaft engagiert hat. Die "Vorzeigemutter" bekommen ihre Kinder selbst selten zu sehen, es sei denn, dass sich Medien ansagen und ein Filmchen über die "musizierende" Familie drehen wollten, dann ist die liebe Mammi natürlich wie immer frisch gestylt und dauerhaft lächelnd vor Ort.

Ansonsten dürften über das Befinden ihrer Kinder die Kindermädchen/Tagesmütter besser Auskunft geben können, als die eigene Mutter, traurig, aber wahr.



[Beitrag von Schwergewicht am 08. Feb 2012, 10:17 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#1606 erstellt: 08. Feb 2012, 10:10

feller6098 schrieb:
@schnuckiputz

Ich bin skeptisch, ob es der erste und einzige ´Verstoss war. 3 Monate 30% für einmalig 20 EUR vergessen, halte ich für unwahrscheinlich


so sehe ich das auch. eine sofortige sanktion über die rückzahlung der vergessenen angabe des erstatteten betrages hinaus wäre wirklich ungewöhnlich.

die von schnuckiputz angeführte analogie zum steuerrecht ist auch nicht einschlägig (selbst wenn sie zulässig wäre).
es geht in der zitierten vorschrift darum, ob man so eine schuld eintreibt, wenn der aufwand unverhältnismäßig ist, aber nicht darum, ob man regelwidriges verhalten mit einer sanktion (kürzung der bezüge) belegt.

P
cbv
Inventar
#1607 erstellt: 08. Feb 2012, 10:13

Schnuckiputz schrieb:

RoA schrieb:
Ich bin jetzt mal auf das Medien-Echo gespannt,

Ich bin mindestens ebenso gespannt auf das Justiz-Echo

Während seiner Amtszeit genießt ein Bundespräsident strafrechtliche Immunität.
Um diese aufzuheben müsste gemäß §61 GG vom Bundestag oder Bundesrat eine Präsidentenklage vor dem BVerfG eingereicht werden.

Und da liegt meines Erachtens das eigentliche Problem.

Wie gesagt, Krähe <-> Auge.
Stones
Gesperrt
#1608 erstellt: 08. Feb 2012, 10:19

Wie gesagt, Krähe <-> Auge


Bananenrepublik
Schnuckiputz
Stammgast
#1609 erstellt: 08. Feb 2012, 10:20

peacounter schrieb:

die von schnuckiputz angeführte analogie zum steuerrecht ist auch nicht einschlägig (selbst wenn sie zulässig wäre).
es geht in der zitierten vorschrift darum, ob man so eine schuld eintreibt, wenn der aufwand unverhältnismäßig ist,
P


Falsch, es geht auch um die Festsetzung der Steuer selbst und nicht etwa nur um deren Eintreibung, ich darf nochmals zitieren:

Die Festsetzung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen kann unterbleiben, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung einschließlich der Festsetzung außer Verhältnis zu dem Betrag stehen.

Da eine Rückforderung von Hartz IV wohl ebenfalls durch einen anfechtbaren Verwaltungsakt erfolgt, liegt die analoge Betrachtung des § 156 AO weniger fern als Du glaubst. Zumindest als Kriterium dafür, was ein Bagatellfall ist.
peacounter
Inventar
#1610 erstellt: 08. Feb 2012, 10:32
aber es geht eben nicht um eine eventuelle sanktion im falle (mutmaßlich wiederholter) bewußter oder fahrlässiger nichtangabe selbtst geringfügiger beträge (bagatelle).

P
Schnuckiputz
Stammgast
#1611 erstellt: 08. Feb 2012, 10:37

peacounter schrieb:
sanktion im falle (mutmaßlich wiederholter) bewußter oder fahrlässiger nichtangabe selbtst geringfügiger beträge (bagatelle).P


Immerhin sind wir uns einig, daß die Sache anders (kritischer) gesehen werden kann, sollte es sich um einen "Wiederholungstäter" handeln.
peacounter
Inventar
#1612 erstellt: 08. Feb 2012, 10:40
natürlich!

ohnehin sollte man trennen können zwischen unterschiedlichen meinungen und grundsätzlicher abneigung.
ich finde es sehr erquicklich, im einen threat mit jemandem eine heftige argumenteschlacht auszutragen und im anderen evtl gleicher meinung und sich auch richtig sympathisch zu sein.

P
Schnuckiputz
Stammgast
#1613 erstellt: 08. Feb 2012, 10:50

peacounter schrieb:

ohnehin sollte man trennen können zwischen unterschiedlichen meinungen und grundsätzlicher abneigung.
ich finde es sehr erquicklich, im einen threat mit jemandem eine heftige argumenteschlacht auszutragen und im anderen evtl gleicher meinung und sich auch richtig sympathisch zu sein.P


100% Zustimmung. Schließlich geht es hier ums Diskutieren und Austauschen von Gedanken und Argumenten und nicht um irgendwelche Animositäten. Ich finds auch im realen Leben prima, wenn man beharrlich oder hart in der Sache diskutieren und danach trotzdem zusammen ein Bier trinken gehen kann! Schließlich lernen bei einer Diskussion, so streitig sie auch geführt werden mag, in der Regel beide Seiten etwas dazu.
peacounter
Inventar
#1614 erstellt: 08. Feb 2012, 11:00
auch wenn's wohl anfangs nicht so angekommen ist:

so war mein einstieg hier gemeint!

ich fand es einfach etwas fad und schade um die energie, sich hier immer nur gegenseitig zu bestätigen und sich bonmots zuzuspielen. denn EINER meinung sind hier bestimmt die wenigsten, wenn man mal wirklich tiefer geht.
ob es jetzt um die bezahlung von politikern, deren altersbezüge, die moralischen pflichten eines bp (oder überhaupt jedes volksvertreters), die rolle der presse oder auch eines internetforums im rahmen der politischen (oder auch jedeweder) meinungsbildung oder sonstwas geht.
wenn wir lange genug suchen und tief genug graben, wird sich herausstellen, dass auch unter normalmenschen (und nicht nur unter juristen) gilt:

2 personen, 3 meinungen!

P
#angaga#
Inventar
#1615 erstellt: 08. Feb 2012, 11:08
Wie kann sich so einer wie Wulff noch vor den Leuten hinstellen und Dinge wie Korruption anprangern oder zur Zivilcourage aufrufen. Jeder der dort im Publikum sitzt müßte doch spätestens jetzt innerlich weit die Augen aufreißen und sich denken "Ja ne, is klar......." Und wenn das handverlesene Publikum es nicht tut - denn da sitzen ja meist auch Politiker - dann spätestens die Zuschauer im TV. Es ist so unglaublich lächerlich geworden. Wie kann dieser Mann den Leuten in die Augen schauen, ohne Gewissensbisse zu haben .

Und der Typ reist weiter quer durch die Republik oder gibt Empfänge und stellt sich vor die Leute hin und hält als oberster Repräsentant der Bundesrepublik Vorträge.

Es ähnelt immer mehr einer Bananenrepublik.

Das ist so dermaßen unerträglich. Er muß endlich weg, egal was hier noch von wem auch immer ans Licht befördert wird.
Stones
Gesperrt
#1616 erstellt: 08. Feb 2012, 11:09

Immerhin sind wir uns einig, daß die Sache anders (kritischer) gesehen werden kann, sollte es sich um einen "Wiederholungstäter" handeln


Ich wollte nur einmal mit diesem Beispiel klarstellen,
wie hier in der BRD mit zweirlei Maß gemessen wird.
Der eine, sprich Wulff, ist ein Wiederholungstäter,
der häufig Vergünstigungen annimmt und es passiert nichts,
der andere ein armes "Schwein", der sanktioniert wird.

Von einer gerechten Rechtssprechung und das sieht man bereits an diesem Beispiel, kann doch bei weitem nicht mehr die Rede sein.

Haste nichts - biste nichts - und daran orientiert sich
die Rechtssprechung, sprich die Richter leider recht häufig.

Anderes bekanntes Beispiel ist der schöne Theodor mit seinem
damals noch gegeelten Köpfchen.
Es war eindeutig Betrug und wie war die Strafe?
Lächerliche 20.000 Euro.


[Beitrag von Stones am 08. Feb 2012, 11:17 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#1617 erstellt: 08. Feb 2012, 11:14

#angaga# schrieb:
Wie kann sich so einer wie Wulff noch vor den Leuten hinstellen und Dinge wie Korruption anprangern oder zur Zivilcourage aufrufen. .


kann er nicht!

macht er aber doch auch derzeit garnicht, oder hab ich was verpaßt (ist ernst und nicht rhetorisch gemeint! vielleicht hab ich ja was verpasst.).

P
peacounter
Inventar
#1618 erstellt: 08. Feb 2012, 11:19

Stones schrieb:

Es war eindeutig Betrug und wie war die Strafe?
Lächerliche 20.000 Euro.


ich will jetzt nicht recherchieren, aber afaik war es strafrechtlich eben kein betrug und es war auch keine "strafe" sondern das verfahren wurde gegen zahlung einer geldbuße eingestellt.

und dieses "einstellen gegen geldbuße" passiert ständig ! auch beim "kleinen mann" !

P
#angaga#
Inventar
#1619 erstellt: 08. Feb 2012, 11:23

und dieses "einstellen gegen geldbuße" passiert ständig ! auch beim "kleinen mann"


In diesem Punkt stimme ich dir absolut zu

Gruß A.
bytelutscher
Inventar
#1620 erstellt: 08. Feb 2012, 11:25

macht er aber doch auch derzeit garnicht, oder hab ich was verpaßt (ist ernst und nicht rhetorisch gemeint! vielleicht hab ich ja was verpasst.).


Genau, das macht er derzeit nicht und wird er auch nie wieder können. Obwohl das aber von einer, auch moralischen Instanz, wie der des Bundespräsidenten erwartet werden muss.
Somit ist er also in Zukunft gar nicht in der Lage, sein Amt entsprechend seinen Pflichten, die dieses Amt einfordert, ausfüllen zu können.

Immerhin hat er sich damit den Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente erworben.
Stones
Gesperrt
#1621 erstellt: 08. Feb 2012, 11:25

ich will jetzt nicht recherchieren, aber afaik war es strafrechtlich eben kein betrug


Was ist es denn sonst, wenn Guttenberg ständig behauptet hat, er habe alles selber geschrieben und hinterher
kam nachweislich heraus, dass mindestens 1/3 abgekupfert war?
Ein Versehen?

Wenn das kein Betrug ist - ja, was ist denn dann Betrug?
Er hat sich ganz klar seinen damaligen Doktortitel
mit unlauteren Mitteln erschlichen und anschließend noch
oftmals sehr dreist gelogen - bis es nicht mehr ging.


[Beitrag von Stones am 08. Feb 2012, 11:27 bearbeitet]
#angaga#
Inventar
#1622 erstellt: 08. Feb 2012, 11:28

Wenn das kein Betrug ist - ja, was ist denn dann Betrug?
Er hat sich ganz klar seinen damaligen Doktortitel
mit unlauteren Mitteln erschlichen und anschließend noch
oftmals sehr dreist gelogen - bis es nicht mehr ging.


Absolute Zustimmung!!!!

peacounter
Inventar
#1623 erstellt: 08. Feb 2012, 11:29

#angaga# schrieb:

und dieses "einstellen gegen geldbuße" passiert ständig ! auch beim "kleinen mann"


In diesem Punkt stimme ich dir absolut zu

Gruß A.



aber wenn ich emir deinen post zu diesem punkt anschaue, scheinst du das im gegensatz zu mir nicht gutzuheißen!

resozialisation, therapie und "zweite chance" vor strafe halte ich für genau den richtigen umgang mit normverstößen.
auch bei politikern, denn wie gesagt: die sollen nicht mehr rechte haben, wie wir alle wohl einhellig meinen, aber dann sollen sie auch nicht mehr pflichten haben oder höhere ansprüche erfüllen müssen!

P


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 11:30 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#1624 erstellt: 08. Feb 2012, 11:33

Wenn das kein Betrug ist - ja, was ist denn dann Betrug?



§ 263 stgb :

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

zumindest das tatbestandsmerkmal der vermögensschädigung kann imo nicht bejaht werden.

P


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 11:35 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#1625 erstellt: 08. Feb 2012, 11:33

Wenn das kein Betrug ist - ja, was ist denn dann Betrug?


1. angeblich einen Pfandbon für 25 Cent einlösen.
2. eine Frikadelle vom Teller für Geschäftskunden "stehlen"...ok, das ist Diebstahl.
3. Essenreste in einem Altenheim, die eh weggeschmissen werden, selber zu essen.
4. Eine altes Kinderbett auf einer Abfalldeponie mit nach Hause nehmen.
5. Den Akku seines Privathandy am Arbeitsplatz zu laden.
6. Alle Arten von Vergesslichkeit gegenüber dem Jobcenter

und vieles mehr.

Ein von und zu Guttenberg aber war ein überforderter Jungvater und vielbeschäftigter Politiker sowie Unternehmer. Da kann, nein, da muss einfach der Irrtumsvorbehalt gelten.
Das ist menschlich! Und wir wollen doch eine menschliche Poilitik, oder?
Stones
Gesperrt
#1626 erstellt: 08. Feb 2012, 11:33

aber dann sollen sie auch nicht mehr pflichten haben oder höhere ansprüche erfüllen müssen!


Und genau da bin ich absolut anderer Meinung.Als Volksvertreter in hohen Ämtern haben sie auch eine
Vorbildfunktion zu erfüllen.
Derartige "Vorbilder", wie wir sie jetzt haben, könnte Otto-Normalverbraucher geradezu verleiten, dass Vorteilsnahme, Betrug usw. legitim sind.
peacounter
Inventar
#1627 erstellt: 08. Feb 2012, 11:37

bytelutscher schrieb:

Wenn das kein Betrug ist - ja, was ist denn dann Betrug?


1. angeblich einen Pfandbon für 25 Cent einlösen.
2. eine Frikadelle vom Teller für Geschäftskunden "stehlen"...ok, das ist Diebstahl.
3. Essenreste in einem Altenheim, die eh weggeschmissen werden, selber zu essen.
4. Eine altes Kinderbett auf einer Abfalldeponie mit nach Hause nehmen.
5. Den Akku seines Privathandy am Arbeitsplatz zu laden.
6. Alle Arten von Vergesslichkeit gegenüber dem Jobcenter
.


nein, alles tatbestandlich kein betrug i.s.d. §263 stgb.
sehr wohl aber strafrechtlich relevantes verhalten!

P
phattomatic
Ist häufiger hier
#1628 erstellt: 08. Feb 2012, 11:42

Ein von und zu Guttenberg aber war ein überforderter Jungvater und vielbeschäftigter Politiker sowie Unternehmer. Da kann, nein, da muss einfach der Irrtumsvorbehalt gelten.
Das ist menschlich! Und wir wollen doch eine menschliche Poilitik, oder?


Vor allem muss es ja auch einer noch machen wollen....wer soll dass denn sein wenn er weiß wie er bei jeder Kleinigkeit in der Öffentlichkeit zerpflückt wird....? Das können dann doch nur noch Moral- und Gewissenlose machen denen es egal ist - diese Machtdemonstration der Presse ist am Ende Kontraproduktiv und fördert womöglich die Echten Politik-Arschlöcher....weil sich Moralisten eher zurückziehen würden...Schade eigentlich - früher haben wir über die Yellow-Press gelacht - jetzt lacht die Yellow Press über uns....


[Beitrag von phattomatic am 08. Feb 2012, 11:43 bearbeitet]
andisharp
Hat sich gelöscht
#1629 erstellt: 08. Feb 2012, 11:43
Seit wann geht es hier um den Straftatbestand Betrug? Die deutsche Sprache bezeichnet auch Dinge als Betrug, die es laut Strafgesetz nicht sind. So kann auch ein Mann seine Frau betrügen, ohne sich strafbar gemacht zu haben. Ist das so schwer zu verstehen?
bytelutscher
Inventar
#1630 erstellt: 08. Feb 2012, 11:48

sehr wohl aber strafrechtlich relevantes verhalten!


Das ist es allerdings auch nicht gewesen sondern lediglich arbeitsrechtlich relevantes Verhalten.
Wenn wir denn schon Peas counten wollen...

Wenn aber mal, so ganz locker gesehen, der derzeitige Broterwerb des Wulffen darin liegt, den Buprä zu mimen, dann darf ich, als ein Mitglied der derzeitigen Arbeitgeberseite des Wulffen auf "gewisse Ungereimtheiten" bezüglich seiner Loyalität gegenüber seinem Arbeitgeber und das nicht mehr vorhandene Vertrauen des Arbeitgebers gegenüber Wullfen aufmerksam machen.
Denn in den Urteilen der Arbeitsgerichte in diesen tatsächlichen Fällen spielte dieses geschädigte Vertrauen oft eine entscheidende Rolle um eine ausgesprochene Kündigung zu rechtfertigen.
peacounter
Inventar
#1631 erstellt: 08. Feb 2012, 11:49

andisharp schrieb:
Seit wann geht es hier um den Straftatbestand Betrug?


seit diesem post:

Stones schrieb:

Es war eindeutig Betrug und wie war die Strafe?
Lächerliche 20.000 Euro.


da kann zumindest so wie ich es verstehe nur der straftatbestand gemeint sein.
aber natürlich ist möglich, dass stones es anders gemenit hat.
dann war's halt unglücklich ausgedrückt.
im sinne einer fruchtbaren diskussion sollten wir das evtl. aufklären.

P
Stones
Gesperrt
#1632 erstellt: 08. Feb 2012, 11:52
Gerne:
Zur Person Guttenbergs:


Anstellungsbetrug Vorspiegelung von Qualifikationen und andere einstellungserheblichen Angaben, um einen Arbeitsvertrag oder ein Amt zu erlangen.[1] (in Deutschland § 263 StGB) - siehe auch Hochstapler


Das trifft meines Erachtens auf Guttenberg voll und ganz zu,
auch wenn seitens der CDU behauptet wird, dass der Doktortitel bei der Einstellung nicht relevant war.

Es ist auch eine Misskreditierung derjenigen, die diesen Titel korrekt und durch Fleiß erworben haben.


[Beitrag von Stones am 08. Feb 2012, 11:54 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#1633 erstellt: 08. Feb 2012, 11:52

bytelutscher schrieb:

sehr wohl aber strafrechtlich relevantes verhalten!


Das ist es allerdings auch nicht gewesen sondern lediglich arbeitsrechtlich relevantes Verhalten.


also ich bin die punkte gerade nochmal durchgegangen.
das meiste ist strafrechtlich relevant und ein teil ist (auch) arbeitrechtlich relevant.

P


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 11:54 bearbeitet]
Mimi001
Hat sich gelöscht
#1634 erstellt: 08. Feb 2012, 11:53

Wenn aber mal, so ganz locker gesehen, der derzeitige Broterwerb des Wulffen darin liegt, den Buprä zu mimen, dann darf ich, als ein Mitglied der derzeitigen Arbeitgeberseite des Wulffen auf "gewisse Ungereimtheiten" bezüglich seiner Loyalität gegenüber seinem Arbeitgeber und das nicht mehr vorhandene Vertrauen des Arbeitgebers gegenüber Wullfen aufmerksam machen.
Denn in den Urteilen der Arbeitsgerichte in diesen tatsächlichen Fällen spielte dieses geschädigte Vertrauen oft eine entscheidende Rolle um eine ausgesprochene Kündigung zu rechtfertigen

Arbeitsrecht bei einem BP


[Beitrag von Mimi001 am 08. Feb 2012, 11:53 bearbeitet]
tsieg-ifih
Gesperrt
#1635 erstellt: 08. Feb 2012, 11:54

Wenn das kein Betrug ist - ja, was ist denn dann Betrug?

Ich finde es gibt auch Betrug am Volk.
Z. B. Betrug am Volk über Zahlenmanipulation, wie hier ebenfalls aus Hannover kommend das Nesthäkchen von der Leyen deutlich zeigt.

Sie leiert sich aktuell einen ab, dass die Kinderarmut um 13,5 % (257.000 Kinder) von 2006 bis 2011 gesunken ist
und mit dem Kommentar: " .. ist eine größere Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen entstanden." bestätigt

Tja, auch wenn die Zahlen stimmen, ist es gelogen, weil vorsätzlich ignoriert wird, dass seit 2006 , 750.000 Kinder weniger in Deutschland gibt.
Also ist es keine Überraschung, dass immer weniger Kinder von Sozialleistung leben wenn man absolute Zahlen nimmt und
das ist Betrug am Volk !
Das bestätigt auch der Kinderschutzbund, der paritätische gesamtverband, zwei Untersuchungen und eine Bertelsmannstudie.

So mies wird aber Politik gemacht und wir wundern uns dass sich kaum etwas ändert, wenn die Gesellschaft immer mehr auseinander polarisiert und eine Verfestigung sozialer Ungleichheiten durch Wulff sogar täglich bestätigt wird.


Stones schrieb:
.. vor allem der von der Leyen.

Diese Tussi ist wirklich saudämlich .Dass geht so weit, dass sie in mir, sobald sie ihren Mund aufmacht, Aggressionen erweckt, die ich ansonsten meinerseits gar nicht kannte.

Es ist kein Wunder dass diese Dame aus Hannover Agressionen weckt.
peacounter
Inventar
#1636 erstellt: 08. Feb 2012, 11:56

Stones schrieb:


Anstellungsbetrug Vorspiegelung von Qualifikationen und andere einstellungserheblichen Angaben, um einen Arbeitsvertrag oder ein Amt zu erlangen.[1] (in Deutschland § 263 StGB) - siehe auch Hochstapler


Das trifft meines Erachtens auf Guttenberg voll und ganz zu,
auch wenn seitens der CDU behauptet wird, dass der Doktortitel bei der Einstellung nicht relevant war. ;)


wenn der angeblich betrogene sagt, die falsche tatsachenbehauptung hätte nicht zur vermögensverschiebung (oder in diesem falle zur anstellung) geführt, dürfte sich die sache in den meisten fällen erledigt haben und ein "in dubio pro reo" angebracht sein.

P

edit: zumindest meintest du anscheinend tatsächlich den straftatbestand und nicht die umgangssprachliche bedeutung. da lag ich dann ja richtig und andisharp's frage
Seit wann geht es hier um den Straftatbestand Betrug?
ist damit auch geklärt.


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 11:59 bearbeitet]
Stones
Gesperrt
#1637 erstellt: 08. Feb 2012, 11:58

und ein "in dubio pro reo" angebracht sein.


Das darf man aber auch ganz anders sehen, denn Fakt ist nun einmal, dass er sich den Titel unter Angebabe falscher Tatsachen bewußt erschlichen hat.


[Beitrag von Stones am 08. Feb 2012, 11:58 bearbeitet]
peacounter
Inventar
#1638 erstellt: 08. Feb 2012, 12:00
es geht um den einstellungsbetrug und da ist das "in dubio..." unzweifelhaft.

wenn der titel nicht bewiesenermaßen zur einstellung geführt hat, ist es eben kein solcher.
unabhängig davon, ob der titel unrechtmäßig erworben wurde.
und beim erwerb fehlt es mindestens am tatbestandsmerkmal der vermögensschädigung

P

und nochmal zur erinnerung: wulff ist mir höchst unsympathisch und sein verhalten halte ich für unredlich.


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 12:02 bearbeitet]
Stones
Gesperrt
#1639 erstellt: 08. Feb 2012, 12:03
Das sind alles Wortklaubereien - denn er hat eindeutig
seinen Titel durch zumindest einer arglistigen Täuschung erworben und eben diese ist eben doch eine Form von Betrug.


[Beitrag von Stones am 08. Feb 2012, 12:03 bearbeitet]
bytelutscher
Inventar
#1640 erstellt: 08. Feb 2012, 12:03

also ich bion die punkte gerade nochmal durchgegangen und das meiste ist strafrechtlich relevant und ein teil ist (auch) arbeitrechtlich relevant.


Du solltest die Fälle (sofern dir geläufig durchgehen, dann wäre dir klar, das da nicht strafrechtlich relevantes drunter war.)
Fall 1, die Kassiererin mit dem Pfandbon hat ja nicht mal ihren Arbeitgeber bestohlen. Denn dem gehörte der Pfandbon nicht, sondern dem Kunden, der ihn verloren hat.
Das wäre dann allenfalls ein Fundunterschlagung gewesen und wäre wegen Geringfügigkeit eingestellt oder gar nicht erst verfolgt worden. (Das mutmaße ich jetzt als Nichtjurist.)

Fall 2 war der Fall einer langjährigen Angestellten, die sich eine Frikadelle vom Teller nahm, was vorher jahrelang vom Arbeitgeber geduldet wurde und was auch die übliche Praxis im Unternehmen war und wofür andere Mitarbeiter nicht belangt worden sind. Auch hier hätte keine Strafverfolgung statt gefunden.

Die anderen Fälle zu erläutern würde jetzt den Rahmen dieser Diskussion sprengen. Allerdings glaube ich, nachdem ich deine buchlangen Elaborate über die Diskussionskultur hier im Thread gelesen habe, dass es dir gar nicht um diese geht sondern nur darum, deine erbsenzählerische "Diskussionskultur" durchzusetzen und so lange zu insistieren, bis alle Anderen genervt das Handtuch schmeissen.

Und so was geht mir mächtig auf den Sack.
peacounter
Inventar
#1641 erstellt: 08. Feb 2012, 12:05
nein, dein eindruck ist falsch.die letzten posts waren doch endlich mal eine echte diskussion!

und die strafrechtliche relevanz ist nicht deshalb zu verneinen, weil verfahren in der praxis evtl. eingestellt oder gar nicht erst eröffnet worden wären.

P


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 12:06 bearbeitet]
Mimi001
Hat sich gelöscht
#1642 erstellt: 08. Feb 2012, 12:06

wenn der titel nicht bewiesenermaßen zur einstellung geführt hat, ist es eben kein solcher.

Minister werden nicht eingestellt, sondern vom Bundeskanzler vorgeschlagen und vom BP ernannt.
So wie sie ernannt werden, so können sie auch wieder gefeuert werden, hier


[Beitrag von Mimi001 am 08. Feb 2012, 12:08 bearbeitet]
tsieg-ifih
Gesperrt
#1643 erstellt: 08. Feb 2012, 12:08

peacounter schrieb:
wenn der angeblich betrogene sagt, die falsche tatsachenbehauptung hätte nicht zur vermögensverschiebung (oder in diesem falle zur anstellung) geführt, dürfte sich die sache in den meisten fällen erledigt haben und ein "in dubio pro reo" angebracht sein.

Du vermischt ja ganz schön Es gab nie einen Prozess wo man das hätte anwenden müssen/können.
Er war nie angeklagt, also trifft das nicht zu und was später ist wissen wir noch nicht.


Oder wird im Zweifel für den Angeklagten im Fall Guttenberg mit falschem Mitleid für Personen die in der Politik und Wirtschaft nix verloren haben verwechselt?
bytelutscher
Inventar
#1644 erstellt: 08. Feb 2012, 12:08

Mimi001 schrieb:

Arbeitsrecht bei einem BP :.


Deshalb schrieb ich ja: wenn man es mal ganz locker sieht.
Mir ist schon klar, dass sich hier das Arbeitsrecht nicht wirksam ansetzen lässt, so wie ich auch nur im übertragenem Sinne Arbeitgeber de Buprä bin.
Es ging ja lediglich nur darum, die verzerrten Maßstäbe aufzuzeigen, die an Wulff einerseits und an jeden normalen Arbeitnehmer andererseits angelegt werden.
Resp. an Politiker im Allgemienn und Otto NormalverbraucherIn im Besonderen.

Scheint aber für so manchen hier nicht ersichtlich zu sein und darum wird lieber Wortklauberei und Erbsenzählerei betrieben. *augenrollerretour*
Stones
Gesperrt
#1645 erstellt: 08. Feb 2012, 12:10
Dann frage ich mich, warum der schöne Karl Theodor nicht
Verteidigungsminister geblieben ist, wenn es doch alles
nur eine "Lapalie" war - ne ne, man kann nun nicht alles entschuldigen.

Und eben genau deshalb müßte Wulff auch weg, denn bei
soviel Ungereimtheiten und Salamitakttik ist er schon lange
nicht mehr glaubwürdig und ist eigentlich nur noch im Amt,
weil Merkel ihn läßt.

Dadurch ist er aber nicht mehr objektiv und quasi erpressbar, wenn es um Unterzeichnungen irgendwelcher Gesetze geht.
tsieg-ifih
Gesperrt
#1646 erstellt: 08. Feb 2012, 12:20

Dadurch ist er aber nicht mehr objektiv und quasi erpressbar, wenn es um Unterzeichnungen irgendwelcher Gesetze geht.

er begann schon Verfassungsbruch als er 2010 das Änderungsgesetz zum Atomgesetz zur Laufzeitverlängerung unterschrieben hatte.

Im Gegensatz zu anderen Bundespräsidenten, wurde Wulff als Hüter des GG was seine Hauptaufgabe ist, nicht gerecht, obwohl er als Ministerpräsident von Niedersachsen eine Umgehung des Bundesrates verfassungsrechtlich in Zweifel gezogen hatte, das dannach nicht mehr galt
peacounter
Inventar
#1647 erstellt: 08. Feb 2012, 12:20
@tsieg-ifih:
den satz hab ich nicht verstanden:

Oder wird im Zweifel für den Angeklagten im Fall Guttenberg mit falschem Mitleid für Personen die in der Politik und Wirtschaft nix verloren haben verwechselt?

was meinst du damit?

und du schriebst:

Du vermischt ja ganz schön Es gab nie einen Prozess wo man das hätte anwenden müssen/können.

natürlich gab es keinen prozeß. das "in dubio..." findet ja auch nicht erst im prozeß anwendung, sondern kann einen solchen auch im vorfeld schon verhindern.
insofern verstehe ich nicht, was du mit "vermischen" meinst.


Stones schrieb:
Dann frage ich mich, warum der schöne Karl Theodor nicht
Verteidigungsminister geblieben ist, wenn es doch alles
nur eine "Lapalie" war - ne ne, man kann nun nicht alles entschuldigen.


von "lapalie" hat afaik niemand gesprochen.
das war definitiv "ein dicker hund", aber eben kein strafrechtlich relevanter betrug.
und dass du die strafrechtliche relevanz meintest, war ja geklärt.

P


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 12:24 bearbeitet]
tsieg-ifih
Gesperrt
#1648 erstellt: 08. Feb 2012, 12:24
@ pc
ich will jetzt nicht zuviel ablenken, nur ich hatte den Eindruck dass falsches Mitleid und die Hofierung durch die BILD Guttenberg erst etablierte.

Und wegen "in dubio" ist es ganz klar was ich schrieb, für mich zumindest. Du bestätigst das ja auch was jetzt ok ist


[Beitrag von tsieg-ifih am 08. Feb 2012, 12:27 bearbeitet]
nanesuse
Stammgast
#1649 erstellt: 08. Feb 2012, 12:25
peacounter schrieb:


aber dann sollen sie auch nicht mehr pflichten haben oder höhere ansprüche erfüllen müssen!


Sie sollen einfach die Ansprüche erfüllen, die an Amt, Position und Beruf gestellt werden - wie jeder Andere auch. An einen Hirnchirugen, einen Friseur, einen Malermeister, einen Mathematikprofessor, einen KFZ-Mechaniker, einen Uhrmacher, an jeden werden bestimmte Ansprüche gestellt, die sich aus der ausgeübten Tätigkeit ergeben. Die Ansprüche an einen Hirnchirurgen sind höher als die Ansprüche an eine Krankenschwester (dafür braucht der Hirnchirurg auch eine wesentliche längere und anspruchsvollere Ausbildung, er übernimmt eine höhere Verantwortung und verdient auch mehr als die Krankenschwester). Man braucht aber bestimmt keinen Hirnchirurgen, der nicht mehr und nichts anderes kann als eine Krankenschwester - sonst könnte man auch gleich die Krankenschwestern am Bregen herumpfuschen lassen.

Besonders dann, wenn man nicht zu einem bestimmten Beruf gezwungen wird, sondern ihn freiwillig ergreift, sollte man die Ansprüche kennen und sich während der Ausbildung und im Beruf selber auch ab und zu einmal die Frage stellen, ob man diesen Ansprüchen auch tatsächlich genügt.

Im Falle Rau wußte Wulff, als er selber noch kein BuPrä war, anscheinend noch ganz gut über die Ansprüche an das Amt des Staatsoberhauptes Bescheid; mittlerweile scheint er das freilich vergessen zu haben. Das finde ich schon recht bemerkenswert; normalerweise sollte man während der Ausbildung doch dazulernen, und nicht etwa etwas besonders Wichtiges in bezug auf den angestrebten Beruf vergessen, was man schon vor der Ausbildung über eben diesen Beruf noch wußte.

Das wäre ja so, als würde ein Student während des Studiums etwas ganz besonders Wichtiges vergessen, was er vorher im Leistungskurs desselben Faches noch wußte und für besonders wichtig hielt.

Aber gut, das paßt eben hervorragend zu den vielen Berichten über die mangelhafte Ausbildungsfähigkeit großer Teile unseres Nachwuchses. Bloß, daß sich das jetzt ausgerechnet bei unserem Oberbundesvollspacken auch bestätigt - das sollte uns wirklich zu denken geben.

Davon abgesehen: Wulff ist ja noch in der Ausbildung, wie er so schön sagte. Mich würde jetzt auch noch interessieren, wer eigentlich der Ausbilder/Lehrherr ist, und wieso Wulff mit dieser Ausbildung einfach weitermachen darf, obwohl ihm die nötigen Fähigkeiten fehlen und er wichtige Ansprüche an sein Berufsziel, die ihm einst bewußt waren, mittlerweile vergessen hat. Welche Berufsschule besucht Wulff?
Und welcher andere normale Azubi bekommt eigentlich eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 278.000€/Jahr, insbesondere, wenn er sich als inkompetent erweist?

Falls jemand Tips für mich hat, wo es so etwas sonst noch gibt, einfach Bescheid sagen; zu diesen Bedingungen würde ich ernsthaft über eine Umschulung oder Weiterbildung nachdenken.
Es gibt so einige Berufe, für die ich völlig ungeeignet wäre, aber wenn ich trotz mangelnder Kompetenz soviel Schotter für eine Ausbildung bekäme ...

Gruß,
nanesuse
peacounter
Inventar
#1650 erstellt: 08. Feb 2012, 12:27
@tsieg-ifih

hä?

guttenberg war doch schon "etabliert", bevor er thema der bild wurde und welches falsche mitleid zu seiner etabilerung führte, kann ich auch nicht erkennen.

das kam doch alles erst später...

P


[Beitrag von peacounter am 08. Feb 2012, 12:27 bearbeitet]
Mimi001
Hat sich gelöscht
#1651 erstellt: 08. Feb 2012, 12:28

bytelutscher schrieb:
Scheint aber für so manchen hier nicht ersichtlich zu sein und darum wird lieber Wortklauberei und Erbsenzählerei betrieben

Keine Ahnung was Du sagen wilst, diese Begriffe hast Du jetzt aber schoin mehrfach verwendet..
Wenn Du

Wortklauberei und Erbsenzählerei

nicht magst, so solltest Du nicht mit rechtlichen Begriffen hantieren.


bytelutscher
Inventar
#1652 erstellt: 08. Feb 2012, 12:29

nein, alles tatbestandlich kein betrug i.s.d. §263 stgb.
sehr wohl aber strafrechtlich relevantes verhalten!



also ich bin die punkte gerade nochmal durchgegangen.
das meiste ist strafrechtlich relevant und ein teil ist (auch) arbeitrechtlich relevant.




und die strafrechtliche relevanz ist nicht deshalb zu verneinen, weil verfahren in der praxis evtl. eingestellt oder gar nicht erst eröffnet worden wären.


Ich weiss nicht, was du bezüglich meines Posts so alles durchgegangen bist, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht die einschlägigen Pragrphen des STGB!


Straftaten gegen das Vermögen - 4/15
del vom 28.11.2000 | 157887 Aufrufe | Rubrik: Ratgeber - Strafrecht - Straftaten

Der einfache Diebstahl - Die einfache Unterschlagung

§ 248a StGB [Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen]

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Starfverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

Eine starre Definition für Geringwertigkeit in diesem Falle gibt es nicht. Allgemein kann man sagen, dass die Obergrenze bei 50 DM liegt.


Falls du hier nicht erkennst, worum es geht, dann such dir juristischen Rat, bitte.
In allen Fällen ging es um Beträge im Cent- oder einstelligen Eurobetrag, ferner waren Diebstähle bzw. Unterschlagungen in den meisten Fällen gar nicht nachweisbar, was im Arbeitsrecht allerdings auch nicht erforderlich ist.
Im Arbeitsrecht reicht der Verdachtsanschein und der damit angeblich einhergehende Vertrauensverlust um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Und hier liegt es oftmals im Ermessen des Artbeitsrichters diesen als gegeben anzuerkennen oder aber nicht.
Deshalb ist auch keiner der betroffenen Arbeitgeber strafrechtlich gegen die betroffenen Mitarbeiter vorgegangen, denn da hätten eindeutige Beweise vorgelegt werden müssen, die es zumindest im Falle des Pfandbons und der Kassiererin Emmely gar nicht gab.
Suche:
Gehe zu Seite: |vorherige| Erste . 10 . 20 . 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 . 40 . 50 . 60 . 70 .. Letzte |nächste|

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder928.441 ( Heute: 1 )
  • Neuestes Mitgliedzentauer48
  • Gesamtzahl an Themen1.558.220
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.697.000