Kabelanschluss erweitern

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andi1122
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 22. Apr 2013, 17:23
Hallo, mein Haus ist in 3 Wohnungen aufgeteilt. Zu jeder Wohnung geht ein Anschluss für Kabeltv.
Seit einem halbem Jahr haben wir jetzt auch Internet über Kabel. Dazu wurde dieser Hausanschluss-Verstärker eingebaut: http://www.kathrein.de/servicede/produktsuche.cfm?id=688
Weiterhin wurde alte 3 fach Abzweiger durch diesen ersetzt: http://www.kabeltec..../zuabzw2871s-20.html

Wir haben die ganze Zeit nur das Kellergeschoß selbst bewohnt. Nun werden wir zusätzlich das Erdgeschoss bewohnen.

Jetzt muss ich das Signal auch nach oben bringen.

Ich wollte jetzt wissen, ab wo ich in den Strang eingreifen darf.

Was gehört alles dem Kabelanbieter?

Darf ich erst nach dem Abzweiger nach oben verteilen, oder kann ich den bereitgestellten 1 fach Abzweiger durch einen 2 fach ersetzen? Dann könnte ich dort die Leitung anschließen, welche sowieso nach oben in die Antennendose des Erdgeschosses führt.

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

mfg

mfg
dialektik
Inventar
#2 erstellt: 22. Apr 2013, 18:17

Zu jeder Wohnung geht ein Anschluss für Kabeltv.


Wieso willst Du dann was zusätzlich verteilen?
andi1122
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 23. Apr 2013, 17:57
Wir haben die ganze Zeit nur in der unteren Etage gewohnt. Wir haben nur für diese Etage einen Kabelanschluß.
Ich habe bereits mit dem Kabelanbieter gesprochen, das ich in der oberen Etage auch einen Anschluß haben möchte. Dieser hat mir dann mitgeteilt, das ich für die obere Etage einen extra Vetrag mit vollen Gebühren machen muss, was ich nicht einsehe.
Kabelanschluss

Ich habe mal ein Bild hochgeladen.

Ich weiß halt nicht, ab wo ich in die Anlage eingreifen darf. Früher waren über die Stecker der drei Kabel solche Siegel vom Betreiber, die hat der letzte Monteur gar nicht mehr angebracht.

So wie ich das sehe enden die Rechte des Betreibers an dem Abzweiger oder?


mfg
rura
Inventar
#4 erstellt: 23. Apr 2013, 19:46

andi1122 (Beitrag #3) schrieb:
Wir haben die ganze Zeit nur in der unteren Etage gewohnt. Wir haben nur für diese Etage einen Kabelanschluß.
Ich habe bereits mit dem Kabelanbieter gesprochen, das ich in der oberen Etage auch einen Anschluß haben möchte. Dieser hat mir dann mitgeteilt, das ich für die obere Etage einen extra Vetrag mit vollen Gebühren machen muss, was ich nicht einsehe

Das ist auch totaler Quatsch. Du kannst im Haus so viele Anschlüsse in die Zimmer legen wie du möchtest, dafür zahlst du nichts extra. Wofür du extra zahlen musst, sind eventuelle Zweitkarten für bestimmte Digital Pakete vom Anbieter. Du kannst also im Haus selber nach dem HÜP alle notwendigen Schritte einleiten, um in einzelne Zimmer deine Kabel und Dosen zu installieren. Schaue einmal oben in die FAQ, da sind Beispiele und die dafür erforderlichen Komponenten einmal aufgezeigt. Oder auf die Experten hier warten, die dann mehr dazu sagen können.
Radiowaves
Inventar
#5 erstellt: 23. Apr 2013, 20:36
Bin spontan verunsichert...


rura (Beitrag #4) schrieb:
Das ist auch totaler Quatsch. Du kannst im Haus so viele Anschlüsse in die Zimmer legen wie du möchtest, dafür zahlst du nichts extra.

Wenn da nicht "Haus", sondern "Wohnung" bzw. "Wohneinheit" stehen würde, würde ich das verstehen. Aber so? Wir haben hier im Haus auch 12 Wohnungen. Da wird natürlich jede einzelne abgerechnet und an-/abgeklemmt. Der Kasten ist verschlossen, man kommt da weder an den HÜP noch (aus ebenjenem Grund) an die Verteiler / Abzweiger ran.

Wie das bei zwei Wohnungen ist, die von einer Partei genutzt werden, ist dann schon interessant.

Und zum Foto: diese "Minimalvariante" ist haarsträubend. Hat das ein Techniker des Kabelnetzbetreibers gemacht? Da fehlt die Einbindung von Verstärkergehäuse, dort ankommendem und dort abgehenden Antennenkabeln in den Potentialausgleich. Also ein "Erdwinkel" mit Doppel-Buchsen, an den alle Kabel angeschlossen werden und der selbst mit der Haupterdungsschiene des Gebäudes verbunden ist.


[Beitrag von Radiowaves am 23. Apr 2013, 20:54 bearbeitet]
dialektik
Inventar
#6 erstellt: 23. Apr 2013, 20:48
Ich sehe da erst mal auch nicht klar.....
Wie ist denn das ursprüngliche Vertragskonstrukt mit dem Anbieter

Da er selbst den Verteiler ausgetauscht hat, sieht er die Verteilung ja in seinem "Hoheitsbereich".

Also in meinen bisherigen 3 Mietverhältnissen gehörte jede Dose im Zimmer dem KNB, da von ihm verlegt und die Verträge auch immer direkt und nicht über die NK liefen.


[Beitrag von dialektik am 23. Apr 2013, 20:52 bearbeitet]
rura
Inventar
#7 erstellt: 23. Apr 2013, 20:58
andi1122 schrieb:

Hallo, mein Haus ist in 3 Wohnungen aufgeteilt.


und weiter...

Wir haben die ganze Zeit nur in der unteren Etage gewohnt.


Ich gehe also davon aus, dass er selbst der Hauseigentümer ist, der einen Kabelanschluss für sein Haus abgeschlossen hat.. Hat er nur einen Kabelanschluß für eine einzelne Wohnung abgeschlossen, weil die anderen Wohnungen vermietet sind (waren), sieht es natürlich anders aus.


[Beitrag von rura am 23. Apr 2013, 21:31 bearbeitet]
andi1122
Ist häufiger hier
#8 erstellt: 24. Apr 2013, 18:29
Also dann will ich vielleicht nochmal Klarheit schaffen.

Das Haus gehört mir und ist in drei Wohnetagen aufgeteilt. Die 3. Etage ist vermietet. Die 2. Etage war bis zum 31.12.2012 vermietet. Da uns die 1. Etage alleine zu klein ist, werden wir die 2 Etage in Zukunft mit bewohnen. Die 2. Etage wird im Moment von mir umgebaut und im jedem Zimmer kommt ein Kabel- und Netzwerkanschluss.

Da die beiden Wohnungen nur über ein Treppenhaus verbunden sind, hat man mir auf Nachfrage bei NefTV mitgeteilt, das ich für beide Wohnungen einen Vertrag abschließen muss.


dialektik (Beitrag #6) schrieb:
Ich sehe da erst mal auch nicht klar.....
Wie ist denn das ursprüngliche Vertragskonstrukt mit dem Anbieter

Da er selbst den Verteiler ausgetauscht hat, sieht er die Verteilung ja in seinem "Hoheitsbereich".

Also in meinen bisherigen 3 Mietverhältnissen gehörte jede Dose im Zimmer dem KNB, da von ihm verlegt und die Verträge auch immer direkt und nicht über die NK liefen.


Das Haus wurde eigentlich von meinem Onkel gebaut, der leider 1997 verstarb. Zu dieser Zeit war die Kabelanlage schon installiert.
Ich bin dann 1998 Eingezogen und habe mir eine Sat. Anlage installiert.
Ich kann also leider nicht genau sagen, wem was genau bei der Anlage gehört, denke aber das die Dosen auch dem Betreiber gehören.
Als ich letztes Jahr einen Vertrag abgeschlossen habe wurde eine alte Dose durch diese ersetzt:
http://www.kathrein....fm?id=530&sprache=de

rura
Du hast recht, ich muss für jede Wohnung einen Vertrag abschließen.

Ich habe jetzt auch die Möglichkeit den Ausgang von der o. g. Dose zu nutzen und ein Kabel nach oben in einen BK-Verteiler zu führen.
Radiowaves
Inventar
#9 erstellt: 25. Apr 2013, 08:04
Oh mann...

Klar, so kann man versuchen, Geld zu schinden. Man zieht sich hier offenbar auf den Fakt der zwei getrennten Wohneinheiten zurück, da beide Etagen für sich autark als einzelne Wohnungen nutzbar sind.

Letztlich müßtest Du Dich durch die Vetragsbedingungen der NEFtv arbeiten. Aber auf deren Webseite finde zumindest ich gar nichts. Und wenn man Google bemüht, kommt man auf sehr entmutigende, gleichzeitig aber auch vielsagende und in sich erschreckend konsistente Aussagen:

http://www.qype.com/place/1381698-NEFtv-Nuernberg
http://www.dialo.de/Stadt/Nürnberg/NEFtv+GmbH-m12839431500

Tja... lustig ists mit denen offenbar nicht unbedingt. Eigenmächtige Veränderungen an der Anlage würde ich auch nicht unbedingt vornehmen wollen, wenn sich schon das Einlesen in die Materie so absurd gestaltet.

Btw., der Abzweiger, der da installiert wurde, ist faktisch Atrappe. Ist mir erst jetzt aufgefallen, nachdem ich mir die Herstellerseite angeschaut habe und die nicht zur Verkabelung auf Deinem Foto passen wollte. Schau nochmal genau hin: am "IN" kommt das Signal vom Verstärker an - paßt. Am "TAP" sitzt ein Abschlußwiderstand drauf. Der TAP ist eigentlich die Auskoppelung für einen Teilnehmer, der dann eine Stichdose (nur eine Dose an diesem Kabel) gesetzt bekäme. Der "OUT" führt fast die komplette Signalenergie (nur 0.8 dB Dämpfung) weiter, ist also nichts weiter als eine gering abgeschwächte Stammleitung. Da kann man bei faktisch vollem Pegel weitere Dosen anschließen, das ist bei Dir ja auch offenbar mit der einen Dose so gemacht worden. Nur: dann braucht man den Abzweiger auch gar nicht, außer einer minimalen Dämpfung hat er keinerlei Funktion. Und diese Funktion ist faktisch "keine Funktion".

Dazu wie schon angemerkt die lausige Installation ohne Einbeziehung von Verstärker, Abzweigergehäuse und Steckern in den Potentialausgleich. Verstärker und Abzweiger haben nicht ohne Grund solche Klemmschrauben für Erdungskabel.

Immerhin paßt die von Dir erwähnte Dose zur Art des Anschlusses.

Ich verstehe die Verkabelung aber noch nicht. Im Keller gehen 3 Kabel ab, da vermute ich: je eines in jede Wohnung / Etage. Du hast einen neuen Vertrag, deshalb gab es eine neue Dose. Dann dürfte das angeschlossene Kabel Dein Kabel ins Untergeschoß sein. Aber: wie schaut dann der Mieter im 3. OG Fernsehen? Und was ist mit der erwähnten Sat-Anlage?

Die ESM42 ist eine Durchgangsdose mit etwa 10 dB Auskoppeldämpfung. Hinter diese Dose könnte man noch eine weitere Dose fachgerecht anschließen, die ESM42 hat nicht nur einen Anschluß für das eingehende Kabel, sondern auch einen für das ausgehende. Schraub mal bitte den Deckel ab und schau, ob unten an der Dose 2 Kabel zu sehen sind oder an der Ausgangsklemme nur so ein kleiner Abschlußwiderstand untergeklemmt ist. Wenn da noch ein Kabel rausgeht, dann wäre die Frage: wo geht das hin? Es dürfte formal nur innerhalb der gleichen Etage enden, sonst wäre die Ausschalt-Regelung im Keller sowieso absurd.

Dein eigentliches Thema ist ein formal juristisches: kannst Du irgendwie Deine Wohnsituation mit den Vertragsbedingungen der NEFtv so in Übereinklang bringen, daß Du nur einmal zahlen mußt? Hast Du Vertragsbedingungen für den laufenden Vertrag in Papierform vorliegen, aus der eventuell solche Feinheiten ersichtlich sind?

Was Du vor der Abdeckung der ESM42 machst, ist Deine Sache. wenn die Pegel hoch genug sind, kannst Du versuchen, auf der TV-Seite einen Zweifachverteiler ("T-Stück") aufzustecken und von dort ein Kabel zur zweiten Etage zu ziehen. Da die Dose gefilterte Ausgänge hat, bekommst Du so aber kaum/kein UKW dazu. Das liegt sauber nur an der "FM"-Seite an... da wäre ein zweites T-Stüvck fällig mit separatem Kabel nach oben fürs radio, falls da sgewünscht sein sollte. Ob die Pegel ausreichen, weiß man aber nur nach Messung. Wenn der TV jetzt im Signalstärkemenü (nicht Signalqualität!) 100% oder meinetwegen > 90% zeigt, könnte es klappen. So ein T-Stück kostet 3 Euro und den Effekt siehst Du beinahe schon komplett, ohne ein neues Kabel zu legen. Einfach T-Stück vorschalten und schauen, obs dann zu wenig ist.


[Beitrag von Radiowaves am 25. Apr 2013, 08:09 bearbeitet]
Dipol
Inventar
#10 erstellt: 25. Apr 2013, 13:32

Radiowaves (Beitrag #9) schrieb:
Btw., der Abzweiger, der da installiert wurde, ist faktisch Atrappe.

Nach dem Ausbau des ursprünglichen Dreifachverteilers ist das ein Kabelverbinder.

Radiowaves (Beitrag #9) schrieb:
Was Du vor der Abdeckung der ESM42 machst, ist Deine Sache. wenn die Pegel hoch genug sind, kannst Du versuchen, auf der TV-Seite einen Zweifachverteiler ("T-Stück") aufzustecken und von dort ein Kabel zur zweiten Etage zu ziehen.

T-Stücke haben zumeist eine höhere Verteildämpfung als Zweifachverteiler. Zweifachverteiler haben ~ 20 dB Port-to-Port-Entkopplung, die nach Norm geforderten 42 dB Teilnehmerentkopplung werden weit verfehlt. Die Reihenschaltung von zwei Durchgangsdosen mit 10 dB Richtkopplern ist die fachgerechtere Lösung mindert auch nicht den Teilnehmerpegel der ersten Dose. Und solllte der Pegel an der zweiten Dose knapp werden, kann man als Kompromiss eine echte bereits intern terminierte BK-Enddose mit 7 dB Auskoppeldämpfung einbauen.
Radiowaves
Inventar
#11 erstellt: 25. Apr 2013, 16:03
...wenn, ja wenn der Nutzer an diesem Abschnitt der Kabelanlage hantieren darf.

Aber das ergibt ja noch eine Möglichkeit, über die ich hinwegsah: falls nach der ESM42 wirklich nichts kommt (nur ein Kabel rein, keins raus, stattdessen Abschlußwiderstand), kann man ja eine weitere Dose dahinter setzen (lassen) - und zwar in der Wohnung, in der die erste Dose montiert ist. Dagegen dürfte auch NEFtv nichts haben, solange es in einer Wohneinheit bleibt. Und dann an dieser Dose Stecker mit anständigem Koaxkabel ranstecken und damit in Eigenregie eine Etage hochgehen. Das dürfte juristisch unanfechtbar sein, da nicht fest installiert und vor einem eventuellen Monteursbesuch auch abzieh- und beseitigbar.
andi1122
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 25. Apr 2013, 17:12
Danke Radiowaves für dein Feedback

Ich habe auch keine Infos über NefTV gefunden.

Wie bereits geschrieben habe ich ein Sat Anlage mit 2 Anschlüssen in jede Wohnung. Da die 3. Etage (vermietet) nicht am Kabel angeschlossen ist, schaut diese über Sat. Da meine Dose nicht in der Nähe des Tvs liegt nutze ich auch nur Sat TV.
Ich wohne auf dem Land und hatte in den letzten 10 Jahren nur DSL-Light. Vor gut einem halbem Jahr wurde das Kabelnetz ausgebaut und ich habe jetzt eine 16000er Leitung.
Diese bekomme ich aber nur in Kombination mit einem Kabeltv vertrag.
Jetzt ist es halt so, das das zukünftige Zimmer meiner 12 jährigen Tochter in der 2 Etage weder einen Sat noch einen Kabelanschluss hat.
Da ich kein Satkabel mehr einziehen kann, wollte ich nun wenigstens eine Kabeldose einbauen.

Hier ein Foto von der Dose
P1040011

Ich muss mal schaun, ob ich irgendwo den Vertrag finde.
Dipol
Inventar
#13 erstellt: 25. Apr 2013, 19:50
Das ist mal wieder ein exemplarisches Demobild aus der Kategorie "Wie es nicht sein soll".

Nichts gegen die Anschlussmethode mit umgeschlagenem Kabelschirm, die hat insbesondere bei geschäumten Kabeln auch Vorteile. Mit zwei Kabeln ist das unproblematischer als in Kombination mit einem dünneren Abschlusswiderstand.

Das Kabel wurde schauderhaft platt gequetscht aber noch bedenklicher ist, dass nur wenige Härchen des Geflechts Massekontakt haben. Entweder ist das ein Billig-Kabel mit dürftigstem Geflecht oder die Dose wurde von einem "Könner" angeschlossen. In diesem Fall hätte man sich besser an den KATHREIN-Absetzmaßen mit 10 mm "nacktem" Geflecht und 5 mm Mittelleiter-Überstand orientiert.

Auch wenn sich die BK-Experten mit dem fehlendem Potenzialausgleich und dem gemurksten Dosenanschluss nicht mit Ruhm bekleckert haben, sollte man speziell bei interaktiven BK-Anschlüssen als fachkunde- und messgeräteloser Laie seine Grenzen kennen.


[Beitrag von Dipol am 25. Apr 2013, 19:52 bearbeitet]
Radiowaves
Inventar
#14 erstellt: 25. Apr 2013, 21:53
Dipol hats nun schon geschrieben: man sieht kaum Schirmhärchen am Kabel. Grauenvoll montiert, ein Wunder, daß der Abschlußwiderstand daneben stabilen Massekontakt hat (so er denn hat).

Wenns Dir nicht vor allem um Modem ginge, wo die Pegelbereiche, die stabil funktionieren, sehr genau eingehalten werden müssen, würde ich sagen: Widerstand ab, zweites Kabel dort ran und eine weitere Dose setzen, mit 7 oder maximal 10 dB Auskoppelung und Abschlußwiderstand. Wenn das in der Etage erfolgt, dürfte es keine Schwierigkeiten vertraglicher Art geben, also keine höheren Kosten. Aber schon diese Dose scheint ja dem Netzbetreiber zu gehören, also darfst Du formal nicht ran - nichtmal öffnen.

Es hilft Dir nicht weiter, aber ich weiß schon, warum ich Kabelanschluß nicht leiden kann.

Wenn Du ohnehin den Kabelanschluß nur fürs Internet nutzt, verwende doch dessen TV-Buchse und stecke da ein Kabel rein, das Du dann nach oben führst. Da kannst Du dann zur Not den TV auch direkt anschließen, ohne Dose. Also eine Art "langes Anschlußkabel". Nimm hochwertiges Koaxkabel, z.B. Kathrein LCD95, lege es in großzügigen Bögen und ohne zu quetschen. Mach beidseits Cabelcon Selfinstallstecker ran, die sind mechanisch stabil und hinterlassen einen angenehmen Eindruck:

http://www.antennenland.net/IECM-56-51-Self-Install
http://www.antennenland.net/IECf-56-51-Self-Install

oder als Winkelversion

http://www.antennenland.net/IECM-56-51-Self-Install_1
http://www.antennenland.net/IECf-56-51-Self-Install_1

Du brauchst je einen männlichen und einen weiblichen Stecker. Der weibliche kommt in die TV-Buchse der Wanddose, der männliche in den Fernseher.

Auch oberschräg, daß man nicht das Internet entbündelt und separat anbietet.
andi1122
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 26. Apr 2013, 15:51
Ich wollte aber in die obere Etage 3 Anschlüsse legen. 1 für das Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer und 1 für Kinderzimmer. Wohn- und Schlafzimmer ist eigentlich nur dafür da, wenn mal die Schüssel voller Schnee ist und ich kein Satsignal habe (ist aber erst 2-3 vorgekommen).

Kann ich dazu einen Verteiler benutzen?

Ich wollte in den jeweiligen Räumen schon Dosen installieren, da es auch besser aussieht.

Auf der von dir vorgeschlagenen Seite wird ja beides angeboten, was müsste ich da nehmen?

mfg
andi1122
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 26. Apr 2013, 17:10
Habe jetzt den Vertrag gefunden. hier ein Auszug

§ 2 Grundstücksbenutzung

1. Der Eigentümer gestattet der NEFtv GmbH die Verlegung
von Breitbandkabeln, das Verlegen des Hausanschluss-
kabels und das Einführen dieses Kabels mit Übergabe-
punkt in das Gebäude sowie erforderlichenfalls das
Stellen eines Verteiler- bzw. Verstärkerschrankes oder
Leitungsträgers auf seinem Grundstück zur
Signalversorgung für Hörfunk und Fernsehen. Der
Eigentümer räumt der NEFtv GmbH das Recht ein, das
Grundstück und das Gebäude zum Zwecke der
Instandhaltung, Reparatur und evtl. Erneuerung der auf
demGrundstück und im Gebäude befindlichen Anlagen zu
betreten. Die Trassen der zu verlegenden Breitbandkabel
auf dem Grundstück, der Standort des ggf. erforderlichen
Verteiler- bzw. Verstärkerschrankes oder Leitungsträgers
sowie der Platz des Übergabepunktes werden in
Abstimmung mit dem Eigentümer von der NEFtv GmbH
festgelegt.

2. Der Eigentümer kann die Umlegung der Anlagen verlan-
gen,.wenn sie für ihn an der bisherigen Stelle nicht mehr
zumutbar sind. Die Kosten der Umlegung hat die NEFtv
GmbH zu tragen, mit Ausnahme der Kosten für die
Umlegung des Hausanschlusskabels mit Übergabepunkt,
sofern dieses der Versorgung des Anwesens dient.

3. Die NEFtv GmbH verpflichtet sich, für Schäden, die bei
der Verlegung der Breitbandkabel einschl. Hausan-
schlusskabel mit Übergabepunkt und dem Stellen der
Schränke sowie durch Instandhaltungs, Reparatur und
evtl. Erneuerung dieser Anlagen entstehen, nach
Maßgabe der gesetztlichen Bestimmungen Ersatz zu lei-
sten.

4. Der Eigentümer wird keine Einwirkungen auf die auf sei-
nem Grundstück oder im Gebäude vorhandenen Anlagen
der NEFtv GmbH vornehmen oder vornehmen lassen. Der
Eigentümer haftet für Sachbeschädigung nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen.

5. Der Eigentümer wird alle Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag auf seine Rechtsnachfolger übertragen.

6. Ist der Kunde nicht Eigentümer, aber Besitzer des Grund-
stückes, so gestattet er der NEFtv GmbH, diese und die
Wohnung im Zuge der Errichtung, des Betriebes, des
Unterhalts oder der Wartung des Hausanschlusses zu
betreten.

§ 3 Hausanschluss

Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des
Verteilungsnetzes der NEFtv GmbH mit der
Kundenanlage. Er beginnt am Abzweigpunkt des
Verteilungsnetzes und endet mit dem Übergabepunkt.

1. Art und Lage des Hausanschlusses sowie dessen Ände-
rung werden in Abstimmung mit dem Kunden von der
NEFtv GmbH festgelegt.

2. Der Hausanschluss gehört zu den Betriebsanlagen der
NEFtv GmbH und steht in deren Eigentum. Er wird aus-
schließlich von der NEFtv GmbH hergestellt, unterhalten,
erneuert, abgetrennt und beseitigt, muss zugänglich und
vor Beschädigung geschützt sein. Der Kunde schafft bzw.
veranlasst die baulichen Voraussetzungen für die sichere
Errichtung des Hausanschlusses. Der Kunde darf keine
Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder
durch Unberechtigte vornehmen lassen. Er haftet für
Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung. unbefugte
Eingriffe in Schaltung und Hausanschlussanlage zurück-
zuführen sind.

3. Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere
das Fehlen von Plomben, ist der NEFtv GmbH unverzüg-
lich mitzuteilen. Die Entfernung oder Beschädigung der
von der NEFtv GmbH an ihren Anlagenteilen angebrach-
ten Plomben, kann als Sachbeschädigung strafrechtlich
verfolgt werden.

4. Die NEFtv GmbH ist berechtigt, die für den Hausan-
schluss erforderlichen Erdarbeiten und den Mauerdruch-
bruch nach Vorgabe zu verlangen, insbesondere wenn ein
Starkstromkabel - Hausanschluss gleichzeitig erstellt
wird. Außerdem kann die NEFtv GmbH den Hausan-
schluss oder einzelne Teile austauschen und eine
Anpassung an den Stand der Technik vornehmen.

5. Ist zur Versorgung eine Verstärkeranlage erforderlich, so
stellt der Kunde hierfür unentgeltlich Platz und
Stromversorgung zur Verfügung.

§4 Kundenanlage

1. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Ände-
rung und Unterhaltung der Kundenanlage hinter dem
Übergabepunkt ist der Kunde verpflichtet, sofern diese
Maßnahmen nicht vom Hauseigentümer in eigener
Verantwonung ganz oder teilweise durchgeführt oder ver-
anlasst werden.

2. Die Kundenanlage im Haus, muss den technischen Vor-
schriften für Rundfunkempfangsanlagen (VDE 0855, Teil 1.
FTZ 1R8/15 in Verbindung mit den Bestimmungen für das
Anschalten von privaten Breitbandverteilanlagen in ihrer
jeweils geltenden Fassung und den anerkannten Regeln
der Technik entsprechen.

3. Die Kundenanlage darf nur das zuständige Handwerk
nach den einschlägigen Vorschriften sowie nach den aner-
kannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert
und unterhalten werden. Schädliche Rückwirkungen auf
das Breitbandnetz und den Hausanschluss der NEFtv
GmbH sind auszuschließen, insbesondere ist der
Hausübergabepunkt nach VDE 0855 über einen minde-
stens 4 qmm massiven Kupferleiter in den Potentialaus-
gleich der Kundenanlage einzubeziehen oder zu erden.

4. An die Kundenanlage dürfen Rundfunk- und Fernseh-
emfänger, die der allgemeinen Rundfunk- und
Fernsehgenehmigung entsprechen, und gegebenenfalls
weitere Zusatzgeräte angeschlossen werden, deren
Verwendung in der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post genehmigt ist.

5.Der Kunden wird sämtliche Veränderungen in seiner
Anlage, die die Entgelte betreffen, der NEFtv GmbH
unverzüglich mitteilen. Vor der Anschaltung der
Kundenanlage jeder Wohneinheit an den Übergabepunkt
soll der NEFtv GmbH ein Abnahmebericht des zuständi-
gen Handwerks vorgelegt werden.

6. Jede Wohneinheit einer Kundenanlage wird über eine
gesonderte Zuleitung an den Übergabepunkt oder gege-
benenfalls Verstärker angeschlossen. Ist in der
Kundenanlage nach dem Übergabepunkt ein Verstärker
erforderlich, so darf der Verstärker nur in Einvernehmen
mit der NEFtv GmbH geschaltet werden
(Abnahmebericht). Bei älteren Verteilungseinrichtungen
kann die NEFtv GmbH im Ausnahmefall einen davon
abweichenden Anschluss zulassen. Maßgeblich dafür ist
der Abnahmebericht.

7. Die NEFtv GmbH ist berechtigt, die Anlage vor und nach
ihrer Inbetriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den Kunden
auf erkannte Mängel aufmerksam zu machen und kann
deren Beseitigung verlangen.

8. Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefähr-
den oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die
NEFtv GmbH berechtigt, den Anschluss über die
Versorgung zu venıveigern.
Radiowaves
Inventar
#17 erstellt: 26. Apr 2013, 18:14
Verfolgen wir mal weiterhin die Strategie, ohne Eingriff in die bestehende Anlage zusätzlich Anschlüsse bereitzustellen. Das geht also nur, wenn wir mit einem normalen Antennenstecker in die "offiziellen" Löcher der ESM42-Dose gehen. Dann kann mans nämlich wieder rausziehen und nix ist gewesen.

Dumm ist dabei, daß die ESM42 filtert, also an der Radio-Buchse nur UKW und an der TV-Buchse nur TV bereitstellt. Wenn Du auf UKW an den neuen Dosen verzichten kannst, wäre das nicht schlimm, dann halt nur die TV-Buchse anzapfen. Wenn UKW mit dabei sein soll, wäre es sinnvoll, hinter die ESM42 eine Doppel-Breitbanddose zu setzen, z.B. eine Kathrein ESE10. Da hast Du dann mit hoher Entkopplung (Doppel-Richtkoppler-Dose, faktisch ein 2-fach-Abzweiger im Dosengehäuse) 2 mal das komplette Kabelsignal zur Verfügung. Wie sich das mit dem Internetsignal macht (Störungen?), weiß ich nicht. Vielleicht meldet sich Dipol1 dazu nochmal, er ist vom Fach, ich nicht. Aber Du müßtest schon in die bestehende Anlage (komplett Eigentum der NEFtv?) eingreifen. Zumindest innerhalb einer Wohnung sollte aber eine zweite Dose ohne monatliche Mehrkosten möglich sein - auffällig ist der Wunsch aber schon irgendwie, man könnte Verdacht schöpfen.

Egal wie, der Abgriff der Signale aus der offiziellen Teilnehmerbuchse in der unteren Etage kann u.U. nicht genug Pegel für 3 weitere Dosen bereitstellen. Digital-TV läuft eigentlich zuverlässig mit Pegeln zwischen 55 und 70 dBµV, eher 60 bis 70 dBµV. Wenns weniger wird, fangen dann die Geräte je nach Fabrikat früher oder später an zu zicken, bei mehr Pegel ebenso. Und UKW-Tuner wollen meist so 65 dBµV für bestmögliche Empfangsqualität.

Nun müßte man wirklich mal messen, was da aus der ESM42 rauskommt auf der TV-Seite. Dazu braucht man aber ein Meßgerät. Ein Haushalt-Multimeter tut es nicht, das Meßgerät muß abstimmbar sein wie ein Receiver und kanalweise die Pegel messen. Ohne Messung ist alles weitere wilde Spekulation. Worauf es aber hinauslaufen wird, kann ich Dir mal am Beispiel zeigen.

10 Meter Kabel machen etwa 1.7 - 2 dB Dämpfung bei den hohen Kanälen und etwa 0.7 dB Dämpfung unten im UKW-Bereich. Wenn Du 3 Dosen setzen willst, kannst Du z.B. bei dem Versand bleiben, den ich verlinkt habe, spart Streß und Versandkosten. Die Auswahl an Dosen finde ich nicht toll, aber mit den Wisi-Dosen sollte man was machen können. Die passenden 2-Loch-Abdeckungen hat der Versand auch und Aufputzrahmen ebenfalls. Kabel kann man auch dort kaufen, z.B. 50 Meter von dem hier (Meterpreis 50 Cent) oder für beinahe den gleichen Preis dieses Kabel in 5-Meter-Schritten.

Gehen wir mal von 3 weiteren Dosen in Reihe aus und lassen das Internet weg (hast Du ja in der unteren Etage angezapft). Als letzte Dose (Ende der Leitung) setzen wir eine Wisi DB-05 mit 10 dB Auskoppeldämpfung ein und in diese bauen wir am Ausgang so einen Abschlußwiderstand ein, wie Du ihn schon in Deiner geöffneten Dose gefunden hast.

Davor kommt Dose 2, die mittlere. Wir nehmen hier eine Wisi DB07, die hat 14 dB Auskoppeldämpfung und 1 dB Durchgangsdämpfung (Abschwächung der Leitung zu Dose 3). Dose 1 wird auch so eine DB07.

Nun basteln wir das mal zusammen...

dosen+pegel

Wir brauchen also unten am Anfang des neuen Kabels etwa 80 ... 82 dBµV Pegel, um an den neuen Dosen auf schöne Werte zu kommen. Es dürfen gewiß auch 3 - 5 dB weniger sein, aber dann ist langsam Schluß. Und genau diese etwa 80 dBµV werden kaum rauskommen aus Deiner ESM42. Wissen tut mans freilich erst, wenn man gemessen hat. Das billigste Meßgerät für den UKW-Bereich, das ich kenne, sind bestimmte Tuner von Sony, die den Antennenpegel in Ziffern anzeigen. Aber selbst so einen Tuner würde ich dafür jetzt nicht bei eBay kaufen - und über die TV-Kanäle bis 860 MHz sagt der gar nichts.

Es läuft also mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf hinaus, daß Du einen kleinen BK-Verstärker kaufen mußt, um das Signal auf den nötigen Pegel zu bringen. Etwa 10 ... 20 dB Verstärkung sollten einstellbar sein.

Mit Verstärkern kenne ich mich nicht aus. Ich habe aber gerade was witziges gefunden: einen Verstärker, den man auf die existierende Steckdose aufsteckt und der sogar UKW und TV gemeinsam ausgibt, mit 15 dB Verstärkung. Der könnte passen für diesen Zweck - sogar mit Zusammenführung der in der Dose getrennten Bereiche. Und wenn mans rauszieht, ist alles wie vorher. Zieht 3 Watt, also etwa 7 Euro Stromkosten im Jahr.

Jetzt wird Dipol1 sicher vor Schmerz stöhnen, aber diese Lösung ist 100% eingriffsfrei und rückbaubar. Eine Frickelei ists natürlich trotzdem.

Jemand bessere Vorschläge?


[Beitrag von Radiowaves am 26. Apr 2013, 18:33 bearbeitet]
Radiowaves
Inventar
#18 erstellt: 26. Apr 2013, 18:27
Nun hast Du ja die Vertragsbedingungen gefunden, während ich getippt habe...

Schon pikant:


1. Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Kundenanlage hinter dem Übergabepunkt ist der Kunde verpflichtet, sofern diese Maßnahmen nicht vom Hauseigentümer in eigener
Verantwonung ganz oder teilweise durchgeführt oder veranlasst werden.


Demnach ist es Dein Job, für die korrekte Einbindung in den Potentialausgleich zu sorgen. Hat man Dir das auch nochmal persönlich so mitgeteilt?

Und der Begriff "Erweiterung" ist ja eigentlich so auslegbar, daß man auch eine weitere Etage...?


2. Die Kundenanlage im Haus, muss den technischen Vorschriften für Rundfunkempfangsanlagen (VDE 0855, Teil 1. FTZ 1R8/15 in Verbindung mit den Bestimmungen für das Anschalten von privaten Breitbandverteilanlagen in ihrer jeweils geltenden Fassung und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

3. Die Kundenanlage darf nur das zuständige Handwerk nach den einschlägigen Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Schädliche Rückwirkungen auf das Breitbandnetz und den Hausanschluss der NEFtv
GmbH sind auszuschließen, insbesondere ist der Hausübergabepunkt nach VDE 0855 über einen minde stens 4 qmm massiven Kupferleiter in den Potentialaus gleich der Kundenanlage einzubeziehen oder zu erden.


Sie wissen es also, tuns aber wohl nicht selbst, sondern überlassen es dem Kunden. oder kommt aus dem HÜP ein grün/gelber und geht an die Haupterdungsschiene der Hausinstallation?

Kabel Deutschlands Monteure ziehen gleich unverrichteterdinge wieder ab, wenn sie dafür keinen Anschluß finden.


5.Der Kunden wird sämtliche Veränderungen in seiner Anlage, die die Entgelte betreffen, der NEFtv GmbH unverzüglich mitteilen. Vor der Anschaltung der Kundenanlage jeder Wohneinheit an den Übergabepunkt
soll der NEFtv GmbH ein Abnahmebericht des zuständigen Handwerks vorgelegt werden.

6. Jede Wohneinheit einer Kundenanlage wird über eine gesonderte Zuleitung an den Übergabepunkt oder gegebenenfalls Verstärker angeschlossen.


Und hier ist der finanzielle Teil... es geht nach Wohneinheiten und die Etage gilt als solche, da sie als separate Wohnung genutzt werden kann. Pech gehabt, auf dem Weg bis zur Teilnehmerdose kannst Du also nicht abzweigen und nach oben führen.

Gleichzeitig finde ich den Punkt gut, versucht doch NEFtv damit sicherzustellen, daß im Netz kein Murks gemacht wird (Kabellecks, Störungen von Nachbarn durch falsche Dosen, fehlende Abschlußwiderstände, ...).


Ist in der Kundenanlage nach dem Übergabepunkt ein Verstärker
erforderlich, so darf der Verstärker nur in Einvernehmen mit der NEFtv GmbH geschaltet werden (Abnahmebericht).


Sowas ähnliches hatte ich von anderen Netzbetreibern in Erinnerung, die wohl teils ausdrücklich weitere Verteilverstärker verbieten - aus gutem (auch technischem) Grund. Ich selbst kenne Fälle mit haarsträubenden Verteilungen, bei denen dann Verstärker "gestapelt" wurden, ohne jemals besseres Signal zu bekommen. Und wenns nicht gut genug war, wurde halt noch ein Verstärker draufgesteckt - ohne jemals den Pegel zu messen, deshalb auch ohne festzustellen, daß man massiv zuviel Pegel und deshalb Empfangsstörungen hatte. Das ganze Konstrukt streute dann aber wie Sau raus und den ärger bekommt zuerst der Netzbetreiber ab.

In Deinem Fall siehts für mich so aus: Erweiterungen, die einer ortsfesten Weiterleitung des Signals in die andere Etage gleichkommen, sind gebührenpflichtig (zweite WE angeklemmt). Bleibt nur der Weg, es "provisorisch" zu machen: Stecker rein in die vorhandene Dose und das dann weiterverteilen. Und wenn wer kommt, Stecker/Verstärker raus, Kabel aufgerollt und versteckt, fertig.

Das ganze ist aber idiotisch, da im Keller keinerlei Schutz vor einfachem Aufklemmen besteht. Da fehlen Plomben etc. Der Nachweis dürfte im zweifelsfall eklig werden - auch jetzt schon.

Ich weiß, warum ich Kabel nicht mag...


Ach so, wegen der Stecker: die IEC-Stecker (wie an radio und TV) gibt es als gerade Version und als Winkelversion. Vor allem hinter Geräten an der Wand / im Schrank sind die Winkelversionen ein Segen, denn Koaxkabel darf man nicht eng biegen / knicken. Auch an Dosen finde ich die Winkelversionen eigentlich besser, aber der Schaft ist so kurz, daß er in tief hinter der Abdeckung sitzende Dosen oder bei gewölbten Design-Abdeckungen nicht voll reingeht.


[Beitrag von Radiowaves am 26. Apr 2013, 18:33 bearbeitet]
andi1122
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 30. Apr 2013, 05:16
Danke für deine ausführliche Erklärung. Ich hab mal bei NEFTv angfragt iwe sich das verhält, wenn ich zusätzlich Dosen haben möchte. Mal gespannt was da rauskommt.
Noch hat sich keiner gemeldet.
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